Rechtsprechung
LSG Sachsen, 22.03.2001 - L 3 AL 77/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers; Vorraussetzungen einer Arbeitnehmereigenschaft; Beteiligung eines Geschäftsführers an der GmbH; Vorliegen eines beitragspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses
Verfahrensgang
- SG Leipzig, 17.04.1997 - S 1 AL 91/95
- SG Leipzig, 17.04.1997 - S 1 Al 91/95
- LSG Sachsen, 22.03.2001 - L 3 AL 77/97
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 30.01.1997 - 10 RAr 6/95
Beitragspflichtiges Beschäftigungsverhältnis des Geschäftsführers einer GmbH
Auszug aus LSG Sachsen, 22.03.2001 - L 3 AL 77/97
Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung sind daher für die Prüfung des Arbeitnehmerstatus und insbesondere für die Abgrenzung zwischen einer Beschäftigung als Arbeitnehmer und der Erwerbstätigkeit als Selbständiger die in den Vorschriften über die Beitragspflicht in der Arbeitslosenversicherung verwendeten Merkmale maßgeblich (vgl. etwa BSG SozR 4100 § 141b Nr. 41 S. 156 und BSG vom 30.01.1997 - 10 RAr 6/95 -, NZS 1997, 432 m. w. N.).Im Zweifel ist darauf abzustellen, welche Merkmale der Tätigkeit überwiegen (vgl. BSG, Urteil vom 30.01.1997, a.a.O.).
- BSG, 08.12.1994 - 11 RAr 49/94
GmbH - Alleingesellschafter - Beitragspflicht
Auszug aus LSG Sachsen, 22.03.2001 - L 3 AL 77/97
Danach ist (gem. §§ 168 Abs. 1 Satz 1, 173a AFG i. V. m. § 7 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch [SGB IV]) Arbeitnehmer, wer als Arbeiter oder Angestellter gegen Entgelt eine nichtselbständige Arbeit verrichtet, insbesondere also in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt ist (vgl. BSG SozR 3-4100 § 168 Nr. 18 m. w. N.).Selbst wenn ein GF als solcher gegenüber Arbeitnehmern der GmbH Arbeitgeberfunktionen ausübt, ist damit nicht ausgeschlossen, dass er selbst gegenüber der Gesellschaft weisungsabhängig und damit bei dieser als Arbeitnehmer beschäftigt sein kann (vgl. dazu BSG SozR 3-4100 § 168 Nr. 18 m. w. N.).
- BSG, 22.09.1993 - 10 RAr 11/91
Abweisungsbeschluß des Konkursgerichts - Kenntnis des Arbeitnehmers - …
Auszug aus LSG Sachsen, 22.03.2001 - L 3 AL 77/97
Dies gilt selbst dann, wenn die Einzugsstelle die Beitragspflicht zur BA durch einen formellen und den Beteiligten bekannt gegebenen Verwaltungsakt festgestellt hat (vgl. BSG SozR 3-4100 § 141b Nr. 8; BSG vom 06.02.1992 - 7 RAr 134/90 -, ZfSH/SGB 1992 S. 429 -). - BSG, 06.02.1992 - 7 RAr 134/90
Beitragspflichtige Beschäftigung in der Rahmenfrist für Anspruch auf …
Auszug aus LSG Sachsen, 22.03.2001 - L 3 AL 77/97
Dies gilt selbst dann, wenn die Einzugsstelle die Beitragspflicht zur BA durch einen formellen und den Beteiligten bekannt gegebenen Verwaltungsakt festgestellt hat (…vgl. BSG SozR 3-4100 § 141b Nr. 8; BSG vom 06.02.1992 - 7 RAr 134/90 -, ZfSH/SGB 1992 S. 429 -). - BSG, 08.08.1990 - 11 RAr 77/89
Abhängige Beschäftigung des Geschäftsführers einer GmbH
Auszug aus LSG Sachsen, 22.03.2001 - L 3 AL 77/97
Hiervon ausgehend ist nach den von Rechtsprechung und Verwaltungspraxis entwickelten Grundsätzen Arbeitnehmer, wer von einem Arbeitgeber persönlich abhängig ist, was inbesondere dadurch gekennzeichnet ist, dass er in den Betrieb des Unternehmers eingegliedert und dessen Weisungsrecht in Bezug auf Zeit, Dauer, Ort und Art der Arbeitstätigkeit unterworfen ist (vgl. dazu BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 4).