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   LSG Sachsen, 22.05.2018 - L 8 SO 121/17 B ER   

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LSG Sachsen, 22.05.2018 - L 8 SO 121/17 B ER (https://dejure.org/2018,31720)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 22.05.2018 - L 8 SO 121/17 B ER (https://dejure.org/2018,31720)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 22. Mai 2018 - L 8 SO 121/17 B ER (https://dejure.org/2018,31720)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorläufige Übernahme der Kosten für ein Mittel zum Andicken von Getränken im Rahmen von Leistungen nach dem SGB XII; Individuelle Bedarfe; Weiterer notwendiger Lebensunterhalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SGB XII § 19 Abs. 1 ; SGB XII § 27b Abs. 2
    Vorläufige Übernahme der Kosten für ein Mittel zum Andicken von Getränken im Rahmen von Leistungen nach dem SGB XII

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (23)

  • BSG, 28.02.2008 - B 1 KR 16/07 R

    Gemeinsamer Bundesausschuss - Anfechtungsklage gegen Erlass einer Richtlinie im

    Auszug aus LSG Sachsen, 22.05.2018 - L 8 SO 121/17
    Das Dickungsmittel Nutilis Powder® ist kein von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung umfasstes Arzneimittel im Sinne von § 31 Abs. 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V), da es sich bei ihm nicht um ein Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelrechts handelt (zu dieser Voraussetzung: BSG, Urteil vom 15.12.2015 - B 1 KR 30/15 R - juris RdNr. 35; Urteil vom 03.07.2012 - B 1 KR 23/11 R - juris RdNr. 12; Urteil vom 28.02.2008 - B 1 KR 16/07 R - juris RdNr. 15).

    Nutilis Powder® ist auch kein Präsentationsarzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 AMG, da es vom Hersteller oder einer ihm zurechenbare Person weder als Arzneimittel bezeichnet oder empfohlen wird noch ihm eine Form oder Aufmachung gegeben wurde, mit der eine Ähnlichkeit mit einem Arzneimittel angestrebt wird (vgl. dazu BSG, Urteil vom 28.02.2008 - B 1 KR 16/07 R - juris RdNr. 20).

    Die Versorgung mit Lebensmitteln gehört indessen grundsätzlich nicht zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung, selbst wenn therapeutische Nebeneffekte damit verbunden sind (BSG, Urteil vom 08.11.2011 - B 1 KR 20/10 R - juris RdNr. 17; Urteil vom 08.09.2009 - B 1 KR 1/09 R - juris RdNr. 14; Urteil vom 28.02.2008 - B 1 KR 16/07 R - juris RdNr. 34).

  • BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 17/12 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - stationäre Unterbringung - weiterer

    Auszug aus LSG Sachsen, 22.05.2018 - L 8 SO 121/17
    Der auf der Grundlage des § 27b Abs. 1 Satz 2 SGB XII ermittelte Betrag ist ein normativer Rechenposten (BSG, Urteil vom 23.08.2013 - B 8 SO 17/12 R - juris RdNr. 18; Urteil vom 20.04.2016 - B 8 SO 25/14 R - juris RdNr. 15; Urteil vom 12.05.2017 - B 8 SO 23/15 R - juris RdNr. 28).

    Dem Hilfeempfänger soll über den institutionell vorgegebenen Rahmen hinaus mit einem "Taschengeld" ein persönlicher Freiraum zur Deckung zusätzlicher Aufwendungen verbleiben, um Bedarfe zu decken, die außerhalb des erforderlichen institutionellen Angebots liegen, insbesondere bezüglich des soziokulturellen Bereichs, oder das im eigentlichen Sinne durch die Einrichtung bereits gesicherte existentielle Minimum überschreiten (BSG, Urteil vom 23.08.2013 - B 8 SO 17/12 R - juris RdNr. 37).

    Medizinisch notwendige Mittel, die von der Einrichtung nicht angeboten werden, dienen nicht den persönlichen Bedürfnissen, die aus dem Barbetrag zu befriedigen sind (BSG, Urteil vom 23.08.2013 - B 8 SO 17/12 R - juris RdNr. 38 f.).

  • BSG, 31.08.2000 - B 3 P 14/99 R

    Verrichtungen Waschen/Duschen/Baden in der Pflegeversicherung, Vermeidung des

    Auszug aus LSG Sachsen, 22.05.2018 - L 8 SO 121/17
    Darunter ist nicht die eigentliche Zubereitung der Nahrung zu verstehen, sondern nur die letzte Vorbereitungsmaßnahme, soweit eine solche nach der Fertigstellung der Mahlzeit krankheits- oder behinderungsbedingt noch erforderlich ist (BSG, Urteil vom 28.06.2001 - B 3 P 12/00 R - juris RdNr. 15; Urteil vom 31.08.2000 - B 3 P 14/99 R - juris RdNr. 29; Urteil vom 19.02.1998 - B 3 P 3/97 R - juris RdNr. 13; Meßling in: jurisPK-SGB XII, 2. Aufl., § 61a RdNr. 83).

    Ob darunter entsprechend dem Einweichen harter Nahrung bei Kaustörungen (dazu BSG Urteil vom 31.08.2000 - B 3 P 14/99 R - juris RdNr. 29) auch das Andicken von Getränken bei Schluckstörungen fällt oder ob dazu bei Getränken allein das ausdrücklich im Gesetz erwähnte Eingießen (vgl. § 61a Abs. 2 Nr. 4 Buchst. g SGB XII) gehört, bedarf hier keiner weiteren Vertiefung.

  • LSG Baden-Württemberg, 22.07.2014 - L 11 KR 4441/12

    Krankenversicherung - keine Kostenübernahme des Andickungsmittels Thick & Easy -

    Auszug aus LSG Sachsen, 22.05.2018 - L 8 SO 121/17
    Bei Nutilis Powder® handelt es sich wie bei anderen Dickungsmitteln um kein Funktionsarzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 2 AMG, weil die bestimmungsgemäße Hauptwirkung des Präparats weder durch pharmakologisch oder immunologisch wirkende Mittel noch durch Metabolismus, sondern auf physikalischem Weg erreicht wird (Landessozialgericht [LSG] Baden-Württemberg, Urteil vom 22.07.2014 - L 11 KR 4441/12 - juris RdNr. 26).

    Dickungsmittel lassen sich keinem dieser Ausnahmefälle zuordnen (näher dazu LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.07.2014 - L 11 KR 4441/12 - juris RdNr. 28).

  • BSG, 20.04.2016 - B 8 SO 25/14 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe für behinderte Menschen - Unterbringung in

    Auszug aus LSG Sachsen, 22.05.2018 - L 8 SO 121/17
    Aus Regelungsgeschichte, Normzweck und Gesamtzusammenhang des § 27b SGB XII ergibt sich, dass der notwendige Lebensunterhalt in stationären Einrichtungen einerseits (weiterhin) in die darin erbrachte besondere Sozialhilfeleistung - etwa die Hilfe zur Pflege - integriert ist, sich andererseits aber die Bedürftigkeit für diesen Lebensunterhalt nicht (mehr) an den günstigeren Regelungen für die besondere Hilfe in §§ 85 bis 89 SGB XII misst, sondern an den allgemeinen Regelungen der §§ 82 bis 84 SGB XII (BSG, Urteil vom 20.04.2016 - B 8 SO 25/14 R - juris RdNr. 15).

    Der auf der Grundlage des § 27b Abs. 1 Satz 2 SGB XII ermittelte Betrag ist ein normativer Rechenposten (BSG, Urteil vom 23.08.2013 - B 8 SO 17/12 R - juris RdNr. 18; Urteil vom 20.04.2016 - B 8 SO 25/14 R - juris RdNr. 15; Urteil vom 12.05.2017 - B 8 SO 23/15 R - juris RdNr. 28).

  • BSG, 12.05.2017 - B 8 SO 23/15 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsverfahren - Sozialhilfe -

    Auszug aus LSG Sachsen, 22.05.2018 - L 8 SO 121/17
    Der auf der Grundlage des § 27b Abs. 1 Satz 2 SGB XII ermittelte Betrag ist ein normativer Rechenposten (BSG, Urteil vom 23.08.2013 - B 8 SO 17/12 R - juris RdNr. 18; Urteil vom 20.04.2016 - B 8 SO 25/14 R - juris RdNr. 15; Urteil vom 12.05.2017 - B 8 SO 23/15 R - juris RdNr. 28).

    § 27b Satz 1 SGB XII erfasst mit dem weiteren notwendigen Lebensunterhalt über die exemplarisch ("insbesondere") genannten persönlichen Bedarfe hinaus alle individuellen Bedarfe, die ohne die stationäre Unterbringung als Hilfe zum Lebensunterhalt zu leisten wären und von der Einrichtung selbst nicht erbracht werden (BSG, Urteil vom 15.11.2012 - B 8 SO 25/11 R - juris RdNr. 14; Urteil vom 12.05.2017 - B 8 SO 23/15 R - juris RdNr. 31).

  • LSG Niedersachsen, 28.06.2001 - L 4 KR 174/99

    Anspruch gegen gesetzliche Krankenkasse auf Kostenerstattung von

    Auszug aus LSG Sachsen, 22.05.2018 - L 8 SO 121/17
    Da Dickungsmittel auch nicht als Heilmittel (§ 32 Abs. 1 SGB V) oder als Hilfsmittel (§ 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V) in der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig sind (LSG Niedersachsen, Urteil vom 28.06.2001 - L 4 KR 174/99 - juris RdNr. 26 und 29), scheidet nicht nur eine Leistungspflicht der zu 1 beigeladenen Krankenkasse aus, sondern von vornherein auch deren Verpflichtung entsprechend § 75 Abs. 5 SGG.
  • BSG, 19.02.1998 - B 3 P 3/97 R

    Pflegeversicherung - Feststellung der Pflegebedürftigkeit - Zuordnung zur

    Auszug aus LSG Sachsen, 22.05.2018 - L 8 SO 121/17
    Darunter ist nicht die eigentliche Zubereitung der Nahrung zu verstehen, sondern nur die letzte Vorbereitungsmaßnahme, soweit eine solche nach der Fertigstellung der Mahlzeit krankheits- oder behinderungsbedingt noch erforderlich ist (BSG, Urteil vom 28.06.2001 - B 3 P 12/00 R - juris RdNr. 15; Urteil vom 31.08.2000 - B 3 P 14/99 R - juris RdNr. 29; Urteil vom 19.02.1998 - B 3 P 3/97 R - juris RdNr. 13; Meßling in: jurisPK-SGB XII, 2. Aufl., § 61a RdNr. 83).
  • BSG, 28.06.2001 - B 3 P 12/00 R

    Pflegeversicherung - Kind - Stoffwechselerkrankung - Grundpflege -

    Auszug aus LSG Sachsen, 22.05.2018 - L 8 SO 121/17
    Darunter ist nicht die eigentliche Zubereitung der Nahrung zu verstehen, sondern nur die letzte Vorbereitungsmaßnahme, soweit eine solche nach der Fertigstellung der Mahlzeit krankheits- oder behinderungsbedingt noch erforderlich ist (BSG, Urteil vom 28.06.2001 - B 3 P 12/00 R - juris RdNr. 15; Urteil vom 31.08.2000 - B 3 P 14/99 R - juris RdNr. 29; Urteil vom 19.02.1998 - B 3 P 3/97 R - juris RdNr. 13; Meßling in: jurisPK-SGB XII, 2. Aufl., § 61a RdNr. 83).
  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 12/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarf an hauswirtschaftlicher Unterstützung

    Auszug aus LSG Sachsen, 22.05.2018 - L 8 SO 121/17
    Hier stehen zwar nur wiederkehrende Leistungen von monatlich 50, 00 EUR im Streit, diese aber für mehr als ein Jahr, da der Antragsgegner die Leistungen mit Bescheid vom 21.06.2017 vollständig und unbefristet abgelehnt hat und - zumal eine Klage mangels Widerspruchsbescheides noch nicht anhängig ist - der streitige Zeitraum auch nicht aus anderen Gründen begrenzt wird (zu letzterem vgl. Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 24.05.2017 - B 14 AS 16/16 R - juris RdNr. 13; Urteil vom 11.12.2007 - B 8/9b SO 12/06 R - juris RdNr. 8).
  • BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 32/07 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

  • BSG, 08.09.2009 - B 1 KR 1/09 R

    Krankenversicherung - Wahl von Kostenerstattung anstelle Sach- oder

  • BSG, 10.05.2011 - B 4 AS 100/10 R

    Arbeitslosengeld II - kein Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung -

  • BSG, 08.11.2011 - B 1 KR 20/10 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf krankheitsbedingt erforderliche Diät bei

  • BSG, 03.07.2012 - B 1 KR 23/11 R

    Krankenversicherung - Leistungspflicht für nicht in der Arzneimittelrichtlinie

  • BSG, 15.11.2012 - B 8 SO 25/11 R

    Sozialhilfe - Übernahme der Kosten der Räumung einer Wohnung bei Umzug in ein

  • LSG Sachsen, 12.12.2013 - L 8 SO 71/13

    Anspruch auf Sozialhilfe; Leistungen der Eingliederungshilfe in Form der

  • LSG Sachsen, 06.03.2014 - L 3 KG 2/13

    Anspruch auf Kindergeld im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes im

  • BSG, 23.07.2015 - B 8 SO 7/14 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - örtliche Zuständigkeit - Betreutes Wohnen -

  • BSG, 15.12.2015 - B 1 KR 30/15 R

    Krankenversicherung - Arzneimittelversorgung - kein Anspruch auf das

  • BSG, 30.06.2016 - B 8 SO 7/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit eines Grundurteils - notwendige

  • BSG, 24.05.2017 - B 14 AS 16/16 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutzte

  • BSG, 14.12.2017 - B 8 SO 16/16 R

    "Taschengeld" für Untersuchungsgefangene in Höhe des "Barbetrags"

  • SG Münster, 22.03.2021 - S 23 P 175/19
    Unter der vom Modul 4 erfassten "mundgerechten Zubereitung der Nahrung" ist nicht die eigentliche Zubereitung der Nahrung zu verstehen, sondern nur die letzte Vorbereitungsmaßnahme, soweit eine solche nach der Fertigstellung der Mahlzeit krankheits- oder behinderungsbedingt noch erforderlich ist (Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 22. Mai 2018 - L 8 SO 121/17 B ER -, Rn. 21, juris m.w.N.).
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