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   LSG Sachsen, 22.07.2003 - L 6 LW 16/02   

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https://dejure.org/2003,16638
LSG Sachsen, 22.07.2003 - L 6 LW 16/02 (https://dejure.org/2003,16638)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 22.07.2003 - L 6 LW 16/02 (https://dejure.org/2003,16638)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 22. Juli 2003 - L 6 LW 16/02 (https://dejure.org/2003,16638)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung der Versicherungspflicht zur Sächsischen Landwirtschaftlichen Alterskasse; Aufhebung eines Verwaltungsaktes wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs; Erforderlichkeit der Anhörung vor Erlass eines Verwaltungsaktes; Mitteilungspflichten der Behörde im Rahmen des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 09.03.1978 - 2 RU 99/77

    Zweck der Regelung über die Anhörung - Voraussetzung für das Vorliegen eines

    Auszug aus LSG Sachsen, 22.07.2003 - L 6 LW 16/02
    Auch hier muss der Betroffene die Gelegenheit haben, sich vor allem zu den medizinichen Tatsachen und den ärztlichen Einschätzungen zu äußern, die Grundlage für die Entscheidung des Versicherungsträgers waren (vgl. BSGE 46, 57, 58).
  • LSG Sachsen, 26.07.2001 - L 6 KN 62/99

    Verletzung des rechtlichen Gehörs ; Gründe für die Absehung von einer Anhörung;

    Auszug aus LSG Sachsen, 22.07.2003 - L 6 LW 16/02
    Nichts anderes gilt jedoch bei der Entziehung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wegen Änderung des Gesundheitszustandes (vgl. hierzu LSG Thüringen, Urt. v. 16.12.1999 - L 6 RA 486/99 -, Breith. 2000, 474, LSG Sachsen, Urt. v. 26.07.2001 - L 6 KN 62/99 -) oder bei der nachträglichen Verneinung der Versicherungspflicht.
  • LSG Sachsen, 22.02.2001 - L 3 AL 56/00

    Rechtmäßigkeit eines Aufhebungsbescheides und Erstattungsbescheides bezüglich

    Auszug aus LSG Sachsen, 22.07.2003 - L 6 LW 16/02
    Im 4. Euro-Einführungsgesetz ist nicht geregelt, dass die Änderung des § 41 Abs. 2 SGB X auch für bereits erlassene Verwaltungsakte gelten sollte (vgl. bereits SächsLSG, Urteil v. 22.02.2001, Az. L 3 AL 56/00, NZS 2002, 108).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2001 - L 13 RA 48/01

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Sachsen, 22.07.2003 - L 6 LW 16/02
    Ebenso wie es nicht möglich ist, einen Antrag auf EU/BU-Rente für die Zukunft zu stellen (LSG NRW, Urteil vom 09.11.2001 - L 13 RA 48/01 -), ist es auch nicht möglich, lediglich aufgrund der Erwartung - mag sie auch noch so sicher sein - dass eine Erkrankung einen negativen Verlauf nimmt, Erwerbsunfähigkeitsrente bereits aus diesem Grunde - vorgezogen - zuzusprechen, obwohl an sich noch Erwerbsfähigkeit gegeben ist.
  • BVerwG, 29.11.1979 - 3 C 103.79
    Auszug aus LSG Sachsen, 22.07.2003 - L 6 LW 16/02
    Im vorliegenden Fall gilt jedenfalls, dass eine Rückwirkung nicht möglich ist: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtslage ist bei einer reinen Anfechtungsklage der Zeitpunkt des Verwaltungsaktes, also hier des Widerspruchsbescheides (vgl. Meyer-Ladewig, SGG § 54 Rn. 32); eine spätere Änderung der Rechtslage ist in der Regel unbeachtlich (BSGE 51, 147; BVerwGE 1, 35; 59, 148).
  • LSG Berlin, 27.01.1999 - L 15 KR 31/96
    Auszug aus LSG Sachsen, 22.07.2003 - L 6 LW 16/02
    Ob er auch rechtsgestaltende Wirkung hat, wird von der Rechtsprechung nicht einheitlich beantwortet (Ein Bescheid über die Versicherungspflicht hat gegenüber dem Arbeitgeber rechtsgestaltende Wirkung - BSG, Urt. v. 22.06.1983 - 12 RK 73/82 - das LSG Berlin hat in einer Entscheidung vom 27.01.1999 - L 15 KR 31/96 - Breith. 2000, 79 - die Feststellung der Versicherungspflicht nach dem KSVG als "einer Statusverleihung vergleichbar" bezeichnet).
  • BSG, 12.06.2001 - B 10 LW 16/00 R

    Alterssicherung der Landwirte - Versicherungspflicht als Ehegatte eines

    Auszug aus LSG Sachsen, 22.07.2003 - L 6 LW 16/02
    Ein solcher Bescheid hat zwar nur deklaratorische Bedeutung, wie das BSG betont (Urt. v. 12.06.2001 - B 10 LW 16/00 R, SGb 2001, 622), die Versicherungspflicht tritt kraft Gesetzes ein, gleichwohl ist ein solcher Bescheid als feststellender Verwaltungsakt zu qualifizieren (BSG, 12. Senat, Beschl. v. 21.06.1990 - 12 BK 10/90 - die Beiträge 1990, 346).
  • BVerwG, 19.11.1953 - I B 95.53

    Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde - Teilung der Wohnung zwecks

    Auszug aus LSG Sachsen, 22.07.2003 - L 6 LW 16/02
    Im vorliegenden Fall gilt jedenfalls, dass eine Rückwirkung nicht möglich ist: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtslage ist bei einer reinen Anfechtungsklage der Zeitpunkt des Verwaltungsaktes, also hier des Widerspruchsbescheides (vgl. Meyer-Ladewig, SGG § 54 Rn. 32); eine spätere Änderung der Rechtslage ist in der Regel unbeachtlich (BSGE 51, 147; BVerwGE 1, 35; 59, 148).
  • BSG, 11.08.1983 - 1 RA 53/82

    Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit - Anspruch auf Altersruhegeld -

    Auszug aus LSG Sachsen, 22.07.2003 - L 6 LW 16/02
    Als Erbe und Sonderrechtsnachfolger rückte er gegenüber der Beklagten in die Rechtsposition seiner verstorbenen Ehefrau ein, er war daher an sich auch der richtige Adressat des Aufhebungsbescheides (vgl. BSGE 38, 211 f.; 55, 220 ff.; BSG SozR 1300 § 44 Nr. 15).
  • BSG, 21.06.1990 - 12 BK 10/90
    Auszug aus LSG Sachsen, 22.07.2003 - L 6 LW 16/02
    Ein solcher Bescheid hat zwar nur deklaratorische Bedeutung, wie das BSG betont (Urt. v. 12.06.2001 - B 10 LW 16/00 R, SGb 2001, 622), die Versicherungspflicht tritt kraft Gesetzes ein, gleichwohl ist ein solcher Bescheid als feststellender Verwaltungsakt zu qualifizieren (BSG, 12. Senat, Beschl. v. 21.06.1990 - 12 BK 10/90 - die Beiträge 1990, 346).
  • LSG Niedersachsen, 17.08.2001 - L 9 SB 55/98
  • BSG, 22.06.1983 - 12 RK 73/82
  • LSG Thüringen, 16.12.1999 - L 6 RA 486/99
  • BSG, 18.03.1966 - 3 RK 58/63
  • BSG, 13.11.1974 - 12 RJ 278/73

    Neufeststellung - Leistung zugunsten der Rechtsnachfolger - Tod des Versicherten

  • BSG, 25.03.1999 - B 9 SB 12/97 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Widerspruchsverfahren - rechtliches

  • SG Lüneburg, 01.02.2018 - S 1 R 308/15
    Eine Saldierung findet nicht statt (vgl. Sächsisches Landessozialgericht, Urt. v. 22.07.2003 - L 6 LW 16/02).
  • SG Frankfurt/Main, 05.04.2012 - S 15 AL 531/10

    Arbeitslosenversicherung - Selbständiger - Beendigung der freiwilligen

    Der bloß deklaratorische Charakter des Bescheides dürfte daran nichts ändern (vgl. für die mit dem Anhörungsrecht verbundene Frage der Beiladung in einem Verfahren, das die Feststellung der Versicherungspflicht betraf, grdl. BSG, 22.06.1983 - 12 RK 73/82; für die Anhörungspflicht bei einem deklaratorisch feststellenden Verwaltungsakt auch LSG Sachsen, 22.07.2003 - L 6 LW 16/02 - und von Wulffen, in: ders, SGB X, 7. Aufl. 2010, § 24 Rdnr. 4).
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