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   LSG Sachsen, 23.08.2013 - L 1 KR 140/09   

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https://dejure.org/2013,21639
LSG Sachsen, 23.08.2013 - L 1 KR 140/09 (https://dejure.org/2013,21639)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 23.08.2013 - L 1 KR 140/09 (https://dejure.org/2013,21639)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 23. August 2013 - L 1 KR 140/09 (https://dejure.org/2013,21639)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2014, 30 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 31.01.1980 - 11 RK 4/79
    Auszug aus LSG Sachsen, 23.08.2013 - L 1 KR 140/09
    Dies habe das Bundessozialgericht (BSG) in seinem Urteil vom 31. Januar 1980 (11 RK 4/79 - USK 8013) bestätigt.

    Die Beklagten haben vorgetragen, nach der Rechtsprechung des BSG sei bei der Prüfung der Befreiung von der Versicherungspflicht als landwirtschaftlicher Unternehmer von dem durch das Finanzamt festgesetzten Wirtschaftswert des Betriebes auszugehen (Hinweis auf die Urteile des BSG vom 24. November 1978 - USK 7819 - und vom 31. Januar 1980 - 11 RK 4/79 - USK 8013).

    Die Befreiung wirkt gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 KVLG 1989 vom Beginn der Versicherungspflicht an (zum Zeitpunkt für die Bestimmung des maßgeblichen Wertes siehe BSG, Urteil vom 31. Januar 1980 - 11 RK 4/79 - juris Rn. 14).

    Vielmehr ist allein dieser Wert für die Beurteilung der Frage, ob eine Befreiung von der Versicherungspflicht erfolgen kann, maßgeblich (in diesem Sinne schon BSG, Urteil vom 31. Januar 1980 - 11 RK 4/79 - juris Rn. 16).

  • BVerfG, 02.02.1999 - 1 BvL 8/97

    Einheitswert

    Auszug aus LSG Sachsen, 23.08.2013 - L 1 KR 140/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) sei die Verwendung des Einheitswerts außerhalb des Grundsteuerrechts nicht mehr als angemessen zu erachten (Hinweis auf die Beschlüsse des BVerfG vom 22. Juni 1995 - 2 BvL 37/91 - juris und 2 BvR 552/91 - juris sowie auf die Beschlüsse vom 2. Februar 1999 - 1 BvL 8/97 - juris und vom 7. November 2006 - 1 BvL 10/02 - juris).

    Insbesondere in seinem Beschluss vom 2. Februar 1999 (1 BvL 8/97) habe das BVerfG deutlich gemacht, dass die Abkehr von der Bewertung von Grundstücken mit dem Einheitswert sich nicht lediglich auf die Erbschaftssteuer beziehe, sondern auch in anderen Rechtsgebieten wirke.

    Durch Beschluss vom 2. Februar 1999 hat das BVerfG deutlich gemacht, dass es auch gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt, wenn bei der Gewährung bedürftigkeitsabhängiger Sozialleistungen Grundstücke lediglich nach dem Einheitswert, sonstige Vermögenswerte aber nach ihrem Verkehrswert zu berücksichtigen sind (1 BvL 8/97 - juris Rn. 37 ff.).

  • BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02

    Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig

    Auszug aus LSG Sachsen, 23.08.2013 - L 1 KR 140/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) sei die Verwendung des Einheitswerts außerhalb des Grundsteuerrechts nicht mehr als angemessen zu erachten (Hinweis auf die Beschlüsse des BVerfG vom 22. Juni 1995 - 2 BvL 37/91 - juris und 2 BvR 552/91 - juris sowie auf die Beschlüsse vom 2. Februar 1999 - 1 BvL 8/97 - juris und vom 7. November 2006 - 1 BvL 10/02 - juris).

    Insbesondere die zur Erbschaftsteuer ergangene Entscheidung des BVerfG vom 7. November 2006 (1 BvL 10/02 - juris) wirke sich vorliegend nicht aus, weil der Wert des forstwirtschaftlichen Vermögens der Klägerin nicht unterschiedlich, sondern auf dieselbe Weise ermittelt worden sei (Hinweis auf Sächsisches Landessozialgericht [LSG], Beschluss vom 5. Juni 2009 - L 1 KR 46/09 B ER - amtlicher Umdruck).

    Mit Beschluss vom 7. November 2006 hat es das BVerfG im Hinblick auf die Erbschaftsteuer für erforderlich gehalten, dass alle zu besteuernden Vermögensgegenstände in einem Annäherungswert an den gemeinen Wert erfasst werden (1 BvL 10/02 - juris Rn. 92 ff.).

  • BVerfG, 08.12.1976 - 1 BvR 810/70

    Nichtehelichen-Erbrecht

    Auszug aus LSG Sachsen, 23.08.2013 - L 1 KR 140/09
    Das BVerfG prüft in solchen Fällen nur, ob der Gesetzgeber den ihm zukommenden Gestaltungsspielraum in sachgerechter Weise genutzt, ob er die für die zeitliche Anknüpfung in Betracht kommenden Faktoren hinreichend gewürdigt hat und ob sich die gefundene Lösung im Hinblick auf den gegebenen Sachverhalt und das System der Gesamtregelung durch sachliche Gründe rechtfertigen läßt (vgl. Urteil des BVerfG vom 8. Februar 1977 1 BvR 79, 278, 282/70, BVerfGE 43, 242, 288 f.; Beschluss des BVerfG vom 8. Dezember 1976 1 BvR 810/70, 57/73 und 147/76, BVerfGE 44, 1, 20 f.; Urteil des BVerfG vom 5. Juli 1989 1 BvL 11/87, 1 BvR 1053/87 und 556/88, BVerfGE 80, 297, 311).

    Dabei kann der Gesetzgeber auch die mit der Änderung des Rechts für die zuständigen Behörden und Gerichte verbundenen praktischen Schwierigkeiten berücksichtigen (BVerfG in BVerfGE 44, 1, 22).

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Auszug aus LSG Sachsen, 23.08.2013 - L 1 KR 140/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) sei die Verwendung des Einheitswerts außerhalb des Grundsteuerrechts nicht mehr als angemessen zu erachten (Hinweis auf die Beschlüsse des BVerfG vom 22. Juni 1995 - 2 BvL 37/91 - juris und 2 BvR 552/91 - juris sowie auf die Beschlüsse vom 2. Februar 1999 - 1 BvL 8/97 - juris und vom 7. November 2006 - 1 BvL 10/02 - juris).

    Nach dem Beschluss des BVerfG vom 22. Juni 1995 (2 BvL 37/91 - juris Rn. 65 ff.) ist es mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar, wenn bei der Vermögensteuer eine unterschiedliche steuerliche Belastung von Grundbesitz einerseits und sonstigem Vermögen andererseits eintritt.

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvR 552/91

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die unterschiedliche Belastung von

    Auszug aus LSG Sachsen, 23.08.2013 - L 1 KR 140/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) sei die Verwendung des Einheitswerts außerhalb des Grundsteuerrechts nicht mehr als angemessen zu erachten (Hinweis auf die Beschlüsse des BVerfG vom 22. Juni 1995 - 2 BvL 37/91 - juris und 2 BvR 552/91 - juris sowie auf die Beschlüsse vom 2. Februar 1999 - 1 BvL 8/97 - juris und vom 7. November 2006 - 1 BvL 10/02 - juris).

    Entsprechendes gilt im Hinblick auf die Erbschaftsbesteuerung (BVerfG, Beschluss vom 22. Juni 1995 - 2 BvR 552/91 - juris Rn. 19 ff.).

  • BFH, 19.05.1993 - II R 29/92

    - Die Weiteranwendung des GrEStG DDR bis zum 31. Dezember 1990 ist

    Auszug aus LSG Sachsen, 23.08.2013 - L 1 KR 140/09
    Der Umstand, daß im Beitrittsgebiet -übergangsweise- andere steuerrechtliche Vorschriften gelten als im übrigen Bundesgebiet, stellt zwar -anders als vom FG angenommen- eine Ungleichbehandlung dar, die allerdings nur dann als Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 GG gewertet werden kann, wenn diese unterschiedliche Behandlung nicht durch hinreichende sachliche Gründe gerechtfertigt ist (vgl. hierzu Senatsurteil vom 19. Mai 1993 II R 29/92, BFHE 171, 351, BStBl II 1993, 630).".
  • BFH, 11.06.1997 - II B 93/96

    Steuerfreiheit des Grundbesitzes im Beitrittsgebiet und damit verbundene

    Auszug aus LSG Sachsen, 23.08.2013 - L 1 KR 140/09
    Dieser hat zu den bewertungsrechtlichen Sondervorschriften für das Beitrittsgebiet insbesondere im Hinblick auf die Beachtung des Gleichheitssatzes durch den Gesetzgeber im Beschluss vom 11. Juni 1997 (II B 93/96 - juris Rn. 15) unter Berufung auf das BVerfG ausgeführt:.
  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvL 55/83

    Verfassungsmäßigkeit des Fortfalls der Geschiedenen-Witwenrente für nach dem 30.

    Auszug aus LSG Sachsen, 23.08.2013 - L 1 KR 140/09
    Entsprechendes gilt für eine Gleichbehandlung von wesentlich Ungleichem (vgl. Beschluss des BVerfG vom 13. Mai 1986 1 BvL 55/83, BVerfGE 72, 141, 150).
  • BVerfG, 05.07.1989 - 1 BvL 11/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 2 VAHRG

    Auszug aus LSG Sachsen, 23.08.2013 - L 1 KR 140/09
    Das BVerfG prüft in solchen Fällen nur, ob der Gesetzgeber den ihm zukommenden Gestaltungsspielraum in sachgerechter Weise genutzt, ob er die für die zeitliche Anknüpfung in Betracht kommenden Faktoren hinreichend gewürdigt hat und ob sich die gefundene Lösung im Hinblick auf den gegebenen Sachverhalt und das System der Gesamtregelung durch sachliche Gründe rechtfertigen läßt (vgl. Urteil des BVerfG vom 8. Februar 1977 1 BvR 79, 278, 282/70, BVerfGE 43, 242, 288 f.; Beschluss des BVerfG vom 8. Dezember 1976 1 BvR 810/70, 57/73 und 147/76, BVerfGE 44, 1, 20 f.; Urteil des BVerfG vom 5. Juli 1989 1 BvL 11/87, 1 BvR 1053/87 und 556/88, BVerfGE 80, 297, 311).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

  • BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88

    Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung

  • LSG Hamburg, 02.02.2011 - L 1 KR 46/09
  • BVerfG, 19.12.1991 - 2 BvR 1519/90
  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvR 79/70

    Universitätsgesetz Hamburg

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