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LSG Sachsen, 23.10.2008 - L 7 B 547/08 AY-ER |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahren bei irrigen Rechtswegverweisungen im Zusammenhang mit Beschwerden gegen einen Ablehnungsbescheid nach Antrag eines Asylbewerbers auf dezentrale Unterbringung in einer Wohnung; Anspruchsgrundlage für die Unterbringung in einer Unterkunft außerhalb einer ...
Verfahrensgang
- SG Dresden, 15.07.2008 - S 19 AY 9/08
- LSG Sachsen, 23.10.2008 - L 7 B 547/08 AY-ER
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 12.05.2005 - B 3 P 13/04 B
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung im sozialgerichtlichen Verfahren
Auszug aus LSG Sachsen, 23.10.2008 - L 7 B 547/08 AY-ER
Allerdings hat das Gericht in diesen Fällen grundsätzlich seine eigene Verfahrensordnung anzuwenden (…Hüßtege in Thoma/Putzo, ZPO, Kommentar, 28. Aufl., § 17a GVG RdNr. 6; BSG, Beschluss vom 12.05.2005 - B 3 P 13/04 B -, Juris-Dokument Rz. 10).Hiervon unberührt bleiben Fragen des materiellen Rechts (vgl. BSG, Beschluss vom 12.05.2005 - B 3 P 13/04 B - a.a.O.).
- OLG Köln, 10.07.2006 - 16 Wx 116/06
Verfahren nach den Regeln der freiwilligen Gerichtsbarkeit für eine …
Auszug aus LSG Sachsen, 23.10.2008 - L 7 B 547/08 AY-ER
Das bedeutet, dass auch für das weitere Verfahren die Vorschriften des SGG anzuwenden sind (so z.B. auch: OLG Köln, Beschluss vom 10.07.2006 - 16 Wx 116/06 - Rz. 3). - BVerwG, 29.09.1998 - 5 B 82.97
Asylrecht - Verfassungsmäßigkeit der §§ 1 , 3 , 6 , 9 AsylbLG
Auszug aus LSG Sachsen, 23.10.2008 - L 7 B 547/08 AY-ER
Dementsprechend sind die Leistungen, die Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beanspruchen können, gegenüber den allgemeinen Sozialhilfeleistungen gekürzt, was verfassungsrechtlich unbedenklich ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.07.2006, 1 BvR 293/05 , BVerfGE 116, 229 ff.; BVerwG, Urteil vom 29.09.1998 5 B 82/97 , NVwZ 1999, 669). - BVerfG, 11.07.2006 - 1 BvR 293/05
Anrechnung von Schmerzensgeld auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz …
Auszug aus LSG Sachsen, 23.10.2008 - L 7 B 547/08 AY-ER
Dementsprechend sind die Leistungen, die Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beanspruchen können, gegenüber den allgemeinen Sozialhilfeleistungen gekürzt, was verfassungsrechtlich unbedenklich ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.07.2006, 1 BvR 293/05 , BVerfGE 116, 229 ff.; BVerwG, Urteil vom 29.09.1998 5 B 82/97 , NVwZ 1999, 669). - VG Aachen, 28.11.2005 - 6 L 823/05
Sozialgericht, Verwaltungsgericht, Rechtsweg, Asylbewerberleistungsgesetz, …
Auszug aus LSG Sachsen, 23.10.2008 - L 7 B 547/08 AY-ER
Stellt sich also - wie hier - die grundsätzliche Frage, ob ein Asylbewerber nach wie vor verpflichtet ist, in einer Gemeinschaftsunterkunft gemäß § 53 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG zu wohnen, so handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit im Sinne des § 40 Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO , weil die streitentscheidende Norm im Asylverfahrensgesetz zu finden und daher keine Sonderzuständigkeit der Sozialgerichte nach § 51 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz SGG - gegeben ist (a.A. VG Aachen, Beschluss vom 28.11.2005 - 6 L 823/05 - Juris-Dokument).
- LSG Sachsen, 15.12.2010 - L 7 AY 9/09 Wenn der Senat auch dazu neigt anzunehmen, dass die Entscheidung nach § 53 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG allein die Frage betrifft, ob die Ausländer in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen müssen oder ob sie außerhalb einer solchen Unterkunft wohnen dürfen (vgl. Beschluss des Senats vom 23.10.2008, L 7 B 547/08 AY-ER, zitiert nach Juris), so ist diese Annahme nicht zwingend und jedenfalls nicht geeignet in einem Beschwerdeverfahren abschließend entschieden zu werden.