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   LSG Sachsen, 24.05.2005 - L 4 RA 256/03   

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LSG Sachsen, 24.05.2005 - L 4 RA 256/03 (https://dejure.org/2005,21057)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 24.05.2005 - L 4 RA 256/03 (https://dejure.org/2005,21057)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 24. Mai 2005 - L 4 RA 256/03 (https://dejure.org/2005,21057)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Feststellung der Zugehörigkeit zum Versorgungssystem der technischen Intelligenz der ehemaligen DDR; Anforderungen an das Vorliegen des persönlichen Anwendungsbereichs des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 21/02 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung für verdienstvolle Vorsitzende

    Auszug aus LSG Sachsen, 24.05.2005 - L 4 RA 256/03
    Dies wäre der Fall, wenn sie - ohne erfolgte Einzelfallregelung (Versorgungszusage, Einzelentscheidung, Einzelvertrag) - auf Grund der am 30.06.1990 gegebenen Sachlage nach der am 31.07.1991 gebotenen bundesrechtlichen Sicht einen Rechtsanspruch auf eine Versorgungszusage nach den Regelungen der Versorgungssysteme unter Beachtung des Gleichheitsgebotes gehabt hätten (BSG , Urteil vom 31.07.2002 - B 4 RA 21/02 R - Urteil vom 10.04.2002 - B 4 RA 56/01 R - Urteil vom 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R).

    Dies wäre der Fall gewesen, wenn der Kläger nach den Regelungen des Versorgungssystems "obligatorisch" im Sinne einer "gebundenen Verwaltung" - ohne Ermessensspielraum des Versorgungsträgers - in den Kreis der Versorgungsberechtigten hätten einbezogen werden müssen, weil die abstrakt-generellen Voraussetzungen hierfür insoweit am 30.06.1990 erfüllt waren (vgl. BSG, Urteil vom 31.7.2002 - B 4 RA 21/02 R -).

  • BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 56/01 R

    Zugehörigkeit zur Altersversorgung der Intelligenz an wissenschaftlichen,

    Auszug aus LSG Sachsen, 24.05.2005 - L 4 RA 256/03
    Dies wäre der Fall, wenn sie - ohne erfolgte Einzelfallregelung (Versorgungszusage, Einzelentscheidung, Einzelvertrag) - auf Grund der am 30.06.1990 gegebenen Sachlage nach der am 31.07.1991 gebotenen bundesrechtlichen Sicht einen Rechtsanspruch auf eine Versorgungszusage nach den Regelungen der Versorgungssysteme unter Beachtung des Gleichheitsgebotes gehabt hätten (BSG , Urteil vom 31.07.2002 - B 4 RA 21/02 R - Urteil vom 10.04.2002 - B 4 RA 56/01 R - Urteil vom 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R).

    Denn nach den Regelungen des Versorgungssystems der wissenschaftlichen Intelligenz (§ 1 Abs. 1 i.V.m. Anlage 1 Nr. 4 zum AAÜG) konnte bei nicht erfolgter Einbeziehung kraft Bundesrecht eine Versorgungsanwartschaft nur bei der Beschäftigung in einer wissenschaftlich selbstständigen staatlichen Einrichtung erfolgen, nicht aber z.B. bei einer Beschäftigung in einem VEB oder sogar einem Forschungszentrum eines volkseigenen Betriebes (vgl. BSG, Urteil vom 10.04.2002 - B 4 RA 56/01 R -).

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R

    Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem - Beitrittsgebiet - technischer

    Auszug aus LSG Sachsen, 24.05.2005 - L 4 RA 256/03
    Dies wäre der Fall, wenn sie - ohne erfolgte Einzelfallregelung (Versorgungszusage, Einzelentscheidung, Einzelvertrag) - auf Grund der am 30.06.1990 gegebenen Sachlage nach der am 31.07.1991 gebotenen bundesrechtlichen Sicht einen Rechtsanspruch auf eine Versorgungszusage nach den Regelungen der Versorgungssysteme unter Beachtung des Gleichheitsgebotes gehabt hätten (BSG , Urteil vom 31.07.2002 - B 4 RA 21/02 R - Urteil vom 10.04.2002 - B 4 RA 56/01 R - Urteil vom 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R).

    Die relevanten Vorschriften der AVItech ergeben sich aus den Texten der "Verordnung über die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben" vom 17.08.1950 (GBl. I Nr. 93 S. 844 - VO-AVItech -) und aus der "Zweiten Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben" vom 24.05.1951 (GBl. Nr. 62 S. 487 - 2. DB); demgegenüber hat die 1. DB nur historisch-heuristische Bedeutung für die Auslegung (vgl. BSG, Urt. vom 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R), zumal sie mit Wirkung zum 01.05.1951 durch die 2. DB außer Kraft gesetzt worden ist (§ 10 Abs. 2 der 2. DB).

  • BSG, 08.06.2004 - B 4 RA 61/03 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Sachsen, 24.05.2005 - L 4 RA 256/03
    Über die vorgenannten beigezogenen Unterlagen hinaus vermochte der Senat im Übrigen keine weiteren geeigneten Regelungen staatlicher Stellen (z.B. Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Richtlinien u.ä.) zu ermitteln, aus denen sich weitergehende Rechtsgrundlagen und Anhaltspunkte für ein eigenständiges Berufsbild bzw. eine eigenständige Berufsausbildung "Konstrukteur" ergeben; auch Kollektivverträge im Sinne des Arbeitsrechts der DDR, die Aussagen zum Beruf "Konstrukteur" enthalten könnten, waren nicht zu ermitteln (vgl. hierzu: BSG, Urteil vom 08.06.2004 - B 4 RA 61/03 R -).
  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 41/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Sachsen, 24.05.2005 - L 4 RA 256/03
    Gem. § 1 VO-AVItech in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 1 der 2. DB hängt ein Anspruch auf Einbeziehung in die AVItech in persönlicher, sachlicher und betrieblicher Hinsicht im Wesentlichen von drei Voraussetzungen ab: die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz war generell eingerichtet für Personen, die (1) zum einen berechtigt waren, eine bestimmte Berufsbezeichnung zu führen, zum anderen (2) die entsprechende Tätigkeit tatsächlich ausgeübt haben, und zwar (3) in einem volkseigenen Produktionsbetrieb im Bereich der Industrie oder des Bauwesens (vgl. BSG, Urteil vom 09.04.2002 - B 4 RA 41/01 R - Urteil vom 18.06.2003 - B 4 RA 1/03 R -).
  • BSG, 29.07.2004 - B 4 RA 16/04 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Sachsen, 24.05.2005 - L 4 RA 256/03
    Der Kläger war auch nicht berechtigt, sich "Konstrukteur" zu nennen; dabei ist zu beachten, dass es nach der Rechtsprechung des BSG nicht ausreicht, dass lediglich eine Tätigkeit ausgeübt wird, die einer in § 1 Abs. 1 Satz 1 der 2. DB genannten beruflichen Qualifikation entspricht (vgl. BSG; Urteil vom 29.07.2004 - B 4 RA 16/04 R).
  • BSG, 18.07.1996 - 4 RA 7/95

    Auswirkungen der Entgeltbescheide des Versorgungsträgers, Zulässigkeit der

    Auszug aus LSG Sachsen, 24.05.2005 - L 4 RA 256/03
    In dem Feststellungsverfahren des Versorgungsträgers nach § 8 AAÜG, welches einem Vormerkungsverfahren nach § 149 Abs. 5 SGB VI ähnlich und außerhalb des Rentenfeststellungsverfahrens des Rentenversicherungsträgers durchzuführen ist (vgl. BSG, Urteil vom 18.07.1996 - 4 RA 7/95 - in: SozR 3-8570 § 8 Nr. 2), konnte der Kläger schon deshalb keinen Erfolg haben, weil er vom persönlichen Anwendungsbereich des AAÜG nicht erfasst wird.
  • BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 34/01 R

    Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz bei Tätigkeit in

    Auszug aus LSG Sachsen, 24.05.2005 - L 4 RA 256/03
    Schließlich wird nach § 1 Abs. 1 Satz 2 AAÜG eine Versorgungsanwartschaft fingiert, wenn in der DDR zu irgend einem Zeitpunkt einmal eine durch Einzelfallregelung konkrete Aussicht bestand, im Versorgungsfall Leistungen zu erhalten, diese Aussicht (Anwartschaft) aber auf Grund der Regelungen der Versorgungssysteme vor dem 01.07.1990 wieder entfallen war (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 10.04.2002 - B 4 RA 34/01 R - m. w. N).
  • BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 10/02 R

    Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz - Beschäftigung in einem

    Auszug aus LSG Sachsen, 24.05.2005 - L 4 RA 256/03
    Mangels sachlich objektivierbarer, bundesrechtlich nachvollziehbarer Grundlage kann eine solche Ermessensentscheidung nicht rückschauend ersetzt werden (vgl. BSG, a. a. O.; Urteil vom 10.04.2002 - B 4 RA 10/02 R -).
  • BSG, 18.06.2003 - B 4 RA 1/03 R

    Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz - Parteibetrieb - VEB

    Auszug aus LSG Sachsen, 24.05.2005 - L 4 RA 256/03
    Gem. § 1 VO-AVItech in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 1 der 2. DB hängt ein Anspruch auf Einbeziehung in die AVItech in persönlicher, sachlicher und betrieblicher Hinsicht im Wesentlichen von drei Voraussetzungen ab: die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz war generell eingerichtet für Personen, die (1) zum einen berechtigt waren, eine bestimmte Berufsbezeichnung zu führen, zum anderen (2) die entsprechende Tätigkeit tatsächlich ausgeübt haben, und zwar (3) in einem volkseigenen Produktionsbetrieb im Bereich der Industrie oder des Bauwesens (vgl. BSG, Urteil vom 09.04.2002 - B 4 RA 41/01 R - Urteil vom 18.06.2003 - B 4 RA 1/03 R -).
  • LSG Sachsen, 11.09.2002 - L 4 RA 165/02

    Feststellung von Zeiten der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der

  • LSG Sachsen-Anhalt, 19.04.2016 - L 3 RS 8/15

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Dies sei bereits mehrfach gerichtlich entschieden worden (BSG, Urteil vom 18. Oktober 2007 - B 4 RS 28/07 R - Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 19. Juni 2007 - L 4 R 156/05 - sowie Urteil vom 24. Mai 2005 - L 4 RA 256/03 -).

    Lediglich in Rdnr. 24 des Urteils des Sächsischen Landessozialgerichts vom 24. Mai 2005 (L 4 RA 256/03, juris) wird der Eindruck erweckt, als könnten Technologen mit Technikern gleichgesetzt werden.

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