Rechtsprechung
LSG Sachsen, 24.08.1994 - L 4 KR 6/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beitrag eines freiwilligen Mitglieds zur gesetzlichen Krankenversicherung; Heilung eines Anhörungsverstoßes durch Anhörung im Widerspruchsverfahren; Festsetzung eines Mindestbeitrags für freiwillig versicherte hauptberuflich selbständig erwerbstätige Mitglieder ; ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Dresden, 17.03.1994 - S 5 KR 33/93
- LSG Sachsen, 24.08.1994 - L 4 KR 6/94
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (12)
- BSG, 07.11.1991 - 12 RK 37/90
Höhe der Mindestbeiträge freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen …
Auszug aus LSG Sachsen, 24.08.1994 - L 4 KR 6/94
Das Sozialgericht nimmt insoweit offensichtlich Bezug auf das Urteil des BSG vom 7. November 1991 (BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 6 [S. 10 f.];… vgl. dazu BSG SozR 3-1300 § 24 Nr. 4 [S. 6 f.]).Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG bildet die Fiktion in Abs. 4 Satz 2 jedoch eine gesetzliche Untergrenze, unterhalb deren sich eine Beitragsbemessung ebenso verbietet wie umgekehrt eine auf Ebene der Satzungsgebung verankerte höhere Mindestgrenze (vgl. BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 6 [S. 13]; Nr. 7 [S. 18 f.]; Nr. 9 [S. 30 f.]; Nr. 14 [S. 54]).
Nach wie vor stellt sich der erhöhte Mindestbeitrag als angemessene Gegenleistung zu dem im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung normierten Versicherungsschutz dar (vgl. BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 6 S. [13 f.] und Nr. 7 [S. 20]).
Zwar kann die Beitragsbelastung freiwillig Versicherter die der Pflichtmitglieder zum Teil erheblich übersteigen (dazu BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 6 [S. 15 f.] und Nr. 7 [S. 22 f.]).
Sollte sich im Einzelfall, was nicht ersichtlich ist, gleichwohl ein Mißverhältnis der Beitragsbelastung zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung ergeben, so ist den Betroffenen als freiwilligen Mitgliedern - im Gegensatz zu Pflichtversicherten - die kurzfristige Möglichkeit einer Kündigung der Mitgliedschaft eröffnet (vgl. BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 6 [S. 16] und Nr. 7 [S. 22]).
Insoweit nimmt der Senat Bezug auf die ständige höchstrichterliche Rechtsprechung (vgl. BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 6 [S. 14] und Nr. 7 [S. 20]).
- BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80
Krankenversicherung der Rentner
Auszug aus LSG Sachsen, 24.08.1994 - L 4 KR 6/94
Voraussetzung für einen Eigentumsschutz sozialversicherungsrechtlicher Positionen ist eine vermögenswerte Rechtsposition, die nach Art eines Ausschließlichkeitsrechts dem Rechtsträger privatnützig zugeordnet ist; diese genießt den Schutz der Eigentumsgarantie dann, wenn sie auf nicht unerheblichen Eigenleistungen des Versicherten beruht und zudem der Sicherung seiner Existenz dient (vgl. BVerfGE 69, 272 [300 ff.]; 76, 220 [235]; st. Rspr.).Der dem Gesetzgeber zukommende Gestaltungsraum rechtfertigt vielmehr auch die Schaffung erhöhter Beitragspflichten, soweit die gesetzliche Regelung nicht dazu führt, daß der betroffene Personenkreis nicht oder nur noch mit unverhältnismäßigem Aufwand in der Lage ist, seinen Krankenversicherungsschutz sicherzustellen (vgl. BVerfGE 69, 272 [306]).
Weder führt § 240 Abs. 4 Satz 2 SGB V zu einer die wirtschaftliche Existenz der Betroffenen gefährdenden Situation noch werden diese auf die ausschließliche Eigenfinanzierung ihres Krankenversicherungsschutzes verwiesen (vgl. BVerfGE 69, 272 [306]).
- BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83
Kündigungsfristen für Arbeiter
Auszug aus LSG Sachsen, 24.08.1994 - L 4 KR 6/94
Dem Gestaltungsraum des Gesetzgebers sind überdies um so engere Grenzen gesetzt, je stärker sich die Ungleichbehandlung von Personen oder Sachverhalten auf die Ausübung grundrechtlich gesicherter Freiheiten auswirken kann (vgl. BVerfGE 60, 123 [134]; 82, 126 [146]).Dagegen ist bei Regelungen, die Personengruppen verschieden behandeln, im einzelnen nachzuprüfen, ob für die vorgesehene Differenzierung Gründe von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleichen Rechtsfolgen rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 82, 126 [146]; 88, 87 [96 f.] m.w.N.; st. Rspr.).
Dabei fällt insbesondere ins Gewicht, ob eine Ungleichbehandlung Auswirkungen auf grundrechtlich gesicherte Freiheiten hat (vgl. BVerfGE 82, 126 [146] m.w.N.).
- BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92
Transsexuelle II
Auszug aus LSG Sachsen, 24.08.1994 - L 4 KR 6/94
Die Abstufung der Anforderungen folgt aus Wortlaut und Sinn des Art. 3 Abs. 1 GG sowie aus seinem Zusammenhang mit anderen Verfassungsnormen (vgl. BVerfGE 88, 87 [96]).Dagegen ist bei Regelungen, die Personengruppen verschieden behandeln, im einzelnen nachzuprüfen, ob für die vorgesehene Differenzierung Gründe von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleichen Rechtsfolgen rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 82, 126 [146]; 88, 87 [96 f.] m.w.N.; st. Rspr.).
- BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79
Präklusion I
Auszug aus LSG Sachsen, 24.08.1994 - L 4 KR 6/94
Da der Grundsatz, daß alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, in erster Linie eine ungerechtfertigte Verschiedenbehandlung von Personen verhindern soll, unterliegt der Gesetzgeber bei einer Ungleichbehandlung von Personengruppen regelmäßig einer strengen Bindung (vgl. BVerfGE 55, 72 [88]).Der allgemeine Gleichheitssatz ist danach verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 55, 72 [88]; st. Rspr.).
- BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55
Handwerksordnung
Auszug aus LSG Sachsen, 24.08.1994 - L 4 KR 6/94
Insbesondere haben die Gerichte sozialpolitische Entscheidungen des Gesetzgebers hinzunehmen, solange seine Erwägungen weder offensichtlich fehlsam noch mit der Wertordnung des Grundgesetzes unvereinbar sind (vgl. BVerfGE 13, 97 [107 und 110]; 14, 288 [301]). - BVerfG, 11.10.1962 - 1 BvL 22/57
Selbstversicherung
Auszug aus LSG Sachsen, 24.08.1994 - L 4 KR 6/94
Insbesondere haben die Gerichte sozialpolitische Entscheidungen des Gesetzgebers hinzunehmen, solange seine Erwägungen weder offensichtlich fehlsam noch mit der Wertordnung des Grundgesetzes unvereinbar sind (vgl. BVerfGE 13, 97 [107 und 110]; 14, 288 [301]). - BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83
Beamtenrecht - Ruhestand - Vertrauensschutz - Regelungsänderung - Eintritt in den …
Auszug aus LSG Sachsen, 24.08.1994 - L 4 KR 6/94
Es ist insoweit nicht zu prüfen, ob der Gesetzgeber im einzelnen die zweckmäßigste, vernünftigste oder sachgerechteste Lösung gefunden hat (vgl. BVerfGE 71, 255 [271] m.w.N., 81, 156 [206]). - BVerfG, 15.07.1987 - 1 BvR 488/86
Verfassungsmäßigkeit der Kürzung von Übergangsgeld und Unterhaltsgeld nach AFG …
Auszug aus LSG Sachsen, 24.08.1994 - L 4 KR 6/94
Voraussetzung für einen Eigentumsschutz sozialversicherungsrechtlicher Positionen ist eine vermögenswerte Rechtsposition, die nach Art eines Ausschließlichkeitsrechts dem Rechtsträger privatnützig zugeordnet ist; diese genießt den Schutz der Eigentumsgarantie dann, wenn sie auf nicht unerheblichen Eigenleistungen des Versicherten beruht und zudem der Sicherung seiner Existenz dient (vgl. BVerfGE 69, 272 [300 ff.]; 76, 220 [235]; st. Rspr.). - BVerfG, 16.03.1982 - 1 BvR 938/81
Junge Transsexuelle
Auszug aus LSG Sachsen, 24.08.1994 - L 4 KR 6/94
Dem Gestaltungsraum des Gesetzgebers sind überdies um so engere Grenzen gesetzt, je stärker sich die Ungleichbehandlung von Personen oder Sachverhalten auf die Ausübung grundrechtlich gesicherter Freiheiten auswirken kann (vgl. BVerfGE 60, 123 [134]; 82, 126 [146]). - BSG, 26.09.1991 - 4 RK 4/91
Anhörung bei Massenverwaltungsakten, Widerspruchseinlegung, Nachholung, …
- BSG, 26.09.1991 - 4 RK 5/91
Aufhebung von Beitragsbescheiden