Rechtsprechung
   LSG Sachsen, 25.01.2001 - L 1 KR 3/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,15423
LSG Sachsen, 25.01.2001 - L 1 KR 3/00 (https://dejure.org/2001,15423)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 25.01.2001 - L 1 KR 3/00 (https://dejure.org/2001,15423)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 25. Januar 2001 - L 1 KR 3/00 (https://dejure.org/2001,15423)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,15423) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Versorgung mit sog. Rollstuhl-Bike wegen Gehunfähigkeit; Nichteignung der vertragsärztlichen Verordnung zur Begründung von Leistungsansprüchen gegen Träger der gesetzlichen Krankenversicherung; Einordnung eines Rollstuhl-Bikes als Gebrauchgegenstand des ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 8/98 R

    Keine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für ein Rollstuhl-Bike

    Auszug aus LSG Sachsen, 25.01.2001 - L 1 KR 3/00
    Dies ergebe sich in der Konsequenz aus der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 16.09.1999 (Az.: B 3 KR 8/98 R), wonach der Anspruch auf Versorgung Erwachsener mit einem Rollstuhl-Bike zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen worden sei.

    Das Klagebegehren macht deutlich, dass der Kläger die Zurverfügungstellung eines - nach Maßgabe des vorgelegten Kostenvoranschlages - Rollstuhl-Bike im Wege der Naturalleistung und damit der Sachverschaffung auf dem Gesetz vorgesehenen Leistungswege (vgl. § 13 Abs. 1 SGB V) geltend macht (vgl. BSG, Urteil vom 16.09.1999, Az.: B 3 KR 8/98 R).

    Denn die vertragsärztliche Verordnung für sich genommen ist nicht geeignet, Leistungsansprüche gegen einen Träger der gesetzlichen Krankenversicherung, zu denen auch die Beklagte zählt (vgl. § 4 SGB V), zu begründen (vgl. BSG, Urteil vom 29.09.1997, Az.: 8 RKn 27/96 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 25; BSG, Urteil vom 16.09.1999 a. a. O.).

    Bei einem Rollstuhl-Bike handelt es sich nicht um einen Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens i. S. d. § 33 Abs. 1 SGB V, denn es wird nur von Personen benutzt, die durch Krankheit oder Behinderung in ihrer Gehfähigkeit eingeschränkt sind (vgl. BSG, Urteil vom 16.09.1999 a. a. O.).

    Der Senat schließt sich insoweit der Rechtsprechung des BSG an (vgl. Urteile vom 16. September 1999, Az.: B 3 KR 8/98 R, 13/98 R und 2/99 R).

    Maßstab ist stets der gesunde Mensch, zu dessen Grundbedürfnissen der kranke oder behinderte Mensch durch die medizinische Rehabilitation und mit Hilfe des von der Krankenkasse gelieferten Hilfsmittels wieder aufschließen soll (BSG, Urteil vom 16.09.1999, a. a. O.).

    Die Möglichkeit sich als Rollstuhlfahrer mit Hilfe des Rollstuhls-Bikes wie ein Radfahrer zu bewegen und zum Beispiel Ausflüge in die Umgebung zu unternehmen, zählt nicht zu den Grundbedürfnissen (BSG, Urteil vom 16.09.1999, a. a. O.).

    Denn Besonderheiten der Wohnlage sind für die Hilfsmitteleigenschaft nicht maßgeblich (BSG, Urteil vom 16.09.1999, a. a. O.).

  • BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 9/97 R

    Krankenversicherung - Querschnittslähmung - Jugendlicher - Hilfsmittel -

    Auszug aus LSG Sachsen, 25.01.2001 - L 1 KR 3/00
    Nur bei Kindern und Jugendlichen kann das Rollstuhl-Bike als "Hilfsmittel" i. S. d. § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V eingestuft werden; der Versorgungsanspruch hängt insoweit von den Umständen des Einzelfalls ab (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 27).

    In seiner Entscheidung vom 16.04.1998 (Az.: B 3 RK 9/97 R = SozR 3-2500 § 33 Nr. 27) zum Rollstuhl-Bike für Jugendliche hat der 3. Senat des BSG zwar auch Entfernungen berücksichtigt, die ein Jugendlicher mit dem Fahrrad zurücklegt.

  • BSG, 08.06.1994 - 1 RK 13/93

    Krankenversicherung - Hilfsmittel Rollstuhlboy - Erforderlichkeit

    Auszug aus LSG Sachsen, 25.01.2001 - L 1 KR 3/00
    Hiergegen richtete sich die unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 08.06.1994 (Az.: 3/1 RK 13/93) am 22.12.1997 beim Sozialgericht Dresden (SG) erhobene Klage.

    So hat das BSG im Urteil vom 08.06.1994 (Az.: 3/1 RK 13/93 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 7), auf das sich der Kläger stützt, zwar die "Bewegungsfreiheit" als Grundbedürfnis bejaht, dabei aber lediglich auf diejenigen Entfernungen abgestellt, die ein Gesunder üblicherweise zu Fuß zurücklegt.

  • BSG, 26.02.1991 - 8 RKn 13/90

    Schwenkbarer Autositz als Hilfsmittel

    Auszug aus LSG Sachsen, 25.01.2001 - L 1 KR 3/00
    Ein Hilfsmittel ist nach der Rechtsprechung des BSG (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 3 und 5) bei der 2. Alternative des § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V nur dann "erforderlich", wenn sein Einsatz zur Lebensbetätigung im Rahmen der allgemeinen Grundbedürfnisse benötigt wird.
  • BSG, 29.09.1997 - 8 RKn 27/96

    Anspruch eines geistig und körperlich behinderten Versicherten auf Versorgung mit

    Auszug aus LSG Sachsen, 25.01.2001 - L 1 KR 3/00
    Denn die vertragsärztliche Verordnung für sich genommen ist nicht geeignet, Leistungsansprüche gegen einen Träger der gesetzlichen Krankenversicherung, zu denen auch die Beklagte zählt (vgl. § 4 SGB V), zu begründen (vgl. BSG, Urteil vom 29.09.1997, Az.: 8 RKn 27/96 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 25; BSG, Urteil vom 16.09.1999 a. a. O.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht