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   LSG Sachsen, 25.06.2020 - L 3 AL 156/18   

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https://dejure.org/2020,20583
LSG Sachsen, 25.06.2020 - L 3 AL 156/18 (https://dejure.org/2020,20583)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 25.06.2020 - L 3 AL 156/18 (https://dejure.org/2020,20583)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 25. Juni 2020 - L 3 AL 156/18 (https://dejure.org/2020,20583)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • LSG Bayern, 19.09.2017 - L 10 AL 239/16

    Unterhaltsbeihilfe eines Rechtsreferendars

    Auszug aus LSG Sachsen, 25.06.2020 - L 3 AL 156/18
    Zwar habe das Bayerische Landessozialgericht mit Urteil vom 19. September 2017 (Az.: L 10 AL 239/16) unter Bezugnahme auf die einschlägige Kommentierung entschieden, dass ein Ruhen nicht in Betracht komme, weil vom Ruhenstatbestand des § 157 Abs. 1 SGB III nur Ansprüche erfasst würden, die zwischen der tatsächlichen Beendigung der Beschäftigung und dem Ende des Arbeitsverhältnisses begründet würden oder die Zeiten der faktischen Beschäftigungslosigkeit am Beginn des Arbeitsverhältnisses liegen würden.

    Das gezahlte Arbeitsentgelt ist daher, wie durch das Landesamt für Steuern und Finanzen in der Arbeitsbescheinigung auch mitgeteilt, aufgrund der geltenden landesrechtlichen Regelung vorliegend allein der Zeit vom 1. Mai 2017 bis zum 3. Mai 2017 als Arbeitsentgelt zuzuordnen, so dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld bis zum Ende des laufenden Monats nicht gemäß § 157 Abs. 1 SGB III ruht, da der Kläger während dieser Zeit kein Arbeitsentgelt im Sinne der Vorschrift erhalten oder zu beanspruchen hatte, da ein versicherungsrechtliches Beschäftigungsverhältnis nicht mehr bestand (so auch: Bay. LSG, Urteil vom 19. September 2017 - L 10 AL 239/16 - Rdnr. 15 mit umfassenden Nachweisen zur damit übereinstimmenden Kommentarliteratur, wonach es sich bei den über das Ende des Beamtenverhältnisses hinaus gezahlten Bezügen um kein Arbeitsentgelt im Sinne des § 157 Abs. 1 SGB III handelt).

  • BSG, 02.11.2015 - B 13 R 17/14 R

    Berechnung des Nachversicherungsbeitrages - beitragspflichtige Einnahmen -

    Auszug aus LSG Sachsen, 25.06.2020 - L 3 AL 156/18
    Aus dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 2. November 2015 (Az.: B 13 R 17/14 R) ergebe sich nichts anderes.

    Die Vergütung ist daher dem Beschäftigungsverhältnis, welches mit dem Bestehen der Prüfung endete, aufgrund des sachlichen und zeitlichen Zusammenhanges zuzuordnen und unterliegt der Nachversicherung (so ausdrücklich: BSG, Urteil vom 2. November 2015 - B 13 R 17/14 R - SozR 4-2600 § 181 Nr. 2 = juris Rdnr. 34ff.).

  • LSG Sachsen, 07.01.2021 - L 3 AL 5/19
    Auszug aus LSG Sachsen, 25.06.2020 - L 3 AL 156/18
    Ein weiterer Rechtsstreit zur streitigen Thematik sei unter dem Az. L 3 AL 5/19 anhängig.
  • BSG, 23.06.1981 - 7 RAr 29/80

    Anspruch auf Rückforderung von Arbeitslosengeld - Leistungen der Arbeitsförderung

    Auszug aus LSG Sachsen, 25.06.2020 - L 3 AL 156/18
    Für ein Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses greift allein die Ruhensregelung des § 158 SGB III (vgl. dazu BSG, Urteil vom 23. Juni 1981 - 7 RAr 29/80 - SozR 4100 § 117 Nr. 7 = juris Rdnr. 47 - zu den Vorgängerregelungen der §§ 157, 158 SGB III).
  • BSG, 04.06.1991 - 12 RK 43/90

    Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt bei freiwillig krankenversicherten Beamten

    Auszug aus LSG Sachsen, 25.06.2020 - L 3 AL 156/18
    Das Bundessozialgericht hat bereits entschieden, dass es sich bei der Besoldung eines Beamten um Arbeitsentgelt im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IV handelt, weil zu einer Beschäftigung im Sinne dieser Vorschrift auch ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zählt (vgl. BSG, Urteil vom 4. Juni 1991 - 12 RK 43/90 - SozR 3-2200 § 180 Nr. 7 = juris Rdnr. 12; Knospe, in: Hauck/Noftz, SGB IV [Stand: Erg.-Lfg. Stand 2/16], § 14 Rdnr. 24).
  • BSG, 24.09.2008 - B 12 KR 22/07 R

    Renten- und Arbeitslosenversicherung - Beschäftigungsverhältnis bei Freistellung

    Auszug aus LSG Sachsen, 25.06.2020 - L 3 AL 156/18
    Dies hat aber zur Folge, dass § 157 Abs. 1 SGB III nur anzuwenden ist, wenn Arbeitslosigkeit vorliegt, aber noch ein versicherungsrechtliches Beschäftigungsverhältnis besteht, aus dem Ansprüche auf Arbeitsentgelt resultieren (vgl. BSG, Urteil vom 24. September 2008 - B 12 KR 22/07 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 9 = juris Rdnr. 18; Düe, a. a. O., Rdnr. 2).
  • BVerwG, 08.12.2009 - 2 B 43.09

    Höhere Anrechnungsgrenze für Rechtsreferendare mit Unterhaltspflichten zur

    Auszug aus LSG Sachsen, 25.06.2020 - L 3 AL 156/18
    Ihre Rechtsgrundlage finden die Anwärterbezüge in der Fürsorgepflicht des Dienstherrn (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Dezember 2009 - 2 B 43/09 - juris Rdnr. 6; BVerwG, Beschluss vom 17. März 2014 - 2 B 45/13 - juris Rdnr. 16).
  • BSG, 20.06.2002 - B 7 AL 108/01 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Ruhen - Arbeitsentgeltanspruch - faktische

    Auszug aus LSG Sachsen, 25.06.2020 - L 3 AL 156/18
    Damit wird dem gesetzlichen Zweck der vorrangigen Existenzsicherung durch den Arbeitslosen mittels Durchsetzung ihm noch zustehender Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis Rechnung getragen (so zu den Vorgängerregelungen: BSG, Urteil vom 20. Juni 2002 - B 7 AL 108/01 R - SozR 3-4300 § 143 Nr. 4 = juris Rdnr. 24 m. w. N.; Düe, in: Brand/Düe/Hassel/Karmanski/Kühl, SGB III [8. Aufl., 2018], § 157 Rdnr. 2; Schmitz, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB III [2. Aufl., Stand: 15. Januar 2019] § 157 SGB III Rdnr. 6; Valgolio, in: Hauck/Noftz, SGB III [Stand: Erg.-Lfg. Stand 6/16], § 157 Rdnr. 4).
  • BSG, 08.11.1989 - 1 RA 21/88

    Ausgleichsbezüge nach § 11a SVG kein Arbeitsentgelt

    Auszug aus LSG Sachsen, 25.06.2020 - L 3 AL 156/18
    Gleiches gilt für Anwärterbezüge, die für die Zeit der Ausübung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf im Vorbereitungsdienst gewährt werden (vgl. BSG, Urteil vom 8. November 1989 - 1 RA 21/88 - SozR 2200 § 1402 Nr. 11 = juris Rdnr. 14).
  • BSG, 15.07.2009 - B 12 KR 1/09 R

    Sozialversicherungspflicht - ehrenamtlich tätige Feuerwehrführungskräfte in

    Auszug aus LSG Sachsen, 25.06.2020 - L 3 AL 156/18
    Die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehenden Beamten sind im sozialversicherungsrechtlichen Sinne Beschäftigte (vgl. BSG, Urteil vom 15. Juli 2009 - B 12 KR 1/09 R - BSGE 104, 71 ff. = SozR 4-1500 § 75 Nr. 10 = juris Rdnr. 18; speziell zum Beamtenverhältnis auf Widerruf [Rechtsreferendariat]: BSG, Urteil vom 31. März 2015 - B 12 R 1/13 R - SozR 4-2400 § 14 Nr. 19 = juris Rdnr. 16).
  • BVerwG, 17.03.2014 - 2 B 45.13

    Unterhaltsbeihilfe für Rechtsreferendare; Rückforderung; Bruttoprinzip

  • BSG, 31.03.2015 - B 12 R 1/13 R

    Sozialversicherungspflicht - freiwillige zusätzliche an Rechtsreferendare

  • LSG Sachsen, 07.01.2021 - L 3 AL 5/19
    Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen habe mit Urteil vom 14. Juli 2020 (Az.: L 7 AL 121/18) zwar wie der erkennende Senat mit Urteil vom 25. Juni 2020 (Az.: L 3 AL 156/18) entschieden.

    Der Senat hält nach nochmaliger Prüfung unter Berücksichtigung des Beteiligtenvorbringens im vorliegenden Verfahren an seiner Rechtsauffassung im Urteil vom 25. Juni 2020 (Az. L 3 AL 156/18, juris Rdnr. 21 ff.), dem ein gleichgelagerter Sachverhalt zugrunde gelegen hat, fest.

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