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   LSG Sachsen, 25.07.2017 - L 8 AL 69/16 B KO   

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https://dejure.org/2017,52956
LSG Sachsen, 25.07.2017 - L 8 AL 69/16 B KO (https://dejure.org/2017,52956)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 25.07.2017 - L 8 AL 69/16 B KO (https://dejure.org/2017,52956)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 25. Juli 2017 - L 8 AL 69/16 B KO (https://dejure.org/2017,52956)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Sachsen-Anhalt, 03.03.2017 - L 4 AS 141/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Verfahrensgebühr -

    Auszug aus LSG Sachsen, 25.07.2017 - L 8 AL 69/16
    Eine inhaltliche Überprüfung und Korrektur dieser Entscheidung durch den für die Kostenfestsetzung zuständigen Spruchkörper ist damit nicht möglich (so auch Hessisches Landessozialgericht [LSG], Beschluss vom 10.07.2015 - L 2 SF 11/15 E - juris RdNr. 23; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 03.03.2017 - L 4 AS 141/16 B - nicht veröffentlicht).

    Denn dies würde faktisch auf eine nicht zulässige inhaltliche Änderung der Bewilligungsentscheidung im Festsetzungsverfahren hinauslaufen (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 03.03.2017 - L 4 AS 141/16 B - nicht veröffentlicht).

  • LSG Hessen, 10.07.2015 - L 2 SF 11/15

    Auch nach der Einfügung von § 48 Abs. 4 RVG mit seinem heutigen Inhalt durch das

    Auszug aus LSG Sachsen, 25.07.2017 - L 8 AL 69/16
    Eine inhaltliche Überprüfung und Korrektur dieser Entscheidung durch den für die Kostenfestsetzung zuständigen Spruchkörper ist damit nicht möglich (so auch Hessisches Landessozialgericht [LSG], Beschluss vom 10.07.2015 - L 2 SF 11/15 E - juris RdNr. 23; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 03.03.2017 - L 4 AS 141/16 B - nicht veröffentlicht).

    Die zeitliche Zäsur durch die Bestimmung eines Beiordnungszeitpunktes erfasst auch sämtliche davorliegende Tätigkeiten im PKH-Bewilligungsverfahren (Ebert in Mayer/Kroiß, RVG, 6. Aufl. 2013, RdNr. 103; offengelassen Hessisches LSG, Beschluss vom 10.07.2015 - L 2 SF 11/15 E - juris RdNr. 26).

  • SG Dortmund, 16.11.2015 - S 32 SF 135/15

    Festsetzung der Vergütung für die anwaltliche Tätigkeit in einem

    Auszug aus LSG Sachsen, 25.07.2017 - L 8 AL 69/16
    Nicht zu folgen ist der Auffassung, wonach durch die Festlegung eines Zeitpunktes für das Wirksamwerden der im Rahmen der Bewilligung von PKH erfolgten Beiordnung keine zeitliche, sondern eine sachliche, auf bestimmte Tätigkeiten bzw. Gebührentatbestände bezogene Einschränkung sein soll, bzw. eine zeitliche Einschränkung allenfalls dann möglich sein soll, wenn der PKH-Beschluss zusätzlich zu der Zeitangabe einen hinreichenden Bezug auf eine bestimmte nach dem Willen des Gerichts nicht bei der Vergütungsbemessung zu berücksichtigende Tätigkeit herstellt (so SG Dortmund, Beschluss vom 16.11.2015 - S 32 SF 135/15 E - juris RdNr. 63).

    § 48 Abs. 4 Satz 2 RVG ist nicht dahingehend zu verstehen, dass die zeitliche Begrenzung der Beiordnung nur noch für die Festsetzungsfähigkeit einer bestimmten Gebühr dem Grunde nach bedeutsam ist und im Übrigen die gesamte anwaltliche Tätigkeit ab PKH-Antragstellung von der Beiordnung erfasst wird (so aber SG Dortmund, Beschluss vom 16.11.2015 - S 32 SF 135/15 E - juris RdNr. 65).

  • SG Dortmund, 25.07.2015 - S 28 SF 311/13
    Auszug aus LSG Sachsen, 25.07.2017 - L 8 AL 69/16
    Gegen eine solche Sichtweise spricht auch nicht, dass nach § 122 Abs. 1 Nr. 3 der Zivilprozessordnung i.V.m. § 73a Abs. 1 Satz 1 des Sozialgerichtsgesetzes, die Bewilligung der PKH bewirkt, dass die beigeordneten Rechtsanwälte Ansprüche auf Vergütung gegen ihre Mandanten nicht geltend machen können (so aber z.B. Bayerisches LSG, Beschluss vom 22.07.2010 - L 15 SF 303/09 B E - juris, RdNr. 21; SG Dortmund, Beschluss vom 25.07.2015 - S 28 SF 311/13 E -, juris RdNr. 16).
  • LSG Bayern, 22.07.2010 - L 15 SF 303/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Verfahrensgebühr -

    Auszug aus LSG Sachsen, 25.07.2017 - L 8 AL 69/16
    Gegen eine solche Sichtweise spricht auch nicht, dass nach § 122 Abs. 1 Nr. 3 der Zivilprozessordnung i.V.m. § 73a Abs. 1 Satz 1 des Sozialgerichtsgesetzes, die Bewilligung der PKH bewirkt, dass die beigeordneten Rechtsanwälte Ansprüche auf Vergütung gegen ihre Mandanten nicht geltend machen können (so aber z.B. Bayerisches LSG, Beschluss vom 22.07.2010 - L 15 SF 303/09 B E - juris, RdNr. 21; SG Dortmund, Beschluss vom 25.07.2015 - S 28 SF 311/13 E -, juris RdNr. 16).
  • BSG, 09.12.2010 - B 13 R 63/09 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Entstehen der

    Auszug aus LSG Sachsen, 25.07.2017 - L 8 AL 69/16
    Die Mittelgebühr ist in Fällen zugrunde zu legen, in denen sich die Tätigkeit des Rechtsanwalts nicht nach oben oder unten vom Durchschnitt abhebt; sie gilt damit in "Normalfällen" als billige Gebühr (Bundessozialgericht, Urteil vom 09.12.2010 - B 13 R 63/09 R - juris RdNr. 35 m.w.N.).
  • LSG Bayern, 03.05.2018 - L 12 SF 233/15

    Bestimmung der Vergütungshöhe eines Rechtsanwalts im Prozesskostenhilfeverfahren

    Auch hier würde die Beiordnung maximal auf den Antragszeitpunkt zurückwirken und die anwaltliche Tätigkeit vor diesem Zeitpunkt bei der Gebührenfestsetzung unbeachtet bleiben (so auch Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 25.07.2017, L 8 AL 69/16 B KO, juris Rn. 22, allerdings zu § 48 RVG idF des 2. KostRMoG).
  • LSG Schleswig-Holstein, 15.02.2023 - L 5 SF 164/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - beigeordneter

    Daraus folgt, dass für die Ausfüllung des Betragsrahmens der Verfahrensgebühr, die im Rahmen des gegen die Landeskasse bestehenden Vergütungsanspruchs geltend gemacht werden kann, nur die anwaltliche Tätigkeit zu bewerten ist, die von der Vorbereitung des PKH-Antrags an bis zur Verfahrensbeendigung ausgeübt worden ist (so auch LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27. September 2019 - L 7 SO 4/19 B - juris Rn. 20; Sächsisches LSG, Beschluss vom 25. Juli 2017 - L 8 AL 69/16 B KO - juris Rn. 20; Hessisches LSG, Beschluss vom 17. Juni 2019 - L 2 AS 241/18 B - juris Rn. 30; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26. Oktober 2017 - L 3 U 165/16 B - juris Rn. 7; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 3. März 2017 - L 4 AS 141/16 B - juris Rn. 40; a.A. jedoch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. Januar 2018 - L 20 AL 224/17 B - juris Rn. 33 m.w.N., das auch Tätigkeiten mit einbeziehen will, die der Rechtsanwalt vor dem Wirksamwerden seiner Beiordnung erbracht hat).
  • LSG Bayern, 05.02.2021 - L 12 SF 172/18

    Wegen Rechtsanwaltsvergütung gem. § 45 ff. RVG

    bb) Die zeitliche Zäsur durch die Bestimmung des Beiordnungszeitpunktes umfasst aber nicht die Tätigkeiten des Rechtsanwalts im PKH-Bewilligungsverfahren (aA Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 25.7.2017, L 8 AL 69/16 B KO und Beschluss vom 27.10.2020, L 5 AS 999/19 B; Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 17.6.2019, L 2 AS 241/18 B).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.03.2020 - L 3 R 319/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - beigeordneter

    Jedes in § 14 Abs. 1 Satz 1 RVG genannte Bemessungskriterium kann indes Anlass sein, vom Mittelwert nach oben oder unten abzuweichen, soweit ein Umstand vom Durchschnitt abweicht (Sächsisches LSG, Beschluss vom 25. Juli 2017 - L 8 AL 69/16 B KO -, juris, Rdnr. 13 m.w.N.).
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