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   LSG Sachsen, 25.09.1996 - L 1 Kn 33/95   

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https://dejure.org/1996,5576
LSG Sachsen, 25.09.1996 - L 1 Kn 33/95 (https://dejure.org/1996,5576)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 25.09.1996 - L 1 Kn 33/95 (https://dejure.org/1996,5576)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 25. September 1996 - L 1 Kn 33/95 (https://dejure.org/1996,5576)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Versorgung mit einem Tandem-Therapiefahrrad; Leiden seit Geburt an einem Morbus Landon Down (Down-Syndrom); Voraussetzungen des Anspruchs auf Versorgung mit Hilfsmitteln; Erforderlichkeit des Hilfsmittels; Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebotes; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Knappschaftliche Krankenversicherung - Kostenübernahme eines Tandem-Therapiefahrrades trotz Nichtaufnahme im Hilfsmittelverzeichnis

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 07.03.1990 - 3 RK 15/89

    Einmalwindeln als Hilfsmittel in der Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Sachsen, 25.09.1996 - L 1 Kn 33/95
    Hiervon ist nicht lediglich bei Ersetzung der unmittelbar ausgefallenen natürlichen Funktionen auszugehen, sondern auch bei Ausgleich weitergehender Folgen, soweit diese lebensnotwendige Grundbedürfnisse betreffen (BSG SozR 2200 § 182b Nr. 34 und Nr. 37; SozR 3-2500 § 33 Nr. 5; BSGE 66, 245 [246], sämtliche mit weiteren Nachweisen).

    Nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. nur BSG SozR 2200 § 182b Nr. 37; BSGE 66, 245 [246]; BSG SozR 3-2500 33 Nr. 5, Nr. 7, Nr. 15 und Nr. 16; sämtliche m.w.N.) ist ein Hilfsmittel erforderlich, wenn sein Einsatz zur Lebensbetätigung im Rahmen der allgemeinen Grundbedürfnisse benötigt wird.

    Zu den allgemeinen Grundbedürfnissen ist aber auch ein gewisser körperlicher und geistiger Freiraum zu rechnen, der die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben umfaßt (vgl. BSGE 66, 245 [246]; SozR 3-2500 § 33 Nr. 5).

  • BSG, 03.11.1993 - 1 RK 42/92

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Schreibtelefon - Gehörlosigkeit -

    Auszug aus LSG Sachsen, 25.09.1996 - L 1 Kn 33/95
    Hiervon ist nicht lediglich bei Ersetzung der unmittelbar ausgefallenen natürlichen Funktionen auszugehen, sondern auch bei Ausgleich weitergehender Folgen, soweit diese lebensnotwendige Grundbedürfnisse betreffen (BSG SozR 2200 § 182b Nr. 34 und Nr. 37; SozR 3-2500 § 33 Nr. 5; BSGE 66, 245 [246], sämtliche mit weiteren Nachweisen).

    Über diese Rechtsfrage hinaus ist ausweislich der höchstrichterlichen Rechtsprechung festzustellen, ob das geltend gemachte Hilfsmittel im Einzelfall erforderlich i.S.d. § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V ist (vgl. BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 5 und Nr. 7, jeweils m.w.N.).

    Zu den allgemeinen Grundbedürfnissen ist aber auch ein gewisser körperlicher und geistiger Freiraum zu rechnen, der die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben umfaßt (vgl. BSGE 66, 245 [246]; SozR 3-2500 § 33 Nr. 5).

  • BSG, 08.06.1994 - 1 RK 13/93

    Krankenversicherung - Hilfsmittel Rollstuhlboy - Erforderlichkeit

    Auszug aus LSG Sachsen, 25.09.1996 - L 1 Kn 33/95
    Zur Wirtschaftlichkeit gehört eine begründbare Relation zwischen Kosten und Heilerfolg (BSG SozR 3 - 2500 § 33 Nr. 4 [ S. 9 f.] m. w. N.; SozR 3-2500 § 33 Nr. 7; ständige Rechtsprechung).

    Soweit die Beklagte offenbar meint, bei Hilfsmitteln, die, wie ein Tandemfahrrad, auch als Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens in Betracht kommen, sei von dem Versicherten in jedem Falle ein Eigenanteil zu tragen, verkennt sie, daß eine derartige schematische Handhabung nicht besteht (vgl. BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 7 [S. 27 f.]).

  • BSG, 23.08.1995 - 3 RK 7/95

    Elektronische Lese-Sprechgeräte als Hilfsmittel der Krankenversicherung,

    Auszug aus LSG Sachsen, 25.09.1996 - L 1 Kn 33/95
    Dieses stellt, ohne den gesetzlichen Leistungsanspruch einschränken zu dürfen, eine für die Gerichte unverbindliche Auslegungshilfe dar (vgl. BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 16).
  • BSG, 21.11.1991 - 3 RK 43/89

    Anspruch eines Sehbehinderten auf Versorgung mit einem Bildschirmlesegerät

    Auszug aus LSG Sachsen, 25.09.1996 - L 1 Kn 33/95
    Zur Wirtschaftlichkeit gehört eine begründbare Relation zwischen Kosten und Heilerfolg (BSG SozR 3 - 2500 § 33 Nr. 4 [ S. 9 f.] m. w. N.; SozR 3-2500 § 33 Nr. 7; ständige Rechtsprechung).
  • BSG, 20.05.1987 - 8 RK 45/85

    Optacon-Lesegerät Hilfsmittel iS des § 182b RVO

    Auszug aus LSG Sachsen, 25.09.1996 - L 1 Kn 33/95
    Hiervon ist nicht lediglich bei Ersetzung der unmittelbar ausgefallenen natürlichen Funktionen auszugehen, sondern auch bei Ausgleich weitergehender Folgen, soweit diese lebensnotwendige Grundbedürfnisse betreffen (BSG SozR 2200 § 182b Nr. 34 und Nr. 37; SozR 3-2500 § 33 Nr. 5; BSGE 66, 245 [246], sämtliche mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 12.10.1988 - 8 RK 36/87

    Hilfsmittel - Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens - Befriedigung von

    Auszug aus LSG Sachsen, 25.09.1996 - L 1 Kn 33/95
    Nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. nur BSG SozR 2200 § 182b Nr. 37; BSGE 66, 245 [246]; BSG SozR 3-2500 33 Nr. 5, Nr. 7, Nr. 15 und Nr. 16; sämtliche m.w.N.) ist ein Hilfsmittel erforderlich, wenn sein Einsatz zur Lebensbetätigung im Rahmen der allgemeinen Grundbedürfnisse benötigt wird.
  • BSG, 18.02.1981 - 3 RK 49/79

    Haarausfall - erhebliche Beeinträchtigung

    Auszug aus LSG Sachsen, 25.09.1996 - L 1 Kn 33/95
    Stets muß es sich um eine erhebliche oder wesentliche Beeinträchtigung handeln (vgl. BSG SozR 2200 § 182b Nr. 18 [50] m.w.N.).
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