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   LSG Sachsen, 25.10.2007 - L 2 AS 43/07   

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LSG Sachsen, 25.10.2007 - L 2 AS 43/07 (https://dejure.org/2007,21753)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 25.10.2007 - L 2 AS 43/07 (https://dejure.org/2007,21753)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 25. Oktober 2007 - L 2 AS 43/07 (https://dejure.org/2007,21753)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von mit einer Ausbildung in Zusammenhang stehenden Ausgaben bei einer Einkommensanrechnung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAfÖG); Zweckbestimmte Einnahmen eines Förderungsberechtigten als bei einer Einkommensanrechnung nicht zu ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Hamburg, 09.02.1996 - Bf IV 5/92

    Einkommensberechnung; Rundfunkgebührenbefreiung; Studierender;

    Auszug aus LSG Sachsen, 25.10.2007 - L 2 AS 43/07
    "In diesem Sinne ist die Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz in Höhe des für die Ausbildung gewährten Betrages eine zweckbestimmte Leistung (ebenso: Hasske, a.a.O. so bereits zu § 77 Abs. 1 BSHG: Ham-bOVG, Urteil vom 09. Februar 1996 - Bf IV 5/92 - juris-Dokument RdNr. 30 ff.).

    Vielmehr macht das Wort "soweit" in § 11 Abs. 3 Nr. 1 SGB II deutlich, dass auch Einnahmen zu berücksichtigen sind, bei deren Zweckbestimmung eine Teilidentität mit den Zwecken von Leistungen nach dem SGB II besteht, im Übrigen aber vom Gesetzgeber auch ein anderer Zweck verfolgt wird (so zu § 77 Abs. 1 BSHG: HambOVG, Urteil vom 09. Februar 1996 - Bf IV 5/92 - juris-Dokument RdNr. 31).

    Dies entspricht auch dem Zweck des § 11 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a SGB II. Wie bereits die Vorläuferregelung des § 77 Abs. 1 BSHG (vgl. hierzu: HambOVG, Urteil vom 09. Februar 1996 - Bf IV 5/92 - juris-Dokument RdNr. 29, m.w.N.) soll zum einen eine Doppelleistung aus öffentlichen Kassen für einen Zweck vermieden werden.

    Es ist somit im Einzelfall nach den zur Verfügung stehenden Erkenntnismitteln eine Aufteilung der auf den Unterhalt und auf die Ausbildung entfallenden Anteile vorzunehmen (so zu § 77 Abs. 1 BSHG: HambOVG, Urteil vom 09. Februar 1996 - Bf IV 5/92 - juris-Dokument RdNr. 31).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.10.2006 - L 19 B 599/06

    Berücksichtigung von Ausbildungsförderung als Einkommen nach § 11 SGB 2

    Auszug aus LSG Sachsen, 25.10.2007 - L 2 AS 43/07
    Die Zweckbestimmung muss nicht ausdrücklich im Gesetz benannt sein, sie kann sich auch aus der erkennbaren Zweckbestimmung des Gesetzes ergeben (LSG, Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.10.2006 - L 19 B 599/06 AS - zitiert nach juris, RdnN. 36; Brühl, a.a.O.; Mecke, in: Eicher/Spellbrink, SGB II, Rn. 80 zu § 11).

    Soweit das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg die Auffassung vertritt, eine Leistung verfolge erst dann einen anderen Zweck im Sinne dieser Regelung, wenn bei mehreren Zwecken einer Leistung der Zweck, der der Leistung das Gepräge gebe und als vorherrschender, überwiegender Zweck anzusehen sei, mit dem Zweck einer Leistung nach dem SGB II nicht übereinstimmte (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.10.2006 - L 19 B 599/06 AS - juris-Dokument RdNr. 36), findet diese einengende Auslegung im Gesetzeswortlaut keine Stütze.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2007 - L 9 AS 67/07

    Berücksichtigung der doppelten anstelle der einfachen Entfernung in

    Auszug aus LSG Sachsen, 25.10.2007 - L 2 AS 43/07
    Gegen die Anwendung der Entfernungspauschale gem. § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG spricht, dass bei deren Bemessung Aufwendungen eingestellt wurden, die für die Bemessung des notwendigen Lebensunterhalts i. S. einer Grundsicherung keine Relevanz haben, z.B. Gara-genmiete und Finanzierungskosten (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 21.02.2007, Az.: L 9 AS 67/07 ER).
  • LSG Sachsen, 17.09.2007 - L 2 B 291/07 AS-ER

    Berücksichtigung von Ausbildungsförderungsleistungen bei der Ermittlung des zu

    Auszug aus LSG Sachsen, 25.10.2007 - L 2 AS 43/07
    Dieser Rechtsprechung hat sich der 2. Senat des LSG nach eigener Prüfung angeschlossen (Beschluss vom 17.09.2007, Az.: L 2 B 291/07 AS-ER).
  • LSG Sachsen, 16.07.2007 - L 3 B 414/06 AS-ER

    Rechtmäßigkeit der Pauschalierung des Ausbildungsbedarfes bei Berücksichtigung

    Auszug aus LSG Sachsen, 25.10.2007 - L 2 AS 43/07
    Der 3. Senat des LSG hat im Beschluss vom 16.07.2007 - L 3 B 414/06 AS-ER - ausgeführt:.
  • SG Dresden, 29.10.2007 - S 10 AS 957/06

    Streit um die Höhe gewährter Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch

    Die Zweckbestimmung muss nicht ausdrücklich im Gesetz benannt sein, sie kann sich auch aus der erkennbaren Zweckbestimmung des Gesetzes ergeben (SächsLSG, Urteil vom 25.10.2007 - L 2 AS 43/07 - Beschluss vom 16.07.2007 - L 3 B 414/06 AS-ER -, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Dass die Ausbildungsförderung auch noch einem anderen Zweck als die Leistung nach dem SGB II dient, steht ihrer Qualifizierung als zweckbestimmte Einnahme im Sinne von § 11 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe a SGB II nicht entgegen (vgl. SächsLSG, Urteil vom 25.10.2007 - L 2 AS 43/07 - Beschluss vom 16.07.2007 - L 3 B 414/06 AS-ER -, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Als zweckbestimmte Einnahmen im Sinne von § 11 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe a SGB II ist der Anteil der Ausbildungsförderung zu berücksichtigen, der mit Nachweisen belegt und in angemessenem Umfang auf die Ausbildungsförderung entfällt (SächsLSG, Urteil vom 25.10.2007 - L 2 AS 43/07 - Beschluss vom 16.07.2007 - L 3 B 414/06 AS-ER -).

    Die für die täglichen Fahrten zur Ausbildungsstätte entstehenden tatsächlichen Kosten sind abzuziehen, wenn sie konkret nachgewiesen sind (SächsLSG, Urteil vom 25.10.2007 - L 2 AS 43/07 -).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.03.2008 - L 13 AS 205/07

    Anrechenbarkeit von Leistungen nach den Bestimmungen des

    Zweckbestimmte Einnahmen sind demnach solche, die nach ihrer erkennbaren Zielrichtung nicht dazu dienen sollen, zur Finanzierung des laufenden Lebensunterhaltes oder zu Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit eingesetzt zu werden (Sächsisches Landessozialgericht (LSG), Urteil vom 25. Oktober 2007 - L 2 AS 43/07 - zit. nach juris, Rn. 31 des juris-Umbruchs, m.w.N.; Urteile vom 25. Oktober 2007 - L 2 AS 44/07 und L 2 AS 58/07; Urteil vom 21. Dezember 2007 - L 3 AS 73/06).

    Die Ausbildungsförderung verliert ihren Charakter als zweckbestimmte Einnahme nicht durch diese doppelte Zielrichtung (Sächsisches LSG, Urteil vom 25. Oktober 2007 - L 2 AS 43/07 - Rn. 34 des juris-Umbruchs).

    b) Die Abgrenzung, welcher Anteil der Ausbildungsförderung zweckidentisch mit den Leistungen nach dem SGB II ist und welcher Anteil der Ausbildungsförderung einem anderen Zweck - nämlich der Finanzierung der Ausbildung - als die Leistungen nach dem SGB II dient, wird teilweise pauschaliert vorgenommen (LSG Berlin-Brandenburg, a. a. O., Rn. 38 m. w. N.), teilweise wird auf den Vorrang einer Betrachtungsweise abgestellt, wonach der Anteil der Ausbildungsförderung mit Nachweisen zu belegen ist und erst hilfsweise eine pauschalierende Festlegung des Ausbildungsanteils in Betracht kommt (Sächsisches LSG - Urteil vom 25. Oktober 2007 - L 2 AS 43/07 -, a. a. O., Rn. 38).

  • SG Speyer, 15.08.2008 - S 14 AS 179/08

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Schulgeld -

    Zu den schulbezogenen Aufwendungen zählt auch das Schulgeld (vgl. Beschluss des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 13.06.2008 - L 5 ER 124/08 AS; Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 21.12.2007 - L 3 AS 73/06; Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 25.10.2007 - L 2 AS 43/07; anderer Ansicht lediglich Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.08.2007 - Az: L 5 B 949/07 AS ER).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.03.2008 - L 28 AS 1276/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Schüler-BAföG -

    Soweit die Beklagte und dem folgend teilweise auch die Rechtsprechung (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. Juli 2007 - L 5 AS 1191/05 - und Beschlüsse vom 23. Oktober 2006 - L 19 B 599/06 AS ER - und vom 22. Januar 2007 - L 19 B 687/06 ER -, abrufbar jeweils unter www.sozialgerichtsbarkeit.de) die Auffassung vertreten, dass die Ausbildungsförderung nach dem BAföG jedenfalls in einem Umfang von 20 v. H. (a. A. im Sinne einer im Einzelfall vorzunehmenden Aufteilung der auf den Unterhalt und die Ausbildung entfallenden Anteile: Sächsisches LSG, Urteil vom 25. Oktober 2007 - L 2 AS 43/07 -, abrufbar unter www.sozialgerichtsbarkeit.de) für die Ausbildung und damit für einen anderen Zweck im Sinne von § 11 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a SGB II erbracht werden, kann der Senat letztlich offen lassen, ob insoweit die Ausbildungsförderung "vorrangig" (vgl. BSG, Urteil vom 6. Dezember 2007 - B 14/7b AS 16/06 R -, bisher lediglich als Terminsbericht Nr. 59/07 veröffentlicht) der Finanzierung der Ausbildung dienen soll, und damit als zweckbestimmte Einnahme nicht als Einkommen zu berücksichtigen ist.
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