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   LSG Sachsen, 25.10.2018 - L 1 KA 9/17   

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https://dejure.org/2018,36239
LSG Sachsen, 25.10.2018 - L 1 KA 9/17 (https://dejure.org/2018,36239)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 25.10.2018 - L 1 KA 9/17 (https://dejure.org/2018,36239)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 25. Oktober 2018 - L 1 KA 9/17 (https://dejure.org/2018,36239)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten in einer vertragsärztlichen Zulassungssache; Erstattung der außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen; Erstattung ohne Antragstellung des Beigeladenen; Billigkeitsentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SGG § 197a Abs. 1 S. 1; VwGO § 162 Abs. 3
    Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten in einer vertragsärztlichen Zulassungssache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2011 - 8 S 2567/10

    Auferlegung von Kosten eines Beigeladenen

    Auszug aus LSG Sachsen, 25.10.2018 - L 1 KA 9/17
    Insbesondere sind die außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen nicht schon dann regelmäßig erstattungsfähig, wenn er - wie hier - nach erfolgloser Klage eines Dritten gegen einen ihm erteilten begünstigenden Verwaltungsakt gemäß § 75 Abs. 2 SGG notwendig beizuladen gewesen ist (anders noch für Nachbarklagen Verwaltungsgerichtshof [VGH] Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.09.1997 - 8 S 1958/97 - juris Rn. 3; dagegen jetzt VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.01.2011 - 8 S 2567/10 - juris Rn. 7; ebenso Bayerischer VGH, Beschluss vom 29.01.1991 - 22 C 89.3391 - juris [Leitsatz]; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.10.2016 - 19 A 2345/15 - juris Rn. 17; Schenke in: Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl., § 162 Rn. 23; Olbertz in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Lieferung Mai 2018, § 162 Rn. 97).

    Der Umstand, dass der Adressat eines begünstigenden Verwaltungsakts im Falle der Drittanfechtung zwangsläufig in eine gerichtliche Auseinandersetzung hineingezogen wird und es dabei "im Grunde" um eine Streitigkeit zwischen ihm und dem klagenden Dritten geht, rechtfertigt für sich nicht eine Umkehr des durch § 154 Abs. 3 VwGO vorgegebenen Regelfalls (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.01.2011 - 8 S 2567/10 - juris Rn. 7).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2016 - 19 A 2345/15

    Vereinbarkeit der Regelung einer Friedhofssatzung über den Übergang eines

    Auszug aus LSG Sachsen, 25.10.2018 - L 1 KA 9/17
    Insbesondere sind die außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen nicht schon dann regelmäßig erstattungsfähig, wenn er - wie hier - nach erfolgloser Klage eines Dritten gegen einen ihm erteilten begünstigenden Verwaltungsakt gemäß § 75 Abs. 2 SGG notwendig beizuladen gewesen ist (anders noch für Nachbarklagen Verwaltungsgerichtshof [VGH] Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.09.1997 - 8 S 1958/97 - juris Rn. 3; dagegen jetzt VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.01.2011 - 8 S 2567/10 - juris Rn. 7; ebenso Bayerischer VGH, Beschluss vom 29.01.1991 - 22 C 89.3391 - juris [Leitsatz]; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.10.2016 - 19 A 2345/15 - juris Rn. 17; Schenke in: Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl., § 162 Rn. 23; Olbertz in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Lieferung Mai 2018, § 162 Rn. 97).
  • VGH Bayern, 29.01.1991 - 22 C 89.3391
    Auszug aus LSG Sachsen, 25.10.2018 - L 1 KA 9/17
    Insbesondere sind die außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen nicht schon dann regelmäßig erstattungsfähig, wenn er - wie hier - nach erfolgloser Klage eines Dritten gegen einen ihm erteilten begünstigenden Verwaltungsakt gemäß § 75 Abs. 2 SGG notwendig beizuladen gewesen ist (anders noch für Nachbarklagen Verwaltungsgerichtshof [VGH] Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.09.1997 - 8 S 1958/97 - juris Rn. 3; dagegen jetzt VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.01.2011 - 8 S 2567/10 - juris Rn. 7; ebenso Bayerischer VGH, Beschluss vom 29.01.1991 - 22 C 89.3391 - juris [Leitsatz]; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.10.2016 - 19 A 2345/15 - juris Rn. 17; Schenke in: Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl., § 162 Rn. 23; Olbertz in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Lieferung Mai 2018, § 162 Rn. 97).
  • VGH Bayern, 16.01.1990 - 4 C 87.1304
    Auszug aus LSG Sachsen, 25.10.2018 - L 1 KA 9/17
    Gleiches kommt in Betracht, wenn der Beigeladene das gerichtliche Verfahren wesentlich gefördert und so einen Beitrag zum erfolgreichen Ausgang für die von ihm unterstützte Partei geleistet hat (Schenke in: Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl., § 162 Rn. 23; Olbertz in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Lieferung Mai 2018, § 162 Rn. 93; Schmidt in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl., § 197a Rn. 29; z.B. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof [VGH], Beschluss vom 16.01.1990 - 4 C 87.1304 - juris Rn. 11); letzteres gilt unter anderem, wenn es infolge einer Rücknahme der Klage oder der Berufung in der Instanz nicht mehr zu einer Antragstellung des Beigeladenen gekommen ist.
  • BVerwG, 29.11.1985 - 8 C 59.84

    Grundstückskosten - Erschließungsaufwand - Beitragspflicht - Verteilungsmaßstab -

    Auszug aus LSG Sachsen, 25.10.2018 - L 1 KA 9/17
    Dies kommt beispielsweise in Betracht, wenn ein Beigeladener durch seinen Widerspruch im Widerspruchsverfahren eine für ihn vorteilhafte Entscheidung erstritten hatte, ohne dass die durch die Hinzuziehung seines Bevollmächtigten entstandenen Kosten für erstattungsfähig erklärt worden waren, und die dagegen gerichtete Klage eines Dritten ohne Erfolg geblieben ist (z.B. BVerwG, Urteil vom 29.11.1985 - 8 C 59/84 - juris Rn. 20; Olbertz in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Lieferung Mai 2018, § 162 Rn. 97).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.09.1997 - 8 S 1958/97

    Kostentragung bei notwendiger Beiladung - Erstattungsfähigkeit der

    Auszug aus LSG Sachsen, 25.10.2018 - L 1 KA 9/17
    Insbesondere sind die außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen nicht schon dann regelmäßig erstattungsfähig, wenn er - wie hier - nach erfolgloser Klage eines Dritten gegen einen ihm erteilten begünstigenden Verwaltungsakt gemäß § 75 Abs. 2 SGG notwendig beizuladen gewesen ist (anders noch für Nachbarklagen Verwaltungsgerichtshof [VGH] Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.09.1997 - 8 S 1958/97 - juris Rn. 3; dagegen jetzt VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.01.2011 - 8 S 2567/10 - juris Rn. 7; ebenso Bayerischer VGH, Beschluss vom 29.01.1991 - 22 C 89.3391 - juris [Leitsatz]; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.10.2016 - 19 A 2345/15 - juris Rn. 17; Schenke in: Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl., § 162 Rn. 23; Olbertz in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Lieferung Mai 2018, § 162 Rn. 97).
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