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   LSG Sachsen, 25.11.2015 - L 3 AS 310/13 B PKH   

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https://dejure.org/2015,50887
LSG Sachsen, 25.11.2015 - L 3 AS 310/13 B PKH (https://dejure.org/2015,50887)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 25.11.2015 - L 3 AS 310/13 B PKH (https://dejure.org/2015,50887)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 25. November 2015 - L 3 AS 310/13 B PKH (https://dejure.org/2015,50887)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 27.02.2008 - B 14/11b AS 15/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizungskosten - Abzug für

    Auszug aus LSG Sachsen, 25.11.2015 - L 3 AS 310/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes war bei zentraler Warmwasserbereitung über die zentrale Heizungsanlage grundsätzlich ein pauschaler Abzug von den nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II a. F. zu übernehmenden Heizkosten vorzunehmen, weil die Warmwasserbereitungskosten auch in der Regelleistung enthalten waren und ohne den Abzug eine unzulässige Doppelleistung insoweit erfolgt wäre (vgl. BSG, Urteil vom 27. Februar 2008 - B 14/11b AS 15/07 R - BSGE 100, 94 ff. = SozR 4-4200 § 22 Nr. 5 = juris, jeweils Rdnr. 20 ff.).

    Die Kosten der Warmwasserbereitung setzte es mit 30 % des im sozialhilferechtlichen Regelsatz enthaltenen Betrags für Haushaltsenergie an (vgl. BSG, Urteil vom 27. Februar 2008, a. a. O., Rdnr. 26).

    Wenn es hingegen über die Einrichtung getrennter Zähler oder sonstiger Vorrichtungen technisch möglich war, die Kosten für Warmwasserbereitung konkret zu erfassen, waren auch diese konkreten Kosten von den geltend gemachten Kosten der Unterkunft gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II a. F. abzuziehen (vgl. BSG, Urteil vom 27. Februar 2008, a. a. O., Rdnr. 27).

  • BVerfG, 23.07.2014 - 1 BvL 10/12

    Sozialrechtliche Regelbedarfsleistungen derzeit noch verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Sachsen, 25.11.2015 - L 3 AS 310/13
    Soweit der Klägerbevollmächtigte geltend machte, die seit 1. Januar 2011 geltenden Regelbedarfe seien nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, bestand nach der Rechtsprechung des erkennenden Senates jedenfalls für eine Klage, in der die Regelbedarfsregelungen für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres entscheidungserheblich waren, bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 23. Juli 2014 (Az 1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13, BVerfGE 137, 34 ff. = NJW 2014, 3425 ff.) über die konkreten Normenkontrollverfahren und die Verfassungsbeschwerde, die die Verfassungsmäßigkeit der seit 1. Januar 2011 geltenden Regelbedarfsregelungen im SGB II zum Gegenstand hatten, eine hinreichende Erfolgsaussicht im prozesskostenhilferechtlichen Sinn (vgl. Sächs. LSG, Beschluss vom 15. Mai 2013 - L 3 AS 391/13 B PKH - JURIS-Dokument Rdnr. 15).

    Wenn nach der für die Zeit bis zum 31. Dezember 2010 geltenden Rechts- und Rechtsprechungslage die Leistungsberechtigten mit einer zentralen Warmwasserversorgung einen pauschalen Abschlag bei den Heizkosten in Höhe von 30 % des im sozialhilferechtlichen Regelsatz enthaltenen Betrags für Haushaltsenergie hinzunehmen hatten, hält es sich im Rahmen des dem Gesetzgeber auch bei der Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums zustehenden Gestaltungsspielraumes (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juli 2014 - 1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13 - BVerfGE 137, 34 ff. = NJW 2014, 3425 ff. = Rdnr. 74, m. w. N.), wenn auch bei den Mehrbedarfsregelungen in § 21 Abs. 7 SGB II ein vergleichbarere Abstand zwischen Leistungsberechtigten mit einer dezentralen und einer zentralen Warmwasserversorgung zugrunde gelegt wird.

  • LSG Bayern, 18.09.2014 - L 11 AS 293/13

    Arbeitslosengeld II, dezentrale Erzeugung von Warmwasser, Mehrbedarf, Strom,

    Auszug aus LSG Sachsen, 25.11.2015 - L 3 AS 310/13
    Die Regelungen in § 21 Abs. 7 Satz 1 und 2 Nr. 1 SGB II, die dieser Berechnung zugrunde liegen, sind aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden (im Ergebnis ebenso: LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. Januar 2014 - L 19 AS 2013/13 NZB - juris, Rdnr. 24 f.; Bay. LSG, Urteil vom 18. September 2014 - L 11 AS 293/13 - juris, Rdnr. 24 ff.).

    Der vom Beklagten nach Maßgabe von § 21 Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 SGB II errechnete und bei der Leistungsbewilligung zugrunde gelegte pauschale Mehrbedarf bei einer dezentralen Warmwasserversorgung von 8, 60 EUR bewegt sich in dieser Größenordnung (ähnlich Bay. LSG, Urteil vom 18. September 2014 - L 11 AS 293/13 - juris, Rdnr. 26, das seiner Berechnung einen Haushaltsenergiebetrag von 26, 80 EUR zugrunde gelegt hat).

  • LSG Sachsen, 18.05.2015 - L 3 BK 15/13

    Bewilligungsreife; Entscheidungsreife; keine prozessuale oder materielle

    Auszug aus LSG Sachsen, 25.11.2015 - L 3 AS 310/13
    Über die Beschwerde vom 21. Januar 2013 gegen den Beschluss des Sozialgerichtes Chemnitz vom 17. Dezember 2012, zugestellt am 24. Dezember 2012, mit dem der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe abgelehnt worden ist, kann nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senates auch noch nach Abschluss des Hauptsacheverfahrens, hier des Klageverfahrens, entschieden werden (vgl. z. B. Sächs. LSG, Beschluss vom 18. Mai 2015 - L 3 BK 15/13 B PKH - JURIS-Dokument Rdnr. 11, m. w. N.).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senates war auch ein Rückgriff auf die Beschwerdeausschlussregelung in § 127 Abs. 2 Satz 2 der Zivilprozessordnung (ZPO), sei es in Verbindung mit § 73a Abs. 1 SGG oder in Verbindung mit § 202 SGG oder in analoger Anwendung, nicht möglich (vgl. Sächs. LSG, Beschluss vom 9. Dezember 2010 - L 3 AS 240/09 B PKH - JURIS-Dokument Rdnr. 18 ff.; Sächs. LSG, Beschluss vom 15. Juni 2012 - L 3 AS 158/12 B PKH - JURIS-Dokument Rdnr. 11; Sächs. LSG, Beschluss vom 18. Mai 2015 - L 3 BK 15/13 B PKH - JURIS-Dokument Rdnr. 13).

  • LSG Sachsen, 15.06.2012 - L 3 AS 158/12

    Zuschüsse zur Wohnungsausstattung - Ersatzbeschaffung ist keine Erstausstattung

    Auszug aus LSG Sachsen, 25.11.2015 - L 3 AS 310/13
    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senates war auch ein Rückgriff auf die Beschwerdeausschlussregelung in § 127 Abs. 2 Satz 2 der Zivilprozessordnung (ZPO), sei es in Verbindung mit § 73a Abs. 1 SGG oder in Verbindung mit § 202 SGG oder in analoger Anwendung, nicht möglich (vgl. Sächs. LSG, Beschluss vom 9. Dezember 2010 - L 3 AS 240/09 B PKH - JURIS-Dokument Rdnr. 18 ff.; Sächs. LSG, Beschluss vom 15. Juni 2012 - L 3 AS 158/12 B PKH - JURIS-Dokument Rdnr. 11; Sächs. LSG, Beschluss vom 18. Mai 2015 - L 3 BK 15/13 B PKH - JURIS-Dokument Rdnr. 13).
  • BVerfG, 07.04.2000 - 1 BvR 81/00

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus LSG Sachsen, 25.11.2015 - L 3 AS 310/13
    In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass das Gericht im Prozesskostenhilfeverfahren die Prüfung der Sach- und Rechtslage nur summarisch vorzunehmen hat und aus Gründen der Waffengleichheit zwischen den Beteiligten insbesondere bei von Fachgerichten zu entscheidenden Rechtsstreitigkeiten keine allzu überspannten Anforderungen zu stellen sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. April 2002 - 1 BvR 81/00 - NJW 2000, 1936 ff.).
  • LSG Sachsen, 15.05.2013 - L 3 AS 391/13

    Hartz IV: Keine Prozesskostenhilfe trotz verfassungsrechtlicher Prüfung der

    Auszug aus LSG Sachsen, 25.11.2015 - L 3 AS 310/13
    Soweit der Klägerbevollmächtigte geltend machte, die seit 1. Januar 2011 geltenden Regelbedarfe seien nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, bestand nach der Rechtsprechung des erkennenden Senates jedenfalls für eine Klage, in der die Regelbedarfsregelungen für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres entscheidungserheblich waren, bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 23. Juli 2014 (Az 1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13, BVerfGE 137, 34 ff. = NJW 2014, 3425 ff.) über die konkreten Normenkontrollverfahren und die Verfassungsbeschwerde, die die Verfassungsmäßigkeit der seit 1. Januar 2011 geltenden Regelbedarfsregelungen im SGB II zum Gegenstand hatten, eine hinreichende Erfolgsaussicht im prozesskostenhilferechtlichen Sinn (vgl. Sächs. LSG, Beschluss vom 15. Mai 2013 - L 3 AS 391/13 B PKH - JURIS-Dokument Rdnr. 15).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2014 - L 19 AS 2013/13

    Anspruch auf Mehrbedarf für Warmwasser bei Grundsicherungsleistungen nach dem SGB

    Auszug aus LSG Sachsen, 25.11.2015 - L 3 AS 310/13
    Die Regelungen in § 21 Abs. 7 Satz 1 und 2 Nr. 1 SGB II, die dieser Berechnung zugrunde liegen, sind aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden (im Ergebnis ebenso: LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. Januar 2014 - L 19 AS 2013/13 NZB - juris, Rdnr. 24 f.; Bay. LSG, Urteil vom 18. September 2014 - L 11 AS 293/13 - juris, Rdnr. 24 ff.).
  • LSG Sachsen, 13.03.2013 - L 3 AS 538/12

    Beweisantizipation; Bildungsgutschein; Feststellungsinteresse;

    Auszug aus LSG Sachsen, 25.11.2015 - L 3 AS 310/13
    Erfolgsaussichten sind nur dann zu verneinen, wenn diese nur entfernt oder schlechthin ausgeschlossen sind (vgl. Sächs. LSG, Beschluss vom 13. März 2013 - L 3 AS 538/12 B PKH - JURIS-Dokument Rdnr. 10, m. w. N.).
  • LSG Sachsen, 09.12.2010 - L 3 AS 240/09
    Auszug aus LSG Sachsen, 25.11.2015 - L 3 AS 310/13
    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senates war auch ein Rückgriff auf die Beschwerdeausschlussregelung in § 127 Abs. 2 Satz 2 der Zivilprozessordnung (ZPO), sei es in Verbindung mit § 73a Abs. 1 SGG oder in Verbindung mit § 202 SGG oder in analoger Anwendung, nicht möglich (vgl. Sächs. LSG, Beschluss vom 9. Dezember 2010 - L 3 AS 240/09 B PKH - JURIS-Dokument Rdnr. 18 ff.; Sächs. LSG, Beschluss vom 15. Juni 2012 - L 3 AS 158/12 B PKH - JURIS-Dokument Rdnr. 11; Sächs. LSG, Beschluss vom 18. Mai 2015 - L 3 BK 15/13 B PKH - JURIS-Dokument Rdnr. 13).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.07.2016 - L 25 AS 535/16

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf wegen dezentraler Warmwassererzeugung -

    Der vom Beklagten nach Maßgabe von § 21 Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 SGB II errechnete und bei der Leistungsbewilligung zugrunde gelegte pauschale Mehrbedarf bei einer dezentralen Warmwasserversorgung von 8, 60 Euro bewegt sich in dieser Größenordnung (vgl. Landessozialgericht Sachsen, Beschluss vom 25. November 2015 - L 3 AS 310/13 B PKH - juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2016 - L 11 AS 1767/15
    Im Übrigen haben bereits mehrere LSG (vgl. so die schon zitierten Entscheidungen des LSG Nordrhein-Westfalen sowie Sächsisches LSG, Beschluss vom 25. November 2015 - L 3 AS 310/13 B PKH m.w.N; Bayerisches LSG, Urteil vom 18. September 2014 - L 11 AS 293/13, juris Rn 24 ff. m.w.N.) entschieden, dass die Regelung des § 21 Abs. 7 SGB II (verfassungsrechtlich) nicht zu beanstanden ist.
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