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   LSG Sachsen, 26.02.2020 - L 8 AY 5/14   

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LSG Sachsen, 26.02.2020 - L 8 AY 5/14 (https://dejure.org/2020,8682)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 26.02.2020 - L 8 AY 5/14 (https://dejure.org/2020,8682)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 26. Februar 2020 - L 8 AY 5/14 (https://dejure.org/2020,8682)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Asylbewerberleistungen; Verfassungswidrigkeit der Einbeziehung von Inhabern einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG in den Kreis der Leistungsberechtigten gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 AsylbLG und von § 2 Abs. 1 S. 1 AsylbLG

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Asylbewerberleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2020, 869
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.02.2020 - L 8 AY 5/14
    Auf höhere Leistungen gemäß § 3 AsylbLG nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 18. Juli 2012 (Az.: 1 BvL 10/10 u.a.) habe der Kläger keinen Anspruch, da die Bescheide für Leistungszeiträume seit dem 1. Januar 2011 bestandskräftig seien.

    Mit Urteil vom 18. Juli 2012 (Az.: 1 BvL 10/10 u.a.) hat das BVerfG dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum weitere Konturen verliehen.

    Eine Differenzierung ist nur insofern möglich, als deren Bedarf von dem anderer Bedürftiger signifikant abweicht und die folgerichtig und transparent anhand des tatsächlichen Bedarfs belegt werden kann (BVerfG, Urteil vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 10/10 u.a. - juris Rn. 73).

    Auch hier kommt dem Gesetzgeber ein Gestaltungsspielraum zu, der die Beurteilung der tatsächlichen Verhältnisse dieser Personengruppe wie auch die wertende Einschätzung ihres notwendigen Bedarfs umfasst, aber nicht davon entbindet, das Existenzminimum hinsichtlich der konkreten Bedarfe zeit- und realitätsgerecht zu bestimmen (BVerfG, Urteil vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 10/10 u.a. - juris Rn. 74).

    Für diese Fälle ist ein zeitnaher, an den Gründen des unterschiedlichen Bedarfs orientierter Übergang von den existenzsichernden Leistungen für Kurzaufenthalte zu den Normalfällen im Gesetz vorzusehen (BVerfG, Urteil vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 10/10 u.a. - juris Rn. 75, 76).

    Das BVerfG geht demgegenüber davon aus, dass migrationspolitische Erwägungen von vornherein kein Absenken des Leistungsstandards unter das physische und soziokulturelle Existenzminimum rechtfertigen, da die Menschenwürde migrationspolitisch nicht zu relativieren sei (Urteil vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 10/10 u.a. - juris Rn. 95).

    Zwar hat das BVerfG entschieden, dass Hilfebedürftige für Leistungszeiträume vor 2011 nicht deshalb höhere Leistungen erhalten, weil die gesetzlichen Vorschriften über die Höhe der Grundleistungen mit dem Grundgesetz unvereinbar gewesen sind (vgl. Urteil vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 10/10 u.a. - juris Rn. 113).

    Dies ergibt sich aus dem Sinn und Zweck der Regelungen des AsylbLG, welche die Existenzsicherung der Leistungsberechtigten bei einem - sei es nur vorübergehenden, sei es auch längerfristigen (aber ohne Daueraufenthaltsrecht) - Aufenthalt im Bundesgebiet gewährleisten sollen (BVerfG, Urteil vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11 - juris Rn. 6 ff und Rn. 63), wobei die Höhe der Leistungen an die Dauer des Aufenthalts anknüpft.

  • BSG, 09.06.2011 - B 8 AY 1/10 R

    Asylbewerberleistung - Zugunstenverfahren - Nachzahlung von Analogleistungen gem

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.02.2020 - L 8 AY 5/14
    Richtige Klageart ist damit die kombinierte Anfechtungs-, Verpflichtungs- und Leistungsklage (BSG, Urteil vom 9. Juni 2011 - B 8 AY 1/10 R - juris Rn. 9).

    Anzumerken ist diesbezüglich, dass das BSG bei der Erfüllung der Vorbezugszeit im Falle der Gewährung von Analogleistungen davon ausgeht, dass eine "gewisse Verfestigung" des Aufenthalts eingetreten sei (Urteil vom 9. Juni 2011 - B 8 AY 1/10 R - juris Rn. 16) und annimmt, dass das AsylbLG die Konzeption der nur begrenzten Integration verfolge.

    Ist die Bedürftigkeit nur temporär oder auf Dauer entfallen, scheidet eine Nachzahlung in der Regel aus (BSG, Urteil vom 9. Juni 2011 - B 8 AY 1/10 R - juris Rn. 20).

    Es kommt daher maßgeblich darauf an, dass die Bedürftigkeit - hier nach dem AsylbLG - ununterbrochen bis zur Entscheidung in der letzten Tatsacheninstanz fortbesteht (BSG, Urteil vom 26. Juni 2013 - B 7 AY 3/12 R; Urteil vom 9. Juni 2011 - B 8 AY 1/10 R - juris Rn. 20).

  • BSG, 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R

    Asylbewerberleistung - Analogleistung - rechtsmissbräuchliche Beeinflussung -

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.02.2020 - L 8 AY 5/14
    Dieses Verhalten sei rechtsmissbräuchlich und habe die Dauer des Aufenthalts des Klägers beeinflusst (Bezug auf Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 17. Juni 2008 - B 8/9b AY 1/07 R).

    Zu berücksichtigen sei ferner, dass sich der Aufenthaltsstatus des Klägers mit der Geburt der Tochter verfestigt habe (Bezug auf BSG, Urteil vom 17. Juni 2008 - B 8/9b AY 1/07 R).

    Eine Beeinflussung der Aufenthaltsdauer im Sinne dieser Vorschrift liegt bereits dann vor, wenn bei generell-abstrakter Betrachtungsweise das rechtsmissbräuchliche Verhalten typischerweise die Aufenthaltsdauer verlängern kann, es sei denn, eine etwaige Ausreisepflicht des betroffenen Ausländers hätte unabhängig von seinem Verhalten ohnehin in dem gesamten Zeitraum ab dem Zeitpunkt des Rechtsmissbrauchs nicht vollzogen werden können (BSG, Urteil vom 2. Februar 2010 - B 8 AY 1/08 R - juris Rn. 12; Urteil vom 17. Juni 2008 - B 8/9b AY 1/07 R - juris Rn. 43).

    Es handelt sich um ein anspruchsausschließendes (rechtshinderndes) Tatbestandsmerkmal (BSG, Urteil vom 17. Juni 2008 - B 8/9b AY 1/07 R; Cantzler, AsylbLG, 2019, § 2 Rn. 28).

  • BVerfG, 05.11.2019 - 1 BvL 7/16

    Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.02.2020 - L 8 AY 5/14
    Diese Verpflichtung zur Sicherung des Existenzminimums ist auch durch die Erreichung anderweitiger Ziele nicht zu relativieren (BVerfG, Urteil vom 5. November 2019 - 1 BvL 7/16 - juris Rn. 120).

    Der Gesetzgeber kann auch weder für einen internen Ausgleich noch zur Rechtfertigung einer Leistungsminderung auf die Summen verweisen, die in der pauschalen Berechnung der Grundsicherungsleistungen für die soziokulturellen Bedarfe veranschlagt werden, denn die physische und soziokulturelle Existenz werden durch Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG einheitlich geschützt (BVerfG, Urteil vom 5. November 2019 - 1 BvL 7/16 - juris Rn. 119).

    Wenn einem Menschen die zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins notwendigen materiellen Mittel fehlen, weil er sie weder aus eigener Erwerbstätigkeit noch aus eigenem Vermögen noch durch Zuwendungen Dritter erhalten kann, ist der Staat im Rahmen seines Auftrags zum Schutz der Menschenwürde und in Ausfüllung seines sozialstaatlichen Gestaltungsauftrags verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die materiellen Voraussetzungen für dieses menschenwürdige Dasein zur Verfügung stehen (BVerfG, Urteil vom 5. November 2019 - 1 BvL 7/16 - juris Rn. 120).

  • BSG, 13.11.2008 - B 14 AS 24/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.02.2020 - L 8 AY 5/14
    Bei diesem Personenkreis lässt sich jedenfalls nicht ohne Weiteres davon sprechen, dass der Sache nach kein verfestigtes Aufenthaltsrecht bestünde - auch wenn die gesetzgeberische Konzeption darauf abzielte (vgl. dazu BSG, Urteil vom 13. November 2008 - B 14 AS 24/07 R - juris Rn. 28).

    Demgemäß sollten für Ausländer weder Anreize für die Einreise noch solche für ein Verbleiben in der Bundesrepublik Deutschland geschaffen werden (BSG, Urteil vom 13. November 2008 - B 14 AS 24/07 R - juris Rn. 31).

    Die mit Blick auf das Menschenrecht aus Art. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG lang andauernde Unterdeckung des menschenwürdigen Existenzminimums wurde nach der während des streitgegenständlichen Zeitraums erforderlichen Vorbezugszeit von Leistungen nach § 3 AsylbLG über 48 Monate auch nicht in jedem Fall dadurch gemildert, die sogenannten "Analogleistungen" nach § 2 Abs. 1 AsylbLG beziehen zu können (vgl. dazu BSG, Urteil vom 13. November 2008 - B 14 AS 24/07 R - juris Rn. 29).

  • BSG, 24.03.2009 - B 8 AY 10/07 R

    Asylbewerberleistung - sozialgerichtliches Verfahren - Einbeziehung von Klägern

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.02.2020 - L 8 AY 5/14
    Für eine funktionsdifferente Auslegung ist schon deshalb kein Raum, weil der Gesetzgeber in § 1 Abs. 1 AsylbLG bewusst den Begriff des "tatsächlichen Aufenthalts" in der Bundesrepublik verwendet hat, dessen Kehrseite die Ausreise im Sinne des Überschreitens der Grenze in ein Nachbarland ist, weil hierdurch der tatsächliche Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland - und sei es gegebenenfalls nur vorübergehend - endet (BSG, Urteil vom 24. März 2009 - B 8 AY 10/07 R - juris Rn. 15, 16).

    Die Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung von Leistungen nach § 2 AsylbLG müssen in einem solchen Fall erneut erfüllt werden, wobei dies insbesondere auch für die (seinerzeit) darin geregelte Vorbezugszeit gilt, selbst wenn bereits Leistungen nach § 2 AsylbLG bezogen wurden (BSG, Urteil vom 24. März 2009 - B 8 AY 10/07 R - juris Rn. 17).

  • BSG, 04.04.2017 - B 4 AS 6/16 R

    Arbeitslosengeld II - Zugunstenverfahren - Überprüfungsantrag nach dem

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.02.2020 - L 8 AY 5/14
    Soweit ersichtlich, haben die für das Sozialhilfe- und Asylbewerberleistungsrecht zuständigen Senate des BSG an dieser Auffassung festgehalten, ohne den Überlegungen des 4. Senats im Urteil vom 4. April 2017 (Az.: B 4 AS 6/16 R) näher zu treten.

    Dieser geht unter Bezugnahme auf das zitierte Urteil des 4. Senats des BSG (Urteil vom 4. April 2017 - B 4 AS 6/16 R) davon aus, dass der nähere Vortrag zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Klägers seit seiner Ausreise entbehrlich sei.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2011 - L 8 AY 62/10

    In der Person eines Asylbewerbers liegendes Abschiebungshindernis kann sich

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.02.2020 - L 8 AY 5/14
    Der Kläger meint nach wie vor, dass die Geburt seiner Tochter sein rechtsmissbräuchliches Verhalten verdrängt habe und verweist diesbezüglich auf den Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 22. Februar 2011 (Az.: L 8 AY 62/10 B ER).

    Für das ausnahmsweise Entfallen der kausalen Verknüpfung zwischen dem rechtsmissbräuchlichen Verhalten und der Beeinflussung der Aufenthaltsdauer (vgl. dazu LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 22. Februar 2011 - L 8 AY 62/10 B ER - juris Rn. 14) besteht jedenfalls im Falle des Klägers, wohl aber auch nach der eindeutigen Formulierung des Gesetzes kein Anhalt.

  • BSG, 26.06.2013 - B 7 AY 3/12 R

    Asylbewerberleistung - Zugunstenverfahren - keine Nachzahlung von Leistungen für

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.02.2020 - L 8 AY 5/14
    Es kommt daher maßgeblich darauf an, dass die Bedürftigkeit - hier nach dem AsylbLG - ununterbrochen bis zur Entscheidung in der letzten Tatsacheninstanz fortbesteht (BSG, Urteil vom 26. Juni 2013 - B 7 AY 3/12 R; Urteil vom 9. Juni 2011 - B 8 AY 1/10 R - juris Rn. 20).
  • LSG Hessen, 21.12.2007 - L 6 AY 4/07

    Asylbewerberleistungen trotz Ausreise; Fortbestand einer Vollmacht trotz

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.02.2020 - L 8 AY 5/14
    Der Senat teilt nicht die Ansicht des Hessischen LSG im Beschluss vom 21. Dezember 2007 (Az.: L 6 AY 4/07 NZB).
  • LSG Sachsen, 06.12.2017 - L 8 AY 9/17

    Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ; Abschiebung ins Herkunftsland;

  • OVG Sachsen, 02.10.2009 - 3 B 482/09

    Abschiebung; Vaterschaftsanerkennung; Anfechtung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2019 - L 20 AY 15/19

    Ausschluss von EU-Ausländern aus dem Anwendungsbereich des AsylbLG

  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 16/08 R

    Sozialhilfe - Ausnahmen von der grundsätzlichen Anwendbarkeit des § 44 SGB X -

  • BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

  • BSG, 02.12.2014 - B 14 AS 8/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anwendung des Leistungsausschlusses für

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

  • BSG, 27.02.2019 - B 7 AY 1/17 R

    Anspruch auf Asylbewerberleistungen

  • BSG, 02.02.2010 - B 8 AY 1/08 R

    Asylbewerberleistung - Analog-Leistung nach § 2 AsylbLG - Vorbezugszeit -

  • BSG, 26.06.2013 - B 7 AY 6/12 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsantrag -

  • BSG, 20.12.2012 - B 7 AY 1/11 R

    Asylbewerberleistung - Anspruch auf Geldleistungen zur Pflege - Ausschluss von

  • BSG, 12.07.2012 - B 14 AS 35/12 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - fehlendes Rechtsschutzbedürfnis -

  • LSG Sachsen, 11.01.2021 - L 8 AY 10/20
    Der Senat hat bereits ausgeführt, dass er den Ausschluss sogenannter "Analogleistungen" auf Dauer für verfassungsrechtlich problematisch erachtet (Urteil vom 26. Februar 2020 - L 8 AY 5/14).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.11.2022 - L 8 AY 55/21

    Leistungen nach dem AsylbLG; Passiver Widerstand gegen eine Abschiebungsmaßnahme;

    Ein solcher Vorwurf kann bei einer nachhaltigen Verletzung von Mitwirkungspflichten i.S. des § 48 Abs. 3 AufenthG (u.a. zur Beschaffung eines Identitätspapiers) berechtigt sein (vgl. Hess. LSG, Urteil vom 22.7.2020 - L 4 AY 8/17 - juris Rn. 43; Sächs. LSG, Urteil vom 26.2.2020 - L 8 AY 5/14 - juris Rn. 25; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20.1.2009 - L 11 AY 2/08 - juris Rn. 21).
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