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   LSG Sachsen, 26.04.2005 - L 4 RA 391/03   

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https://dejure.org/2005,21938
LSG Sachsen, 26.04.2005 - L 4 RA 391/03 (https://dejure.org/2005,21938)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 26.04.2005 - L 4 RA 391/03 (https://dejure.org/2005,21938)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 26. April 2005 - L 4 RA 391/03 (https://dejure.org/2005,21938)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur Frage der Verpflichtung eines Versorgungsträgers zur Akzeptierung des Zeitraumes der Zugehörigkeit zum Zusatzversorgungssystem der technischen Intelligenz als Zeit der Zugehörigkeit; Bestimmung des Anwendungsbereichs des Anspruchsgesetzes und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R

    Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem - Beitrittsgebiet - technischer

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.04.2005 - L 4 RA 391/03
    Dies wäre der Fall, wenn sie - ohne erfolgte Einzelfallregelung (Versorgungszusage, Einzelentscheidung, Einzelvertrag) - auf Grund der am 30.06.1990 gegebenen Sachlage nach der am 31.07.1991 gebotenen bundesrechtlichen Sicht einen Rechtsanspruch auf eine Versorgungszusage nach den Regelungen der Versorgungssysteme unter Beachtung des Gleichheitsgebotes gehabt hätten (BSG, Urteil vom 31.07.2002 - B 4 RA 21/02 R - Urteil vom 10.04.2002 - B 4 RA 56/01 R - Urteil vom 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R).

    Der Bundesgesetzgeber hat in § 1 Abs. 1 AAÜG in begrenztem Umfang DDR-Willkür ausgeschaltet (vgl. zur Modifikation von § 1 Abs. 1 Satz 1 AAÜG: BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 2, 8).

    Zu einer Totalrevision des mit Beginn des 31.12.1991 in das Rentenversicherungsrecht des Beitrittsgebiets überführten, aus der DDR stammenden Versorgungsrechts war er nicht verpflichtet, weil er diesen gesamten Rechtsbereich ab 01.01.1992 einem rechtsstaatlichen Grundsätzen im Wesentlichen genügenden Gesetz, dem SGB VI, unterstellt hat (vgl. BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 2).

  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 21/02 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung für verdienstvolle Vorsitzende

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.04.2005 - L 4 RA 391/03
    Dies wäre der Fall, wenn sie - ohne erfolgte Einzelfallregelung (Versorgungszusage, Einzelentscheidung, Einzelvertrag) - auf Grund der am 30.06.1990 gegebenen Sachlage nach der am 31.07.1991 gebotenen bundesrechtlichen Sicht einen Rechtsanspruch auf eine Versorgungszusage nach den Regelungen der Versorgungssysteme unter Beachtung des Gleichheitsgebotes gehabt hätten (BSG, Urteil vom 31.07.2002 - B 4 RA 21/02 R - Urteil vom 10.04.2002 - B 4 RA 56/01 R - Urteil vom 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R).

    Dies wäre der Fall gewesen, wenn der Kläger nach den Regelungen des Versorgungssystems "obligatorisch" im Sinne einer "gebundenen Verwaltung" - ohne Ermessenspielraum des Versorgungsträgers - in den Kreis der Versorgungsberechtigten hätte einbezogen werden müssen, weil die abstrakt-generellen Voraussetzungen hierfür insoweit am 30.06.1990 erfüllt waren (vgl. BSG, Urteil vom 31.07.2002 - B 4 RA 21/02 R -).

  • BSG, 12.06.2001 - B 4 RA 117/00 R

    Zugehörigkeit zur Altersversorgung der technischen Intelligenz - Ingenieurökonom

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.04.2005 - L 4 RA 391/03
    Nur in faktischer Anknüpfung an die (von der DDR erlassenen) Versorgungsordnungen ist zu klären, ob eine nach den jeweiligen Kriterien der Versorgungsordnungen i.V.m. den Durchführungsbestimmungen sowie den sonstigen, diese ergänzenden beziehungsweise ausfüllenden abstrakt-generellen Regelungen eine in der Versorgungsordnung genannte Beschäftigung oder Tätigkeit individuell und konkret ausgeübt worden ist und ob in der Versorgungsordnung als zwingende Voraussetzung für eine Einbeziehung (d.h. für die Pflicht auf Erteilung einer Versorgungszusage) genannte notwendige berufliche Qualifikation zur Ausübung dieser (konkreten) Beschäftigung bei der entsprechenden Arbeitsstelle vorgelegen hat (vgl. BSG, Urteil vom 12.06.2001 -B 4 RA 117/00 R-in: SozR 3-8570 § 5 Nr. 6 m.w.N.; Urteil vom 10.04.2002 B 4 RA 34/91 R -).
  • BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 10/02 R

    Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz - Beschäftigung in einem

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.04.2005 - L 4 RA 391/03
    Mangels sachlich objektivierbarer, bundesrechtlich nachvollziehbarer Grundlage kann eine solche Ermessensentscheidung nicht rückschauend ersetzt werden (vgl. BSG, a.a.O.; Urteil vom 10.04.2002 - B 4 RA 10/02 R -).
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 11/94

    Rentenüberleitung IV

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.04.2005 - L 4 RA 391/03
    Die Begünstigungen der damals Einbezogenen hat der Deutsche Bundestag als ein Teilergebnis der Verhandlungen im Einigungsvertrag angesichts der historischen Bedingungen hinnehmen dürfen (vgl. BVerfGE 100, 138, 190f. = SozR 3-8570 § 7 Nr. 1).
  • BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 34/01 R

    Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz bei Tätigkeit in

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.04.2005 - L 4 RA 391/03
    Schließlich wird nach § 1 Abs. 1 Satz 2 AAÜG eine Versorgungsanwartschaft fingiert, wenn in der DDR zu irgend einem Zeitpunkt einmal eine durch Einzelfallregelung konkrete Aussicht bestand, im Versorgungsfall Leistungen zu erhalten, diese Aussicht (Anwartschaft) aber auf Grund der Regelungen der Versorgungssysteme vor dem 01.07.1990 wieder entfallen war (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 10.04.2002 - B 4 RA 34/01 R - m.w.N.).
  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 25/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.04.2005 - L 4 RA 391/03
    Eine derartige Entscheidung kann - nach Bundesrecht - als Anknüpfung nicht in Betracht kommen, weil im Hinblick auf eingeräumte Entscheidungsspielräume insoweit auf eine gegebenenfalls willkürliche gleichheitswidrige Verwaltungspraxis der DDR zurückgegriffen werden müsste (vgl. BSG, Urteil vom 09.04.2002 - B 4 RA 25/01 R).
  • BSG, 18.07.1996 - 4 RA 7/95

    Auswirkungen der Entgeltbescheide des Versorgungsträgers, Zulässigkeit der

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.04.2005 - L 4 RA 391/03
    Der Kläger hat keinen Anspruch darauf, in einem Feststellungsverfahren des Versorgungsträgers nach § 8 AAÜG, welches einem Vormerkungsverfahren nach § 149 Abs. 5 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) ähnlich und außerhalb des Rentenfeststellungsverfahrens des Rentenversicherungsträgers durchzuführen ist (vgl. BSG, Urteil vom 18.7.1996 - 4 RA 7/95 - in: SozR 3-8570 § 8 Nr. 2), die Zeiträume vom 01.01.1971 bis 30.06.1990 als Zeiten der Zugehörigkeit zum Zusatzversorgungssystem der Intelligenz festgestellt zu erhalten.
  • BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 56/01 R

    Zugehörigkeit zur Altersversorgung der Intelligenz an wissenschaftlichen,

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.04.2005 - L 4 RA 391/03
    Dies wäre der Fall, wenn sie - ohne erfolgte Einzelfallregelung (Versorgungszusage, Einzelentscheidung, Einzelvertrag) - auf Grund der am 30.06.1990 gegebenen Sachlage nach der am 31.07.1991 gebotenen bundesrechtlichen Sicht einen Rechtsanspruch auf eine Versorgungszusage nach den Regelungen der Versorgungssysteme unter Beachtung des Gleichheitsgebotes gehabt hätten (BSG, Urteil vom 31.07.2002 - B 4 RA 21/02 R - Urteil vom 10.04.2002 - B 4 RA 56/01 R - Urteil vom 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R).
  • BSG, 25.02.1992 - 4 RA 34/91

    Fortführung nichtabgeschlossener Verfahren zur Vormerkung oder Anerkennung

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.04.2005 - L 4 RA 391/03
    Nur in faktischer Anknüpfung an die (von der DDR erlassenen) Versorgungsordnungen ist zu klären, ob eine nach den jeweiligen Kriterien der Versorgungsordnungen i.V.m. den Durchführungsbestimmungen sowie den sonstigen, diese ergänzenden beziehungsweise ausfüllenden abstrakt-generellen Regelungen eine in der Versorgungsordnung genannte Beschäftigung oder Tätigkeit individuell und konkret ausgeübt worden ist und ob in der Versorgungsordnung als zwingende Voraussetzung für eine Einbeziehung (d.h. für die Pflicht auf Erteilung einer Versorgungszusage) genannte notwendige berufliche Qualifikation zur Ausübung dieser (konkreten) Beschäftigung bei der entsprechenden Arbeitsstelle vorgelegen hat (vgl. BSG, Urteil vom 12.06.2001 -B 4 RA 117/00 R-in: SozR 3-8570 § 5 Nr. 6 m.w.N.; Urteil vom 10.04.2002 B 4 RA 34/91 R -).
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