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   LSG Sachsen, 26.05.1998 - L 2 U 17/98   

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https://dejure.org/1998,37403
LSG Sachsen, 26.05.1998 - L 2 U 17/98 (https://dejure.org/1998,37403)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 26.05.1998 - L 2 U 17/98 (https://dejure.org/1998,37403)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 26. Mai 1998 - L 2 U 17/98 (https://dejure.org/1998,37403)
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  • BSG, 02.07.1996 - 2 RU 16/95

    Unterbrechung des Unfallversicherungsschutzes auf dem Weg zur Arbeitsstätte

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.05.1998 - L 2 U 17/98
    Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 02. Juli 1996 - 2 RU 16/95 - bestehe Versicherungsschutz auch dann, wenn der Versicherte seinen Pkw verlasse, auf der anderen Straßenseite kurz einen Verkaufskiosk aufsuche und auf dem Rückweg zum Wagen beim Überqueren der Straße verunglücke.

    Auch unter Berücksichtigung des Urteils des Bundessozialgerichtes vom 02. Juli 1996 - 2 RU 16/95 - sei die Rechtslage nicht anders zu beurteilen.

    Ob bei geringfügigen, auf dem Arbeitsweg eingeschobenen Tätigkeiten der Versicherungsschutz erhalben bleibt, weil es sich dabei nur um eine geringfügige Unterbrechung handelt (vgl. BSG, Urteil vom 29.04.1980, SozR 2200 § 550 Nr. 44 S. 107 m.w.N.), oder ob es in den fraglichen Fällen schon nicht zu einer Unterbrechung gekommen war (BSG, Urteil vom 28.10.1976, SozR 2200 § 550 Nr. 20), kann hier dahingestellt bleiben, ebenso, ob es entscheidend darauf ankommt, ob die eigenwirtschaftliche Tätigkeit als solche nur geringfügig ist (so BSG, Urteil vom 02.07.1996 - 2 RU 16/95 - SozR 3-2200 § 550 Nr. 14 für das Aufsuchen eines an der anderen Straßenseite gelegenen Kiosks).

    Dabei macht es keinen Unterschied, ob der Versicherte den Weg zu Fuß oder mit Hilfe eines Verkehrsmittels zurücklegt (BSG, Urteil v. 02.07.1996 a.a.O., BSGE 20, 219).

    Bei einem einer privaten Besorgung dienenden Überquerung der Straße besteht hiernach Versicherungsschutz sowohl als Fußgänger, als auch als Autofahrer, der seinen Pkw auf der anderen Straßenseite geparkt hat (BSG, Urteil v. 02.07.1996 a.a.O.).

    Allerdings hat die jüngste Rechtsprechung das geringfügige Zurückgehen als versichert angesehen, wenn das Überqueren der Straße lediglich dem Aufsuchen eines Kiosks dient und die Handlungstendenz unverändert auf die Annäherung an das Ziel gerichtet ist (BSG, Urteil v. 02.07.1996, NZS 1997, 84).

  • BSG, 28.02.1964 - 2 RU 185/61

    Ereignis eines Unfalls beim Zurücklegen des Weges nach oder von der Arbeitsstätte

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.05.1998 - L 2 U 17/98
    b) Die Unterbrechung des versicherungsrechtlich geschützten Weges beginnt in diesen Fällen aber erst, wenn der öffentlichen Verkehrsraum verlassen und endet, wenn dieser wieder erreicht wird (u.a. BSGE 20, 219, 221 [BSG 28.02.1964 - 2 RU 185/61]/222; 49, 16, 18; 63, 26 f.).

    Dabei macht es keinen Unterschied, ob der Versicherte den Weg zu Fuß oder mit Hilfe eines Verkehrsmittels zurücklegt (BSG, Urteil v. 02.07.1996 a.a.O., BSGE 20, 219).

    Das erneute Überqueren der Fahrbahn ist grundsätzlich nicht anders zu beurteilen, als bei einem Fußgänger, der den versicherten Heimweg auf der anderen Straßenseite oder nach nochmaligen Überqueren der Fahrbahn auf der bisher benutzten Straßenseite zu Fuß fortzusetzen beabsichtigt (BSGE 20, 219, 222 [BSG 28.02.1964 - 2 RU 185/61]).

    Insoweit ist auch in allen entschiedenen Fällen des BSG dieser innere Zusammenhang stets bejaht worden (BSG, Urteil vom 02.07.1996 mit Hinweis auf BSGE 20, 219, 220 [BSG 28.02.1964 - 2 RU 185/61]; 49, 16, 18; 63, 26, 27).

  • BSG, 12.06.1990 - 2 RU 58/89

    Arbeitsstätte; Unaufklärbarkeit; Unfallhergang; Weg

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.05.1998 - L 2 U 17/98
    Bei Verkehrsunfällen außerhalb des Betriebes ist der innere Zusammenhang gegeben, wenn die Zurücklegung des Weges der Aufnahme der versicherten Tätigkeit (also dem Weg zur Arbeitsstätte oder von der Arbeitsstätte) wesentlich dient (BSGE 58, 76, 77 [BSG 30.04.1985 - 2 RU 24/84]; BSG Urteil vom 12. Juni 1990 - 2 RU 58/89 - USK 90150).

    Fehlt es an einem inneren Zusammenhang in diesem Sinne, scheidet ein Versicherungsschutz selbst dann aus, wenn sich der Unfall auf derselben Strecke ereignete, die der Versicherte auf dem Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit gewöhnlich benutzt (BSG Urteil vom 12. Juni 1990 - 2 RU 58/89 USK 90150, BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 4 m.w.N.).

  • BSG, 21.08.1991 - 2 RU 62/90

    Unfallversicherungsschutz eines Autofahrers auf dem Heimweg

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.05.1998 - L 2 U 17/98
    Maßgeblich ist dabei die Handlungstendenz des Versicherten, so wie sie insbesondere durch objektive Umstände des Einzelfalles bestätigt wird (BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 4 m.w.N.).

    Fehlt es an einem inneren Zusammenhang in diesem Sinne, scheidet ein Versicherungsschutz selbst dann aus, wenn sich der Unfall auf derselben Strecke ereignete, die der Versicherte auf dem Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit gewöhnlich benutzt (BSG Urteil vom 12. Juni 1990 - 2 RU 58/89 USK 90150, BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 4 m.w.N.).

  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84

    Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.05.1998 - L 2 U 17/98
    Bei Verkehrsunfällen außerhalb des Betriebes ist der innere Zusammenhang gegeben, wenn die Zurücklegung des Weges der Aufnahme der versicherten Tätigkeit (also dem Weg zur Arbeitsstätte oder von der Arbeitsstätte) wesentlich dient (BSGE 58, 76, 77 [BSG 30.04.1985 - 2 RU 24/84]; BSG Urteil vom 12. Juni 1990 - 2 RU 58/89 - USK 90150).

    Es ist daher wertend zu entscheiden, ob das Handeln des Versicherten zur versicherten Tätigkeit bzw. zum Weg von der oder zur Arbeitsstätte gehört (BSGE 58, 76, 77 [BSG 30.04.1985 - 2 RU 24/84]; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 1).

  • BSG, 26.01.1988 - 2 RU 12/87

    Fahrgemeinschaft - Unterbrechung des Wegs - Ort der Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.05.1998 - L 2 U 17/98
    b) Die Unterbrechung des versicherungsrechtlich geschützten Weges beginnt in diesen Fällen aber erst, wenn der öffentlichen Verkehrsraum verlassen und endet, wenn dieser wieder erreicht wird (u.a. BSGE 20, 219, 221 [BSG 28.02.1964 - 2 RU 185/61]/222; 49, 16, 18; 63, 26 f.).

    Insoweit ist auch in allen entschiedenen Fällen des BSG dieser innere Zusammenhang stets bejaht worden (BSG, Urteil vom 02.07.1996 mit Hinweis auf BSGE 20, 219, 220 [BSG 28.02.1964 - 2 RU 185/61]; 49, 16, 18; 63, 26, 27).

  • BSG, 30.08.1979 - 8a RU 96/78

    Kreuzungsanlage - Verkehrsinsel - Wideraufleben des Versicherungsschutzes -

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.05.1998 - L 2 U 17/98
    b) Die Unterbrechung des versicherungsrechtlich geschützten Weges beginnt in diesen Fällen aber erst, wenn der öffentlichen Verkehrsraum verlassen und endet, wenn dieser wieder erreicht wird (u.a. BSGE 20, 219, 221 [BSG 28.02.1964 - 2 RU 185/61]/222; 49, 16, 18; 63, 26 f.).

    Insoweit ist auch in allen entschiedenen Fällen des BSG dieser innere Zusammenhang stets bejaht worden (BSG, Urteil vom 02.07.1996 mit Hinweis auf BSGE 20, 219, 220 [BSG 28.02.1964 - 2 RU 185/61]; 49, 16, 18; 63, 26, 27).

  • BSG, 27.03.1990 - 2 RU 36/89

    Versicherungsschutz bei der Verfolgung privat-rechtlicher Schadensersatzansprüche

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.05.1998 - L 2 U 17/98
    Es ist daher wertend zu entscheiden, ob das Handeln des Versicherten zur versicherten Tätigkeit bzw. zum Weg von der oder zur Arbeitsstätte gehört (BSGE 58, 76, 77 [BSG 30.04.1985 - 2 RU 24/84]; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 1).
  • BSG, 19.03.1991 - 2 RU 45/90

    Unterbrechung des Versicherungsschutzes auf dem Weg nach und von dem Ort der

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.05.1998 - L 2 U 17/98
    Allein aus der Richtung des Weges kann nicht zwangsläufig auf eine veränderte Handlungstendenz geschlossen werden (vgl. insoweit BSG vom 19.03.1991 in SozR 3-2200 § 548 Nr. 8).
  • BSG, 28.10.1976 - 8 RU 2/76

    Unfallversicherungsschutz - Kauf eines Uhrenarmband - Geschäft gegenüber der

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.05.1998 - L 2 U 17/98
    Ob bei geringfügigen, auf dem Arbeitsweg eingeschobenen Tätigkeiten der Versicherungsschutz erhalben bleibt, weil es sich dabei nur um eine geringfügige Unterbrechung handelt (vgl. BSG, Urteil vom 29.04.1980, SozR 2200 § 550 Nr. 44 S. 107 m.w.N.), oder ob es in den fraglichen Fällen schon nicht zu einer Unterbrechung gekommen war (BSG, Urteil vom 28.10.1976, SozR 2200 § 550 Nr. 20), kann hier dahingestellt bleiben, ebenso, ob es entscheidend darauf ankommt, ob die eigenwirtschaftliche Tätigkeit als solche nur geringfügig ist (so BSG, Urteil vom 02.07.1996 - 2 RU 16/95 - SozR 3-2200 § 550 Nr. 14 für das Aufsuchen eines an der anderen Straßenseite gelegenen Kiosks).
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