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   LSG Sachsen, 26.10.2015 - L 7 AS 932/15 B ER   

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https://dejure.org/2015,34522
LSG Sachsen, 26.10.2015 - L 7 AS 932/15 B ER (https://dejure.org/2015,34522)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 26.10.2015 - L 7 AS 932/15 B ER (https://dejure.org/2015,34522)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 26. Oktober 2015 - L 7 AS 932/15 B ER (https://dejure.org/2015,34522)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (19)

  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 5/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Umzug - Nichterteilung einer

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.10.2015 - L 7 AS 932/15
    Nach der Rechtsprechung des Senats und des Bundessozialgerichts (SächsLSG, Beschluss vom 28.09.2009 - L 7 AS 44/09 B ER, n.v.; BSG, Urteil vom 06.04.2011 - B 4 AS 5/10 R, juris, RdNr. 17, und Urteil vom 7.11.2006 - B 7b AS 18/06 R - BSGE 97, 254, 257 f = SozR 4-4200 § 22 Nr. 3) ist die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft und Heizung nicht abstrakt, sondern einzelfallbezogen zu beurteilen.

    Daher müssen die künftigen Unterkunftskosten der Höhe nach bestimmt sein, das heißt, es muss ein nach Lage der Wohnung sowie den aufzuwendenden Kosten konkretisiertes Wohnungsangebot vorliegen, weil erst dann die Zusicherung auf die konkrete Vorwegnahme eines künftigen Verwaltungsaktes gerichtet sein kann (BSG, Urteil vom 06.04.2011, a.a.O.).

    Für eine gesonderte Zusicherung als vorgreiflicher Teilregelung für die Übernahme angemessener Unterkunftskosten wegen grundsätzlicher Erforderlichkeit eines Umzuges entfällt zudem das Rechtsschutzinteresse, wenn aufgrund eines zwischenzeitlich vollzogenen Wohnungswechsels nunmehr in einem anderen Streitverfahren wegen der Höhe der Unterkunftskosten über den Gegenstand einer möglichen Zusicherung selbst zu befinden ist (BSG, Urteil vom 06.04.2011, a.a.O., RdNr. 15 mit Verweis auf Urteil vom 04.05.1999 - B 4 RA 28/98 R, SGb 1999, 406).

  • BSG, 29.04.2015 - B 14 AS 6/14 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsantrag - Arbeitslosengeld II

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.10.2015 - L 7 AS 932/15
    Auch wenn bestandskräftig abgelehnte Anträge auf Zusicherung zur Tragung der Unterkunftskosten keine Dauerwirkung für die Zukunft entfalten (Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 29.04.2015 - B 14 AS 6/14 R; RdNr. 19), wirkt eine nicht eingeholte oder versagte Zusicherung nach § 22 Abs. 4 SGB II über den Umzug insofern hinaus, als für jeden nach dem Umzug liegenden Bewilligungszeitraum gemäß § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II eine "Deckelung" der Unterkunftskosten auf die Höhe der früheren Wohnung zu erfolgen hat, wenn die Voraussetzungen hierfür (fehlende Erforderlichkeit des Umzugs und Unangemessenheit der Kosten der neuen Wohnung) vorliegen.

    Andererseits ist der Umstand, dass für den Umzug in eine neue Wohnung keine Zusicherung beantragt oder erteilt wurde, für die Übernahme der Unterkunftskosten nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II insofern ohne Belang, als die Zusicherung keine Anspruchsvoraussetzung darstellt (BSG, Urteil vom 29.04.2015, a.a.O., RdNr. 19, m.w.N.).

    In einem weiteren Schritt ist zu prüfen, ob sich die Kosten gerade der von dem Hilfebedürftigen gewählten neuen Wohnung in Ansehung der Erforderlichkeit eines Umzugs als angemessen darstellen (BSG, Urteil vom 29.04.2015, a.a.O., RdNr. 21, m.w.N.).

  • BSG, 24.11.2011 - B 14 AS 107/10 R

    Arbeitslosengeld II - Erhöhung der Unterkunftskosten - Erforderlichkeit des

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.10.2015 - L 7 AS 932/15
    Notwendig ist der Umzug in eine andere Wohnung, wenn gesundheitliche Gründe einen Verbleib in der bisherigen Wohnung nicht mehr zulassen (BSG, Urteil vom 24.11.2011 - B 14 AS 107/10 R, juris, RdNr. 15).

    Die Verpflichtung des Grundsicherungsträgers zur Übernahme von Mehrkosten setzt aber gerade voraus, dass sich der Einzug gerade in die von den Hilfebedürftigen gewählte neue Wohnung als erforderlich und geeignet zur Abwendung von nicht mehr weiter hinzunehmenden Nachteilen der bisherigen Wohnung erweist und die Kosten der neuen Wohnung auch unter Ansehung eines nachvollziehbaren und plausiblen Veränderungswunsches als angemessen anzusehen sind (BSG, Urteil vom 24.11.2011, a.a.O., RdNr. 20).

  • LSG Sachsen, 12.03.2012 - L 7 AS 985/11
    Auszug aus LSG Sachsen, 26.10.2015 - L 7 AS 932/15
    Ein Umzug ist im weiteren Sinne auch erforderlich, wenn ein plausibler, nachvollziehbarer und verständlicher Grund vorliegt, von dem sich auch ein Nichtleistungsempfänger leiten lassen würde (vgl. Sächsisches LSG (SächsLSG), Beschluss vom 12.03.2012 - L 7 AS 985/11 B ER, juris, RdNr. 25, m.w.N.).

    Ansonsten hätten es die Hilfebedürftigen mit ihrer Kündigung in der Hand, einen der gesetzgeberischen Zielsetzung widersprechenden Wohnungswechsel zu erzwingen (vgl. SächsLSG, Beschluss vom 12.03.2012 a.a.O., RdNr. 27, m.w.N.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2015 - L 12 AS 117/15

    Leistungsbewilligung nach SGB II

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.10.2015 - L 7 AS 932/15
    Ebenso wenig ist die Zusicherung nach § 22 Abs. 4 SGB II rechtlich notwendig, um einen Mietvertrag über die neue Wohnung abschließen zu können (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 04.03.2015 - L 12 AS 117/15 B ER u.a., RdNr. 4, und vom 03.09.2014 - L 2 AS 1195/14 B ER, RdNr. 5, beide juris).

    Offen bleiben kann, ob es aus den o.g. Gründen bereits am Rechtsschutzbedürfnis für eine einstweilige gerichtliche Regelung zur vorläufigen Zusicherung i.S.d. § 22 Abs. 4 SGB II fehlt (Zulässigkeitsfrage; so evtl. Bayerisches LSG, Beschlüsse vom 18.03.2015 - L 11 AS 881/14 B PKH, RdNr. 12, und L 11 AS 875/14 B ER, RdNr. 13), ob der Anordnungsgrund entfällt oder ob die Ablehnung eines Antrages auf Zusicherung aus den gennannten Gründen ggf. eine Verletzung subjektiver Rechte der Antragsteller ausschließt (so wohl LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.03.2015, a.a.O. RdNr. 4, m.w.N.), weil ihr Anspruch auf Übernahme angemessener Unterkunftskosten aufgrund anderer Rechtsgrundlagen durchgesetzt werden kann (Begründetheitsfrage).

  • BSG, 30.08.2010 - B 4 AS 10/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Begrenzung der Unterkunftskosten

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.10.2015 - L 7 AS 932/15
    Die Schutz- und Klärungsfunktion (BSG, Urteil vom 30.08.2010 - B 4 AS 10/10 R, juris, RdNr. 17) des Zusicherungsverfahrens tritt somit nur bei erteilter Zusicherung ein.
  • BSG, 04.05.1999 - B 4 RA 28/98 R

    Beitragsnachentrichtung - Verfolgter - Zusicherung eines früheren Rentenbeginns -

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.10.2015 - L 7 AS 932/15
    Für eine gesonderte Zusicherung als vorgreiflicher Teilregelung für die Übernahme angemessener Unterkunftskosten wegen grundsätzlicher Erforderlichkeit eines Umzuges entfällt zudem das Rechtsschutzinteresse, wenn aufgrund eines zwischenzeitlich vollzogenen Wohnungswechsels nunmehr in einem anderen Streitverfahren wegen der Höhe der Unterkunftskosten über den Gegenstand einer möglichen Zusicherung selbst zu befinden ist (BSG, Urteil vom 06.04.2011, a.a.O., RdNr. 15 mit Verweis auf Urteil vom 04.05.1999 - B 4 RA 28/98 R, SGb 1999, 406).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.10.2015 - L 7 AS 932/15
    Nach der Rechtsprechung des Senats und des Bundessozialgerichts (SächsLSG, Beschluss vom 28.09.2009 - L 7 AS 44/09 B ER, n.v.; BSG, Urteil vom 06.04.2011 - B 4 AS 5/10 R, juris, RdNr. 17, und Urteil vom 7.11.2006 - B 7b AS 18/06 R - BSGE 97, 254, 257 f = SozR 4-4200 § 22 Nr. 3) ist die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft und Heizung nicht abstrakt, sondern einzelfallbezogen zu beurteilen.
  • LSG Bayern, 28.01.2009 - L 7 AS 44/09

    Voraussetzungen eines der Gewährung von Leistungen zur Sicherung des

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.10.2015 - L 7 AS 932/15
    Nach der Rechtsprechung des Senats und des Bundessozialgerichts (SächsLSG, Beschluss vom 28.09.2009 - L 7 AS 44/09 B ER, n.v.; BSG, Urteil vom 06.04.2011 - B 4 AS 5/10 R, juris, RdNr. 17, und Urteil vom 7.11.2006 - B 7b AS 18/06 R - BSGE 97, 254, 257 f = SozR 4-4200 § 22 Nr. 3) ist die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft und Heizung nicht abstrakt, sondern einzelfallbezogen zu beurteilen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2012 - L 25 AS 2712/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Prozesskostenhilfe - Erlass einer

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.10.2015 - L 7 AS 932/15
    Auch rein tatsächlich wird die Hauptsache durch eine dem Begehren der Antragsteller entsprechende einstweiligen Anordnung nach § 86b Abs. 2 SGG nicht vorweg genommen, da eine endgültige Klärung im Rahmen eines Hauptsacheverfahrens sowohl nachträglich möglich also auch zumutbar ist (so auch Bayerisches LSG, Beschluss vom 14.07.2014 - L 7 AS 517/14 B ER; offenbar für eine endgültige Vorwegnahme der Hauptsache: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.11.2012 - L 25 AS 2712/12 B PKH, juris, RdNr. 4).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.07.2014 - L 14 AS 1360/14

    Zeitliche Wirkung der Zusicherung der Übernahme der Unterkunftskosten für die

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 28.05.2014 - L 8 AS 169/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ausschluss der Beschwerde in Verfahren des

  • BSG, 06.08.2014 - B 4 AS 37/13 R

    Arbeitslosengeld II - Kostensenkungsverfahren - unangemessene Unterkunftskosten

  • LSG Bayern, 14.07.2014 - L 7 AS 517/14

    Umzugskosten und Zusicherung nach § 22 SGB II im einstweiligen Rechschutz

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2014 - L 2 AS 1195/14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Hinblick auf die Erteilung einer Zusicherung nach §

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2015 - L 7 AS 617/14

    Zusicherung der Berücksichtigung der Aufwendungen für eine neue Unterkunft

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2015 - L 19 AS 2347/14

    Erteilung einer vorläufigen Zusicherung zur Übernahme zukünftiger

  • LSG Bayern, 18.03.2015 - L 11 AS 881/14

    Prozesskostenhilfe

  • LSG Bayern, 18.03.2015 - L 11 AS 875/14

    Frage der Eilbedürftigkeit einer Zusicherung nach § 22 Abs 4 SGB II im Rahmen des

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.02.2017 - L 11 AS 983/16

    Gewährung von Kosten für Unterkunft und Heizung; Gewährung der Hilfe für junge

    Maßgeblich ist insoweit, dass auch die rechtlichen Auswirkungen einer "vorläufigen" Zusicherung spätestens mit Anmietung der Wohnung nicht mehr für die Vergangenheit korrigierbar sind (vgl. insoweit Keller in: Meyer-Ladewig, Keller, Leitherer, SGG, 11. Auflage 2014, § 86b Rn 31 m.w.N.; vgl. für eine Zusicherung gemäß § 22 Abs. 4 SGB II LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26. April 2013 - L 5 AS 427/13 B ER; vgl. insoweit auch Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 26. Oktober 2015 - L 7 AS 932/15 B ER).
  • LSG Sachsen, 19.07.2016 - L 3 AS 611/16

    Elementenfeststellungsklage; Grundsicherung für Arbeitsuchende; Zusicherung zum

    Hieran hält der Senat nach nochmaliger Prüfung und unter Berücksichtigung der entgegenstehenden Entscheidung des 7. Senates des Sächsischen Landessozialgerichtes vom 26. Oktober 2015 (vgl. Sächs. LSG, Beschluss vom 26. Oktober 2015 - L 7 AS 932/15 B ER - juris Rdnr. 27, wo allerdings nur der Beschluss des LSG Mecklenburg-Vorpommern vom 28. Mai 2014 - L 8 AS 169/14 B ER, L 8 AS 171/14 B - und nicht die diesem entsprechende verbreitete obergerichtliche Rechtsprechung Erwähnung findet) fest.

    Denn weder ist der begehrte Verwaltungsakt, nämlich die Zusicherung zum Umzug im Sinne von § 22 Abs. 4 Satz 1 SGB II, noch das prozessuale Begehren auf Erteilung der Zusicherung zeitlich begrenzt; insbesondere ist das Begehren nicht auf einen bestimmten Bewilligungszeitraum beschränkt (vgl. Sächs. LSG, Beschluss vom 9. September 2013, a. a. O.; Sächs. LSG, Beschluss vom 26. Oktober 2015, a. a. O.; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. Dezember 2010, a. a. O.; offen gelassen: LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. Januar 2011, a. a. O.).

    Die Zusicherung zum Umzug im Sinne von § 22 Abs. 4 Satz 1 SGB II gilt grundsätzlich solange, bis in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen, die beim Erlass eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung vorgelegen haben, eine wesentliche Änderung eintritt, die nach Maßgabe von § 40 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 48 SGB X sowie § 40 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. § 330 Abs. 3 Satz 1 des Sozialgesetzbuches Drittes Buch - Arbeitsförderung - (SGB III) die Aufhebung einer Bewilligungsentscheidung rechtfertigen würde (vgl. Sächs. LSG, Beschluss vom 9. September 2013, a. a. O.; vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Juli 2014 - L 14 AS 1360/14 B ER - NZS 2014, 716 = juris Rdnr. 2; ähnlich: Sächs. LSG, Beschluss vom 26. Oktober 2015, a. a. O.).

  • LSG Sachsen, 19.12.2016 - L 7 AS 1001/16

    Einstweiliger Rechtsschutz; Zustimmung zum Umzug

    Der erkennende Senat hat bereits mit Beschluss vom 26.10.2015 - L 7 AS 932/15 B ER, juris, Rn. 27 - entschieden, dass es sich bei der Zusicherung i.S.d. § 22 Abs. 4 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) nicht um einen auf eine Geldleistung gerichteten Verwaltungsakt i.S.d. § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 172 Abs. 3 Nr. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) handelt (a.A. SächsLSG, Beschluss vom 19.07.2016 - L 3 AS 611/16 B PKH).

    Der erkennende Senat hat in seinem Beschluss vom 26.10.2015 (a.a.O., Rn. 32 bis 36) im Übrigen darauf hingewiesen, dass eine Verpflichtung des Leistungsträgers zur vorläufigen Zusicherung im Wege einer Regelungsanordnung nach § 86b Abs. 2 SGG keine Rechtsicherheit für den Antragsteller schafft.

    Offen bleiben kann, ob es bereits am Rechtsschutzbedürfnis für eine einstweilige gerichtliche Regelung zur vorläufigen Zusicherung i.S.d. § 22 Abs. 4 SGB II n.F. fehlt (vgl. zur Altfassung (a.F.) Beschluss des Senats vom 26.10.2015, a.a.O., Rn. 32 bis 36).

  • LSG Sachsen, 16.03.2016 - L 8 SO 10/14

    Barrierefreie Zugänglichmachung von Bescheiden - Einkommen; einmaliger Bedarf;

    Denn die Unmöglichkeit des Verbleibs in der bisherigen Wohnung infolge vermieterseitiger Kündigung stellt einen zwingender Grund für einen Wohnungswechsel dar (vgl. Nguyen in: jurisPK-SGB XII, 2. Aufl., § 35 RdNr. 15; Grube in: ders./Wahrendorf, SGB XII, 5. Aufl., § 35 RdNr. 68; Berlit in: LPK-SGB XII, 10. Aufl., § 35 RdNr. 93), während die Eigenkündigung durch den Hilfebedürftigen für sich allein die Umzugsnotwendigkeit nicht rechtfertigt (vgl. Sächsisches LSG, Beschluss vom 12.03.2012 - L 7 AS 985/11 B ER - juris RdNr. 27; Beschluss vom 26.10.2015 - L 7 AS 932/15 B ER - juris RdNr. 41).
  • LSG Sachsen, 15.12.2020 - L 7 AS 245/20
    Deshalb unterfällt der Streit um die Zusicherung nach § 22 Abs. 4 Satz 1 SGB II dem Anwendungsbereich von § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGG (vgl. dazu bereits: SächsLSG, Beschluss vom 27.12.2012 - L 3 AS 943/12 B PKH, Rn. 13; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13.06.2012 - L 5 AS 189/12 B ER, Rn. 18 ff.; LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28.02.2012 - L 6 AS 145/11 B PKH, Rn. 15 ff.; der erkennende Senat nimmt insoweit zukünftig Abstand von der noch anderslautenden Rechtsprechung des Senats mit Beschluss vom 26.10.2015 - L 7 AS 932/15 B ER, Rn. 27, und mit Beschluss vom 19.12.2016 - L 7 AS 1001/16 B ER, Rn. 17).

    Denn die Verpflichtung des Grundsicherungsträgers zur Übernahme von Mehrkosten setzt voraus, dass sich der Einzug gerade in die von den Hilfebedürftigen gewählte neue Wohnung als erforderlich und geeignet zur Abwendung von nicht mehr weiter hinzunehmenden Nachteilen der bisherigen Wohnung erweist und die Kosten der neuen Wohnung auch unter Ansehung eines nachvollziehbaren und plausiblen Veränderungswunsches als angemessen anzusehen sind (vgl. BSG, Urteil vom 24.11.2011 - B 14 AS 107/10 R, Rn. 20; SächsLSG, Beschluss vom 26.10.2015 - L 7 AS 932/15 B ER, Rn. 35 ff.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.04.2022 - L 11 AS 18/22

    Vorläufige Gewährung von Kosten für Unterkunft und Heizung; Nichtiger

    Entscheidend ist dabei, dass die rechtlichen Auswirkungen einer "vorläufigen" Zusicherung spätestens mit Anmietung der Wohnung nicht mehr für die Vergangenheit korrigierbar wären (vgl Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Auflage 2020, § 86b Rn 31 mwN.; Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26. April 2013 - L 5 AS 427/13 B ER; Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 26. Oktober 2015 - L 7 AS 932/15 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.03.2019 - L 11 AS 126/19
    Entscheidend ist dabei, dass die rechtlichen Auswirkungen einer "vorläufigen" Zusicherung spätestens mit Anmietung der Wohnung nicht mehr für die Vergangenheit korrigierbar wären (vgl. Keller in: Meyer-Ladewig, Keller, Leitherer, SGG, 12. Auflage 2017, § 86b Rn 31 m.w.N.; Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26. April 2013 - L 5 AS 427/13 B ER; Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 26. Oktober 2015 - L 7 AS 932/15 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.01.2018 - L 11 AS 1020/17
    Entscheidend ist dabei, dass die rechtlichen Auswirkungen einer "vorläufigen" Zusicherung spätestens mit Anmietung der Wohnung nicht mehr für die Vergangenheit korrigierbar wären (vgl. Keller in: Meyer-Ladewig, Keller, Leitherer, SGG, 12. Auflage 2017, § 86b Rn 31 m.w.N.; Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26. April 2013 - L 5 AS 427/13 B ER; Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 26. Oktober 2015 - L 7 AS 932/15 B ER).
  • LSG Sachsen, 14.07.2016 - L 7 AS 1186/14

    Kostenrisiko; Kostenübernahme; Prozesskostenhilfe; Rechtsschutzbedürfnis

    Denn bei der Zusicherung nach § 22 Abs. 4 SGB II handelt es sich nicht um einen auf eine Geldleistung gerichteten Verwaltungsakt i.S. des § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 172 Abs. 3 Nr. 1 SGG (Sächsisches Landessozialgericht (SächsLSG), Beschluss vom 26.10.2015 - L 7 AS 932/15 B ER, juris, Rn. 27).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.01.2019 - L 11 AS 492/17
    Entscheidend ist dabei, dass die rechtlichen Auswirkungen einer "vorläufigen" Zusicherung spätestens mit Anmietung der Wohnung nicht mehr für die Vergangenheit korrigierbar wären (vgl. Keller in: Meyer-Ladewig, Keller, Leitherer, SGG, 12. Auflage 2017, § 86b Rn 31 m.w.N.; Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26. April 2013 - L 5 AS 427/13 B ER; Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 26. Oktober 2015 - L 7 AS 932/15 B ER).
  • SG Chemnitz, 28.11.2017 - S 26 AS 3938/17
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2017 - L 8 SO 262/16
  • SG Chemnitz, 28.11.2017 - 26 AS 3938/17
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