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   LSG Sachsen, 27.02.2004 - L 2 U 176/99 LW   

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https://dejure.org/2004,13444
LSG Sachsen, 27.02.2004 - L 2 U 176/99 LW (https://dejure.org/2004,13444)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 27.02.2004 - L 2 U 176/99 LW (https://dejure.org/2004,13444)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 27. Februar 2004 - L 2 U 176/99 LW (https://dejure.org/2004,13444)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe der Beiträge zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung; Aufbringung der Mittel für die Ausgaben der Berufsgenossenschaften durch Beiträge der Unternehmer in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung ; Berechnung der Beiträge durch die jeweilige Satzung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (28)

  • BSG, 20.02.2001 - B 2 U 2/00 R

    Flächenwert als Beitragsmaßstab in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung

    Auszug aus LSG Sachsen, 27.02.2004 - L 2 U 176/99
    Das BSG habe dazu entschieden, dass die weitreichende Ermächtigung der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften durch den Gesetzgeber zum Erlass satzungsrechtlicher Bestimmungen über die Beitragsberechnung keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegne (Hinweis auf Urteile vom 25.01.1983 - 2 RU 1/82 - und vom 20.02.2001 - B 2 U 2/00 R).

    Dies gilt insbesondere auch hinsichtlich der in der gesetzlichen Unfallversicherung für die einzelnen Geschäftsjahre ergangenen Beitragsbescheide (BSG, Urteile vom 14. Dezember 1999 - B 2 U 48/98 R - HVBG-Info 2000, 313; vom 28.09.1999 - B 2 U 40/98 R - SozR 3-2200 § 776 Nr. 5 m.w.N.; vom 20.02.2001 - B 2 U 2/00 R - HVBG-INFO 2001, 1152).

    Die Satzungsbestimmungen, auf welche die Beklagte die vom Kläger beanstandeten Beitragsforderungen stützt, sind als vom Unfallversicherungsträger autonom gesetztes objektives Recht durch die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit (nur) daraufhin zu prüfen, ob sie mit dem Gesetz, auf dem die Ermächtigung des Satzungsgebers beruht, und mit sonstigem höherrangigen Recht vereinbar sind (BSG, Urteile vom 13.12.1960 - 2 RU 67/58 - BSGE 13, 189, 194; vom 25.01.1983 - 2 RU 1/82 - BSGE 54, 243, 244; vom 20.02.2001 - B 2 U 2/00 R - HVBG-INFO 2001, 1152).

    Unter Zugrundelegung der Rechtsprechung zu den einschlägigen Vorschriften der RVO (vgl. die vorgenannten Urteile des BSG vom 25.01.1983 und vom 24.01.1991) ist davon auszugehen, dass der Flächenwertmaßstab einzeln oder in Kombination mit anderen genannten Maßstäben auch schon allein geeignet ist, die Unfallgefahr ausreichend zu berücksichtigen (so auch BSG, Urteil vom 20.02.2001 - B 2 U 2/00 R - HVBG-INFO 2001, 1152 unter Hinweis auf Kater/Leube, SGB VII, § 182 Rn. 7; Lauterbach/Deisler, UV-SGB VII, 4. Aufl., § 182 Rn. 40).

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 25.01.1983 - 2 RU 1/82 - BSGE 54, 243, 246; bestätigt durch Urteil vom 20.02.2001 - B 2 U 2/00 R - HVBG-INFO 2001, 1152), von der hier abzuweichen der erkennende Senat keinen durchgreifenden Grund sieht.

    In einem insoweit ähnlich gelagerten Fall verneint das BSG (Urteil vom 20.02.2001 - B 2 U 2/00 R - HVBG-INFO 2001, 1152) ebenfalls einen Verstoß.

    Im Hinblick u.a. auf die neue gesetzliche Regelung hat das BSG in seinen Urteilen vom 23.09.1997 (2 RU 21/96 - HVBG-Info 1997, 3097) und vom 20.02.2001 (B 2 U 2/00 R - HVBG-INFO 2001, 1152) an seiner Rechtsprechung und ihrer Begründung festgehalten.

    Auch unter Geltung des SGB VII sieht der Senat keine Veranlassung, dies zu beanstanden (so auch BSG, Urteil vom 20.02.2001 - B 2 U 2/00 R - HVBG-INFO 2001, 1152).

    An dieser Rechtsprechung hat das BSG auch für den Bereich der landwirtschaftlichen Unfallversicherung festgehalten (Urteil vom 20.02.2001 - B 2 U 2/00 R - HVBG-INFO 2001, 1152).

  • BSG, 25.01.1983 - 2 RU 1/82

    Beitragsbemessung - Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Flächenwert

    Auszug aus LSG Sachsen, 27.02.2004 - L 2 U 176/99
    Das BSG habe dazu entschieden, dass die weitreichende Ermächtigung der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften durch den Gesetzgeber zum Erlass satzungsrechtlicher Bestimmungen über die Beitragsberechnung keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegne (Hinweis auf Urteile vom 25.01.1983 - 2 RU 1/82 - und vom 20.02.2001 - B 2 U 2/00 R).

    Die Satzungsbestimmungen, auf welche die Beklagte die vom Kläger beanstandeten Beitragsforderungen stützt, sind als vom Unfallversicherungsträger autonom gesetztes objektives Recht durch die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit (nur) daraufhin zu prüfen, ob sie mit dem Gesetz, auf dem die Ermächtigung des Satzungsgebers beruht, und mit sonstigem höherrangigen Recht vereinbar sind (BSG, Urteile vom 13.12.1960 - 2 RU 67/58 - BSGE 13, 189, 194; vom 25.01.1983 - 2 RU 1/82 - BSGE 54, 243, 244; vom 20.02.2001 - B 2 U 2/00 R - HVBG-INFO 2001, 1152).

    Das BSG hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass die Bemessung des Beitrages in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung nach dem Flächenwert ein "anderer angemessener Beitragsmaßstab" in diesem Sinne ist (vgl. u.a. Urteile vom 25.01.1983 - 2 RU 1/82 - BSGE 54, 243, 244; vom 27.11.1986 - 2 RU 53/85 - HV-Info 1987, 728; vom 24.01.1991 - 2 RU 32/90 - BSGE 68, 123, 124).

    Hinsichtlich des allgemeinen Gleichheitssatzes hat dies das BSG in den oben aufgeführten Urteilen unter den verschiedenen Aspekten, die auch im vorliegenden Fall in Betracht kommen, bereits ausdrücklich verneint (Urteile vom 25.01.1983 - 2 RU 1/82 - BSGE 54, 243, 244; vom 24.01.1991 - 2 RU 32/90 - BSGE 68, 123, 124).

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 25.01.1983 - 2 RU 1/82 - BSGE 54, 243, 246; bestätigt durch Urteil vom 20.02.2001 - B 2 U 2/00 R - HVBG-INFO 2001, 1152), von der hier abzuweichen der erkennende Senat keinen durchgreifenden Grund sieht.

    Auch im Zusammenhang mit dem Flächenwertmaßstab hat das BSG auf die rechtliche Möglichkeit hingewiesen, grobe Unbilligkeiten durch eine Härteklausel auszugleichen (25.01.1983 - 2 RU 1/82 - BSGE 54, 243, 245 f.).

  • BSG, 23.09.1997 - 2 RU 21/96

    Rechtmäßigkeit der Verwendung des sog. Flächenwertmaßstabs als Grundlage der

    Auszug aus LSG Sachsen, 27.02.2004 - L 2 U 176/99
    Diese Rechtsprechung habe das BSG in seinem Urteil vom 23.09.1997 (2 RU 21/96), in dem es sich erneut mit der Rechtmäßigkeit des Flächenwertbeitragsmaßstabes als Beitragsberechnungsgrundlage in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung habe befassen müssen, bestätigt und darauf verwiesen, dass der Gesetzgeber den Flächenwert im Anschluss an die bisherige Rechtsprechung des BSG ausdrücklich als eine der möglichen Beitragsberechnungsgrundlagen im Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) aufgeführt habe.

    Sie habe sich gemäß § 816 RVO dafür entscheiden dürfen, den Beitrag nach dem Flächenwert festzusetzen (Hinweis auf BSG, Urteil vom 23.09.1997 - 2 RU 21/96).

    Der Satzungsgeber habe wegen der Altlasten aus einer Zeit, in der die landwirtschaftlichen Großbetriebe noch lohnintensiver gearbeitet hätten, für entsprechende Zeiträume bis zu einer ausreichenden Minderung dieser Altlasten eine höhere Beitragsbelastung beibehalten dürfen (Hinweis auf BSG, Urteil vom 24.01.1991 - 2 RU 62/89; Urteil vom 23.09.1997 - 2 RU 21/96).

    Im Hinblick u.a. auf die neue gesetzliche Regelung hat das BSG in seinen Urteilen vom 23.09.1997 (2 RU 21/96 - HVBG-Info 1997, 3097) und vom 20.02.2001 (B 2 U 2/00 R - HVBG-INFO 2001, 1152) an seiner Rechtsprechung und ihrer Begründung festgehalten.

  • BSG, 15.12.1982 - 2 RU 61/81

    Beitragsbemessung; Landwirtschaftliche Unfallversicherung; Arbeitsbedarf

    Auszug aus LSG Sachsen, 27.02.2004 - L 2 U 176/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG; Hinweis auf Urteil vom 15.12.1982 - 2 RU 61/81 - BSGE 54, 232, 233 und 243) sei insoweit nur zu prüfen, ob die Satzungsbestimmungen mit dem Gesetz, auf dem die Ermächtigung zur Rechtsetzung beruhe, und mit sonstigem höherrangigem Recht vereinbar seien.

    Denn die Beklagte habe das ihr eingeräumte Recht zur Bestimmung des Beitragsmaßstabes nicht dadurch überschritten, dass sie in ihrer Satzung von der Abstufung der Beiträge nach der Höhe der Unfallgefahr abgesehen habe (Hinweis auf BSG, Urteil vom 15.12.1982 - 2 RU 61/81 - BSGE 54, 232, 234; Urteil vom 24.01.1991 - 2 RU 62/89 - BSGE 68, 11, 113).

    Die Beitragsberechnung der Beklagten sei darüber hinaus bereits deshalb rechtswidrig, weil die Satzung der Beklagten keine Härteklausel enthalte, die eine Milderung offensichtlich unbilliger Ergebnisse ermögliche (Hinweis auf Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 20.06.1973 - 1 BvL 9, 10/71 - BVerfGE 35, 283 (291); BSG, Urteil vom 15.12.1982 - 2 RU 61/81 -).

    Zwar hat das BSG in seiner Entscheidung vom 15.12.1982 (- 2 RU 61/81 - BSGE 54, 232, 235) ausgeführt, wenn es im Zuständigkeitsbereich der dortigen Beklagten in nicht geringer Anzahl gleichartige Betriebe gebe, bei denen aufgrund ihrer Betriebsstruktur (z.B. aufgrund von hochgradiger Rationalisierung) eine derartige Abweichung vom Durchschnittsmaß vorliege, dass die durchgeführte Abschätzung nach Arbeitstagen zu einem offensichtlich unbilligen Ergebnis führte, entspreche die Abschätzung insoweit nicht der Ermächtigungsgrundlage (§ 809 Abs. 1 RVO).

  • BSG, 24.01.1991 - 2 RU 32/90

    Bemessung des Beitrages in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung

    Auszug aus LSG Sachsen, 27.02.2004 - L 2 U 176/99
    Das BSG hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass die Bemessung des Beitrages in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung nach dem Flächenwert ein "anderer angemessener Beitragsmaßstab" in diesem Sinne ist (vgl. u.a. Urteile vom 25.01.1983 - 2 RU 1/82 - BSGE 54, 243, 244; vom 27.11.1986 - 2 RU 53/85 - HV-Info 1987, 728; vom 24.01.1991 - 2 RU 32/90 - BSGE 68, 123, 124).

    Hinsichtlich des allgemeinen Gleichheitssatzes hat dies das BSG in den oben aufgeführten Urteilen unter den verschiedenen Aspekten, die auch im vorliegenden Fall in Betracht kommen, bereits ausdrücklich verneint (Urteile vom 25.01.1983 - 2 RU 1/82 - BSGE 54, 243, 244; vom 24.01.1991 - 2 RU 32/90 - BSGE 68, 123, 124).

    Auch in seiner Entscheidung vom 24.01.1991 (- 2 RU 32/90 - BSGE 65, 123, 125) hat das BSG wiederum nur im Zusammenhang mit dem Maßstab des Arbeitsbedarfs auf das Erfordernis einer Härteklausel hingewiesen.

  • LSG Sachsen, 07.03.2001 - L 2 U 151/99

    Rechtmäßigkeit der Veranlagung zu den Gefahrtarifstellen 48 und 49; Unternehmen

    Auszug aus LSG Sachsen, 27.02.2004 - L 2 U 176/99
    Der Regelungsspielraum der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften ist allerdings unter dem Gesichtspunkt des allgemeinen Gleichheitssatzes unter Berücksichtigung der maßgeblich durch Verhältnismäßigkeitsaspekte geprägten so genannten neuen Formel des BVerfG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.01.1995 - 1 BvR 892/88 - BverfGE 92, 53, 68 f.) insbesondere auch dadurch beschränkt, dass die in den einzelnen Zweigen der landwirtschaftlichen Unternehmen anzutreffende jeweilige Gefahr keine allzu große Bandbreite innerhalb der in den Flächenwertmaßstab einbezogenen Unternehmensarten haben darf (zum Gefahrtarif der gewerblichen Berufsgenossenschaften vgl. Sächsisches LSG, Urteil vom 07.03.2001 - L 2 U 151/99 - Breith 2002, 791, 799 f.).

    Ob unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Landwirtschaft eine äußerste Grenze bei einer Abweichung um 30 % vom Durchschnitt anzunehmen ist, was Belastungsextreme von minimal 70 % und maximal 130 % zur Folge hätte (vgl. dazu im Zusammenhang mit dem Gefahrtarif der gewerblichen Berufsgenossenschaften Sächsisches LSG, Urteil vom 07.03.2001 - L 2 U 151/99 - Breith 2002, 791, 799 f.) kann hier bezüglich der Satzung 1995 dahingestellt bleiben, weil die Jahre 1995 und 1996 dem Beobachtungszeitraum eines neu eingeführten Maßstabes zuzurechnen sind und die Beklagte zugunsten der Teichwirtschaft schon ab 1997 günstigere beitragsrechtliche Satzungsregelungen aufgestellt hat.

  • BSG, 18.04.2000 - B 2 U 13/99 R

    Umlage der Altlasten-Ost in der gesetzlichen Unfallversicherung verfassungsmäßig

    Auszug aus LSG Sachsen, 27.02.2004 - L 2 U 176/99
    Aufgrund der Regelung im Einigungsvertrag und der bereits existierenden höchstrichterlichen Rechtsprechung bestünden keine durchgreifenden Bedenken (Hinweis auf BSG, Urteil vom 18.04.2000 - B 2 U 13/99 R).

    Wie das BSG bereits entschieden hat, war der Gesetzgeber von Verfassungs wegen nicht gehindert, die Rentenaltlasten der gesetzlichen Unfallversicherung aus dem Beitrittsgebiet nicht aus Steuermitteln zu finanzieren, sondern sie den Unfallversicherungsträgern aufzuerlegen; in der dadurch entstehenden Belastung allein der Mitglieder der Berufsgenossenschaften liegt auch kein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, wie das BSG bereits entschieden hat (Urteil vom 18.01.2000 - B 2 U 13/99 R - SozR 3-8110 Kap. VIII J III Nr. 1 Nr. 2 m.w.N.).

  • BSG, 27.11.1986 - 2 RU 53/85
    Auszug aus LSG Sachsen, 27.02.2004 - L 2 U 176/99
    Diese Vereinbarkeit sei höchstrichterlicher Rechtsprechung zufolge (Hinweis auf BSG, Urteil vom 27.11.1986 - 2 RU 53/85) bei einem in der Satzung festgelegten Beitragsmaßstab des Flächenwertes als einem angemessenen Maßstab i.S.d. § 803 Abs. 1 RVO deswegen gegeben, weil dieser die Berechnung und Erhebung der Beiträge in ähnlicher Weise wie die im Gesetz angeführten Maßstäbe erlaube.

    Das BSG hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass die Bemessung des Beitrages in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung nach dem Flächenwert ein "anderer angemessener Beitragsmaßstab" in diesem Sinne ist (vgl. u.a. Urteile vom 25.01.1983 - 2 RU 1/82 - BSGE 54, 243, 244; vom 27.11.1986 - 2 RU 53/85 - HV-Info 1987, 728; vom 24.01.1991 - 2 RU 32/90 - BSGE 68, 123, 124).

  • BVerfG, 20.06.1973 - 1 BvL 9/71

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von Kostenerstattung im isolierten

    Auszug aus LSG Sachsen, 27.02.2004 - L 2 U 176/99
    Die Beitragsberechnung der Beklagten sei darüber hinaus bereits deshalb rechtswidrig, weil die Satzung der Beklagten keine Härteklausel enthalte, die eine Milderung offensichtlich unbilliger Ergebnisse ermögliche (Hinweis auf Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 20.06.1973 - 1 BvL 9, 10/71 - BVerfGE 35, 283 (291); BSG, Urteil vom 15.12.1982 - 2 RU 61/81 -).

    Eine Härteklausel ist nur erforderlich, um offensichtlich unbillige Ergebnisse zu mildern (Beschlüsse vom 20.06.1973 - 1 BvL 9, 10/71 - BVerfGE 35, 283, 291 m.w.N.; 28.01.1970 - 1 BvL 4/67 - BVerfGE 27, 375, 385; 09.03.1971 - 2 BvR 326, 327, 341, 342, 344, 345/69 - BVerfGE 30, 250, 266; Urteil vom 22.05.1963 - 1 BvR 78/56 - BVerfGE 16, 147, 177).

  • BSG, 24.01.1991 - 2 RU 62/89

    Bemessung des Beitrages in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung

    Auszug aus LSG Sachsen, 27.02.2004 - L 2 U 176/99
    Denn die Beklagte habe das ihr eingeräumte Recht zur Bestimmung des Beitragsmaßstabes nicht dadurch überschritten, dass sie in ihrer Satzung von der Abstufung der Beiträge nach der Höhe der Unfallgefahr abgesehen habe (Hinweis auf BSG, Urteil vom 15.12.1982 - 2 RU 61/81 - BSGE 54, 232, 234; Urteil vom 24.01.1991 - 2 RU 62/89 - BSGE 68, 11, 113).

    Der Satzungsgeber habe wegen der Altlasten aus einer Zeit, in der die landwirtschaftlichen Großbetriebe noch lohnintensiver gearbeitet hätten, für entsprechende Zeiträume bis zu einer ausreichenden Minderung dieser Altlasten eine höhere Beitragsbelastung beibehalten dürfen (Hinweis auf BSG, Urteil vom 24.01.1991 - 2 RU 62/89; Urteil vom 23.09.1997 - 2 RU 21/96).

  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvL 22/85

    Landwirtschaftliche Altershilfe

  • BVerfG, 02.07.1969 - 1 BvR 669/64

    Unterhalt II

  • BSG, 09.12.1993 - 2 BU 55/93

    Rechtmäßigkeit der Bemessung von Beiträgen zur landwirtschaftlichen

  • BVerfG, 09.03.1971 - 2 BvR 326/69

    Absicherungsgesetz

  • BSG, 12.12.1985 - 2 RU 40/85

    Unfallversicherung - Gefahrklassenbildung

  • BSG, 24.06.2003 - B 2 U 21/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsveranlagung - Gefahrtarif 1998 -

  • BVerfG, 22.05.1963 - 1 BvR 78/56

    Werkfernverkehr

  • BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88

    Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

  • BVerfG, 17.10.1990 - 1 BvR 283/85

    Verfassungsmäßigkeit der anwaltlichen Gebührenbegrenzung in sozialrechtlichen

  • BSG, 18.10.1994 - 2 RU 6/94

    Unfallversicherung - Gefahrklasse

  • BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvL 4/67

    Verfassungsmäßigkeit der Nachsteuer für Schaumwein und Branntwein

  • BVerfG, 04.03.1982 - 1 BvR 34/82
  • BSG, 31.05.1989 - 9 RVg 3/89

    Beweiserleichterung nach § 15 KOVVfG gilt auch für Gewaltopfer

  • BSG, 14.12.1999 - B 2 U 48/98 R

    Folgebescheide im Beitragsrecht werden Gegenstand des sozialgerichtlichen

  • BSG, 28.09.1999 - B 2 U 40/98 R

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - forstwirtschaftlicher Unternehmer -

  • BSG, 13.12.1960 - 2 RU 67/58

    Gesonderte Veranlagung der Geflügelzucht eines landwirtschaftlichen Betriebes in

  • BSG, 27.11.1990 - 3 RK 6/88

    Mitgliedschaft in der Krankenversicherung für drei Wochen bei einem ohne

  • LSG Bayern, 11.10.2006 - L 2 U 152/04

    Einbeziehung der geringeren Gefährlichkeit eines kleinen Forstbetriebs in die

    Dem Unfallversicherungsträger ist auch insoweit ein Gestaltungsspielraum zuzubilligen (so auch: Sächsisches LSG, Urteil vom 27. Februar 2004, Az.: L 2 U 176/99 LW).
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