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   LSG Sachsen, 27.04.2006 - L 2 U 238/05   

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https://dejure.org/2006,24235
LSG Sachsen, 27.04.2006 - L 2 U 238/05 (https://dejure.org/2006,24235)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 27.04.2006 - L 2 U 238/05 (https://dejure.org/2006,24235)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 27. April 2006 - L 2 U 238/05 (https://dejure.org/2006,24235)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung eines Unfallgeschehens als Arbeitsunfall; Unfalllversicherungsschutz bei betriebssportlichen Veranstaltungen; Verletzung eines wissenschaftlichen Mitarbeiters infolge dessen Teilnahme am Hochschulsport; Erfordernis eines inneren sachlichen Zusammenhangs ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 28.11.1961 - 2 RU 130/59
    Auszug aus LSG Sachsen, 27.04.2006 - L 2 U 238/05
    Betrachte man den geschichtlichen Hintergrund, vor dem die Privilegierung kollektiver sportlicher Betätigung wohl in erster Linie als ein Mittel zur "Wehrertüchtigung" angesehen werden müsse, so mute es doch merkwürdig an, mit welch gewundenen und auf irritierende Weise um "Wertfreiheit" und "Neutralität" bemühten Sätzen das BSG in seinen früheren Entscheidungen eine Kontinuität herzustellen trach-te (z.B. Urteil des BSG vom 28.11.1961 - 2 R U 130/59, BSGE 16, 1), die bereits zum damaligen Zeitpunkt fragwürdig habe erscheinen müssen, heute aber schlicht nicht mehr nachvollziehbar sei.

    In seiner grundlegenden Entscheidung vom 28.11.1961 (BSGE 16, 1) hat es ausgeführt:.

  • BSG, 28.08.1968 - 2 RU 67/67

    Unfallversicherungsschutz - Ingenieurschüler - Schulsportwettkampf -

    Auszug aus LSG Sachsen, 27.04.2006 - L 2 U 238/05
    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 28.08.1968, BSGE 28, 204, 206) sind die Studierenden bei Ausübung des von der Bildungseinrichtung - hier Universität - veranstalteten Ausgleichssports versichert.
  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 45/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - ehrenamtliche

    Auszug aus LSG Sachsen, 27.04.2006 - L 2 U 238/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG (zuletzt Urteile vom 07.09.2004, Az.: B 2 U 35/03 R und B 2 U 45/03 R) ist das klägerische, auf Anerkennung eines Unfallgeschehens als Arbeitsunfall gerichtete Begehren als Feststellungsklage i.S.d. § 55 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgerichtsgesetz - SGG - auszulegen.
  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 35/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Betriebsweg - Fernfahrer - Abweg

    Auszug aus LSG Sachsen, 27.04.2006 - L 2 U 238/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG (zuletzt Urteile vom 07.09.2004, Az.: B 2 U 35/03 R und B 2 U 45/03 R) ist das klägerische, auf Anerkennung eines Unfallgeschehens als Arbeitsunfall gerichtete Begehren als Feststellungsklage i.S.d. § 55 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgerichtsgesetz - SGG - auszulegen.
  • BSG, 10.10.2002 - B 2 U 6/02 R

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - Nahrungsaufnahme während der Arbeitspause

    Auszug aus LSG Sachsen, 27.04.2006 - L 2 U 238/05
    Zunächst muss also eine sachliche Verknüpfung mit der im Gesetz genannten versicherten Tätigkeit bestehen; das heißt, es muss ein innerer bzw. sachlicher Zusammenhang gegeben sein, der es rechtfertigt, das betreffende Verhalten der versicherten Tätigkeit zuzurechnen (BSG, Urteil vom 10.10.2002, B 2 U 6/02 R m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2013 - L 4 U 579/10

    Versicherungsschutz einer Studierenden - Hochschulsport - Teilnahme an einem

    Es kommt vor dem Hintergrund des Ausbildungsauftrags der Hochschulen nur auf den organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule an (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.06.2013 -L 5 U 115/12 - a.A.: Sächsisches LSG, Urteil vom 27.06.2006 - L 2 U 238/05 - Schlaeger, a.a.O., § 5 Rn. 64).
  • SG Detmold, 21.10.2010 - S 14 U 152/08

    Fußballturnier an einer Fachhochschule unterliegt nicht dem gesetzlichen

    Voraussetzung für die Annahme versicherten Betriebssportes ist, dass der Sport Ausgleichs -und nicht Wettkampfcharakter hat, dem Sinne der Leibesübungen entsprechend die sportliche Betätigung mit Regelmäßigkeit stattfindet und der Teilnehmerkreis im Wesentlichen auf Angehörige des Unternehmens (hier Mitglieder der Hochschule im Sinne von Hochschulbeschäftigten und Studierenden - vgl. hierzu Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 27.04.2006 - Az ... L 2 U 238/05) beschränkt ist.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 20.06.2013 - L 5 U 115/12

    Arbeitsunfall - Versicherungsschutz nach § 2 Abs. 1 Nr. 8c SGB VII - Teilnahme

    Die für Beschäftigte geltenden Grundsätze zum Betriebssport, insbesondere zum Wettkampfsport (vgl zB BSG 13.12.2005 - B 2 U 29/04 R, juris), sind nicht nur für Schüler iSd § 2 Abs. 1 Nr. 8 Buchstabe b SGB VII (vgl Keller in Hauck/Noftz, SGB VII, K § 8 Rn 73), sondern auch im Rahmen des Versicherungsschutzes nach § 2 Abs. 1 Nr. 8 Buchstabe c SGB VII nicht anwendbar (so zB Keller aaO Rn 73a; Wagner in jurisPK-SGB VII, § 8 Rn 101; aA zB SächsLSG, 27.4.2006 - L 2 U 238/05, juris; Schlaeger, aaO, § 5 Rn 64, 66).
  • SG Mainz, 27.01.2012 - S 10 U 239/09

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Dies ergibt sich für die Kammer aus den Besonderheiten des Hochschulwesens und des Hochschulsports, die berücksichtigt werden müssen (Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 27.04.2006, L 2 U 238/05, Rn 57 f., zitiert nach juris, Bereiter-Hahn/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, Ergänzungslieferung 1/12, § 2 Rn 19.3).
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