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   LSG Sachsen, 28.05.2001 - L 1 KR 3/01   

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https://dejure.org/2001,15284
LSG Sachsen, 28.05.2001 - L 1 KR 3/01 (https://dejure.org/2001,15284)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 28.05.2001 - L 1 KR 3/01 (https://dejure.org/2001,15284)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 28. Mai 2001 - L 1 KR 3/01 (https://dejure.org/2001,15284)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitgliedschaft in Krankenversicherung der Rentner (KVdR); Rechtzeitigkeit der Klageerhebung; Unterbleiben der Rechtsbehelfsbelehrung; Regelungsgehalt eines Einstufungsbescheides; Bestehen einer Versicherungspflicht; Ausübung des Wahlrechts bei freiwilliger Versicherung; ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Berlin, 27.01.1999 - L 15 KR 31/96
    Auszug aus LSG Sachsen, 28.05.2001 - L 1 KR 3/01
    Das SG ist unter Hinweis auf das Urteil des LSG Berlin vom 27.01.1999 (Az: L 15 KR 31/96) der Ansicht, dass es sich bei dem Einstufungsbescheid der Beklagten vom 18.03.1997 um einen rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakt im Sinne des § 45 SGB X handele.

    Anders als in der vom SG zitierten Entscheidung des LSG Berlin vom 27.01.1999 - L 15 Kr 31/96 - findet sich in dem Bescheid kein Hinweis, dass dieser zur Feststellung der Versicherungspflicht des Klägers ergeht.

    Gründe für die Zulassung der Revision (§ 160 Abs. 2 SGG) liegen nicht vor, da insbesondere die Entscheidung, wie dargelegt, nicht von der des LSG Berlin vom 27.01.1999 (a.a.O.) abweicht.

  • BSG, 28.10.1965 - 3 RK 73/61

    Ansprüche nach dem Mutterschutzgesetz - Personenkreis des Mutterschutzgesetzes -

    Auszug aus LSG Sachsen, 28.05.2001 - L 1 KR 3/01
    Dies ergebe sich aus der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts -BSG- (BSG, Urteil vom 28.02.1961 - 3 RK 53/56; Urteile vom 25.02.1966 - 3 RK 38/65 und 3 RK 73/61).
  • BSG, 28.02.1961 - 3 RK 63/56
    Auszug aus LSG Sachsen, 28.05.2001 - L 1 KR 3/01
    Ob Personen, die - wie der Kläger - nicht versicherungsfähig sind, dennoch durch Verwaltungsakt oder durch Vertrag Mitglied einer Krankenkasse werden können, oder ob dem der auch im öffentlichen Recht geltende Gedanke des § 134 BGB entgegensteht, wonach durch Vertrag nicht wirksam zu einem ungesetzlichen Verhalten verpflichtet werden kann (vgl. BSG, Urteil vom 28.02.1961 - 3 RK 63/56 - Breithaupt 1961, 890, 891, 892), konnte der Senat dahingestellt lassen, da es sich bei dem Bescheid der Beklagten vom 18.03.1997 nicht um einen Verwaltungsakt handelt, mit dem die Beklagte die Mitgliedschaft des Klägers festgestellt oder gar begründet hat.
  • BSG, 25.02.1966 - 3 RK 38/65

    Klage einer Pflichtkrankenkasse - Satzung der Ersatzkasse - Aufsichtsbehördliche

    Auszug aus LSG Sachsen, 28.05.2001 - L 1 KR 3/01
    Dies ergebe sich aus der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts -BSG- (BSG, Urteil vom 28.02.1961 - 3 RK 53/56; Urteile vom 25.02.1966 - 3 RK 38/65 und 3 RK 73/61).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.09.1999 - L 16 KR 41/98

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Sachsen, 28.05.2001 - L 1 KR 3/01
    Im Übrigen verweist die Beklagte auf ein Urteil des SG vom 09.04.1998 - S 16 KR 41/98 -.
  • BSG, 23.10.1959 - 3 RK 53/56
    Auszug aus LSG Sachsen, 28.05.2001 - L 1 KR 3/01
    Dies ergebe sich aus der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts -BSG- (BSG, Urteil vom 28.02.1961 - 3 RK 53/56; Urteile vom 25.02.1966 - 3 RK 38/65 und 3 RK 73/61).
  • BSG, 08.12.1987 - 7 RAr 48/86

    Anspruch - Ruhen - Arbeitslosengeld - Ausnahme - Kündigung - Zeitpunkt -

    Auszug aus LSG Sachsen, 28.05.2001 - L 1 KR 3/01
    Maßgebend für den Regelungsgehalt des Verfügungssatzes eines Verwaltungsaktes ist die darin abgegebene Erklärung und der aus dem Inhalt ersichtliche Erklärungswille, in der Gestalt, wie beides für den Adressaten der Erklärung erkennbar geworden ist (vgl. BSG SozR 4100 § 117 Nr. 21 S. 112 m.w.N.).
  • BSG, 25.06.1963 - 10 RV 1143/61

    Anerkennung von Schädigungsfolgen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) und

    Auszug aus LSG Sachsen, 28.05.2001 - L 1 KR 3/01
    Die Unterschrift unter die Klageschrift ist daher zur Wirksamkeit der Klage nicht erforderlich (vgl. BSGE 19, 191).
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