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   LSG Sachsen, 29.04.2009 - L 1 KR 43/08   

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https://dejure.org/2009,26988
LSG Sachsen, 29.04.2009 - L 1 KR 43/08 (https://dejure.org/2009,26988)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 29.04.2009 - L 1 KR 43/08 (https://dejure.org/2009,26988)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 29. April 2009 - L 1 KR 43/08 (https://dejure.org/2009,26988)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 26.09.1996 - 12 RK 46/95

    Beitragsbemessung hauptberuflich selbständiger Erwerbstätiger in der freiwilligen

    Auszug aus LSG Sachsen, 29.04.2009 - L 1 KR 43/08
    Für die Beitragsbemessung Selbständiger steht außer dem am Einkommensteuerrecht ausgerichteten Arbeitseinkommen derzeit kein gesetzlich oder anderweit geregeltes System der Einkommensermittlung zur Verfügung, das verwaltungsmäßig durchführbar wäre und ohne unzumutbare Benachteiligung dieses Personenkreises verwirklicht werden könnte (BSG, Urteil vom 26.09.1996 - 12 RK 46/95 - BSGE 79, 133, 139 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 27).

    Auch ist den Krankenkassen in ihren Satzungen die ausreichende Bestimmung einer über den Gewinn hinausgehenden Bemessungsgrundlage nicht gelungen; vielmehr haben sie sich vielfach - wie die Beklagte zu 1 - auf eine Wiedergabe des Gesetzestextes und der Gesetzesbegründung beschränkt (BSG, Urteil vom 26.09.1996 - 12 RK 46/95 - BSGE 79, 133, 140 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 27).

    Wie bereits ausgeführt wurde, stehen weder die Gesetzesmaterialien noch die diese übernehmenden Satzungsbestimmungen einer am Einkommensteuerrecht ausgerichteten Bestimmung des Arbeitseinkommens entgegen (BSG, Urteil vom 26.09.1996 - 12 RK 46/95 - BSGE 79, 133, 140 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 27).

    Nach der Neufassung des § 15 SGB IV zum 01.01.1995 kann es daher nicht mehr darauf ankommen, ob es sich bei Abschreibungen, die vom Gewinn absetzbar sind, um steuerliche Vergünstigungen handelte, was jedenfalls bei solchen Abschreibungen nicht angenommen wurde, die in pauschalierender Weise den Wertverlust berücksichtigen, den längerlebige Wirtschaftsgüter während der Dauer ihres Einsatzes zur Gewinnerzielung erleiden (vgl. BSG, Urteil vom 26.09.1996 - 12 RK 46/95 - BSGE 79, 133, 142 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 27).

  • BSG, 05.09.2006 - B 7a AL 38/05 R

    Arbeitslosengeld - Anrechnung von Nebeneinkommen aus selbstständiger Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Sachsen, 29.04.2009 - L 1 KR 43/08
    Mit dem Ersparten konnte und sollte der Steuerpflichtige investieren (vgl. BSG, Urteil vom 05.09.2006 - B 7a AL 38/05 R - SozR 4-4300 § 141 Nr. 2 Rn. 17).

    Die Berücksichtigung der Ansparrücklage bei der Beitragsbemessung widerspricht auch nicht ihrer Behandlung im Rahmen des § 141 SGB III. Hierzu ist zwar entschieden worden, dass es für die Anrechnung von Nebeneinkommen auf das Arbeitslosengeld nicht maßgeblich ist, wann die Ansparrücklage steuerlich gewinnerhöhend berücksichtigt wird, sondern nur, wann das dieser Rücklage zugrunde liegende Einkommen erarbeitet wurde (BSG, Urteil vom 05.09.2006 - B 7a AL 38/05 R - SozR 4-4300 § 141 Nr. 2).

    Diese Durchbrechung der Anbindung des Arbeitseinkommens im Sinne des § 15 SGB IV an das Steuerrecht beruht aber auf den Besonderheiten, die bei der Anwendung des § 141 SGB III zu beachten sind: Bei der Anrechnung von Nebeneinkommen nach § 141 SGB III ist unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck dieser Norm zwingend vorausgesetzt, dass das Arbeitseinkommen während des Leistungsbezugs erarbeitet wird (BSG, Urteil vom 05.09.2006 - B 7a AL 38/05 R - SozR 4-4300 § 141 Nr. 2 Rn. 15 ff.).

  • BSG, 06.11.2008 - B 1 KR 28/07 R

    Krankenversicherung - hauptberuflich selbständig Erwerbstätiger - Höhe des

    Auszug aus LSG Sachsen, 29.04.2009 - L 1 KR 43/08
    Daher ist die Ansparrücklage nicht nur als eine das Arbeitseinkommen mindernde Größe zu berücksichtigen (so für die Berechnung des Krankengeldes: BSG, Urteil vom 06.11.2008 - B 1 KR 28/07 R - juris Rn. 23), sondern umgekehrt auch ihre Auflösung als eine das Arbeitseinkommen mehrende Größe.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass bei der Bemessung von Beiträgen hauptberuflich Selbständiger mit der zeitversetzten Berücksichtigung der tatsächlich erzielten Einnahmen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit deswegen zutreffend berücksichtigt wird, weil sich auf längere Sicht die Vor- und Nachteile ausgleichen (BSG, Urteil vom 22.03.2006 - B 12 KR 14/05 R - BSGE 96, 119 = SozR 4-2500 § 240 Nr. 5, jeweils Rn. 16; s.a. BSG, Urteil vom 06.11.2008 - B 1 KR 28/07 R - juris Rn. 25).

    Dies kann auf die Ermittlung des Arbeitseinkommens als Bemessungsgrundlage für die Krankenversicherungsbeitrage nicht übertragen werden (so auch für die Ermittlung der Berechnungsgrundlage des Krankengeldes: BSG, Urteil vom 06.11.2008 - B 1 KR 28/07 R - juris Rn. 26).

  • BSG, 15.09.1992 - 12 RK 51/91

    Krankenversicherung - Beitragsbemessung - Mindesteinnahmegrenze - Freiwillig

    Auszug aus LSG Sachsen, 29.04.2009 - L 1 KR 43/08
    Dazu gehört auch das Arbeitseinkommen (BSG, Urteil vom 15.09.1992 - 12 RK 51/91 - BSGE 71, 137, 142 f. = SozR 3-2500 § 240 Nr. 9; Urteil vom 30.03.1995 - 12 RK 11/94 - SozR 3-2500 § 240 Nr. 20 S. 73; Urteil vom 19.12.2000 - B 12 KR 1/00 R - BSGE 87, 228, 232 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 34).

    Die in der Satzung zu regelnde Beitragsbemessung nach der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Mitglieds (§ 240 Abs. 1 Satz 2 SGB V) gestattet dagegen keine Fiktion tatsächlich nicht erzielter Einnahmen (BSG, Urteil vom 19.12.2000 - B 12 KR 20/00 R - SozR 3-2500 § 240 Nr. 35 S. 171; Urteil vom 15.09.1992 - 12 RK 51/91 - BSGE 71, 137, 140 und 142 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 9).

    Zwar können die Krankenkassen in ihren Satzungen Bestimmungen darüber treffen, wie steuerliche Vergünstigungen bei der Beitragsbemessung der freiwilligen Mitglieder zu berücksichtigen sind (BSG, Urteil vom 15.09.1992 - 12 RK 51/91 - BSGE 71, 137, 140 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 9; Urteil vom 22.05.2003 - B 12 KR 12/02 R - SozR 4-2500 § 240 Nr. 1 Rn. 16; Urteil vom 09.08.2006 - B 12 KR 8/06 R - BSGE 97, 41 = SozR 4-2500 § 240 Nr. 8, jeweils Rn. 19-20).

  • BSG, 22.03.2006 - B 12 KR 14/05 R

    Krankenversicherung - freiwillig versicherter Selbstständiger - Festsetzung der

    Auszug aus LSG Sachsen, 29.04.2009 - L 1 KR 43/08
    Deshalb können hauptberuflich Selbständige nur die Einnahmen eines bereits vergangenen Zeitraums im Sinne von § 240 Abs. 4 Satz 2 SGB V nachweisen, die dann als laufende Einnahmen solange bei der Beitragsfestsetzung berücksichtigt werden, bis ein neuer Einkommensnachweis vorliegt (BSG, Urteil vom 22.03.2006 - B 12 KR 14/05 R - BSGE 96, 119 = SozR 4-2500 § 240 Nr. 5, jeweils Rn. 16).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass bei der Bemessung von Beiträgen hauptberuflich Selbständiger mit der zeitversetzten Berücksichtigung der tatsächlich erzielten Einnahmen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit deswegen zutreffend berücksichtigt wird, weil sich auf längere Sicht die Vor- und Nachteile ausgleichen (BSG, Urteil vom 22.03.2006 - B 12 KR 14/05 R - BSGE 96, 119 = SozR 4-2500 § 240 Nr. 5, jeweils Rn. 16; s.a. BSG, Urteil vom 06.11.2008 - B 1 KR 28/07 R - juris Rn. 25).

  • Drs-Bund, 03.05.1988 - BT-Drs 11/2237
    Auszug aus LSG Sachsen, 29.04.2009 - L 1 KR 43/08
    Dem stehen die Gesetzesmaterialien zu § 240 Abs. 1 SGB V (BT-Drucks. 11/2237, S. 225) und zu § 240 Abs. 4 Satz 2 SGB V (BT-Drucks 12/3937, S. 17) nicht entgegen.

    Hiermit hat die Beklagte zu 1 lediglich eine Formulierung aus den Gesetzesmaterialien (BT-Drucks. 11/2237, S. 225) übernommen, nicht jedoch - wie § 15 Satz 2 SGB IV in der bis zum 31.12.1994 geltenden Fassung - die Berücksichtigung steuerlicher Vergünstigungen ausgeschlossen.

  • BSG, 09.08.2006 - B 12 KR 8/06 R

    Krankenversicherung - freiwillig Versicherter - Beitragsbemessung - kein

    Auszug aus LSG Sachsen, 29.04.2009 - L 1 KR 43/08
    Zwar können die Krankenkassen in ihren Satzungen Bestimmungen darüber treffen, wie steuerliche Vergünstigungen bei der Beitragsbemessung der freiwilligen Mitglieder zu berücksichtigen sind (BSG, Urteil vom 15.09.1992 - 12 RK 51/91 - BSGE 71, 137, 140 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 9; Urteil vom 22.05.2003 - B 12 KR 12/02 R - SozR 4-2500 § 240 Nr. 1 Rn. 16; Urteil vom 09.08.2006 - B 12 KR 8/06 R - BSGE 97, 41 = SozR 4-2500 § 240 Nr. 8, jeweils Rn. 19-20).
  • BGH, 02.06.2004 - XII ZR 217/01

    Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens eines Selbständigen

    Auszug aus LSG Sachsen, 29.04.2009 - L 1 KR 43/08
    Denn die Sicherung der familienrechtlichen Unterhaltspflicht zwingt stets zu einem kritischen Blick auf Abschreibungen, mit denen die Unterhaltspflicht auch unterlaufen werden kann (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 02.06.2004 - XII ZR 217/01 - FamRZ 2004, 1177 ff.).
  • BSG, 22.05.2003 - B 12 KR 12/02 R

    Freiwillige Krankenversicherung - Beitragsbemessung - Witwenabfindung -

    Auszug aus LSG Sachsen, 29.04.2009 - L 1 KR 43/08
    Zwar können die Krankenkassen in ihren Satzungen Bestimmungen darüber treffen, wie steuerliche Vergünstigungen bei der Beitragsbemessung der freiwilligen Mitglieder zu berücksichtigen sind (BSG, Urteil vom 15.09.1992 - 12 RK 51/91 - BSGE 71, 137, 140 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 9; Urteil vom 22.05.2003 - B 12 KR 12/02 R - SozR 4-2500 § 240 Nr. 1 Rn. 16; Urteil vom 09.08.2006 - B 12 KR 8/06 R - BSGE 97, 41 = SozR 4-2500 § 240 Nr. 8, jeweils Rn. 19-20).
  • BSG, 23.09.1999 - B 12 KR 12/98 R

    Freiwillige Krankenversicherung - Beitragsbemessung - Einnahmen aus Vermietung

    Auszug aus LSG Sachsen, 29.04.2009 - L 1 KR 43/08
    Die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitglieds, die die Beitragsbelastung gemäß § 240 Abs. 1 Satz 2 SGB V berücksichtigen muss, ergibt sich grundsätzlich aus den Einnahmen und Geldmitteln, die das Mitglied zum Lebensunterhalt verbraucht oder verbrauchen könnte, ohne Rücksicht auf ihre steuerliche Behandlung (vgl. BSG, Urteil vom 23.09.1999 - B 12 KR 12/98 R - SozR 3-2500 § 240 Nr. 31 S. 141 ff. unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien).
  • BSG, 19.12.2000 - B 12 KR 1/00 R

    Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung - Beiträge zur sozialen

  • BSG, 19.12.2000 - B 12 KR 20/00 R

    Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung - Freiwillig versicherter

  • BSG, 22.03.2006 - B 12 KR 8/05 R

    Krankenversicherung - freiwillige Versicherung - Beitragspflicht von

  • BSG, 30.03.1995 - 12 RK 11/94

    Ruhestandsbeamte - Versorgungsbezüge

  • Drs-Bund, 21.09.1993 - BT-Drs 12/5700
  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.11.2016 - L 6 KR 22/16

    Freiwillige Krankenversicherung - Beitragsbemessung - Ungleichbehandlung von

    Durch die Anknüpfung an das Steuerrecht können beispielsweise durch die Bildung von Ansparrücklagen Gewinne zwischen den Jahren verschoben werden (dazu Sächsisches LSG, 29. April 2009 - L 1 KR 43/08, juris); weiter sind Gewinn- und Verlustvorträge, Abschreibungen etc. zu berücksichtigen.
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