Rechtsprechung
   LSG Sachsen, 30.04.2014 - L 1 KR 36/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,16856
LSG Sachsen, 30.04.2014 - L 1 KR 36/10 (https://dejure.org/2014,16856)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 30.04.2014 - L 1 KR 36/10 (https://dejure.org/2014,16856)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 30. April 2014 - L 1 KR 36/10 (https://dejure.org/2014,16856)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,16856) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kostenerstattung für ein selbstbeschafftes höherwertigeres Hörgerät - Alleinzuständigkeit des erstangegangenen Rehabilitationsträgers - Rechtlich wirksame Kostenbelastung des Versicherten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenerstattung für ein selbstbeschafftes höherwertigeres Hörgerät; Alleinzuständigkeit des erstangegangenen Rehabilitationsträgers; Rechtlich wirksame Kostenbelastung des Versicherten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenerstattung für ein selbstbeschafftes höherwertigeres Hörgerät; Alleinzuständigkeit des erstangegangenen Rehabilitationsträgers; Rechtlich wirksame Kostenbelastung des Versicherten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 24.01.2013 - B 3 KR 5/12 R

    Krankenversicherung - Leistungsantrag zur Hilfsmittelversorgung (hier: technisch

    Auszug aus LSG Sachsen, 30.04.2014 - L 1 KR 36/10
    Zu berücksichtigen ist insoweit, dass die Beklagte als erstangegangener Rehabilitationsträger i.S. von § 14 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) über den Antrag der Klägerin nach allen Rechtsgrundlagen zu befinden hatte, die in der gegebenen Bedarfssituation für behinderte Menschen vorgesehen sind; eine Ablehnung ist dem erstangegangenen Rehabilitationsträger, der den Antrag nicht innerhalb der Frist des § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IX weitergeleitet hat, nur möglich, wenn überhaupt kein Träger die beantragte Leistung zu erbringen hat (vgl. hierzu im Einzelnen BSG, Urteil vom 24. Januar 2013 - B 3 KR 5/12 R - juris Rn. 15 ff.; Hessisches LSG, Urteil vom 19. Juni 2013 - L 6 AL 3/10 - juris Rn. 42).

    Der Anspruch ist somit gegeben, wenn die Krankenkasse die Erfüllung eines Naturalleistungsanspruchs rechtswidrig abgelehnt und der Versicherte sich die Leistung selbst beschafft hat, wenn weiterhin ein Ursachenzusammenhang zwischen Leistungsablehnung und Selbstbeschaffung besteht, die selbst beschaffte Leistung notwendig ist und die Selbstbeschaffung eine rechtlich wirksame Kostenbelastung des Versicherten ausgelöst hat (st. Rs, z.B. BSG, Urteil vom 24. Januar 2013 - B 3 KR 5/12 R - juris Rn. 28 m.w.N.).

    Anderes gilt dann, wenn der Versicherte bereits vor der Entscheidung der Krankenkasse eine endgültige rechtliche Verpflichtung eingeht und der Leistungserbringer demgemäß auch im Falle der Ablehnung des Leistungsbegehrens durch die Krankenkasse die Abnahme und Bezahlung des Hilfsmittels verlangen kann (z. B. BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/09 R - juris Rn. 12 und Urteil vom 24. Januar 2013 - B 3 KR 5/12 R -, juris Rn. 44, jeweils m.w.N.).

    Bei dem - rehabilitationsrechtlichen - Kostenerstattungsanspruch nach § 15 Abs. 1 Satz 4 2. Alt. SGB IX handelt es sich um einen Parallelanspruch zum krankenversicherungsrechtlichen Kostenerstattungsanspruch wegen rechtswidriger Leistungsablehnung nach § 13 Abs. 3 Satz 1 2. Alt. SGB V. Der Anspruch ist somit gegeben, wenn der nach § 14 SGB IX zuständige Rehabilitationsträger die Erfüllung eines Naturalleistungsanspruchs rechtswidrig abgelehnt und d. Versicherte bzw. Leistungsberechtigte sich die Leistung selbst beschafft hat, wenn weiterhin ein Ursachenzusammenhang zwischen Leistungsablehnung und Selbstbeschaffung besteht, die selbst beschaffte Leistung notwendig ist und die Selbstbeschaffung eine rechtlich wirksame Kostenbelastung d. Versicherten bzw. Leistungsberechtigten ausgelöst hat (BSG, Urteil vom 24. Januar 2013 - B 3 KR 5/12 R - juris Rn. 42).

    Da § 14 Abs. 2 Satz 1 SGB IX im Außenverhältnis zum Versicherten die Zuständigkeiten aller anderen Träger ausschließt und die Beklagte somit den geltend gemachten Anspruch unter Beachtung aller in Betracht kommenden Rechtsgrundlagen zu prüfen hatte (s.o.), hat (auch) die Beigeladene zu 1 innerhalb des durch den Antrag der Klägerin vom 24. Juli 2007 ausgelösten Verwaltungsverfahrens ihre Zuständigkeit für die Gewährung von Rehabilitationsleistungen verloren (BSG, Urteil vom 24. Januar 2013 - B 3 KR 5/12 R - juris Rn. 26); sie war somit sachlich nicht zuständig für den Erlass der Bescheide vom 29. September 2006 und 1. März 2007.

  • BSG, 27.03.2007 - B 1 KR 17/06 R

    Krankenversicherung - Verordnung von Arzneimitteln im Rahmen des Off-Label-Use -

    Auszug aus LSG Sachsen, 30.04.2014 - L 1 KR 36/10
    Das Bestehen eines entsprechenden Sachleistungsanspruchs des Versicherten gegen seine Krankenkasse setzt voraus, dass die selbstbeschaffte Behandlung zu denjenigen Leistungen gehört, welche die Krankenkassen allgemein in Natur als Sach- oder Dienstleistung zu erbringen haben (BSG, Urteil vom 27. März 2007 - B 1 KR 17/06 R - juris Rn. 12).
  • LSG Hessen, 19.06.2013 - L 6 AL 3/10

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Hilfsmittelversorgung -

    Auszug aus LSG Sachsen, 30.04.2014 - L 1 KR 36/10
    Zu berücksichtigen ist insoweit, dass die Beklagte als erstangegangener Rehabilitationsträger i.S. von § 14 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) über den Antrag der Klägerin nach allen Rechtsgrundlagen zu befinden hatte, die in der gegebenen Bedarfssituation für behinderte Menschen vorgesehen sind; eine Ablehnung ist dem erstangegangenen Rehabilitationsträger, der den Antrag nicht innerhalb der Frist des § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IX weitergeleitet hat, nur möglich, wenn überhaupt kein Träger die beantragte Leistung zu erbringen hat (vgl. hierzu im Einzelnen BSG, Urteil vom 24. Januar 2013 - B 3 KR 5/12 R - juris Rn. 15 ff.; Hessisches LSG, Urteil vom 19. Juni 2013 - L 6 AL 3/10 - juris Rn. 42).
  • BSG, 25.09.2000 - B 1 KR 5/99 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch - unaufschiebbare Leistung -

    Auszug aus LSG Sachsen, 30.04.2014 - L 1 KR 36/10
    Zwar kann eine zunächst nicht eilbedürftige Behandlung unaufschiebbar werden, wenn mit der Ausführung so lange gewartet wird, bis die Leistung zwingend erbracht werden muss, damit der mit ihr angestrebte Erfolg noch erreicht werden kann (siehe hierzu und zum Folgenden BSG, Urteil vom 25. September 2000 - B 1 KR 5/99 R - juris Rn. 16).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.11.2013 - L 33 R 550/12

    Kostenerstattung für Hörgeräte - Bewilligung eines Festbetrages - Kranken- und

    Auszug aus LSG Sachsen, 30.04.2014 - L 1 KR 36/10
    Zum einen war sie, wie aus der von ihr unterschriebenen "Kundeninformation" vom 20. März 2006 hervorgeht, von der Fa. K Hörgeräte darüber informiert worden, dass über dem Festbetrag liegende Kosten von ihr zu tragen seien und hat sich trotzdem nicht für eine eigenanteilsfreie Versorgung entschieden (vgl. hierzu LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. November 2013 - L 33 R 550/12 - juris Rn. 58).
  • BSG, 11.11.2009 - B 3 KR 20/09 B
    Auszug aus LSG Sachsen, 30.04.2014 - L 1 KR 36/10
    Anderes gilt dann, wenn der Versicherte bereits vor der Entscheidung der Krankenkasse eine endgültige rechtliche Verpflichtung eingeht und der Leistungserbringer demgemäß auch im Falle der Ablehnung des Leistungsbegehrens durch die Krankenkasse die Abnahme und Bezahlung des Hilfsmittels verlangen kann (z. B. BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/09 R - juris Rn. 12 und Urteil vom 24. Januar 2013 - B 3 KR 5/12 R -, juris Rn. 44, jeweils m.w.N.).
  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 8/06 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung nach § 13 Abs 3 SGB 5 ausschließlich nach

    Auszug aus LSG Sachsen, 30.04.2014 - L 1 KR 36/10
    Daraus folgt, dass der Kostenerstattungsanspruch mit dem Unvermögen der Krankenkasse zur rechtzeitigen Erbringung einer unaufschiebbaren Leistung nur begründet werden kann, wenn es dem Versicherten - aus medizinischen oder anderen Gründen - nicht möglich oder nicht zuzumuten war, vor der Beschaffung die Krankenkasse einzuschalten (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 14. Dezember 2006 - B 1 KR 8/06 R - juris Rn. 23; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 11. März 2013 - L 4 KR 32/12 B - juris Rn. 21).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht