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   LSG Sachsen, 30.06.2016 - L 3 AL 130/14   

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https://dejure.org/2016,28408
LSG Sachsen, 30.06.2016 - L 3 AL 130/14 (https://dejure.org/2016,28408)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 30.06.2016 - L 3 AL 130/14 (https://dejure.org/2016,28408)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 30. Juni 2016 - L 3 AL 130/14 (https://dejure.org/2016,28408)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsförderungsrecht; gesundheitliche Beeinträchtigungen; Sabbatical; Sabbatjahr; Sperrzeit wegen Lösung des Beschäftigungsverhältnisses; wichtiger Grund

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 09.11.1995 - 11 RAr 27/95

    Eintritt einer Sperrzeit bei tariflich grundsätzlich nicht kündbaren

    Auszug aus LSG Sachsen, 30.06.2016 - L 3 AL 130/14
    Ein Arbeitnehmer löst das Beschäftigungsverhältnis, wenn er selbst kündigt oder einen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führenden Vertrag schließt (vgl. BSG, Urteil vom 9. November 1995 - 11 RAr 27/95 - SozR 3-4100 § 119 Nr. 9, BSGE 77, 48 -53, SozR 3-7610 § 133 Nr. 3, SozR 3-7610 § 157 Nr. 1 = juris Rdnr. 23 m. w. N.).

    Ein Vertrag muss auch nicht unmittelbar zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen (vgl. BSG, Urteil vom 9. November 1995, a. a. O.).

  • BSG, 05.06.1997 - 7 RAr 22/96

    Anfechtungsklage gegen einen Sperrzeitbescheid, Bestimmung des

    Auszug aus LSG Sachsen, 30.06.2016 - L 3 AL 130/14
    (4.1) Ein wichtiger Grund für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses liegt nur dann vor, wenn einem Arbeitnehmer unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung seiner Interessen mit denen der Versichertengemeinschaft ein anderes Verhalten nicht hätte zugemutet werden kann (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. BSG, Urteil vom 5. Juni 1997 - 7 RAr 22/96 - SozR 3-1500 § 144 Nr. 12 = juris Rdnr. 20).
  • LSG Sachsen, 13.02.2014 - L 3 AL 100/12

    Streit um die Zahlung von Arbeitslosengeld

    Auszug aus LSG Sachsen, 30.06.2016 - L 3 AL 130/14
    Da sich die Klägerin sowohl gegen die Sperrzeit und die damit verbundene Minderung der Anspruchsdauer wendet als auch die Zahlung von Arbeitslosengeld für die Zeit vom 1. Januar 2013 bis zum 25. März 2013 (= 84 Kalendertage) begehrt, handelt es sich um eine kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage gemäß § 54 Abs. 4 SGG (vgl. BSG, Urteil vom 18. August 2004 - B 7a/7 AL 94/04 R - SozR 4-4300 § 140 Nr. 2 = juris Rdnr. 13 m. w. N.; Sächs. LSG, Urteil vom 13. Februar 2014 - L 3 AL 100/12 - juris Rdnr. 20 m. w. N.).
  • BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 89/01 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Lösung des Beschäftigungsverhältnisses -

    Auszug aus LSG Sachsen, 30.06.2016 - L 3 AL 130/14
    Die Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe knüpft an aktives Verhalten des Versicherten (vgl. BSG, Urteil vom 25. April 2002 - B 11 AL 89/01 R -BSGE 89, 250-254, SozR 3-4100 § 119 Nr. 24, SozR 3-4300 § 144 Nr. 9 = juris Rdnr. 20; Karmanski, in: Brand, SGB III [7. Aufl., 2015], § 159 Rdnr. 13).
  • BSG, 05.02.1998 - B 11 AL 55/97 R

    Arbeitslosengeld - Arbeitslosigkeit - Arbeitsverhältnis -

    Auszug aus LSG Sachsen, 30.06.2016 - L 3 AL 130/14
    Denn ungeachtet des Umstandes, dass bei der Aufhebung eines Beschäftigungsverhältnisses regelmäßig eine Sperrzeit eintritt, trägt der Gesetzgeber dem Anliegen der Klägerin, für die Zeit ihrer Freistellung Arbeitslosengeld zu erhalten, schon dadurch Rechnung, dass trotz Fortbestehens des Arbeitsverhältnisses auch bei der Unterbrechung des Beschäftigungsverhältnisses die Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld vorliegen (vgl. BSG, Urteil vom 5. Februar 1998 - B 11 AL 55/97 R - SGb 1999, 85 ff. = juris Rdnr. 14).
  • BSG, 04.09.2001 - B 7 AL 4/01 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Abfindung - Regelsperrzeit - besondere Härte -

    Auszug aus LSG Sachsen, 30.06.2016 - L 3 AL 130/14
    Die Annahme einer besonderen Härte ist gerechtfertigt, wenn nach den Gesamtumständen der Eintritt einer Sperrzeit mit der Regeldauer (zwölf Wochen) im Hinblick auf die für ihren Eintritt maßgebenden Tatsachen objektiv als unverhältnismäßig anzusehen ist (vgl. BSG, Urteil vom 4. September 2001 - B 7 AL 4/01 R -, SozR 3-4100 § 119 Nr. 22, SozR 3-4100 § 110 Nr. 3, SozR 3-4300 § 144 Nr. 6, SozR 3-4100 § 117a Nr. 1 = juris Rdnr. 21 m. w. N.).
  • BSG, 10.09.1998 - B 7 AL 96/97 R

    Arbeitslosengeld - Unterbrechung des Beschäftigungsverhältnisses - Aussetzzeit -

    Auszug aus LSG Sachsen, 30.06.2016 - L 3 AL 130/14
    Eine Beendigung liegt auch dann vor, wenn, wie hier, ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis ohne Aussetzzeiten in ein solches mit Aussetzzeiten umgewandelt wird (vgl. BSG, Urteil vom 10. September 1998 - B 7 AL 96/97 R - SozR 3-4100 § 101 Nr. 9 = juris Rdnr. 24).
  • BSG, 18.08.2005 - B 7a/7 AL 94/04 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes wegen verspäteter Meldung - frühzeitige

    Auszug aus LSG Sachsen, 30.06.2016 - L 3 AL 130/14
    Da sich die Klägerin sowohl gegen die Sperrzeit und die damit verbundene Minderung der Anspruchsdauer wendet als auch die Zahlung von Arbeitslosengeld für die Zeit vom 1. Januar 2013 bis zum 25. März 2013 (= 84 Kalendertage) begehrt, handelt es sich um eine kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage gemäß § 54 Abs. 4 SGG (vgl. BSG, Urteil vom 18. August 2004 - B 7a/7 AL 94/04 R - SozR 4-4300 § 140 Nr. 2 = juris Rdnr. 13 m. w. N.; Sächs. LSG, Urteil vom 13. Februar 2014 - L 3 AL 100/12 - juris Rdnr. 20 m. w. N.).
  • BSG, 09.12.1982 - 7 RAr 31/82

    Lösung des Arbeitsverhältnisses; Wochenarbeitszeit; Eintritt einer Sperrzeit;

    Auszug aus LSG Sachsen, 30.06.2016 - L 3 AL 130/14
    Denn der Sperrzeit liegt die Erwägung zugrunde, dass sich eine Versichertengemeinschaft gegen Risiken wehren muss, deren Eintritt der Versicherte selbst zu vertreten hat oder zu deren Behebung er unbegründet nicht mithilft (vgl. BSG, Urteil vom 9. Dezember 1982 - 7 RAr 31/82 - SozR 4100 § 119 Nr. 21 = juris Rdnr. 11 m. w. N.).
  • LSG Bayern, 13.03.2014 - L 9 AL 253/10

    Der Abschluss einer Altersteilzeitvereinbarung kann einen Beendigungsgrund im

    Auszug aus LSG Sachsen, 30.06.2016 - L 3 AL 130/14
    Dies ist dann der Fall, wenn die gesundheitlichen Gründe so schwerwiegend sind, dass die bisherige Beschäftigung aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr hätte ausgeübt werden können (vgl. Bayer. LSG, Urteil vom 13. März 2014 - L 9 AL 253/10 - juris Rdnr. 26) oder das körperliche oder geistige Leistungsvermögen die künftige Ausübung der bisherigen Tätigkeit zumindest erschweren würde (vgl. Karmanski, a. a. O., Rdnr. 129).
  • LSG Sachsen, 06.04.2017 - L 3 AL 133/16

    Arbeitslosengeld; Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe; Altersteilzeitvertrag im

    Da sich der Kläger sowohl gegen die Sperrzeit und die damit verbundene Minderung der Anspruchsdauer wendet als auch die Zahlung von Arbeitslosengeld für die Zeit vom 1. Dezember 2015 bis zum 22. Februar 2016 (= 84 Kalendertage) begehrt, handelt es sich um eine kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage gemäß § 54 Abs. 4 SGG (vgl. BSG, Urteil vom 18. August 2004 - B 7a/7 AL 94/04 R - SozR 4-4300 § 140 Nr. 2 = juris Rdnr. 13, m. w. N.; Sächs. LSG, Urteil vom 30. Juni 2016 - L 3 AL 130/14 - juris Rdnr. 28, m. w. N.).
  • LSG Sachsen, 06.04.2017 - L 3 AL 291/15
    Denn diese bilden nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes eine Einheit (vgl. BSG, Urteil vom 18. August 2004 - B 7a/7 AL 94/04 R - SozR 4-4300 § 140 Nr. 2 = juris Rdnr. 13, m. w. N.; vgl. auch Sächs. LSG, Urteil vom 30. Juni 2016 - L 3 AL 130/14 - juris Rdnr. 28, m. w. N.).
  • SG Karlsruhe, 30.07.2018 - S 11 AL 4346/17

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe - Abschluss eines

    Abzustellen ist hierbei auf den jeweiligen Einzelfall (Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 30. Juni 2016 - L 3 AL 130/14 -, Rn. 43, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.07.2023 - L 7 AL 72/21
    Das ist immer der Fall, wenn diese so schwerwiegend sind, dass die bisherige Beschäftigung nicht mehr ausgeübt werden kann und aus gesundheitlichen Gründen eine andere Tätigkeit bei demselben Arbeitgeber nicht zumutbar ist (Bayerisches LSG, Urteil vom 13. März 2014 -  L 9 AL 253/10  - juris; Sächsisches LSG, Urteil vom 30. Juni  2016 -  L 3 AL 130/14  - juris;  SG Karlsruhe, Urteil vom 30. Juli 2018 - S 11 AL 4346/17  - juris, Valgolio a.a.O., Rn. 190 a). .
  • LSG Baden-Württemberg, 18.05.2018 - L 8 AL 4663/17
    Voraussetzung ist aber jedenfalls, dass die gesundheitlichen Gründe so schwerwiegend sind, dass es einem Arbeitnehmer nicht mehr zugemutet werden kann, am Beschäftigungsverhältnis festzuhalten, wobei auf den Einzelfall abzustellen ist (Bayrisches Landessozialgericht, Urteil vom 13.03.2014 - L 9 AL 253/10, juris; Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 30.06.2016 - L 3 AL 130/14, juris).
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