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LSG Sachsen, 30.09.2009 - L 1 KR 53/07 |
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Krankenversicherung
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Verfahrensgang
- SG Dresden, 01.02.2007 - S 16 KR 291/05
- LSG Sachsen, 30.09.2009 - L 1 KR 53/07
- BSG, 09.11.2011 - B 12 KR 3/10 R
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BSG, 02.12.2004 - B 12 KR 23/04 R
Krankenkassenwahlrecht - Sonderkündigungsrecht - Beitragssatzerhöhung - …
Auszug aus LSG Sachsen, 30.09.2009 - L 1 KR 53/07
Diese Wahl sei entsprechend der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 02.12.2004 (B 12 KR 23/04 R - SozR 4-2500 § 175 Nr. 1) zum 01.08.2004 wirksam geworden.Die Feststellung der Wirksamkeit der Wahl habe in dem vom BSG entschiedenen Verfahren (B 12 KR 23/04 R - SozR 4-2500 § 175 Nr. 1) allein dazu gedient, den Beginn der Beitragsdifferenzerstattung festzulegen.
Ein solches Sonderkündigungsrecht stand der Beigeladenen zu, da sich für sie mit dem ab 01.04.2004 gültigen allgemeinen Beitragssatz der Beklagten von 13, 8 % gegenüber dem bis zum 31.03.2004 maßgeblichen allgemeinen Beitragssatz der Taunus BKK von 12, 8 % eine Beitragssatzerhöhung ergab; hieran ändert sich nichts dadurch, dass die Beitragssatzerhöhung mit einer Kassenfusion zusammentraf (BSG, Urteil vom 02.12.2004 - B 12 KR 23/04 R - SozR 4-2500 § 175 Nr. 1 Rn. 8 ff.).
Vielmehr gilt - wie das BSG in einem vergleichbaren Fall entschieden hat - die Frist des § 175 Abs. 4 Satz 4 SGB V für die Wahl und für den Nachweis der Wahl einer neuen Krankenkasse dann nicht, wenn die gekündigte Krankenkasse durch die rechtswidrige Weigerung, eine Kündigungsbestätigung auszustellen, die Ursache dafür gesetzt hat, dass das Verfahren zum Wechsel der Krankenkasse nicht den im Gesetz vorausgesetzten Ablauf nehmen kann (BSG, Urteil vom 02.12.2004 - B 12 KR 23/04 R - SozR 4-2500 § 175 Nr. 1 Rn. 18).
In einem solchen Falle weiß die gekündigte Krankenkasse, dass die Wahl einer neuen Krankenkasse während des Streitverfahrens in Betracht kommt (BSG, Urteil vom 02.12.2004 - B 12 KR 23/04 R - SozR 4-2500 § 175 Nr. 1 Rn. 18).
Soweit die gewählte Krankenkasse nicht selbst die Ausübung des Wahlrechts verhindert hat, besteht kein schützenswertes Interesse des Versicherten, ein Wahlrecht für die Zeit vor der tatsächlichen Ausübung wirksam werden zu lassen (BSG, Urteil vom 02.12.2004 - B 12 KR 23/04 R - SozR 4-2500 § 175 Nr. 1 Rn. 19).
Nichts anderes ergibt sich daraus, dass das BSG in der erwähnten Entscheidung ausgeführt hat, durch die Beschränkung der Wirksamkeit der Ausübung des Wahlrechts auf die Zeit nach dessen tatsächlicher Ausübung werde die Zeit, in der die tatsächlich durchgeführte Mitgliedschaft und eine im Rechtsstreit später festgestellte rechtliche Mitgliedschaft sich überschneiden können, möglichst beschränkt (BSG, Urteil vom 02.12.2004 - B 12 KR 23/04 R - SozR 4-2500 § 175 Nr. 1 Rn. 19).
Zu einer anderen Beurteilung führt auch nicht der Umstand, dass das BSG in der erwähnten Entscheidung davon ausgegangen ist, das Wahlrecht könne bereits vor Vorlage der Kündigungsbestätigung wirksam ausgeübt worden sein (BSG, Urteil vom 02.12.2004 - B 12 KR 23/04 R - SozR 4-2500 § 175 Nr. 1 Rn. 7, 17 ff.).
Damit wurde der Versicherte zwar wirtschaftlich so gestellt, als ob er seit der wirksamen Ausübung des Wahlrechts Mitglied der gewählten Krankenkasse gewesen wäre (vgl. BSG, Urteil vom 02.12.2004 - B 12 KR 23/04 R - SozR 4-2500 § 175 Nr. 1 Rn. 6).
- BSG, 31.03.1998 - B 1 KR 9/95 R
Krankenkasse - kein Schadenersatzanspruch bei unzulässiger Werbemaßnahme durch …
Auszug aus LSG Sachsen, 30.09.2009 - L 1 KR 53/07
Allerdings hat das BSG trotz des durch das Gesundheitsstrukturgesetz vom 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) verschärften Wettbewerbs der Krankenkassen es abgelehnt, einer Kasse einen Anspruch auf Ersatz des Schadens anzuerkennen, der ihr aus wettbewerbswidrigem Verhalten einer anderen Kasse entsteht (BSG, Urteil vom 31.03.1998 - B 1 KR 9/95 R - BSGE 82, 78 = SozR 3-2500 § 4 Nr. 1).Darüber hinausgehende Schadensersatz- und Folgenbeseitigungsansprüche ließen sich dagegen aus der Kooperationspflicht der Krankenkassen nicht herleiten (BSG, Urteil vom 31.03.1998 - B 1 KR 9/95 R - BSGE 82, 78, 80 = SozR 3-2500 § 4 Nr. 1).
Eine Rechtsfortbildung durch Schaffung wettbewerbsrechtlicher Ausgleichsansprüche in Analogie zum privaten Wettbewerbsrecht scheide aus, weil die Bedeutung des Wettbewerbs zwischen den Krankenkassen auf der einen und zwischen Konkurrenten in der Privatwirtschaft auf der anderen Seite nicht vergleichbar sei (BSG, Urteil vom 31.03.1998 - B 1 KR 9/95 R - BSGE 82, 78, 81 f. = SozR 3-2500 § 4 Nr. 1).
Im Übrigen stünde das Urteil des BSG vom 31.03.1998 (B 1 KR 9/95 R - BSGE 87, 78, 80 = SozR 3-2500 § 4 Nr. 1) im Gegensatz zum Urteil des BSG vom 13.09.1984 (…4 RJ 37/83 - BSGE 57, 146, 149 f. = SozR 1300 § 102 Nr. 2), wenn es auch auf Bereiche jenseits des allgemeinen Wettbewerbs zwischen Krankenkassen übertragen würde.
- BSG, 13.09.1984 - 4 RJ 37/83
Keine Beiladung bei Erstattungsansprüchen
Auszug aus LSG Sachsen, 30.09.2009 - L 1 KR 53/07
Im Übrigen stünde das Urteil des BSG vom 31.03.1998 (…B 1 KR 9/95 R - BSGE 87, 78, 80 = SozR 3-2500 § 4 Nr. 1) im Gegensatz zum Urteil des BSG vom 13.09.1984 (4 RJ 37/83 - BSGE 57, 146, 149 f. = SozR 1300 § 102 Nr. 2), wenn es auch auf Bereiche jenseits des allgemeinen Wettbewerbs zwischen Krankenkassen übertragen würde.Insoweit gilt wie bei § 86 SGB X (vgl. dazu BSG, Urteil vom 13.09.1984 - 4 RJ 37/83 - BSGE 57, 146, 149 f. = SozR 1300 § 102 Nr. 2) für § 175 SGB V erst recht, dass zwar für den Fall der sich gegenseitig beeinflussenden Pflichten im Gesetz zumindest die Verpflichtung besteht, bei widerstreitenden gegenseitigen Interessen auch die Belange des anderen Versicherungsträgers angemessen zu berücksichtigen.
- BSG, 13.06.2007 - B 12 KR 19/06 R
Krankenversicherung - unbeschränktes Wahlrecht bei Neuaufnahme einer …
Auszug aus LSG Sachsen, 30.09.2009 - L 1 KR 53/07
Für den Kassenwechsel sieht das Gesetz ein mehrgliedriges Verfahren vor, das die Begründung der neuen Mitgliedschaft mit der Lösung der unmittelbar vorangehenden verzahnt (vgl. BSG, Urteil vom 13.06.2007 - B 12 KR 19/06 R - SozR 4-2500 § 175 Nr. 2 Rn. 21).Dieses im Gesetz vorgesehene gestufte Verfahren, das Mitwirkungsakte sowohl des Versicherten als auch der gekündigten und der gewählten Krankenkasse erfordert (BSG, Urteil vom 13.06.2007 - B 12 KR 19/06 R - SozR 4-2500 § 175 Nr. 2 Rn. 21), wurde im Falle der Beigeladenen nicht eingehalten: Die Beklagte hat die Kündigungsbestätigung nicht innerhalb der Zwei-Wochen-Frist des § 175 Abs. 4 Satz 3 SGB V (spätestens bis 10.05.2004), sondern erst am 08.12.2004 (zum 31.12.2004) ausgestellt.
- BSG, 11.06.1992 - 12 RK 48/90
Freiwillige Krankenversicherung - Leistungsausschluß - bestehende Krankheit - …
Auszug aus LSG Sachsen, 30.09.2009 - L 1 KR 53/07
Schließlich handelt es sich hier auch nicht um den Fall einer durch Verwaltungsakt festgesetzten Statusentscheidung, die nach der Rechtsprechung des 12. Senats des BSG (Urteil vom 01.06.1992 - 12 RK 48/90 - SozR 3-2200 § 310 Nr. 1 S.4 f. unter Hinweis auf das Urteil vom 06.02.1992 - 12 RK 15/90 - BSGE 70, 99 = SozR 3-1500 § 54 Nr. 15) einer Korrektur unter Berufung auf § 86 SGB X nicht zugänglich ist. - BSG, 06.02.1992 - 12 RK 15/90
Schwerbeschädigter - Rentner - Krankenversicherung - Kriegsopferversorgung - …
Auszug aus LSG Sachsen, 30.09.2009 - L 1 KR 53/07
Schließlich handelt es sich hier auch nicht um den Fall einer durch Verwaltungsakt festgesetzten Statusentscheidung, die nach der Rechtsprechung des 12. Senats des BSG (Urteil vom 01.06.1992 - 12 RK 48/90 - SozR 3-2200 § 310 Nr. 1 S.4 f. unter Hinweis auf das Urteil vom 06.02.1992 - 12 RK 15/90 - BSGE 70, 99 = SozR 3-1500 § 54 Nr. 15) einer Korrektur unter Berufung auf § 86 SGB X nicht zugänglich ist.
- LSG Baden-Württemberg, 01.03.2011 - L 11 KR 2278/09
Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch ist keine laufende Geldleistung - …
Insoweit handelt es sich bei der Mitgliedsbescheinigung nach § 175 Abs. 2 Satz 1 SGB V nicht um einen Verwaltungsakt, sondern um schlichtes Verwaltungshandeln, aus dem keine Rechte abzuleiten sind (str, wie hier Peters in Handbuch der Krankenversicherung, § 175 SGB V Rdnr 16, 24, Stand Juli 1996; wohl auch Peters in Kasseler Kommentar, § 175 SGB V Rdnr 20, Stand April 2009; anderer Ansicht Sonnhoff in Hauck/Noftz, § 175 SGB V Rdnr 22, wonach es sich um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung mit feststellender und nicht konstitutiver Natur handle; offen gelassen vom Sächsischen LSG, Urteil vom 30. September 2009 - L 1 KR 53/07; ebenfalls offen gelassen LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Oktober 2007 - L 5 KR 2895/06).