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   LSG Sachsen-Anhalt, 01.07.2010 - L 1 R 371/07   

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LSG Sachsen-Anhalt, 01.07.2010 - L 1 R 371/07 (https://dejure.org/2010,22162)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 01.07.2010 - L 1 R 371/07 (https://dejure.org/2010,22162)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 01. Juli 2010 - L 1 R 371/07 (https://dejure.org/2010,22162)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.12.2009 - L 1 R 413/06
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 01.07.2010 - L 1 R 371/07
    Der Senat hat den Kläger daraufhingewiesen, er habe in einem Parallelverfahren entschieden, dass der Beschäftigungsbetrieb des Klägers weder ein volkseigener Produktionsbetrieb noch ein diesem gleichgestellter Betrieb gewesen sei, und ihm das Urteil vom 16. Dezember 2009 (L 1 R 413/06) sowie die diesem Urteil zugrunde liegenden Unterlagen übersandt (u. a. Beweisaufnahme vom 16. Januar 2009).

    Der Senat hat bereits entschieden, dass der VEB Baumechanik Magdeburg kein volkseigener Produktionsbetrieb im Bereich der Industrie oder des Bauwesens und auch kein gleichgestellter Betrieb war (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. Dezember 2009 - L 1 R 413/06).

    Denn der Rechtstreit war nach den Ermittlungen in dem Verfahren L 1 R 413/06 und dem Urteil des Senats vom 16. Dezember 2009 entscheidungsreif und eine Zurückverweisung nicht sachgerecht.

    Gemessen hieran handelte es sich bei dem VEB Baumechanik Magdeburg nicht um einen Produktionsbetrieb, denn diesem Betrieb hat die industrielle Fertigung, Fabrikation, Herstellung bzw. Produktion im Sinne einer Neufertigung von Sachgütern nicht das Gepräge gegeben (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. Dezember 2009 - L 1 R 413/06).

    Dies folgt insbesondere aus den detaillierten, anschaulichen, differenzierten und deshalb glaubhaften Bekundungen des D. M. im Termin einer Beweisaufnahme vom 16. Januar 2009 im Verfahren L 1 R 413/06, deren Protokoll dem Kläger übersandt wurde.

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R

    Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem - Beitrittsgebiet - technischer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 01.07.2010 - L 1 R 371/07
    Der Kreis der potentiell vom AAÜG erfassten Personen umfasst diejenigen Personen, die entweder (1.) durch einen nach Art. 19 Einigungsvertrag (EVertr) bindend gebliebenen Verwaltungsakt der DDR oder einer ihrer Untergliederungen oder (2.) später durch eine Rehabilitierungsentscheidung oder (3.) nach Art. 19 Satz 2 oder 3 EVertr (wieder) in ein Versorgungssystem einbezogen waren (BSG, Urteil vom 9. April 2002 - B 4 RA 31/01 R - SozR 3-8570 § 1 AAÜG Nr. 2, S. 11).

    Der Senat ist zum Einen nicht der Auffassung, dass das AAÜG den Kreis der "potenziell vom AAÜG ab 1. August 1991 erfassten" Personen erweitert und das Neueinbeziehungsverbot modifiziert hat (so aber BSG, Urteil vom 9. April 2002 - B 4 RA 31/01 R - SozR 3-8570 § 1 AAÜG Nr. 2, S. 12).

    In den Gesetzesmaterialien findet sich kein Hinweis dafür, dass durch das AAÜG außer den Personen, die durch einen nach Art. 19 EVertr bindend gebliebenen Verwaltungsakt der DDR oder einer ihrer Untergliederungen oder später durch eine Rehabilitierungsentscheidung oder nach Art. 19 Satz 2 oder 3 EVertr (wieder) in ein Versorgungssystem einbezogen worden waren (BSG, Urteil vom 9. April 2002 - B 4 RA 31/01 R - a.a.O., S. 11), weitere Personen einbezogen werden sollten (siehe BTDrs. 12/405, S. 113, 146; BTDrs. 12/786, S. 139; II A, IV A; BTDrs. 12/826, S. 4, 5, 10, 11, 21).

    Auch überzeugt den Senat nicht, dass aus dem Wortlaut von § 1 Abs. 1 Satz 1 AAÜG auf eine Modifizierung des Verbots der Neueinbeziehung zu schließen sei (BSG, Urteil vom 9. April 2002 - B 4 RA 31/01 R - a.a.O., S. 12).

    Auch mit einer verfassungskonformen Auslegung des § 1 Abs. 1 AAÜG (über den Wortlaut hinaus) lässt sich ein Anspruch auf eine fiktive Einbeziehung nicht begründen (so aber BSG, Urteil vom 9. April 2002 - B 4 RA 31/01 R - a.a.O., S. 12).

  • Drs-Bund, 23.04.1991 - BT-Drs 12/405
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 01.07.2010 - L 1 R 371/07
    In den Gesetzesmaterialien findet sich kein Hinweis dafür, dass durch das AAÜG außer den Personen, die durch einen nach Art. 19 EVertr bindend gebliebenen Verwaltungsakt der DDR oder einer ihrer Untergliederungen oder später durch eine Rehabilitierungsentscheidung oder nach Art. 19 Satz 2 oder 3 EVertr (wieder) in ein Versorgungssystem einbezogen worden waren (BSG, Urteil vom 9. April 2002 - B 4 RA 31/01 R - a.a.O., S. 11), weitere Personen einbezogen werden sollten (siehe BTDrs. 12/405, S. 113, 146; BTDrs. 12/786, S. 139; II A, IV A; BTDrs. 12/826, S. 4, 5, 10, 11, 21).

    Zwar wird dann ausgeführt, dass die Einhaltung der Vorgaben des EVertr zu nicht sachgerechten und zu nicht nur sozialpolitisch unvertretbaren Ergebnissen führen müsste und sich deshalb die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung ergebe (BTDrs. 12/405, S. 113).

    Auch bei der Begründung des § 1 AAÜG wird ausgeführt, dass diese Vorschrift den Geltungsbereich der nach dem EVertr vorgeschriebenen Überführung (und gerade keine darüber hinausgehende) festlegt (BTDrs. 12/405, S. 146).

    Ursprünglich war Satz 2 in der Gesetzesvorlage nicht enthalten (BTDrs. 12/405, S. 77).

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 41/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 01.07.2010 - L 1 R 371/07
    Der Begriff des Produktionsbetriebes erfasst nur solche Betriebe, die auf die industrielle Fertigung, Fabrikation, Herstellung bzw. Produktion von Sachgütern ausgerichtet gewesen sind und denen die Massenproduktion von Sachgütern das Gepräge gegeben hat (BSG, Urteil vom 09. April 2002 - B 4 RA 41/01 R - SozR 3-8570 § 1 Nr. 6 S. 47; BSG, Urteil vom 27. Juli 2004 - B 4 RA 11/04 R - juris).

    Denn die Versorgungsordnung sollte einen Anreiz für eine Tätigkeit in der Industrie bieten, weil und soweit sie einen Massensausstoß standardisierter Produkte ermöglichte (BSG, Urteil vom 9. April 2002 - B 4 RA 41/01 R - juris).

  • BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 1921/04

    Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1 durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 01.07.2010 - L 1 R 371/07
    Das Grundrecht wird indes verletzt, wenn eine Gruppe von Rechtsanwendungsbetroffenen anders als eine andere behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (z.B. BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 2005 - 1 BvR 1921/04 u. a. - juris, Rn. 36).

    Das Bundesverfassungsgericht führt zum Vergleich dieser Personengruppen aus (Beschluss vom 26. Oktober 2005, a.a.O., Rn. 45):.

  • BSG, 06.05.2004 - B 4 RA 44/03 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 01.07.2010 - L 1 R 371/07
    Inwieweit die als Neufertigung zu verstehende Massenproduktion von Sachgütern dem jeweiligen VEB das Gepräge gegeben hat, kann allein aufgrund der konkreten tatsächlichen Verhältnisse im jeweiligen VEB beurteilt werden (vgl. BSG, Urteil vom 18. Dezember 2003 - B 4 RA 14/03 R - ; BSG, Urteil vom 06. Mai 2004 - B 4 RA 44/03 R - ).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.06.2007 - L 12 RA 110/04

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz und

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 01.07.2010 - L 1 R 371/07
    Das Gut wird nicht - wie es dem Produktionsbegriff entsprechen würde - in ein Wirtschaftsgut von höherer Qualität umgewandelt, sondern entsprechend seiner alten Funktion weiterverwendbar gehalten (so namentlich BSG, Urteil vom 24. April 2008 - B 4 RS 31/07 R -, LSG B.-B., Urteil vom 26. Juni 2007 - L 12 RA 110/04 - juris).
  • BSG, 24.04.2008 - B 4 RS 31/07 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 01.07.2010 - L 1 R 371/07
    Das Gut wird nicht - wie es dem Produktionsbegriff entsprechen würde - in ein Wirtschaftsgut von höherer Qualität umgewandelt, sondern entsprechend seiner alten Funktion weiterverwendbar gehalten (so namentlich BSG, Urteil vom 24. April 2008 - B 4 RS 31/07 R -, LSG B.-B., Urteil vom 26. Juni 2007 - L 12 RA 110/04 - juris).
  • BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 10/02 R

    Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz - Beschäftigung in einem

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 01.07.2010 - L 1 R 371/07
    Eine Versorgungsanwartschaft konnte nur bei einer Beschäftigung in einem volkseigenen Produktionsbetrieb in der Industrie oder im Bauwesen (oder in einem gleichgestellten Betrieb) erworben werden (BSG, Urteil vom 10. April 2002 - B 4 RA 10/02 R - SozR 3-8570 § 1 AAÜG, Nr. 5, S. 30).
  • BSG, 18.12.2003 - B 4 RA 14/03 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - VEB

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 01.07.2010 - L 1 R 371/07
    Inwieweit die als Neufertigung zu verstehende Massenproduktion von Sachgütern dem jeweiligen VEB das Gepräge gegeben hat, kann allein aufgrund der konkreten tatsächlichen Verhältnisse im jeweiligen VEB beurteilt werden (vgl. BSG, Urteil vom 18. Dezember 2003 - B 4 RA 14/03 R - ; BSG, Urteil vom 06. Mai 2004 - B 4 RA 44/03 R - ).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 20.04.2006 - L 1 RA 253/03

    Zugehörigkeit von VEB Kreisbetrieben für Landtechnik zur zusätzlichen

  • BSG, 27.07.2004 - B 4 RA 11/04 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - VEB

  • BVerfG, 13.03.2007 - 1 BvF 1/05

    Treibhausgas-Emissionsberechtigungen

  • Drs-Bund, 21.08.2009 - BT-Drs 16/13916
  • Drs-Bund, 28.11.2008 - BT-Drs 16/11127
  • BSG, 19.02.2009 - B 10 EG 1/08 R

    Bemessung des Elterngeldes; Bestimmung des Bemessungszeitraums; Berücksichtigung

  • BSG, 25.06.2009 - B 3 KR 2/08 R

    Entscheidung des Revisionsgerichts trotz verfahrensfehlerhafter

  • LSG Sachsen-Anhalt, 27.05.2010 - L 1 R 225/09

    Entscheidung durch Gerichtsbescheid als wesentlicher Besetzungsmangel

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