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   LSG Sachsen-Anhalt, 02.08.2018 - L 3 RS 8/17   

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https://dejure.org/2018,35271
LSG Sachsen-Anhalt, 02.08.2018 - L 3 RS 8/17 (https://dejure.org/2018,35271)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 02.08.2018 - L 3 RS 8/17 (https://dejure.org/2018,35271)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 02. August 2018 - L 3 RS 8/17 (https://dejure.org/2018,35271)
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  • LSG Sachsen-Anhalt, 11.01.2018 - L 3 RS 29/15

    Abgabe einer schriftlichen Beitrittserklärung als Voraussetzung für die

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 02.08.2018 - L 3 RS 8/17
    Notwendig für eine Einbeziehung in die Freiwillige zusätzliche Altersversorgung für hauptamtliche Mitarbeiter des Staatsapparates ist ein Beitritt, der durch Abgabe einer schriftlichen Beitrittserklärung des Mitarbeiters gegenüber dem Staatsorgan erfolgte (§ 2 Abs. 2 Satz 1 der FZAO-StMitarb), der Nachweis vom Staatsorgan (§ 2 Abs. 2 Satz 2 FZAO-StMitarb) und die nachfolgende monatliche Beitragsentrichtung (§ 3 FZAO-StMitarb) (vgl. zu diesen Voraussetzungen einer Einbeziehung in diese Zusatzversorgung das Urteil des erkennenden Senats vom 11. Januar 2018 - L 3 RS 29/15 -, juris, und Sächsischen LSG, Urteil vom 7. Juni 2016 - L 5 RS 640/14 -, juris).
  • LSG Sachsen, 07.06.2016 - L 5 RS 640/14

    Zusatz- oder Sonderversicherung der neuen Bundesländer; Zugehörigkeit zur

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 02.08.2018 - L 3 RS 8/17
    Notwendig für eine Einbeziehung in die Freiwillige zusätzliche Altersversorgung für hauptamtliche Mitarbeiter des Staatsapparates ist ein Beitritt, der durch Abgabe einer schriftlichen Beitrittserklärung des Mitarbeiters gegenüber dem Staatsorgan erfolgte (§ 2 Abs. 2 Satz 1 der FZAO-StMitarb), der Nachweis vom Staatsorgan (§ 2 Abs. 2 Satz 2 FZAO-StMitarb) und die nachfolgende monatliche Beitragsentrichtung (§ 3 FZAO-StMitarb) (vgl. zu diesen Voraussetzungen einer Einbeziehung in diese Zusatzversorgung das Urteil des erkennenden Senats vom 11. Januar 2018 - L 3 RS 29/15 -, juris, und Sächsischen LSG, Urteil vom 7. Juni 2016 - L 5 RS 640/14 -, juris).
  • BSG, 10.02.2016 - B 5 RS 1/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 02.08.2018 - L 3 RS 8/17
    Sie meinte, dass sie sich auf eine Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg berufen könne (gemeint ist das nach Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde durch das Bundessozialgericht (BSG) mit Beschluss vom 10. Februar 2016 - B 5 RS 1/15 R - rechtskräftig gewordene Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 26. Februar 2015 - L 2 R 224/13 -, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2015 - L 2 R 224/13

    Zugehörigkeit zur freiwilligen zusätzlichen Altersversorgung für hauptamtliche

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 02.08.2018 - L 3 RS 8/17
    Sie meinte, dass sie sich auf eine Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg berufen könne (gemeint ist das nach Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde durch das Bundessozialgericht (BSG) mit Beschluss vom 10. Februar 2016 - B 5 RS 1/15 R - rechtskräftig gewordene Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 26. Februar 2015 - L 2 R 224/13 -, juris).
  • BSG, 19.10.2010 - B 5 RS 2/08 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 02.08.2018 - L 3 RS 8/17
    Denn sie sei weder am 30. Juni 1990 in eine Versorgungssystem einbezogen gewesen sei noch habe sie eine solche Einbeziehung nachträglich durch Rehabilitierung oder eine Entscheidung nach Art. 19 Satz 2 oder 3 des Einigungsvertrages erlangt oder auf Grund der am 30. Juni 1990 gegebenen Sachlage im Juli 1991 einen Anspruch auf Erteilung einer Versorgungszusage gehabt, was nach der Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 15. Juni 2010 - B 5 RS 16/09 R - und Urteil vom 19. Oktober 2010 - B 5 RS 2/08 R -, jeweils juris) maßgebend sei.
  • BSG, 15.06.2010 - B 5 RS 16/09 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 02.08.2018 - L 3 RS 8/17
    Denn sie sei weder am 30. Juni 1990 in eine Versorgungssystem einbezogen gewesen sei noch habe sie eine solche Einbeziehung nachträglich durch Rehabilitierung oder eine Entscheidung nach Art. 19 Satz 2 oder 3 des Einigungsvertrages erlangt oder auf Grund der am 30. Juni 1990 gegebenen Sachlage im Juli 1991 einen Anspruch auf Erteilung einer Versorgungszusage gehabt, was nach der Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 15. Juni 2010 - B 5 RS 16/09 R - und Urteil vom 19. Oktober 2010 - B 5 RS 2/08 R -, jeweils juris) maßgebend sei.
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