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   LSG Sachsen-Anhalt, 02.12.2008 - L 5 B 335/08 AS ER   

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https://dejure.org/2008,34985
LSG Sachsen-Anhalt, 02.12.2008 - L 5 B 335/08 AS ER (https://dejure.org/2008,34985)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 02.12.2008 - L 5 B 335/08 AS ER (https://dejure.org/2008,34985)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 02. Dezember 2008 - L 5 B 335/08 AS ER (https://dejure.org/2008,34985)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 2/05 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 02.12.2008 - L 5 B 335/08
    Bei einer Belegung der Wohnung mit bis zu zwei Personen ist die Grenze allerdings typisierend auf 80 qm festzusetzen; d.h. eine weitere Reduzierung um 20 qm bei Belegung mit nur einer Person kommt im Regelfall nicht in Betracht (BSG, Urteil vom 7. November 2006, B 7b AS 2/05 R, zitiert nach juris).

    Die Prüfung der Angemessenheit der Kosten für die Unterkunft bei Mietern setzt nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 7. November 2006, a.a.O) grundsätzlich eine Einzelfallprüfung voraus.

    Eventuelle Unbilligkeiten aufgrund der pauschalierenden Regelung sind mit einem Zuschlag von etwa 10 % zu den Tabellenwerten auszugleichen (BSG, Urteil vom 7. November 2006 a.a.O.).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 02.12.2008 - L 5 B 273/08

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Berücksichtigung einer Eigenheimzulage als

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 02.12.2008 - L 5 B 335/08
    Am 4. April 2008 hatte der Antragsteller beim Sozialgericht Magdeburg einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt mit dem Begehren, den Antragsgegner zu verpflichten, ihm höhere Leistungen für die Zeit vom 4. April bis 30. Juni 2008 zu gewähren (L 5 B 273/08 AS ER).

    Im Übrigen nimmt der Antragsteller auf die Ausführungen im Verfahren L 5 B 273/08 AS ER Bezug.

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 02.12.2008 - L 5 B 335/08
    Es ist für die Beurteilung, ob ein Hausgrundstück angemessen im Sinne von § 12 Abs. 3 Nr. 4 SGB II ist, die Größe und der Wohnungsstandard des vom Hilfedürftigen bewohnten Hauses zu betrachten (vgl. BSG, Urteil vom 7. November 2006, B 7b AS 18/06 R, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.03.2008 - L 7 AS 332/07

    Anspruch einer Bedarfsgemeinschaft auf Erstattung der Kosten für Unterkunft ohne

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 02.12.2008 - L 5 B 335/08
    Darüber hinaus kann eine modernisierte Altbauwohnung nicht selten die Preisstufe einer Neubauwohnung erreichen und überschreiten (vgl. auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 11. März 2008, L 7 AS 332/07, juris).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 02.12.2008 - L 5 B 335/08
    Die Gerichte müssen sich schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. November 2002, 1 BvR 1586/02, NJW 2003, 1236, 1237).
  • Drs-Bund, 17.09.1999 - BT-Drs 14/1636
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 02.12.2008 - L 5 B 335/08
    Selbst die Änderung ab 2001 hat nach der Begründung des Gesetzgebers die seit 1990 eingetretene Mietentwicklung durch die Änderung der Tabelle nicht vollständig ausgeglichen, sondern im Durchschnitt nur etwa zur Hälfte (Bundestagsdrucksache 14/1636, S. 184).
  • BSG, 17.12.2002 - B 7 AL 126/01 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - alsbaldiger

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 02.12.2008 - L 5 B 335/08
    Bereits unter Geltung des Bundessozialhilfegesetzes war nach höchstrichterlicher Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) anerkannt, dass für die Bewertung, ob das im Miteigentum stehende Hausgrundstück angemessen ("klein") ist, nur auf den auf Grund des vom Leistungsempfänger als Wohnstatt genutzten Teils des Grundstücks abgestellt werden kann, wenn - wie hier - die Wohnstatt des Miteigentümers durch die ihren Anteilen entsprechende Nutzung der anderen Miteigentümer auf einen seinem ideellen Miteigentumsanteil entsprechenden realen Grundstücks- und Gebäudeteil beschränkt ist (vgl. BSG, Urteil vom 17. Dezember 2002 zur Arbeitslosenhilfe, B 7 AL 126/01 R, juris unter Bezug auf BVerwG, Urteil vom 25. Juni 1992, 5 C 19/89, BVerwGE 90, 252 ff).
  • BVerwG, 25.06.1992 - 5 C 19.89

    Miteigentumsanteil an einem Hausgrundstück als Schonvermögen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 02.12.2008 - L 5 B 335/08
    Bereits unter Geltung des Bundessozialhilfegesetzes war nach höchstrichterlicher Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) anerkannt, dass für die Bewertung, ob das im Miteigentum stehende Hausgrundstück angemessen ("klein") ist, nur auf den auf Grund des vom Leistungsempfänger als Wohnstatt genutzten Teils des Grundstücks abgestellt werden kann, wenn - wie hier - die Wohnstatt des Miteigentümers durch die ihren Anteilen entsprechende Nutzung der anderen Miteigentümer auf einen seinem ideellen Miteigentumsanteil entsprechenden realen Grundstücks- und Gebäudeteil beschränkt ist (vgl. BSG, Urteil vom 17. Dezember 2002 zur Arbeitslosenhilfe, B 7 AL 126/01 R, juris unter Bezug auf BVerwG, Urteil vom 25. Juni 1992, 5 C 19/89, BVerwGE 90, 252 ff).
  • BGH, 29.06.1966 - V ZR 163/63

    Gebrauchsvorteile als "Früchte" - Differenzierung zwischen "Früchten" und

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 02.12.2008 - L 5 B 335/08
    Gleichwohl ist jeder Miteigentümer durch die Rechte der anderen Miteigentümer in seinem Nutzungsrecht, auch dem Wohnnutzungsrecht, eingeschränkt (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 1966, V ZR 163/63, NJW 1966, 1707).
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 02.12.2008 - L 5 B 335/08
    In Übereinstimmung mit diesem Grundsatz und unter Zugrundelegung der faktischen Bedeutung der Wohnung für die Befriedigung der elementaren Lebensbedürfnisse des Großteils der Bevölkerung erfüllt das Besitzrecht des Mieters Funktionen, wie sie typischerweise dem Sacheigentum zukommen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 1993, 1 BvR 208/93, BVerfGE 89, 1 ff.).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 11.01.2010 - L 5 AS 321/09
    Die Hilfebedürftigkeit scheitert insbesondere nicht an dem Vorhandensein eines einzusetzenden Vermögens nach § 12 SGB II. Wie der Senat bereits in seinen Beschlüssen vom 2. Dezember 2008 (Az. L 5 B 335/08 AS ER, L 5 B 273/08 AS ER) und 13. Mai 2009 (Az.: L 5 AS 128/09 B ER) ausgeführt hat, unterfällt die vom Antragsteller genutzte Wohnung im Haus, das zur Hälfte in seinem Eigentum steht, nach § 12 Abs. 3 Nr. 4 SGB II zwar nicht dem Schonvermögen.

    Die sechsmonatige Frist nach § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II ist im vorliegenden Fall seit dem schriftlichen Hinweis vom 14. Februar 2008 auf die Unangemessenheit der Höhe der Unterkunftskosten abgelaufen (vgl. Beschluss des Senats vom 2. Dezember 2008, Az. L 5 B 335/08 AS ER).

    Wie der Senat bereits im Beschluss vom 2. Dezember 2008 (Az.: L 5 B 335/08 AS ER) ausgeführt hat, können die vom Antragsteller angegebenen Heizkosten im Eilverfahren nicht auf ihre Angemessenheit hin überprüft werden.

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