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   LSG Sachsen-Anhalt, 04.12.2012 - L 8 SO 37/09   

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https://dejure.org/2012,52465
LSG Sachsen-Anhalt, 04.12.2012 - L 8 SO 37/09 (https://dejure.org/2012,52465)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04.12.2012 - L 8 SO 37/09 (https://dejure.org/2012,52465)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04. Dezember 2012 - L 8 SO 37/09 (https://dejure.org/2012,52465)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 45 Abs 1 SGB 10, § 45 Abs 2 S 3 Nr 2 SGB 10, § 48 Abs 1 S 1 SGB 10, § 48 Abs 1 S 2 Nr 3 SGB 10, § 11 Abs 1 S 1 BSHG
    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts - Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - Einkommenseinsatz - Unterhalt - keine anfängliche Rechtswidrigkeit - Umdeutung in einen Aufhebungsbescheid nach § 48 SGB 10

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Umdeutung eines angegriffenen Rücknahmebescheides in eine Aufhebungsentscheidung nach § 48 SGB X im Klageverfahren und Berufungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rücknahme der Bewilligung von Leistungen nach dem BSHG im sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren; Umdeutung eines Rücknahmebescheides in einen Aufhebungsbescheid

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Göttingen, 07.10.2004 - 2 A 116/04

    Aufhebung; Auflassung; Ausnahmetatbestand; Bruchteilsgemeinschaft; Darlehen;

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 04.12.2012 - L 8 SO 37/09
    Die Nutzung durch einen getrennt lebenden Ehegatten genügt insoweit nicht (vgl. z.B. Verwaltungsgericht (VG) Göttingen, Urteil vom 7. Oktober 2004 - 2 A 116/04 - juris).
  • BSG, 14.08.2003 - B 13 RJ 11/03 R

    Auszahlung von Geldleistungen durch den Rentenversicherungsträger - neue

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 04.12.2012 - L 8 SO 37/09
    Der Zeuge K. konnte seine Unterhaltszahlungen nach der Benennung der Kontoverbindung des Klägerbevollmächtigten nur noch auf dieses Konto mit Erfüllungswirkung leisten (vgl. für mehrere Konten eines Versicherten Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 14. August 2003 - B 13 RJ 11/03 R - juris).
  • BVerwG, 21.10.1987 - 5 C 39.85

    Hilfegewährung - Kostenersatzpflicht des Erben - Sozialhilfe-Leistungen an

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 04.12.2012 - L 8 SO 37/09
    Grundsätzlich findet § 45 SGB X auch auf die Rücknahme der Bewilligung von Leistungen nach dem BSHG Anwendung (vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 21. Oktober 1987 - 5 C 39/85 - BVerwGE 78, 165 und die Nachweise bei Schütze in von Wulffen, SGB X Kommentar, 7. Aufl. 2010, § 45 RdNr. 20).
  • LSG Bayern, 24.05.2012 - L 9 AL 214/08

    Zur Frage der Rechtmäßigkeit der Aufhebung einer Bewilligung von

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 04.12.2012 - L 8 SO 37/09
    Vor dem Hintergrund, dass sich der Beklagte im Klage- und Berufungsverfahren der Frage der Anrechnung von Einkommen der Klägerin auf ihren Hilfebedarf zugewendet und eine Umdeutung des angefochtenen Bescheides in eine Aufhebungsentscheidung nach § 48 SGB X ausgesprochen hat, ist der angefochtene Bescheid durch den Senat auf dieser Grundlage ebenfalls als rechtmäßig bewertet worden (vgl. zur Möglichkeit der Umdeutung von Rücknahme-/Aufhebungsbescheiden, soweit hierdurch keine Ermessensausübung erforderlich wird, z.B. LSG B.-B., Urteil vom 9. August 2012 - L 27 R 309/10 - juris; Bayerisches LSG, Urteil vom 24. Mai 2012 - L 9 AL 214/08 - juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.08.2012 - L 27 R 309/10

    Ermessen - atypischer Fall - Rente - Witwenrente

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 04.12.2012 - L 8 SO 37/09
    Vor dem Hintergrund, dass sich der Beklagte im Klage- und Berufungsverfahren der Frage der Anrechnung von Einkommen der Klägerin auf ihren Hilfebedarf zugewendet und eine Umdeutung des angefochtenen Bescheides in eine Aufhebungsentscheidung nach § 48 SGB X ausgesprochen hat, ist der angefochtene Bescheid durch den Senat auf dieser Grundlage ebenfalls als rechtmäßig bewertet worden (vgl. zur Möglichkeit der Umdeutung von Rücknahme-/Aufhebungsbescheiden, soweit hierdurch keine Ermessensausübung erforderlich wird, z.B. LSG B.-B., Urteil vom 9. August 2012 - L 27 R 309/10 - juris; Bayerisches LSG, Urteil vom 24. Mai 2012 - L 9 AL 214/08 - juris).
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