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   LSG Sachsen-Anhalt, 05.08.2013 - L 8 SO 28/13 B ER   

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https://dejure.org/2013,38059
LSG Sachsen-Anhalt, 05.08.2013 - L 8 SO 28/13 B ER (https://dejure.org/2013,38059)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 05.08.2013 - L 8 SO 28/13 B ER (https://dejure.org/2013,38059)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 05. August 2013 - L 8 SO 28/13 B ER (https://dejure.org/2013,38059)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitwirkung; "ne ultra petita"; Versagungsbescheid; aufschiebende Wirkung; einstweiliger Rechtsschutz; Anordnung der sofortigen Vollziehung; aufschiebende Wirkung des Widerspruchs; Anforderung von Kontoauszügen; erhebliche Erschwerung der Aufklärung; Mitwirkungshandlung; ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Sachsen-Anhalt, 31.08.2009 - L 5 AS 223/09
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 05.08.2013 - L 8 SO 28/13
    Leistungen der Grundsicherung bei Erwerbsminderung sind wie die Hilfe zum Lebensunterhalt im Wege der einstweiligen Anordnung grundsätzlich nur zur Behebung einer gegenwärtigen Notlage zu gewähren und nicht rückwirkend zu bewilligen (vgl. zur Grundsicherung für Arbeitsuchende LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 31. August 2009 - L 5 AS 223/09 B ER - www.sozialgerichtsbarkeit.de).

    Ebenso kann offen bleiben, ob die Anforderung von Kontoauszügen unabhängig von einem Hinweis auf Schwärzungsmöglichkeiten zu für die Leistungsberechtigung nicht relevanten Angaben die Folgen des § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I auslösen kann (vgl. dazu LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 31. August 2009 - L 5 AS 223/09 B ER - www.sozialgerichtsbarkeit.de).

  • BSG, 19.09.2008 - B 14 AS 45/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Nachweis der Hilfebedürftigkeit - Geltung der

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 05.08.2013 - L 8 SO 28/13
    Hinsichtlich des auszuübenden Ermessens liege es auf der Hand, dass es im Rahmen eines aus Steuermitteln finanzierten Fürsorgesystems, das strikt an die Hilfebedürftigkeit der Leistungsempfänger als Anspruchsvoraussetzung anknüpfe, keine unzumutbare und unangemessene Anforderung darstelle, Auskunft über den Bestand an Konten und die Kontobewegungen zu geben (Hinweis auf BSG, Urteil vom 19. September 2008 - B 14 AS 45/07 R -).

    Ein Hinweis auf die Möglichkeit der Schwärzung der Kontoauszüge habe unterbleiben können, da der Antragsteller die Mitwirkung grundsätzlich verweigert habe (nochmaliger Hinweis auf BSG, Urteil vom 19. September 2008 - B 14 AS 45/07 R -).

  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 13/08 R

    Sozialhilfe - Leistungen der bedarfsorientierten Grundsicherung bzw

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 05.08.2013 - L 8 SO 28/13
    Dabei vertrat er unter Hinweis auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 29. September 2009 - B 8 SO 13/08 R - die Auffassung, im Rahmen des Bezugs von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sei weder der Ablauf des Bewilligungszeitraums einschlägig, noch ein Weiterbewilligungsantrag zu stellen.

    Hierauf erklärte der Betreuer des Antragstellers erneut, nach dem Tenor der Entscheidung in der Sache B 8 SO 13/08 R sei keinesfalls vorgesehen, die Leistungen zu befristen.

  • BSG, 26.05.1983 - 10 RKg 13/82

    Entziehung des Kindergeldes bei Verletzung der Mitwirkungspflicht - Anspruch auf

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 05.08.2013 - L 8 SO 28/13
    Die Erheblichkeit der Erschwerung setzt voraus, dass die Aufklärung des Sachverhalts ohne die nach § 60 SGB I geforderte Mitwirkungshandlung nur mit beträchtlichem Verwaltungsaufwand möglich ist (vgl. BSG, Urteil vom 26. Mai 1983 - 10 RKg 13/82 - juris, Rn. 13; Kampe in JurisPK-SGB I, § 66 Rn. 21).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 21.12.2011 - L 5 AS 182/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Verletzung von Mitwirkungspflichten bei der

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 05.08.2013 - L 8 SO 28/13
    Der Widerspruch des Antragstellers gegen den Bescheid vom 18. Juni 2013 hat aufschiebende Wirkung (vgl. aber zu Versagungsentscheidungen im Rahmen der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21. Dezember 2012 - L 5 AS 182/11 B - juris, Rn. 32).
  • BSG, 31.10.2012 - B 13 R 9/12 R

    Erstattungsrechtsstreit - Jobcenter - Grundsicherungsträger -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 05.08.2013 - L 8 SO 28/13
    Weil er aber ausdrücklich nur Zahlungen in Höhe von 74, 32 EUR für Dezember 2012, 164, 78 EUR für Januar bis Juni 2013 und 148, 25 EUR ab Juli 2013 begehrt hat, war der Antragsgegner nach dem für das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung entsprechend anwendbaren Grundsatz "ne ultra petita" (§ 123 SGG) nur zur vorläufigen Zahlung dieser Beträge zu verpflichten (vgl. zu § 123 SGG BSG, Urteil vom 31. Oktober 2012 - B 13 R 9/12 R - juris, Rn. 51).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.11.2006 - L 15 B 234/06

    Voraussetzungen der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsaktes

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 05.08.2013 - L 8 SO 28/13
    Da der Antragsgegner die sofortige Vollziehung seines Bescheids vom 18. Juni 2013 nicht angeordnet hat, bedurfte es auch aus diesem Grund nicht der Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruch gegen den Bescheid vom 18. Juni 2013 (vgl. zu dieser Möglichkeit bei nach § 86a Abs. 2 Nr. 5 SGG angeordnetem Sofortvollzug LSG B.-B., Beschluss vom 27. November 2006 - L 15 B 234/06 SO ER - juris, Rn. 2 m.w.N.).
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