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   LSG Sachsen-Anhalt, 05.11.2009 - L 6 U 145/06   

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https://dejure.org/2009,71221
LSG Sachsen-Anhalt, 05.11.2009 - L 6 U 145/06 (https://dejure.org/2009,71221)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 05.11.2009 - L 6 U 145/06 (https://dejure.org/2009,71221)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 05. November 2009 - L 6 U 145/06 (https://dejure.org/2009,71221)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 05.11.2009 - L 6 U 145/06
    Gesichtspunkte hierfür sind insbesondere die Art und das Ausmaß der versicherten Einwirkung sowie der konkurrierenden Ursachen, der zeitliche Verlauf und die Krankheitsgeschichte unter Berücksichtigung der aktuellen medizinischen Erkenntnisse sowie ergänzend auch der Schutzzweck der Norm (siehe BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 15; Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 17; Urteil vom 30. Januar 2007, a.a.O.).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 05.11.2009 - L 6 U 145/06
    Gesichtspunkte hierfür sind insbesondere die Art und das Ausmaß der versicherten Einwirkung sowie der konkurrierenden Ursachen, der zeitliche Verlauf und die Krankheitsgeschichte unter Berücksichtigung der aktuellen medizinischen Erkenntnisse sowie ergänzend auch der Schutzzweck der Norm (siehe BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 15; Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 17; Urteil vom 30. Januar 2007, a.a.O.).
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 5/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Quasi-Berufskrankheit -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 05.11.2009 - L 6 U 145/06
    Dieser Beweisgrad ist erfüllt, wenn kein vernünftiger die Lebensverhältnisse klar überschauender Mensch noch zweifelt, wenn also das Gefühl des Zweifels beseitigt ist (siehe etwa BSG, Urteil vom 27. Juni 2006 - B 2 U 5/05 R - SozR 4-5671 § 6 Nr. 2).
  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 9/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 2103 -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 05.11.2009 - L 6 U 145/06
    Die näheren Einzelheiten zum Erlass der BKV regelt § 9 Abs. 1 Sätze 2 und 3 sowie Abs. 6 SGB VII. Der Versicherungsfall einer in der Anlage zur BKV aufgelisteten BK setzt voraus, dass die Verrichtung der versicherten Tätigkeit eine belastende berufliche Einwirkung auf die Gesundheit bewirkt (Einwirkungskausalität) und diese Einwirkung die vom jeweiligen BK-Tatbestand erfasste Erkrankung wesentlich verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität; vgl. BSG, Urteil vom 2. April 2009 - B 2 U 9/08 R - juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.04.2013 - L 3 U 362/09
    Während des vor dem Sozialgericht (SG) Hannover (S 22 U 167/03) geführten - und zwischenzeitlich durch Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen vom 26. November 2007 (L 6 U 145/06) rechtskräftig abgeschlossenen - Verfahrens leitete die Beklagte im August 2005 das Feststellungsverfahren bezogen auf eine BK Nr. 1315 der Anl 1 der BKV ein.
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