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   LSG Sachsen-Anhalt, 06.08.2015 - L 8 SO 24/15 B ER   

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https://dejure.org/2015,24964
LSG Sachsen-Anhalt, 06.08.2015 - L 8 SO 24/15 B ER (https://dejure.org/2015,24964)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06.08.2015 - L 8 SO 24/15 B ER (https://dejure.org/2015,24964)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06. August 2015 - L 8 SO 24/15 B ER (https://dejure.org/2015,24964)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 86b Abs 2 S 2 SGG, § 53 SGB 12, §§ 53 ff SGB 12, § 57 S 1 SGB 12, § 57 S 2 SGB 12
    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung - fehlender Anordnungsanspruch - Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Persönliches Budget - fehlende Zielvereinbarung - fehlender Anordnungsgrund - Angebot der darlehensweisen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zur Bewilligung von Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe in Form eines Persönlichen Budgets im Rahmen eines Assistenzmodells nach dem SGB XII im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung zur Bewilligung von Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe in Form eines Persönlichen Budgets im Rahmen eines Assistenzmodells nach dem SGB XII im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2010 - L 9 SO 43/08

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 06.08.2015 - L 8 SO 24/15
    Insoweit handele es sich um einen Härtefall, da das Hausgrundstück vollständig und in erheblichem Umfang auf seine Behinderung hin umgebaut worden sei; insoweit verweise er auf das Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Nordrhein-Westfahlen (NRW) vom 25. März 2010 (L 9 SO 43/08, juris).

    Soweit der Bf. einwendet, dass aus seiner Sicht das Hausgrundstück keinesfalls als verwertbares Vermögen zu berücksichtigen sei, und auf die Entscheidung des LSG NRW vom 25. März 2010 (L 9 SO 43/08) verweist, führt dies zu keiner anderen Beurteilung.

  • BSG, 31.01.2012 - B 2 U 1/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Persönliches Budget - Betreuungsassistenz -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 06.08.2015 - L 8 SO 24/15
    Dies begründet sich bereits aus der allgemeinen Notwendigkeit der Zielvereinbarung für das PB (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 31. Januar 2012 - B 2 U 1/11 R - juris, RdNr. 36).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2008 - L 2 SO 233/08

    Einstweiliger Rechtsschutz - Eilbedürftigkeit - kein Anordnungsgrund bei

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 06.08.2015 - L 8 SO 24/15
    Werde eine darlehensweise Gewährung angeboten, so sei der Hilfebedürftige bei der Beurteilung der Frage, ob ein die Annahme eines Anordnungsgrundes begründender Nachteil im Sinne von § 86b Abs. 2 SGG vorliege, zur Abwendung der Notlage vorrangig auf die Inanspruchnahme der darlehensweisen Gewährung zu verweisen (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. April 2006 - L 23 B 19/06 SO ER - und LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. Februar 2008 - L 2 SO 233/08 ER - , beide juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.04.2006 - L 23 B 19/06

    Sozialhilfe - einstweiliger Rechtsschutz - Anordnungsgrund - Vermögenseinsatz -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 06.08.2015 - L 8 SO 24/15
    Werde eine darlehensweise Gewährung angeboten, so sei der Hilfebedürftige bei der Beurteilung der Frage, ob ein die Annahme eines Anordnungsgrundes begründender Nachteil im Sinne von § 86b Abs. 2 SGG vorliege, zur Abwendung der Notlage vorrangig auf die Inanspruchnahme der darlehensweisen Gewährung zu verweisen (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. April 2006 - L 23 B 19/06 SO ER - und LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. Februar 2008 - L 2 SO 233/08 ER - , beide juris).
  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 06.08.2015 - L 8 SO 24/15
    Die Glaubhaftmachung bezieht sich auf die reduzierte Prüfungsdichte und die nur eine überwiegende Wahrscheinlichkeit erfordernde Überzeugungsgewissheit für die tatsächlichen Voraussetzungen des Anordnungsanspruchs und des Anordnungsgrundes im summarischen Verfahren (Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Beschluss vom 29. Juli 2003 - 2 BvR 311/03 - NVwZ 2004, 95, 96).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 06.08.2015 - L 8 SO 24/15
    Scheidet eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren aus, ist auf der Grundlage einer an der Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes orientierten Folgenabwägung zu entscheiden (BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - NVwZ 2005, 927 ff.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2017 - L 9 SO 474/12

    Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach dem SGB IX

    Beiden Lösungsansätzen stehen indes die entsprechenden gesetzlichen Regelungen entgegen (ebenso Senat, Beschluss vom 29.11.2016 - L 9 SO 522/16 B ER -, juris Rn. 7; LSG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 06.08.2015 - L 8 SO 24/15 B ER -, juris Rn. 27).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.04.2017 - L 8 SO 50/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beiladung der Krankenkasse - Schulbegleitung für

    Der Senat sieht in stetiger Rechtsprechung keine Grundlage zur Verpflichtung eines Sozialhilfeträgers zur Bewilligung eines Persönlichen Budgets im Rahmen einer einstweiligen Anordnung, soweit eine Zielvereinbarung nicht zumindest die Grundlage der Qualitätssicherung und die abzudeckenden Bedarfe regelt (vgl. z.B. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 6. August 2015 - L 8 SO 24/15 -, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2016 - L 9 SO 522/16

    Leistungen zur Deckung eines Assistenz- und Pflegebedarfs; Fehlen einer

    Beiden Lösungsansätzen stehen indes die entsprechenden gesetzlichen Regelungen entgegen (ebenso LSG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 06.08.2015 - L 8 SO 24/15 B ER -, juris Rn. 27).
  • SG Düsseldorf, 30.08.2016 - S 17 SO 383/16
    Denn insoweit fehlt bislang zumindest der Abschluss einer für die Zeit ab Juni 2016 gültigen Budgetvereinbarung zwischen den Beteiligten; eine solche ist aber nach § 3 Abs. 5 Budgetverordnung zwingende Voraussetzung für die Gewährung eines persönlichen Budgets (vgl. Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 06.08.2015 - L 8 SO 24/15 B ER -, Rn. 27, juris; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.06.2014 - L 20 SO 146/14 B ER).

    Durch dieses Rechtsverständnis wird der Hilfebedürftige auch nicht schutzlos gestellt, da er von dem Sozialhilfeträger zunächst die Leistungserbringung im Rahmen einer Dienst- oder Sachleistung verlangen und auch gerichtlich durchsetzen kann (Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 06.08.2015 - L 8 SO 24/15 B ER -, Rn. 27, juris).

  • SG Oldenburg, 15.12.2017 - S 21 SO 47/17

    Beanspruchung der Gewährung (höherer) Leistungen der Eingliederungshilfe und

    Zwar hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen mit Beschluss vom 29. November 2016 (L 9 SO 522/16 B ER) die Auffassung vertreten, dass einem Anordnungsanspruch auf Gewährung eines persönlichen Budgets das Fehlen einer Zielvereinbarung gem. § 4 i. V. m. § 3 Abs. 4 der Budgetverordnung entgegenstehe (ebenso: LSG Sachsen-Anhalt, Beschl. vom 06. August 2015, L 8 SO 24/15 B ER zit. nach juris; abweichend hierzu, wonach in bestimmten Fällen die Gewährung eines Persönlichen Budgets auch im Wege der Einstweiligen Anordnung möglich sein muss, Schweigler, RdLH 2016, S. 15f).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 03.07.2017 - L 8 SO 58/16

    Anspruch des behinderten Menschen auf Leistungen der Eingliederungshilfe im

    Der Senat sieht keine Grundlage zur Verpflichtung eines Sozialhilfeträgers zur Bewilligung eines Persönlichen Budgets, soweit eine Zielvereinbarung nicht zumindest die Grundlage der Qualitätssicherung und die abzudeckenden Bedarfe regelt (vgl. z.B. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 6. August 2015 - L 8 SO 24/15 B ER-, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2017 - L 8 SO 192/17
    Der Antragsteller ist dann zur Abwendung der Notlage vorrangig auf die Inanspruchnahme der darlehensweisen Gewährung zu verweisen (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 6. August 2015 - L 8 SO 24/15 B ER - Juris Rn. 24; LSG Stuttgart, Beschluss vom 22. Februar 2008 - L 2 SO 233/08 ER-B, Juris Rn. 12 ).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.09.2016 - L 7 SO 3017/16
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 22. Oktober 2013 - L 7 SO 3463/13 ER-B - und vom 24. Juni 2015 - L 7 SO 2275/15 ER-B - (beide n.v.)) fehlt es regelmäßig am Anordnungsgrund, wenn der Antragsteller eine ihm nach § 91 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) darlehensweise angebotene Leistung ablehnt, obwohl ihm die Inanspruchnahme einer Darlehensleistung zuzumuten ist (vgl. auch Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. Februar 2008 - L 2 SO 233/08 ER-B - (juris Rdnr. 12); LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. April 2006 - L 23 B 19/06 SO ER - (juris Rdnr. 21); Bayerisches LSG, Beschluss vom 6. Mai 2009 - L 8 SO 45/09 B ER - (juris Rdnrn. 25 f.); LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 6. August 2015 - L 8 SO 24/15 B ER - (juris Rdnr. 24); Mecke in jurisPK-SGB XII, § 91 Rdnr. 9 (Stand: 01.02.2016); Wahrendorf in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 5. Auflage, § 91 Rdnr. 17).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2017 - L 8 SO 238/14
    Diese Zielvereinbarung kann nicht durch eine gerichtliche Entscheidung ersetzt werden, denn es handelt sich dabei um einen von den Beteiligten zu schließenden öffentlich-rechtlichen Vertrag (vgl. Senatsbeschluss vom 10. April 2014 - L 8 SO 506/13 B ER - Juris Rn. 20; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 6. August 2015 - L 8 SO 24/15 B ER - Juris Rn. 27; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Februar 2013 - L 5 R 3442/11 - Juris Rn. 58; Wehrhahn in: jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 57 SGB XII Rn. 27 ff; Scheider in Schellhorn/Hohm/Scheider, SGB XII, 19. Auflage 2015, § 57 Rn. 17; Wahrendorf in: Grube/Wahrendorf, SGB XII, 5. Aufl. 2014, § 57 Rn. 15).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.03.2016 - L 8 SO 320/15
    Eine Zielvereinbarung als öffentlich-rechtlicher Vertrag kann im einstweiligen Rechtsschutz nicht durch Verpflichtung eines Antragsgegners erreicht werden (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 6. August 2015 - L 8 SO 24/15 B ER -, juris Rn. 27).
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