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   LSG Sachsen-Anhalt, 09.07.2012 - L 5 AS 178/12 B ER   

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https://dejure.org/2012,25620
LSG Sachsen-Anhalt, 09.07.2012 - L 5 AS 178/12 B ER (https://dejure.org/2012,25620)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09.07.2012 - L 5 AS 178/12 B ER (https://dejure.org/2012,25620)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09. Juli 2012 - L 5 AS 178/12 B ER (https://dejure.org/2012,25620)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Instandhaltung und Reparatur - Abgrenzung zwischen Erhaltungsaufwendung und wertsteigernder Erneuerungsmaßnahme nach dem Ziel der Maßnahme - Übernahme der Kosten für die Erneuerung einer Anlage bei fehlender ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Instandhaltung und Reparatur eines Eigenheimes; Kriterien zur Abgrenzung zwischen Erhaltungsaufwendung und wertsteigernder Erneuerungsmaßnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 22 Abs. 2 S. 1
    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Übernahme der Kosten für Instandhaltung und Reparatur eines Eigenheimes; Abgrenzung zwischen Erhaltungsaufwendung und wertsteigernder Erneuerungsmaßnahme

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 09.07.2012 - L 5 AS 178/12
    Das Rechtsmittel des einstweiligen Rechtsschutzes hat vor dem Hintergrund des Artikel 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) die Aufgabe, in den Fällen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, in denen eine Entscheidung in dem grundsätzlich vorrangigen Verfahren der Hauptsache zu schweren und unzumutbaren, nicht anders abwendbaren Nachteilen führen würde, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschlüsse vom 22. November 2002, Az.: 1 BvR 1586/02, NJW 2003 S. 1236, und vom 12. Mai 2005, Az.: 1 BvR 569/05, Breithaupt 2005 S. 803).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 09.07.2012 - L 5 AS 178/12
    Das Rechtsmittel des einstweiligen Rechtsschutzes hat vor dem Hintergrund des Artikel 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) die Aufgabe, in den Fällen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, in denen eine Entscheidung in dem grundsätzlich vorrangigen Verfahren der Hauptsache zu schweren und unzumutbaren, nicht anders abwendbaren Nachteilen führen würde, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschlüsse vom 22. November 2002, Az.: 1 BvR 1586/02, NJW 2003 S. 1236, und vom 12. Mai 2005, Az.: 1 BvR 569/05, Breithaupt 2005 S. 803).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 11.01.2010 - L 5 AS 216/09

    Einstweiliger Rechtsschutz - Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 09.07.2012 - L 5 AS 178/12
    Größere Erneuerungsarbeiten sind - entgegen der Auffassung des Antragsgegners - nicht ausgeschlossen (vgl. Beschluss des Senats vom 11. Januar 2010, Az.: L 5 AS 216/09 B ER, juris RN 41).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 03.01.2011 - L 5 AS 423/09

    Welche Haustür bei HARTZ IV?

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 09.07.2012 - L 5 AS 178/12
    Damit sind Maßnahmen erfasst, die unmittelbar drohende oder bereits eingetretene Schäden an der selbst genutzten Immobilie mit daraus folgenden unzumutbaren Beeinträchtigungen der Wohnqualität verhindern oder beseitigen sollen (vgl. Beschluss des Senats vom 3. Januar 2011, Az.: L 5 AS 423/09 B ER, juris RN 41).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 03.03.2011 - L 5 AS 74/08
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 09.07.2012 - L 5 AS 178/12
    Der Gesamtaufwand unterschreitet diesen Betrag, sodass dahinstehen kann, ob die vom Antragsgegner seit dem Jahr 2010 angewendeten Angemessenheitswerte den Anforderungen des Bundessozialgerichts an ein "schlüssiges Konzept" entsprechen (vgl. insoweit zur Handlungsanweisung 2005: Urteile des Senats vom 3. März 2011, Az.: L 5 AS 74/08, und vom 9. Mai 2012, Az.: L 5 AS 2/09; beide nachzulesen bei www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 31.03.2011 - L 5 AS 359/10

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - unzumutbare Wohnverhältnisse -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 09.07.2012 - L 5 AS 178/12
    Entgegen der Auffassung des Antragsgegners führt auch der Umstand, dass die Antragsteller sehenden Auges eine Unterkunft mit einem geringen Ausstattungsstandard und ggf. Instandhaltungsstau bezogen haben, nicht dazu, das sie auch weitere Verschlechterungen, die insgesamt zu unzumutbaren Wohnverhältnissen führen, hinzunehmen haben (vgl. Beschluss des Senats vom 31. März 2011, Az.: L 5 AS 359/10 B ER, juris RN 46, 52 - zur Notwendigkeit eines Umzugs) und eine Finanzierung von Instandsetzungsmaßnahmen aus SGB II-Mitteln ausscheidet.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 09.05.2012 - L 5 AS 2/09

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 09.07.2012 - L 5 AS 178/12
    Der Gesamtaufwand unterschreitet diesen Betrag, sodass dahinstehen kann, ob die vom Antragsgegner seit dem Jahr 2010 angewendeten Angemessenheitswerte den Anforderungen des Bundessozialgerichts an ein "schlüssiges Konzept" entsprechen (vgl. insoweit zur Handlungsanweisung 2005: Urteile des Senats vom 3. März 2011, Az.: L 5 AS 74/08, und vom 9. Mai 2012, Az.: L 5 AS 2/09; beide nachzulesen bei www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.09.2013 - L 7 AS 1121/13

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - unabweisbare Aufwendungen für

    Die Notwendigkeit von Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen wird dadurch ausgelöst, dass bauliche oder sonstige Mängel bestehen oder unmittelbar drohen, die die Substanz oder Bewohnbarkeit der Immobilie aktuell beeinträchtigen (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 9. Juli 2012 - L 5 AS 178/12 B ER - Juris Rdnr. 29; vom 3. Januar 2011 - L 5 AS 423/09 B ER - Juris Rdnr. 41 und 44; Bayerisches LSG, Urteil vom 16. Juli 2009 - L 11 AS 447/08 - Juris Rdnr. 20; Berlit in LPK-SGB II, 4. Aufl. 2012, § 22 Rdnr. 104; Luik in Eicher, SGB II, 3. Aufl. 2013, § 22 Rdnr. 137; Sauer in ders., SGB II, 2011, § 22 Rdnr. 79c).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.07.2017 - L 23 SO 247/15

    SGB-XII -Leistungen

    Diese ist dann unbeachtlich, wenn es keine (kostengünstigere) Alternative gibt, um die vormals funktionierende Anlage wiederherzustellen (vgl. Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 09. Juli 2012 - L 5 AS 178/12 B ER -, juris Rn. 28).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.05.2014 - L 2 AS 172/14

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Kosten der Unterkunft; Herstellung einer

    Es kommt darauf an, ob sie der Erhaltung oder Wiederherstellung der Immobilie in ihrer bisherigen Substanz oder aber der Schaffung eines neuen verbesserten Zustands dienen (LSG Sachsen - Anhalt, Beschluss vom 9. Juli 2012 - L 5 AS 178/12 B ER - LSG Niedersachsen - Bremen, Beschluss vom 27. März 2007 - L 9 AS 137/07 ER - LSG Hessen, Beschluss vom 28. Oktober 2009 - L 7 AS 326/09 B ER -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.07.2017 - L 23 SO 247/17

    Sozialhilferecht: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    Diese ist dann unbeachtlich, wenn es keine (kostengünstigere) Alternative gibt, um die vormals funktionierende Anlage wiederherzustellen (vgl. Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 09. Juli 2012 - L 5 AS 178/12 B ER -, juris Rn. 28).
  • SG Mainz, 02.11.2012 - S 10 AS 367/11

    Keine Hartz IV-Leistungen für die grundlegende Sanierung des Eigenheims

    Bei der Kostenübernahme muss der Grundsatz berücksichtigt werden, dass die Gewährung von Leistungen nach dem SGB II nicht zu einer Vermögensbildung führen darf: Größere Reparaturen und Umbauten gehören regelmäßig nicht zu dem berücksichtigungsfähigen Aufwand, es ist nicht Aufgabe der Transferleistungen nach dem SGB II grundlegende Sanierungs- und Erhaltungsarbeiten zu finanzieren (vgl. Piepenstock in: jurisPK-SGB II, 3. Aufl. 2012, § 22 Rn 130; Urteil des Landessozialgerichts (LSG) für das Land Nordrhein-Westfalen vom 23.11.2010, L 1 AS 426/10, Rn 25, Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 07.03.2011, L 29 AS 4/11 B ER, Rn 49 und Beschluss des LSG Sachsen-Anhalt vom 09.07.2012, L 5 AS 178/12 B ER, Rn 28, jeweils m.w.N. und alle zitiert nach juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.10.2019 - L 5 AS 365/19

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Übernahme unabweisbarer

    Ob es sich bei einer beabsichtigten Maßnahme um eine erhaltende Reparatur oder eine wertsteigernde Renovierung handelt, ist nicht nach der Höhe der Aufwendungen, sondern nach dem Ziel der Maßnahme danach zu unterscheiden, ob sie der Erhaltung oder Wiederherstellung der Wohnung in ihrer bisherigen Substanz oder aber der Schaffung eines neuen, verbesserten Zustands dient (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 9. Juli 2012 - L 5 AS 178/12 B ER -, juris Rn. 28).
  • SG Potsdam, 01.03.2018 - S 31 AS 3142/11
    Diese ist dann unbeachtlich, wenn es keine (kostengünstigere) Alternative gibt, um die vormals funktionierende Anlage wiederherzustellen (vgl. Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 09. Juli 2012 - L 5 AS 178/12 B ER -, juris Rn. 28).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2012 - L 7 AS 893/11
    Aufl. § 22, 2. Aufl. 2006, unterdessen auch LSG Sachsen - Anhalt, Beschl. vom 09. Juli 2012, Az. L 5 AS 178/12 B ER (Elektroanlage)).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.03.2019 - L 15 AS 129/17
    Die Notwendigkeit von Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen wird dadurch ausgelöst, dass bauliche oder sonstige Mängel bestehen oder unmittelbar drohen, die die Substanz oder Bewohnbarkeit der Immobilie aktuell beeinträchtigen (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Januar 2015 - L 15 AS 363/14 B ER -, LSG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 9. Juli 2012 - L 5 AS 178/12 B ER; vom 3. Januar 2011 - L 5 AS 423/09 B ER; Bayerisches LSG, Urteil vom 16. Juli 2009 - L 11 AS 447/08 - Juris Rn. 20; Luik in Eicher, SGB II, 4. Aufl. 2017, § 22 Rn. 163).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.01.2015 - L 15 AS 363/14
    Die Notwendigkeit von Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen wird dadurch ausgelöst, dass bauliche oder sonstige Mängel bestehen oder unmittelbar drohen, die die Substanz oder Bewohnbarkeit der Immobilie aktuell beeinträchtigen (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 9. Juli 2012 - L 5 AS 178/12 B ER; vom 3. Januar 2011 - L 5 AS 423/09 B ER; Bayerisches LSG, Urteil vom 16. Juli 2009 - L 11 AS 447/08 - Juris Rdnr. 20; Luik in Eicher, SGB II, 3. Aufl. 2013, § 22 Rdnr. 137).
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