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   LSG Sachsen-Anhalt, 09.08.2012 - L 1 R 31/11   

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LSG Sachsen-Anhalt, 09.08.2012 - L 1 R 31/11 (https://dejure.org/2012,31930)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09.08.2012 - L 1 R 31/11 (https://dejure.org/2012,31930)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09. August 2012 - L 1 R 31/11 (https://dejure.org/2012,31930)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 19.10.2010 - B 5 RS 3/09 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 09.08.2012 - L 1 R 31/11
    Der Senat ist nicht der Auffassung, dass das AAÜG den Kreis der "potenziell vom AAÜG ab 01. August 1991 erfassten" Personen erweitert und das Neueinbeziehungsverbot modifiziert hat (so aber BSG, Urteil vom 09. April 2002 - B 4 RA 31/01 R -, a. a. O., S. 12; nunmehr BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010 - B 5 RS 3/09 R - juris, Rdnr. 22, 23).

    Selbst wenn man wegen des verwendeten Begriffs "Zugehörigkeit" zu einem Verständnis der Norm gelangen würde, welches nicht allein auf die tatsächliche Einbeziehung abstellt, sondern auch eine fiktive Einbeziehung erfasst (so nunmehr der 5. Senat des BSG, siehe Urteil vom 19. Oktober 2010 - B 5 RS 3/09 R - juris, Rdnr. 23, 24, 27), verbietet sich dieses Ergebnis bei Berücksichtigung der weiteren Auslegungskriterien (Sinn und Zweck, Entstehungsgeschichte und Systematik, siehe zu den Auslegungskriterien z. B. BVerfG, Beschluss vom 08. Februar 1999 - 1 BvL 25/97 - juris).

    Es trifft auch nicht zu, dass bereits durch den EVertr das Neueinbeziehungsverbot modifiziert worden ist (so aber BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010 - B 5 RS 3/09 R - juris, Rdnr. 22).

    Darüber hinaus behandelt er, soweit danach untergegangene Versorgungszusagen wieder aufleben können (BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010 - B 5 RS 3/09 R - a. a. O.), keine Fälle der Neu-, sondern der Wiedereinbeziehung.

  • Drs-Bund, 23.04.1991 - BT-Drs 12/405
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 09.08.2012 - L 1 R 31/11
    In den Gesetzesmaterialien findet sich kein Hinweis dafür, dass durch das AAÜG außer den Personen, die durch einen nach Art. 19 EVertr bindend gebliebenen Verwaltungsakt der DDR oder einer ihrer Untergliederungen oder später durch eine Rehabilitierungsentscheidung oder nach Art. 19 Satz 2 oder 3 EVertr (wieder) in ein Versorgungssystem einbezogen worden waren (BSG, Urteil vom 09. April 2002 - B 4 RA 31/01 R -, a. a. O., S. 11), weitere Personen einbezogen werden sollten (siehe BTDrs. 12/405, S. 113, 146; BTDrs. 12/786, S. 139; II A, IV A; BTDrs. 12/826, S. 4, 5, 10, 11, 21).

    Zwar wird dann ausgeführt, dass die Einhaltung der Vorgaben des EVertr zu nicht sachgerechten und zu nicht nur sozialpolitisch unvertretbaren Ergebnissen führen müsste und sich deshalb die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung ergebe (BTDrs. 12/405, S. 113).

    Auch bei der Begründung des § 1 AAÜG wird ausgeführt, dass diese Vorschrift den Geltungsbereich der nach dem EVertr vorgeschriebenen Überführung (und gerade keine darüber hinausgehende) festlegt (BTDrs. 12/405, S. 146).

    Ursprünglich war Satz 2 in der Gesetzesvorlage nicht enthalten (BTDrs. 12/405, S. 77).

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R

    Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem - Beitrittsgebiet - technischer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 09.08.2012 - L 1 R 31/11
    Der Kreis der potentiell vom AAÜG erfassten Personen umfasst diejenigen Personen, die entweder (1.) durch einen nach Art. 19 Einigungsvertrag (EVertr) bindend gebliebenen Verwaltungsakt der DDR oder einer ihrer Untergliederungen oder (2.) später durch eine Rehabilitierungsentscheidung oder (3.) nach Art. 19 Satz 2 oder 3 EVertr (wieder) in ein Versorgungssystem einbezogen waren (BSG, Urteil vom 9. April 2002 - B 4 RA 31/01 R -, SozR 3-8570 § 1 AAÜG, Nr. 2, S. 11).

    Der Senat ist nicht der Auffassung, dass das AAÜG den Kreis der "potenziell vom AAÜG ab 01. August 1991 erfassten" Personen erweitert und das Neueinbeziehungsverbot modifiziert hat (so aber BSG, Urteil vom 09. April 2002 - B 4 RA 31/01 R -, a. a. O., S. 12; nunmehr BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010 - B 5 RS 3/09 R - juris, Rdnr. 22, 23).

    In den Gesetzesmaterialien findet sich kein Hinweis dafür, dass durch das AAÜG außer den Personen, die durch einen nach Art. 19 EVertr bindend gebliebenen Verwaltungsakt der DDR oder einer ihrer Untergliederungen oder später durch eine Rehabilitierungsentscheidung oder nach Art. 19 Satz 2 oder 3 EVertr (wieder) in ein Versorgungssystem einbezogen worden waren (BSG, Urteil vom 09. April 2002 - B 4 RA 31/01 R -, a. a. O., S. 11), weitere Personen einbezogen werden sollten (siehe BTDrs. 12/405, S. 113, 146; BTDrs. 12/786, S. 139; II A, IV A; BTDrs. 12/826, S. 4, 5, 10, 11, 21).

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 41/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 09.08.2012 - L 1 R 31/11
    Die Klägerin erfüllte nicht die abstrakt-generellen und zwingenden Voraussetzungen (vgl. dazu BSG, Urteil vom 09. April 2002 - B 4 RA 41/01 R -, SozR 3-8570 § 1 Nr. 6) des hier betroffenen Versorgungssystems der AVItech.
  • BSG, 07.09.2006 - B 4 RA 47/05 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 09.08.2012 - L 1 R 31/11
    Für Ingenieurökonomen reiche es danach aus, nicht berufsfremd, sondern im Rahmen ihres Berufsbildes tätig gewesen zu sein (BSG, Urteil vom 07. September 2006 - B 4 RA 47/05 R - juris).
  • BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvL 25/77

    Unterhaltspflichtverletzung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 09.08.2012 - L 1 R 31/11
    Einen Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht kennt die deutsche Rechtsordnung nicht (BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 1979 - 1 BvL 25/77 -, BVerfGE 50, 142, 166).
  • BSG, 23.08.2007 - B 4 RS 3/06 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 09.08.2012 - L 1 R 31/11
    Entweder war der Betreffende tatsächlich Inhaber einer Versorgungsanwartschaft oder er hatte diese durch Ausscheiden vor dem Leistungsfall wieder verloren (BSG, Urteil vom 23. August 2007 - B 4 RS 3/06 R - juris, Rdnr. 17, 16).
  • BSG, 19.02.2009 - B 10 EG 1/08 R

    Bemessung des Elterngeldes; Bestimmung des Bemessungszeitraums; Berücksichtigung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 09.08.2012 - L 1 R 31/11
    Es ist deshalb auch nicht angezeigt, die bei einem unklaren oder nicht eindeutigen Wortlaut heranzuziehenden einschlägigen Auslegungskriterien anzuwenden (BSG, Urteil vom 19. Februar 2009 - B 10 EG 1/08 R - juris, Rdnr. 19).
  • BSG, 19.07.2011 - B 5 RS 7/10 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 09.08.2012 - L 1 R 31/11
    Außerdem überzeugt den erkennenden Senat im Rahmen der fiktiven Einbeziehung nicht die Stichtagsregelung des 30. Juni 1990, an der der nunmehr für Streitigkeiten aus dem Bereich der Zusatzversorgung zuständige 5. Senat des BSG ebenfalls festhält (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 19. Juli 2011 - B 5 RS 7/10 R - juris).
  • BVerfG, 08.02.1999 - 1 BvL 25/97

    Unzulässige Richtervorlage mangels Darlegung der Unmöglichkeit einer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 09.08.2012 - L 1 R 31/11
    Selbst wenn man wegen des verwendeten Begriffs "Zugehörigkeit" zu einem Verständnis der Norm gelangen würde, welches nicht allein auf die tatsächliche Einbeziehung abstellt, sondern auch eine fiktive Einbeziehung erfasst (so nunmehr der 5. Senat des BSG, siehe Urteil vom 19. Oktober 2010 - B 5 RS 3/09 R - juris, Rdnr. 23, 24, 27), verbietet sich dieses Ergebnis bei Berücksichtigung der weiteren Auslegungskriterien (Sinn und Zweck, Entstehungsgeschichte und Systematik, siehe zu den Auslegungskriterien z. B. BVerfG, Beschluss vom 08. Februar 1999 - 1 BvL 25/97 - juris).
  • BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 1921/04

    Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1 durch Nichtberücksichtigung von

  • BVerwG, 21.01.1999 - 3 C 5.98

    Kein Rentenausgleich für verfolgte DDR-Schüler

  • Drs-Bund, 21.08.2009 - BT-Drs 16/13916
  • Drs-Bund, 28.11.2008 - BT-Drs 16/11127
  • LSG Sachsen-Anhalt, 18.10.2012 - L 1 RS 5/12

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der Intelligenz an

    Der Senat folgt nicht der Rechtsprechung des früheren 4. Senats und des jetzigen 5. Senats des BSG, wonach die Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem auch im Wege der Unterstellung (bzw. Auslegung von § 1 Abs. 1 Satz 1 AAÜG) vorliegen kann (so die ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats seit dem Urteil vom 19. März 2009 - L 1 R 91/06 -, zuletzt mit Urteil vom 09. August 2012 - L 1 R 31/11 -, www.sozialgerichtsbarkeit.de; siehe nachfolgend unter 1.).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 06.12.2012 - L 1 R 97/10

    Rentenversicherung - Beitrittsgebiet - Nachweis - Glaubhaftmachung - FZR

    Der eintragende Betrieb hat in der letzten Spalte der entsprechenden Seite des SVA mit Stempel und Unterschrift die Richtigkeit der Eintragung bestätigt (§§ 94, 95 VO zur Sozialpflichtversicherung der Arbeiter und Angestellten vom 17. November 1977, GBl. DDR I 1977, 373; vgl. auch LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 09. August 2012 - L 1 R 31/11 -, juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 18.10.2012 - L 1 R 113/10

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der Intelligenz an

    Es kann dahinstehen, ob der geltend gemachte Anspruch schon daran scheitert, dass der Kläger keine schriftliche Versorgungszusage erhalten hat (so die ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats seit dem Urteil vom 19. März 2009 - L 1 R 91/06 -, zuletzt Senatsurteil vom 09. August 2012 - L 1 R 31/11, www.sozialgerichtsbarkeit.de).
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