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LSG Sachsen-Anhalt, 10.07.2008 - L 2 AL 119/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
Verfahrensgang
- SG Halle, 24.08.2005 - S 3 AL 537/03
- LSG Sachsen-Anhalt, 10.07.2008 - L 2 AL 119/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 14.12.1999 - B 2 U 48/98 R
Folgebescheide im Beitragsrecht werden Gegenstand des sozialgerichtlichen …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 10.07.2008 - L 2 AL 119/05
Dies richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, wobei die vertragliche Gestaltung im Vordergrund steht, die allerdings zurücktritt, wenn die tatsächlichen Verhältnisse entscheidend davon abweichen (vgl. BSG, Urteil vom 14. Dezember 1999, B 2 U 48/98 R, GmbHR 2000, 618 ff.).Ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis liegt dagegen dann nicht vor, wenn der Geschäftsführer an der Gesellschaft beteiligt ist und er allein oder jedenfalls mit Hilfe seiner Gesellschafterrechte die für das Beschäftigungsverhältnis typische Abhängigkeit vermeiden kann (BSG, Urteil vom 14. Dezember 1999, a.a.O.), insbesondere ihm sein tatsächlicher Einfluss auf die Willensbildung der GmbH gestattet, nicht genehme Weisungen der genannten Art zu verhindern.
- BSG, 08.08.1990 - 11 RAr 77/89
Abhängige Beschäftigung des Geschäftsführers einer GmbH
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 10.07.2008 - L 2 AL 119/05
(BSG, Urteil vom 8. August 1990, 11 RAr 77/89, SozR 3-2400, § 7 Nr. 4). - BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R
Fremd-Geschäftsführer - GmbH - Versicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 10.07.2008 - L 2 AL 119/05
Im Regelfall sind auch die geschäftsführenden Organe juristischer Personen, abhängig beschäftigt, wenn sie an deren Kapital nicht beteiligt sind (Fremdgeschäftsführer) (vgl. BSG, Urteil vom 18. Dezember 2001, B 12 KR 10/01 R, SozR 3-2400 § 7 Nr. 20). - BSG, 08.12.1987 - 7 RAr 25/86
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 10.07.2008 - L 2 AL 119/05
Im Einzelfall können die familiären Beziehungen dazu führen, dass die Geschäftsführertätigkeit überwiegend durch familiäre Rücksichtnahmen geprägt wird und es an der Ausübung eines Direktionsrechts durch die Gesellschafter völlig mangelt (BSG, Urteil vom 8. Dezember 1987, 7 Rar 25/86).