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   LSG Sachsen-Anhalt, 11.03.2010 - L 6 U 69/09   

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https://dejure.org/2010,68230
LSG Sachsen-Anhalt, 11.03.2010 - L 6 U 69/09 (https://dejure.org/2010,68230)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11.03.2010 - L 6 U 69/09 (https://dejure.org/2010,68230)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11. März 2010 - L 6 U 69/09 (https://dejure.org/2010,68230)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 11.03.2010 - L 6 U 69/09
    Maßgeblich ist für den Zusammenhang zwischen den beruflichen Belastungen und dem Gesundheitsschaden eine hinreichende Wahrscheinlichkeit, bei der mehr für als gegen den Zusammenhang spricht und ernste Zweifel ausscheiden (BSG, Urt. v. 9.5.06 - B 2 U 1/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).

    Welche Ursache wesentlich ist und welche nicht, muss aus der Auffassung des praktischen Lebens über die besonderen Beziehungen der Ursache zum Eintritt des Gesundheitsschadens abgeleitet werden (BSG, Urt. v. 9.5.06 - B 2 U 1/05 R - a.a.O.).

  • OLG Düsseldorf, 07.04.2011 - 6 U 7/10

    Verstoß gegen das Verbot der Marktmanipulation durch Herausgabe einer

    (a) Anders als in den bereits in der Vergangenheit durch den Senat entschiedenen Parallelverfahren - vgl. die Urteile vom 04. März 2010 - I 6 U 94/09 - (= AG 2011, 31 ff.) und vom 25. März 2010 - I-6 U 69/09 - spricht allerdings aufgrund der mittlerweile in das Verfahren eingeführten Ergebnisse des Strafverfahrens gegen den früheren Vorstandsvorsitzenden der Beklagten zumindest Einiges dafür, dass sich der Beklagte jedenfalls durch die Herausgabe der Pressemitteilung vom 20. Juli 2007 wegen einer vorsätzlichen Marktmanipulation gemäß § 20a WpHG strafbar gemacht haben könnte.
  • SG Karlsruhe, 27.03.2018 - S 1 U 3506/17

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    c) Damit lag bis zum Auftreten der Schmerzen im Bereich des rechten Kniegelenks des Klägers kein Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung vor, weil es an einem plötzlichen und von außen wirkenden Ereignis fehlte (vgl. hierzu auch LSG Baden-Württemberg vom 26.01.2009 - L 1 U 3612/08 -, Rdnr. 27; LSG Sachsen-Anhalt vom 26.08.2010 - L 6 U 69/09 -, Rdnr. 22 und LSG Berlin-Brandenburg vom 22.06.2012 - L 3 U 259/09 -, Rdnr. 21 ; ferner zuletzt Gerichtsbescheid des erkennenden Gerichts vom 18.04.2017 - S 1 U 3794/16 - ).
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