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   LSG Sachsen-Anhalt, 11.05.2010 - L 4 KR 66/06   

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https://dejure.org/2010,68207
LSG Sachsen-Anhalt, 11.05.2010 - L 4 KR 66/06 (https://dejure.org/2010,68207)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11.05.2010 - L 4 KR 66/06 (https://dejure.org/2010,68207)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11. Mai 2010 - L 4 KR 66/06 (https://dejure.org/2010,68207)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 17.05.2000 - B 3 KR 33/99 R

    Vergütungsanspruch des Krankenhauses bei ursprünglich unbefristeter

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 11.05.2010 - L 4 KR 66/06
    Ein Vorverfahren war mithin nicht durchzuführen und die Einhaltung einer Klagefrist nicht geboten (BSG, Urteil vom 17. Mai 2000 - B 3 KR 33/99 R, zitiert nach juris; stRspr).

    Vielmehr hat das BSG - bei ordnungsgemäßer Dokumentation des Krankenhauses im Übrigen - die vorbehaltlose Kostenzusage einer Krankenkasse lediglich als deklaratorisches Schuldanerkenntnis mit allenfalls beweisrechtlichen Auswirkungen bewertet (dazu grundlegend: BSG, Urteil vom 17. März 2000 - B 3 KR 33/99 R; Urteil vom 13. Dezember 2001 - B 3 KR 11/01 R, zitiert nach juris).

  • BSG, 19.11.1997 - 3 RK 21/96

    Abgrenzung von Krankenhausbehandlung und stationärer Rehabilitation, notwendige

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 11.05.2010 - L 4 KR 66/06
    Dabei kommt es insbesondere auf den Gesundheitszustand des Versicherten an, aber auch andere Faktoren können eine Rolle spielen, weil eine medizinische Versorgung, die als solche nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse in der Regel ambulant vorgenommen wird, gleichwohl auf Grund besonderer Gegebenheiten des Einzelfalles eine stationäre Krankenhausbehandlung erfordern kann (Urteil des BSG vom 19. Nov. 1997, SozR 3-2500 § 107 Nr. 1 S. 7 ).
  • BSG, 13.12.2001 - B 3 KR 11/01 R

    Krankenversicherung - Leistungen - Krankenhausbehandlung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 11.05.2010 - L 4 KR 66/06
    Vielmehr hat das BSG - bei ordnungsgemäßer Dokumentation des Krankenhauses im Übrigen - die vorbehaltlose Kostenzusage einer Krankenkasse lediglich als deklaratorisches Schuldanerkenntnis mit allenfalls beweisrechtlichen Auswirkungen bewertet (dazu grundlegend: BSG, Urteil vom 17. März 2000 - B 3 KR 33/99 R; Urteil vom 13. Dezember 2001 - B 3 KR 11/01 R, zitiert nach juris).
  • BSG, 23.07.2002 - B 3 KR 64/01 R

    Krankenkasse - Überprüfung der Krankenhausabrechnung - richtige Zuordnung der

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 11.05.2010 - L 4 KR 66/06
    Der Behandlungspflicht der zur Versorgung der Versicherten zugelassenen Krankenhäuser im Sinne des § 109 Abs. 4 Satz 2 SGB V steht ein Vergütungsanspruch gegenüber, der auf der Grundlage der gesetzlichen Ermächtigung in den §§ 16, 17 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) nach Maßgabe der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) in der Budget- und Entgeltvereinbarung entsteht (vgl. BSG, Urteil vom 23. Juli 2002 - B 3 KR 64/01 R).
  • BSG, 12.05.2005 - B 3 KR 30/04 R

    Krankenversicherung - Notwendigkeit einer Krankenhausbehandlung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 11.05.2010 - L 4 KR 66/06
    Ein Vergütungsanspruch für eine stationären Behandlung entsprechend der DRG-Abrechnung des Krankenhauses vom 20. Februar 2003 kann nur dann bestehen, wenn die zu prüfende Behandlung medizinisch notwendig gewesen ist (vgl. dazu allgemein BSG, Urteil vom 12. Mai 2005 - B 3 KR 30/04 R, zitiert nach juris).
  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 5/05 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 11.05.2010 - L 4 KR 66/06
    So hat schon der 1. Senat des BSG (Urteil vom 4. April 2006, BSGE 96, 161, 169 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 8) darauf hingewiesen, dass für die ärztliche Entscheidung, Behandlungsverfahren ambulant oder stationär durchzuführen, vor allem Risikoabwägungen ausschlaggebend sind.
  • BSG, 25.09.2007 - GS 1/06

    Krankenversicherung - Voraussetzungen für Gewährung von vollstationärer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 11.05.2010 - L 4 KR 66/06
    Nach der grundlegenden Entscheidung des Großen Senats des BSG vom 25. September 2007 (GS 1/06) und den zahlreichen Folgeentscheidungen des BSG haben die Krankenhausabrechnungsstreitigkeiten eine weitgehende Klärung erlangt.
  • BSG, 10.04.2008 - B 3 KR 19/05 R

    Krankenversicherung - Prüfung der Notwendigkeit einer vollstationären

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 11.05.2010 - L 4 KR 66/06
    Wesentlich ist ferner, dass eine nach den Regeln der ärztlichen Kunst geeignete ambulante Variante überhaupt zur Verfügung steht, und zwar so, dass sie für den Versicherten verfügbar und in zumutbarer Weise erreichbar ist (vgl. grundlegend dazu BSG, Urteil vom 10. April 2008 - B 3 KR 19/05 R, zitiert nach juris).
  • SG Dresden, 30.04.2009 - S 18 KR 58/06

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Vergütung erbrachter Behandlungsleistungen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 11.05.2010 - L 4 KR 66/06
    Diese Auffassung werde durch ein Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 30. April 2009 - S 18 KR 58/06 gestützt, was einen vergleichbaren Sachverhalt zum Gegenstand gehabt habe.
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