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   LSG Sachsen-Anhalt, 11.09.2013 - L 6 U 22/12   

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https://dejure.org/2013,50974
LSG Sachsen-Anhalt, 11.09.2013 - L 6 U 22/12 (https://dejure.org/2013,50974)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11.09.2013 - L 6 U 22/12 (https://dejure.org/2013,50974)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11. September 2013 - L 6 U 22/12 (https://dejure.org/2013,50974)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 44 Abs 2 SGB 10, § 8 SGB 10, § 66 Abs 1 S 1 SGB 1, § 62 SGB 1, § 65 Abs 1 Nr 2 SGB 1
    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Einstellung des Verfahrens durch den Sozialleistungsträger für die Vergangenheit - Versagungsbescheid gem § 66 Abs 1 S 1 SGB 1 - Abgrenzung zum Entziehungsbescheid - Überprüfung der Rechtmäßigkeit - objektive Feststellungslast des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 22.02.1995 - 4 RA 44/94

    Entziehung einer Sozialleistung wegen fehlender Mitwirkung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 11.09.2013 - L 6 U 22/12
    Die Beklagte hat darin lediglich das Verwaltungsverfahren über die Verletztengeldzahlung mit der nur mittelbaren Wirkung eines Leistungshindernisses eingestellt (im Gegensatz zu einer denkbaren Anspruchsvernichtung, vgl. BSG, Urt. v. 22.2.1995 - 4 RA 44/94 - SozR 3-1200 § 66 Nr. 3).

    Denn die Verfahrenseinstellung bzw. Versagung hat Dauerwirkung (vgl. für die Entziehung BSG, Urt. v. 22.2.1995 - 4 RA 44/94 - SozR 3-1200 § 66 Nr. 3).

  • BSG, 31.01.2006 - B 11a AL 5/05 R

    Arbeitslosigkeit - Beschäftigungssuche - Verletzung der Pflicht zum Nachweis von

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 11.09.2013 - L 6 U 22/12
    Dies ist - im Gegensatz zu Fällen der Entziehung von Leistungen - für Fälle der Versagung zulässig (anders, aber wegen des konkreten Bezugs auf Entziehungsfälle nicht tragend, BSG, Urt. v. 31.1.2006 - B 11a AL 5/05 R - Juris, Rdnr. 15, Urt. v. 28.2.1990 - 10 RKg 17/89 - Juris, Rdnr. 15, so wie hier wohl Urt. v. 19.9.2006 - B 14 AS 45/07 R - Juris, Rdnrn. 2, 27).
  • BSG, 19.09.2008 - B 14 AS 45/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Nachweis der Hilfebedürftigkeit - Geltung der

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 11.09.2013 - L 6 U 22/12
    Dies ist - im Gegensatz zu Fällen der Entziehung von Leistungen - für Fälle der Versagung zulässig (anders, aber wegen des konkreten Bezugs auf Entziehungsfälle nicht tragend, BSG, Urt. v. 31.1.2006 - B 11a AL 5/05 R - Juris, Rdnr. 15, Urt. v. 28.2.1990 - 10 RKg 17/89 - Juris, Rdnr. 15, so wie hier wohl Urt. v. 19.9.2006 - B 14 AS 45/07 R - Juris, Rdnrn. 2, 27).
  • BSG, 17.02.2004 - B 1 KR 4/02 R

    Krankenversicherung - Mitwirkungspflicht - Versagung - Versagensbescheid -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 11.09.2013 - L 6 U 22/12
    Diesen Spielraum kann der Kläger nicht mit dem Antrag nach § 44 SGB X geltend machen, weil der Ablehnungsbescheid eine stärkere Belastung darstellt als der Versagungsbescheid (vgl. zum Gedanken der stärkeren Beschwer als Alternative BSG, Urt. v. 17.2. 2004 - B 1 KR 4/02 R - Juris, Rdnr. 29).
  • BSG, 28.02.1990 - 10 RKg 17/89

    Entziehung des Kindergeldes, Rückforderungsvorbehalt

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 11.09.2013 - L 6 U 22/12
    Dies ist - im Gegensatz zu Fällen der Entziehung von Leistungen - für Fälle der Versagung zulässig (anders, aber wegen des konkreten Bezugs auf Entziehungsfälle nicht tragend, BSG, Urt. v. 31.1.2006 - B 11a AL 5/05 R - Juris, Rdnr. 15, Urt. v. 28.2.1990 - 10 RKg 17/89 - Juris, Rdnr. 15, so wie hier wohl Urt. v. 19.9.2006 - B 14 AS 45/07 R - Juris, Rdnrn. 2, 27).
  • BSG, 20.07.2010 - B 2 U 17/09 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 11.09.2013 - L 6 U 22/12
    Denn diesen Rechtsverstoß hat der Kläger nicht - wie erforderlich (vgl. BSG, Urt. v. 20.7.2010 - B 2 U 17/09 R - zitiert nach Juris, Rdnr. 37 ff.) - im Rahmen der fristgerechten Rechtsbehelfe gegen den Bescheid vom 18. Juli 2005 beanstandet.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2022 - L 21 AS 559/21

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II

    Als Rechtsgrundlage einer Überprüfung von Versagungsbescheiden kann, wie vom Kläger vorgetragen, § 44 SGB X in Betracht gezogen werden (für eine Anwendbarkeit von § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB X auch auf Versagungs- und Entziehungsbescheide LSG Neustrelitz, Urteil vom 29.11.2018 - L 8 AS 354/16 -, juris Rn. 38ff.; offen gelassen BSG, Beschluss vom 18.11.2019 - B 14 AS 6/19 BH -, juris Rn. 3; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 11.09.2013 - L 6 U 22/12 -, juris Rn. 46).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 29.11.2018 - L 8 AS 354/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren -

    Jedoch trifft die Behörde (auch) bereits mit einem Entziehungs- oder Versagungsbescheid nach § 66 SGB I eine unmittelbare Entscheidung, dass eine bestimmte bereits gewährte Sozialleistungen wieder entzogen bzw. - falls wie hier noch keine Gewährung erfolgt ist - versagt wird, d.h. zumindest erst einmal nicht erbracht wird, so dass auch in diesen Fällen bei eingetretener Bestandskraft des Bescheides zwischen den Beteiligten - ggf. bis zu einer Nachholung der Mitwirkung - feststeht, dass für einen bestimmten Zeitraum keine Leistungen zu erbringen sind (offen gelassen von LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 11. September 2013 - L 6 U 22/12 - Rdnr. 46, juris, angesichts einer bloßen Einstellung des Verwaltungsverfahrens, die an § 44 Abs. 2 SGB X zu messen sei).
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