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   LSG Sachsen-Anhalt, 11.12.2008 - L 6 U 47/06   

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https://dejure.org/2008,72630
LSG Sachsen-Anhalt, 11.12.2008 - L 6 U 47/06 (https://dejure.org/2008,72630)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11.12.2008 - L 6 U 47/06 (https://dejure.org/2008,72630)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11. Dezember 2008 - L 6 U 47/06 (https://dejure.org/2008,72630)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Celle, 31.08.2000 - 13 U 86/00

    Bauvorhaben; Sicherheitseinbehalt; Wirksamkeit; Nutzfertigkeit; Mangelfreiheit ;

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 11.12.2008 - L 6 U 47/06
    Während des anschließenden Klageverfahrens beim Sozialgericht Magdeburg (S 13 U 86/00) erkannte die Beklagte das Ereignis vom 29. September 1998 als versicherten Arbeitsunfall (Wegeunfall) an und kündigte an, Leistungen nach den gesetzlichen Vorschriften zu erbringen.

    Zur Begründung hat er ausgeführt, die Beklagte halte nicht mehr an ihrem Anerkenntnis im sozialgerichtlichen Verfahren S 13 U 86/00 (Sozialgericht Magdeburg) fest.

    Schließlich ist die Beklagte auch nicht von ihrem Anerkenntnis im Verfahren vor dem Sozialgericht Magdeburg (S 13 U 86/00) abgewichen.

    Einen solchen Leistungsanspruch dem Grunde nach, aber auch nicht mehr, hat die Beklagte im Verfahren vor dem Sozialgericht Magdeburg (S 13 U 86/00) anerkannt.

  • BSG, 18.03.2008 - B 2 U 1/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Leistungsversagung - Leistungsentziehung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 11.12.2008 - L 6 U 47/06
    Vielmehr ist ein Ursachenzusammenhang zwischen der strafbaren Handlung und dem Arbeitsunfall erforderlich (BSG, Urt. v. 18. März 2008 - B 2 U 1/07 R - SozR 4-2700 § 101 Nr. 1, m.w.Nachw.).

    Vorliegend ist keiner der möglichen Fehler bei der Ermessensausübung (vgl. hierzu: BSG, Urt. v. 18. März 2008 - B 2 U 1/07 R - a.a.O.) in Form einer Ermessensüberschreitung, eines Ermessensnichtgebrauchs sowie einer Ermessensunterschreitung, eines Ermessensmangels, eines Ermessensfehlgebrauchs oder eines Ermessensmissbrauchs gegeben.

    Letztlich zielt § 101 Abs. 2 Satz 1 SGB VII ähnlich wie die vergleichbaren Vorschriften zur gesetzlichen Krankenversicherung (§ 52 Abs. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung) und zur gesetzlichen Rentenversicherung (§ 104 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung) auf die Versagung von sozialem Schutz bzw. sozialer Sicherheit ab, weil der Betreffende durch sein strafrechtlich als Verbrechen oder vorsätzliches Vergehen zu bewertendes Verhalten sozialethische Mindeststandards verletzt hat (zum Ganzen: BSG, Urt. v. 18. März 2008 - B 2 U 1/07 R - a.a.O.).

    Der Unfallversicherungsträger muss und kann nicht bei jedem dieser Gesichtspunkte auf alle Einzelheiten eingehen, vielmehr genügt es, wenn er die maßgebenden und tragenden Gesichtspunkte in der Begründung des Bescheides mitteilt (nochmals: BSG, Urt. v. 18. März 2008 - B 2 U 1/07 R - a.a.O.; ebenso schon BVerwGE 22, 215 m.w.N.).

  • BSG, 11.10.1994 - 9 RV 8/94

    Soldatenversorgung - Verkehrsunfall - Verurteilung - Gefährdung des

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 11.12.2008 - L 6 U 47/06
    Die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit haben bei einer Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Entscheidung nach § 101 Abs. 2 Satz 1 SGB VII keine eigenen Ermittlungen und Beweiswürdigungen vorzunehmen (vgl. BSG, Urt. v. 11. Oktober 1994 - 9 RV 8/94 - BSGE 75, 180, 183, SozR 3-3200 § 81 Nr. 12, zu einem ähnlichen Fall im Soldatenversorgungsrecht).

    Außerdem haben die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit bei einer Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Entscheidung nach § 101 Abs. 2 Satz 1 SGB VII keine eigenen Ermittlungen und Beweiswürdigungen vorzunehmen (vgl. oben: BSG, Urt. v. 11. Oktober 1994 - 9 RV 8/94 - a.a.O.).

  • BSG, 19.12.2000 - B 2 U 45/99 R

    wilde Motorradfahrt zur Meisterschule - Auch ein in strafbarer Weise (§ 315c

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 11.12.2008 - L 6 U 47/06
    Der Normzweck des § 101 Abs. 2 Satz 1 SGB VII ergibt sich aus der Zusammenschau mit § 7 Abs. 2 SGB VII, nach dem verbotswidriges Verhalten einen Versicherungsfall nicht ausschließt, und dem Begriff des Arbeitsunfalls nach § 8 Abs. 1 SGB VII, nach dem kein Arbeitsunfall wegen fehlenden inneren Zusammenhangs mit der versicherten Tätigkeit gegeben ist, wenn die Verrichtung zur Zeit des Unfalls nicht mit einer auf die versicherte Tätigkeit gerichteten Handlungstendenz ausgeübt wird, z.B. bei einer Wettfahrt (BSG, Urt. v. 19. Dezember 2000 - B 2 U 45/99 R - SozR 3-2200 § 550 Nr. 21; Urt. v. 4. Juni 2002 - B 2 U 11/01 R - SozR 3-2700 § 8 Nr. 10).
  • BSG, 04.06.2002 - B 2 U 11/01 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Handlungstendenz - eigensüchtiges Verhalten -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 11.12.2008 - L 6 U 47/06
    Der Normzweck des § 101 Abs. 2 Satz 1 SGB VII ergibt sich aus der Zusammenschau mit § 7 Abs. 2 SGB VII, nach dem verbotswidriges Verhalten einen Versicherungsfall nicht ausschließt, und dem Begriff des Arbeitsunfalls nach § 8 Abs. 1 SGB VII, nach dem kein Arbeitsunfall wegen fehlenden inneren Zusammenhangs mit der versicherten Tätigkeit gegeben ist, wenn die Verrichtung zur Zeit des Unfalls nicht mit einer auf die versicherte Tätigkeit gerichteten Handlungstendenz ausgeübt wird, z.B. bei einer Wettfahrt (BSG, Urt. v. 19. Dezember 2000 - B 2 U 45/99 R - SozR 3-2200 § 550 Nr. 21; Urt. v. 4. Juni 2002 - B 2 U 11/01 R - SozR 3-2700 § 8 Nr. 10).
  • BVerwG, 14.10.1965 - II C 3.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 11.12.2008 - L 6 U 47/06
    Der Unfallversicherungsträger muss und kann nicht bei jedem dieser Gesichtspunkte auf alle Einzelheiten eingehen, vielmehr genügt es, wenn er die maßgebenden und tragenden Gesichtspunkte in der Begründung des Bescheides mitteilt (nochmals: BSG, Urt. v. 18. März 2008 - B 2 U 1/07 R - a.a.O.; ebenso schon BVerwGE 22, 215 m.w.N.).
  • VG Köln, 10.10.2017 - 7 K 3344/14
    Andere Verbraucher mit Interesse an der Behandlung von schweren, müden Beinen, die bisher noch keine ärztliche Beratung gesucht hätten, würden allenfalls eine generell positive Wirkung vermuten (OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.06.2006 - 6 U 47/06 - : "W. B. Balsam").

    Die Kammer folgt insoweit nicht dem von der Klägerin zitierten Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 14.06.2006 - 6 U 47/06 - , das Patienten mit längerer Leidensgeschichte aus dem Kreis der Kaufinteressenten ausnimmt.

    Insbesondere kann sich die Klägerin nicht auf das wettbewerbsrechtliche Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 14.06.2006 - 6 U 47/06 - stützen, das die Vermarktung einer rosskastanienhaltigen Salbe als Kosmetikum bestätigt hat.

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