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   LSG Sachsen-Anhalt, 09.10.2014 - L 5 AS 673/13   

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LSG Sachsen-Anhalt, 09.10.2014 - L 5 AS 673/13 (https://dejure.org/2014,85306)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09.10.2014 - L 5 AS 673/13 (https://dejure.org/2014,85306)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09. Oktober 2014 - L 5 AS 673/13 (https://dejure.org/2014,85306)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 40 Abs 1 S 1 SGB 2, § 40 Abs 1 S 2 Nr 1 SGB 2, § 48 Abs 1 S 1 SGB 10, § 48 Abs 1 S 2 Nr 4 SGB 10, § 50 Abs 1 S 1 SGB 10
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rechtmäßigkeit und Zulässigkeit der Aufhebung der Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts trotz Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens - Erstattungsforderung als Insolvenzforderung - fehlende Befugnis zum ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Rechtmäßigkeit der Aufhebung der Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung; Leistungsbewilligung; Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts; Erstattung; Insolvenzeröffnung; Insolvenzforderung; Vollstreckungsverbot; Insolvenzforderung; Aufhebung der Leistungsbewilligung; Erstattungsforderung; Anmeldung zur Insolvenztabelle

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Rechtmäßigkeit der Aufhebung der Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (27)

  • BSG, 18.02.2010 - B 14 AS 76/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 09.10.2014 - L 5 AS 673/13
    Der maßgebende Bezugspunkt ist der Eintritt einer Änderung (BSG, Urteil vom 18. Februar 2010 - B 14 AS 76/08 R).

    - B 14 AS 76/08 R; BSG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - B 4 AS 48/07 R).

    Im Rahmen einer Aufhebung und Erstattung im Anwendungsbereich des § 330 Abs. 2 und 3 SGB III iVm § 40 Abs. 1 Nr. 1 SGB II ist für Vertrauensschutz oder Ermessenserwägungen kein Raum (vgl. BSG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - B 4 AS 48/07 R; BSG, Urteil vom 18. Februar 2010 - B 14 AS 76/08 R).

    Liegen die Voraussetzungen für eine Aufhebung eines Leistungsbescheides nach diesen Vorschriften vor, kann sich ein Leistungsempfänger auch nicht auf den Verbrauch der Sozialleistung berufen (vgl. BSG, Urteil vom 18. Februar 2010 - B 14 AS 76/08 R).

  • BSG, 17.05.2001 - B 12 KR 32/00 R

    Einzugsstelle - Feststellung der Konkursforderung durch Verwaltungsakt -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 09.10.2014 - L 5 AS 673/13
    Soweit dieses in seinen Entscheidungen ausführt, dass Insolvenzforderungen durch die Leistungsträger ohne vorherige Bescheiderteilung zur Insolvenztabelle anzumelden sind (vgl. BSG, Urteil vom 17. Mai 2001 - B 12 KR 32/00 R, juris Rn. 14, zu Säumniszuschlägen), betrifft dies lediglich Verwaltungsakte, mit denen die Behörde Ansprüche gegenüber der Insolvenzmasse geltend macht oder feststellt.

    - B 12 KR 32/00 R, juris Rn. 14; BFG, Urteil vom 18. Dezember 2002 - 1 R 33/01, juris Rn. 6; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11. März 2003 - 1 M 268/02, juris Rn. 17).

    Begründet im Sinne des § 38 InsO ist ein Anspruch, wenn der Rechtsgrund für sein Entstehen bereits vor Insolvenzeröffnung gelegt war, mag die Forderung auch erst nach Insolvenzeröffnung entstehen (BSG, Urteil vom 17. Mai 2001 - B 12 KR 32/00 R, juris Rn. 21, welches die Entscheidung des LSG BW, Urteil vom 19. Mai 2010 - L 3 AS 3121/06, juris Rn. 26, welches die streitige Forderung als Insolvenzforderung angesehen hatte, bestätigt hat; BGH, Beschluss vom 7. April 2005 - IX ZB 129/03, juris Rn. 15; BFH, Urteil vom 8. März 2012 - V R 24/11, juris Rn. 27).

  • BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 48/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 09.10.2014 - L 5 AS 673/13
    § 122 Nr. 4; BSG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - B 4 AS 48/07 R).

    - B 14 AS 76/08 R; BSG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - B 4 AS 48/07 R).

    Im Rahmen einer Aufhebung und Erstattung im Anwendungsbereich des § 330 Abs. 2 und 3 SGB III iVm § 40 Abs. 1 Nr. 1 SGB II ist für Vertrauensschutz oder Ermessenserwägungen kein Raum (vgl. BSG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - B 4 AS 48/07 R; BSG, Urteil vom 18. Februar 2010 - B 14 AS 76/08 R).

  • BVerwG, 12.06.2003 - 3 C 21.02

    Gesamtvollstreckungs- und Konkursverfahren; Sequestration; Leistungsbescheid;

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 09.10.2014 - L 5 AS 673/13
    Sondern sie hindert die Insolvenzgläubiger schon daran, sich außerhalb des Insolvenzverfahrens einen Titel wegen einer Insolvenzforderung zu verschaffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Juni 2003 - 3 C 21/02, juris Rn. 17).

    Hebt die Verwaltung nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens einen Bescheid auf, mit dem für die Zeit vor der Verfahrenseröffnung Leistungen bewilligt und ausgezahlt wurden und fordert sie die Erstattung derselben, handelt es sich damit um eine Insolvenzforderung (vgl. BSG, Urteil vom 30. November 2011 B 11 AL 22/19 R, juris Rn. 13, 15 und 17; BVerwG, Urteil vom 12. Juni 2003 - 3 C 21/02, juris Rn. 15).

  • BFH, 08.03.2012 - V R 24/11

    Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG im Insolvenzfall, Abgrenzung von

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 09.10.2014 - L 5 AS 673/13
    - V R 24/11, juris Rn. 27).

    Begründet im Sinne des § 38 InsO ist ein Anspruch, wenn der Rechtsgrund für sein Entstehen bereits vor Insolvenzeröffnung gelegt war, mag die Forderung auch erst nach Insolvenzeröffnung entstehen (BSG, Urteil vom 17. Mai 2001 - B 12 KR 32/00 R, juris Rn. 21, welches die Entscheidung des LSG BW, Urteil vom 19. Mai 2010 - L 3 AS 3121/06, juris Rn. 26, welches die streitige Forderung als Insolvenzforderung angesehen hatte, bestätigt hat; BGH, Beschluss vom 7. April 2005 - IX ZB 129/03, juris Rn. 15; BFH, Urteil vom 8. März 2012 - V R 24/11, juris Rn. 27).

  • BGH, 07.04.2005 - IX ZB 129/03

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Feststellung der Rücknahme eines

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 09.10.2014 - L 5 AS 673/13
    - IX ZB 129/03, juris, Rn. 15).

    Begründet im Sinne des § 38 InsO ist ein Anspruch, wenn der Rechtsgrund für sein Entstehen bereits vor Insolvenzeröffnung gelegt war, mag die Forderung auch erst nach Insolvenzeröffnung entstehen (BSG, Urteil vom 17. Mai 2001 - B 12 KR 32/00 R, juris Rn. 21, welches die Entscheidung des LSG BW, Urteil vom 19. Mai 2010 - L 3 AS 3121/06, juris Rn. 26, welches die streitige Forderung als Insolvenzforderung angesehen hatte, bestätigt hat; BGH, Beschluss vom 7. April 2005 - IX ZB 129/03, juris Rn. 15; BFH, Urteil vom 8. März 2012 - V R 24/11, juris Rn. 27).

  • BSG, 22.08.2012 - B 14 AS 165/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung zu Unrecht erbrachter

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 09.10.2014 - L 5 AS 673/13
    Das Widerspruchsverfahren ersetzt die förmliche Anhörung, wenn dem Beteiligten die Möglichkeit gegeben war, sich im Widerspruchsverfahren sachgerecht zu äußern (BSG, SozR 3-2500 § 82 Nr. 3; BSG, Urteil vom 22. August 2012 - B 14 AS 165/11 R).

    Es reicht auch, wenn dem Beteiligten auf andere Weise im Laufe des Widerspruchsverfahrens alle entscheidungserheblichen Tatsachen zur Kenntnis gebracht wurden, so dass er sich zu ihnen sachgerecht äußern konnte (BSG, Urteil vom 22. August 2012 - B 14 AS 165/11 R).

  • BSG, 26.09.1991 - 4 RK 4/91

    Anhörung bei Massenverwaltungsakten, Widerspruchseinlegung, Nachholung,

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 09.10.2014 - L 5 AS 673/13
    Die Nachholung der Anhörung erfordert, dass der Verwaltungsträger dem Betroffenen die entscheidungserheblichen Tatsachen so unterbreitet, dass er sie als solche erkennen und sich zu ihnen sachgerecht äußern kann (BSGE 69, 247, 252).

    Das Anhörungsrecht bezieht sich nur auf die Tatsachen, auf die es nach der materiellrechtlichen Ansicht der Verwaltung objektiv ankommt, nicht aber auf Rechtsfragen oder die Richtigkeit der Begründung (vgl. BSGE 69, 247).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2010 - 9 S 1.09

    Einstweiliger Rechtsschutz; Erschließungsbeitrag; Vorausleistungsbescheid;

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 09.10.2014 - L 5 AS 673/13
    Die Gegenauffassung (vgl. Ehricke, in: Kirchhof/Stürner/Eidenmüller, InsO, 3. Auflage 2013, § 35 Rn. 17 unter Hinweis auf OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. Januar 2010 - OVG 9 S 1/09) verkennt, dass es auf den Zeitpunkt der Entstehung der Forderung nicht ankommt.
  • BSG, 30.11.2011 - B 11 AL 22/10 R

    Insolvenzrechtliche Behandlung von Ansprüchen der BA auf Rückzahlung von

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 09.10.2014 - L 5 AS 673/13
    Für die hier zu beurteilende Zulässigkeit der Aufhebung von bewilligten Leistungen lässt sich daraus nichts ableiten (vgl. auch BSG, Urteil vom 30. November 2011 - B 11 AL 22/10, juris Rn. 11, welches die Aufhebung der Bewilligung eines Eingliederungszuschusses nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens für rechtmäßig angesehen hat).
  • VG Frankfurt/Main, 19.04.2012 - 1 K 3190/11

    Subvention

  • BFH, 24.08.2004 - VIII R 14/02

    Eröffnung des Konkurs- bzw. Insolvenzverfahrens: FA darf bis zum Prüfungstermin

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.03.2003 - 1 M 268/02

    Buchgrundstück, Beitragspflicht, Insolvenzverfahren - Forderung, Anmeldung,

  • BSG, 12.09.2019 - B 11 AL 22/19 B

    Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • BSG, 03.05.2001 - B 11 AL 71/00 R

    Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit - Erreichbarkeit des Arbeitslosen - Briefpost -

  • BSG, 16.06.1999 - B 9 V 15/98 R

    Kriegsopferversorgung - sowjetische Besatzungszone - Verwaltungsentscheidung -

  • BSG, 23.09.1997 - 2 RU 44/96

    Ende der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen einen Verwaltungsakt bei

  • BSG, 09.06.1999 - B 6 KA 70/98 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Widerruf - bedarfsabhängige Ermächtigung -

  • BSG, 12.12.2001 - B 6 KA 3/01 R

    Gemeinschaftspraxis - Gesamtschuldner - Bekanntgabe - Bestimmtheit - Ermessen -

  • BSG, 14.07.1994 - 7 RAr 104/93

    Bewilligungsbescheid - Verfahrensmangel - Heilung - Erstattungsansprüche

  • BSG, 21.03.1996 - 11 RAr 101/94

    Zuflußprinzip bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.02.2012 - 1 L 184/11

    Aufhebung eines Zuwendungsbescheides im Insolvenzverfahren

  • BSG, 23.05.2012 - B 14 AS 133/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines rechtwidrigen

  • BSG, 30.04.1997 - 12 RK 34/96

    Aufhebung der Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung

  • BVerwG, 27.05.1997 - 3 B 152.96

    Grundsätzliche Klärungsbedürfigkeit einer Rechtsfrage - Auslegung und

  • BSG, 20.03.2007 - B 2 U 21/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente - Stützrente - Aufhebung -

  • BSG, 06.11.1985 - 10 RKg 3/84

    Behindertes Kind - Rückwirkende Bewilligung einer Rente - Ablehnung des Antrags

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2019 - L 13 AS 234/17

    Rückforderung vorläufig bewilligter Leistungen nach dem SGB II; Eröffnung eines

    Die endgültige Leistungsfestsetzung ist vielmehr Bedingung dafür, dass eine ggf. im Insolvenzverfahren durch Anmeldung zur Tabelle gegenüber der Insolvenzmasse geltend zu machende Erstattungsforderung entsteht (vgl. zur Aufhebung einer Leistungsbewilligung nach § 48 SGB X während des Insolvenzverfahrens: Landessozialgericht [LSG] Sachsen-Anhalt, Urteil vom 9. Oktober 2014 - L 5 AS 673/13 - juris Rn. 41 ff. m. w. N.).
  • LSG Hamburg, 28.04.2021 - L 3 R 4/20

    Erstattung von Hinterbliebenenrente wegen verschwiegener Wiederheirat

    Dies gilt selbst dann, wenn - wie hier - die daraus entstehende Forderung als Insolvenzforderung anzusehen ist (LSG Sachsen-Anhalt v. 09.10.2014 - L 5 AS 673/13 in juris, Rn 41).

    Die Aufhebung ist deshalb zwingende Voraussetzung für das Entstehen einer im Insolvenzverfahren berücksichtigungsfähigen Forderung (LSG Sachsen-Anhalt v. 09.10.2014 - L 5 AS 673/13 in juris, Rn 41 mit weiteren Nachweisen).

    Zu den Vollstreckungsmaßnahmen gehört nach herrschender Meinung der Erlass eines Leistungsbescheids (BSG v 17.05.2001 - B 12 KR 32/00 R -, BSGE 88, 146-153, SozR 3-2400 § 24 Nr. 4, SozR 3-7910 § 61 Nr. 1, SozR 3-7910 § 146 Nr. 1, Rn. 16; LSG Sachsen-Anhalt v. 09.10.2014 - L 5 AS 673/13 in juris, Rn 48 mit weiteren Nachweisen).

    Ein Leistungsträger hat deshalb keine Befugnis, zur Durchsetzung einer Insolvenzforderung einen Verwaltungsakt zu erlassen, mit dem eine Erstattung verlangt wird (vgl. BVerwG, a. a. O., Rn. 16; BSG, Urteil vom 17. Mai 2001 a.a.O.; LSG Sachsen-Anhalt v. 09.10.2014 - L 5 AS 673/13 in juris, Rn. 48).

  • LSG Hessen, 04.04.2022 - L 5 R 101/19

    Rechtmäßigkeit der Rücknahme einer Bewilligung von Rente wegen voller

    Die Kammer schließe sich insoweit der Rechtsprechung des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt (vgl. Urteil vom 9. Oktober 2014, L 5 AS 673/13, juris) an, wonach zwischen der Aufhebungs- und der Erstattungsverfügung zu unterscheiden sei.

    Das Sozialgericht hat aber zurecht ausgeführt, dass die Aufhebung bzw. Rücknahme einer Leistungsbewilligung nach Verfahrenseröffnung - anders als der Erstattungsbescheid - auch dann zulässig ist, wenn sie eine Insolvenzforderung betrifft (so etwa LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 12. April 2013, L 5 AS 673/13).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2020 - L 7 AS 712/20
    Die endgültige Leistungsfestsetzung ist damit zwingende Voraussetzung für das Entstehen einer im Insolvenzverfahren berücksichtigungsfähigen Forderung und wird daher nicht durch die Vorschriften der InsO ausgeschlossen (LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 27.03.2019 - L 13 AS 234/17; LSG Sachsen-Anhalt Urteil vom 09.10.2014 - L 5 AS 673/13).
  • SG Kassel, 21.03.2019 - S 6 R 222/16
    Die Kammer schließt sich insoweit der Rechtsprechung des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt (vgl. Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 09. Oktober 2014 - L 5 AS 673/13 -, juris) an, wonach zwischen der Aufhebungs- und der Erstattungsverfügung zu unterscheiden ist.

    Sondern sie hindert die Insolvenzgläubiger schon daran, sich außerhalb des Insolvenzverfahrens einen Titel wegen einer Insolvenzforderung zu verschaffen (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 9. Oktober- L 5 AS 673/13-, juris, Rn. 48f. mit Verweis auf: BVerwG, Urteil vom 12. Juni 2003 - 3 C 21/02, juris Rn. 17).

  • SG Hannover, 27.01.2017 - S 43 AS 1056/16

    Auswirkung auf Erstattungsbescheid; Erstattungsverwaltungsakt;

    Abweichend von LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 12.04.2013 - L 5 AS 673/13 enthält § 89 InsO (bzw. § 294 Abs. 1 InsO (nach Antrag auf Restschuldbefreiung)) nur ein Vollstreckungsverbot, hindert den Insolvenzgläubiger indes nicht daran, sich außerhalb des Insolvenzverfahrens einen Titel wegen einer Insolvenzforderung (vgl. § 38 InsO) zu verschaffen, denn die Schaffung eines Vollstreckungstitels dient lediglich der Vorbereitung der Zwangsvollstreckung; solche vorbereitenden Maßnahmen sind von § 89 InsO bzw. § 294 Abs. 1 InsO nicht umfasst.

    Nach der Rechtsprechung des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt (Urteil vom 09. Oktober 2014, Az.: L 5 AS 673/13) ist der Leistungsträger nicht berechtigt, einen Erstattungsbescheid zu erlassen, wenn es sich um eine Insolvenzforderung handelt, denn dann fehle ihm die Befugnis, eine solche durch Verwaltungsakt festzustellen.

  • BGH, 27.11.2019 - 5 StR 537/19

    Erstreckung der Einziehung von Wertersatz auf durch Betrug erlangte

    Zwar hat - worauf der Generalbundesanwalt zutreffend hinweist - der Leistungsträger die Leistungsbescheide nach den Urteilsfeststellungen nicht innerhalb der in § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X bezeichneten Jahresfrist zurückgenommen, weswegen kein Erstattungsanspruch nach § 50 Abs. 1 Satz 1 SGB X entstehen konnte (vgl. BVerwG, NVwZ 2015, 1392, 1393 (zu § 49a Abs. 1 Satz 1 VwVfG); LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 9. Oktober 2014 - L 5 AS 673/13, juris Rn. 41).
  • SG Trier, 17.02.2017 - S 4 R 9/16

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zugunstenverfahren nach § 44 SGB 10 -

    Dies entspreche der ständigen Rechtsprechung u.a. des BGH (Beschluss v. 22.9.2011 - IX ZB 121711; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 13.4.2011, L 11 KA 113/10 B; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 9.10.2014, L 5 AS 673/13; SG Magdeburg, Urteil v. 11.7.2007, S 12 KA 711/06).
  • SG Bayreuth, 03.12.2020 - S 9 AS 506/19

    Leistungen, Bescheid, Insolvenzverfahren, Krankenversicherung, Bewilligung,

    Der Beklagte hat nicht während eines laufenden Insolvenzverfahrens einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid erlassen, sondern nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens am 29. April 2019 (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27. März 2019 - L 13 AS 234/17 - juris, Rdnr. 40 und LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 9. Oktober 2014 - L 5 AS 673/13 - juris).
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