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   LSG Sachsen-Anhalt, 14.02.2008 - L 2 B 307/07 AS ER   

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https://dejure.org/2008,32851
LSG Sachsen-Anhalt, 14.02.2008 - L 2 B 307/07 AS ER (https://dejure.org/2008,32851)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14.02.2008 - L 2 B 307/07 AS ER (https://dejure.org/2008,32851)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14. Februar 2008 - L 2 B 307/07 AS ER (https://dejure.org/2008,32851)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf vorläufig höhere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes; Rechtmäßigkeit der Beschränkung einer Erstattung von Kosten der Unterkunft auf angemessene Kosten unter Berücksichtigung verwertbaren Vermögens; Grenze der für selbst genutzten Wohnraum ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.02.2008 - L 2 B 307/07
    Die Prüfung der Angemessenheit der Kosten für die Unterkunft setzt nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 7. November 2006, a.a.O) grundsätzlich eine Einzelfallprüfung in mehreren Schritten voraus.

    Ist bzw. war dem Leistungsempfänger im Bedarfszeitraum eine andere bedarfsgerechte und kostengünstigere Wohnung konkret nicht verfügbar und zugänglich, sind die Unterkunftskosten in tatsächlicher Höhe weiter zu übernehmen (vgl. BSG, Urteil vom 7. November 2006, B 7b AS 10/06 R, zitiert nach juris).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 2/05 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.02.2008 - L 2 B 307/07
    (BSG, Urteil vom 7. November 2006, B 7b AS 2/05 R, zitiert nach juris), wobei eine Grenze bei einer Belegung von bis zu zwei Personen typisierend zu ziehen sei.
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.02.2008 - L 2 B 307/07
    In Übereinstimmung mit diesem Grundsatz und unter Zugrundelegung der faktischen Bedeutung der Wohnung für die Befriedigung der elementaren Lebensbedürfnisse des Großteils der Bevölkerung erfüllt das Besitzrecht des Mieters Funktionen, wie sie typischerweise dem Sacheigentum zukommen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 1993, 1 BvR 208/93, BVerfGE 89, 1 ff.).
  • LSG Thüringen, 07.07.2005 - L 7 AS 334/05

    Einstweilige Anordnung einer Gewährung von Leistungen zur Sicherung des

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.02.2008 - L 2 B 307/07
    Zum einen kann die tatsächliche Höhe der Heizkosten nur schwer im voraus beurteilt werden, zum anderen ist zu berücksichtigen, dass die Antragsgegnerin bei höheren Heizkosten in einer tatsächlich bezogenen Wohnung diese wohl auch übernehmen müsste, es sei denn es gibt Anhaltspunkte für einen Missbrauch beim Heizverbrauch (vgl. Thüringer LSG v. 7. Juli 2005 - L 7 AS 334/05 ER; Hess LSG - L6 AS 145/07 ER).
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