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   LSG Sachsen-Anhalt, 14.09.2016 - L 6 U 131/15   

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https://dejure.org/2016,45912
LSG Sachsen-Anhalt, 14.09.2016 - L 6 U 131/15 (https://dejure.org/2016,45912)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14.09.2016 - L 6 U 131/15 (https://dejure.org/2016,45912)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14. September 2016 - L 6 U 131/15 (https://dejure.org/2016,45912)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 2 Abs 1 Nr 9 SGB 7, § 6 Abs 1 S 1 Nr 2 SGB 7, § 7 Abs 1 S 1 SGB 4, § 150 Abs 1 S 1 SGB 7, § 150 Abs 1 S 2 SGB 7
    Gesetzliche Unfallversicherung - eigene Versicherungspflicht und Beitragspflicht - Abgrenzung: Unternehmer von unternehmerähnlicher Person - Vorstandsvorsitzender - Aktiengesellschaft im Bereich der Gesundheitswesen und der Wohlfahrtspflege - keine analoge Anwendung - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichtversicherung eines Vorstandmitglieds einer Kapitalgesellschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung; Beitragspflicht der Kapitalgesellschaft

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Vorstandsvorsitzender einer im Gesundheitswesen tätigen Aktiengesellschaft - keine eigene Unternehmerstellung - keine Pflichtversicherung gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 9 SGB VII - Regelung gilt nicht für unternehmerähnliche Personen - keine analoge Anwendung des § 150 Abs. 2 S. 2 SGB ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unfallversicherung - Vorstandsmitglied; wie Unternehmer selbständig Tätige; Beitragspflicht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 14.12.1999 - B 2 U 38/98 R

    Keine Versicherungspflicht für Vorstandsmitglieder in der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.09.2016 - L 6 U 131/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Verweis auf Urt. v. 14.12.1999 - B 2 U 38/98 R) seien Vorstandsmitglieder einer AG typischerweise nicht abhängig beschäftigt.

    Das SGB VII enthält insoweit nicht einen eigenen Begriff, sondern folgt der allgemeinen, überkommenen Abgrenzung abhängiger und selbständiger Beschäftigung in einem Gegensatzpaar, wie sie etwa § 7 Abs. 1 S. 1 des Vierten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB IV - schon in der Ursprungsfassung d. G. v. 23.12.1976, BGBl. I S. 3845) zu Grunde liegt (vgl. BSG, Urt. v. 14.12.1999 - B 2 U 38/98 R - Juris, Rdnr. 16, 24).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.04.2014 - L 6 U 69/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenentscheidung - Kostenprivileg gem § 183 SGG

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.09.2016 - L 6 U 131/15
    Dass er darin als Unternehmer bezeichnet war, ändert nichts daran, dass er auch aus Sicht der Beklagten nur für seine eigene Versicherung in Anspruch genommen worden ist und werden kann (vgl. zu der hier nicht betroffenen, insgesamt weiten Auslegung des Begriffs des Versicherten noch LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 22.4.2014 - L 6 U 69/11 - Juris, Rn. 15 ff.).
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