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   LSG Sachsen-Anhalt, 14.11.2013 - L 1 R 70/13   

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https://dejure.org/2013,46998
LSG Sachsen-Anhalt, 14.11.2013 - L 1 R 70/13 (https://dejure.org/2013,46998)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14.11.2013 - L 1 R 70/13 (https://dejure.org/2013,46998)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14. November 2013 - L 1 R 70/13 (https://dejure.org/2013,46998)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Gesetzliche Rentenversicherung - Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Anforderung an die Feststellung einer Berufsunfähigkeit bei Ausübung einer künstlerischen Tätigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfung der Berufsunfähigkeit nach Ausübung einer Tätigkeit als Unterhaltungskünstler; Soziale Zumutbarkeit eines Verweisungsberufs; Verweis auf das Mehrstufenschema des BSG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfung der Berufsunfähigkeit nach Ausübung einer Tätigkeit als Unterhaltungskünstler

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 29.07.2004 - B 4 RA 5/04 R

    Berufsunfähigkeit - Einordnung in das Mehrstufenschema - Fachschulausbildung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.11.2013 - L 1 R 70/13
    Auf welche anderen Berufstätigkeiten ein Versicherter nach seinem fachlichen und gesundheitlichen Leistungsvermögen noch zumutbar verwiesen werden kann, beurteilt das BSG nach einem von ihm entwickelten Mehrstufenschema (vgl. BSG, Urteil vom 29. Juli 2004 - B 4 RA 5/04 R - juris).

    Dabei werden folgende Stufen unterschieden: Ungelernte Berufe (Stufe 1); Berufe mit einer Ausbildung bis zu zwei Jahre (Stufe 2); Berufe mit einer Ausbildung von mehr als zwei Jahren (Stufe 3); Berufe, die zusätzliche Qualifikationen oder Erfahrungen oder den erfolgreichen Besuch einer Fachschule voraussetzen (Stufe 4), zu ihr gehören Facharbeiter mit Vorgesetztenfunktion gegenüber anderen Facharbeitern, Spezialfacharbeiter, Meister, Berufe mit Fachschulqualifikation als Eingangsvoraussetzung; Berufe, die einen erfolgreichen Abschluss einer Fachhochschule oder eine zumindest gleichwertige Berufsausbildung voraussetzen (Stufe 5); Berufe, deren hohe Qualität regelmäßig auf einem Hochschulstudium oder einer vergleichbaren Qualifikation beruht (Stufe 6; zu diesen Stufen: BSG, Urteil vom 29. Juli 2004 - B 4 RA 5/04 R - juris).

  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.11.2013 - L 1 R 70/13
    Das Restleistungsvermögen des Klägers reicht nämlich noch für Verrichtungen wie z.B. Zureichen, Abnehmen, leichte Reinigungsarbeiten ohne Zwangshaltungen, Kleben, Sortieren, Verpacken und Zusammensetzen von Teilen sowie Bürohilfsarbeiten aus (vgl. die Aufzählungen in dem Beschluss des Großen Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 19. Dezember 1996 - GS 2/95 -, SozR 3-2600 § 44 SGB VI Nr. 8 = BSGE 80, 24, 33f.; in der Anwendbarkeit auf die aktuelle Rechtslage bestätigt in BSG, Urteil vom 19. Oktober 2011 - B 13 R 78/09 R - juris, Rdnr. 14 ff.).
  • BSG, 16.11.2000 - B 13 RJ 79/99 R

    Verweisbarkeit einer Postfachverteilerin bei der Prüfung von Berufsunfähigkeit

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.11.2013 - L 1 R 70/13
    Sind sie hierzu aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, ist der qualitative Wert des bisherigen Berufs dafür maßgebend, auf welche Tätigkeiten die Versicherten verwiesen werden können (vgl. BSG, Urteil vom 24. Januar 1994 - 4 RA 35/93 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 41; Urteil vom 16. November 2000 - B 13 RJ 79/99 R - SozR 3-2600 § 43 Nr. 23, S. 78).
  • BSG, 12.09.1991 - 5 RJ 34/90

    Tarifvertragliche Einstufung bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.11.2013 - L 1 R 70/13
    Sozial zumutbar sind grundsätzlich nur Tätigkeiten der im Verhältnis zum bisherigen Beruf gleichen oder nächst niederen Stufe (vgl. BSG, Urteil vom 12. September 1991 - 5 RJ 34/90 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 17).
  • BSG, 19.10.2011 - B 13 R 78/09 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.11.2013 - L 1 R 70/13
    Das Restleistungsvermögen des Klägers reicht nämlich noch für Verrichtungen wie z.B. Zureichen, Abnehmen, leichte Reinigungsarbeiten ohne Zwangshaltungen, Kleben, Sortieren, Verpacken und Zusammensetzen von Teilen sowie Bürohilfsarbeiten aus (vgl. die Aufzählungen in dem Beschluss des Großen Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 19. Dezember 1996 - GS 2/95 -, SozR 3-2600 § 44 SGB VI Nr. 8 = BSGE 80, 24, 33f.; in der Anwendbarkeit auf die aktuelle Rechtslage bestätigt in BSG, Urteil vom 19. Oktober 2011 - B 13 R 78/09 R - juris, Rdnr. 14 ff.).
  • BSG, 29.03.1994 - 13 RJ 35/93

    Benennung von zumutbarer Verweisungstätigkeiten, Mehrstufenschema

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.11.2013 - L 1 R 70/13
    Dem unteren Bereich sind alle Tätigkeiten mit einer regelmäßigen (auch betrieblichen) Ausbildungs- oder Anlernzeit von 3 bis 12 Monaten und dem oberen Bereich dementsprechend die Tätigkeiten mit einer Ausbildungs- oder Anlernzeit von über 12 bis zu 24 Monaten zuzuordnen (vgl. BSG, Urteil vom 29. März 1994 - 13 RJ 35/93 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 45).
  • BSG, 25.01.1994 - 4 RA 35/93

    Berufsunfähigkeit - Mischtätigkeit - Erwerbsunfähigkeit

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.11.2013 - L 1 R 70/13
    Sind sie hierzu aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, ist der qualitative Wert des bisherigen Berufs dafür maßgebend, auf welche Tätigkeiten die Versicherten verwiesen werden können (vgl. BSG, Urteil vom 24. Januar 1994 - 4 RA 35/93 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 41; Urteil vom 16. November 2000 - B 13 RJ 79/99 R - SozR 3-2600 § 43 Nr. 23, S. 78).
  • BSG, 30.10.1985 - 4a RJ 53/84

    Befristete Beschäftigung - Arbeitsbeschaffungsmaßnahme -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 14.11.2013 - L 1 R 70/13
    Dabei ist nicht unbedingt auf die letzte Berufstätigkeit abzustellen, sondern auf diejenige, die bei im Wesentlichen ungeschwächter Arbeitskraft nicht nur vorübergehend eine nennenswerte Zeit ausgeübt wurde (vgl. BSG, Urteil vom 30. Oktober 1985 - 4a RJ 53/84 - SozR 2200 § 1246 Nr. 130).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.03.2014 - L 1 R 440/13
    Der Kläger trägt im vorliegenden Verfahren im Wesentlichen die gleichen Argumente vor, die auch Gegenstand des Verfahrens L 1 R 70/13 vor dem erkennenden Senat sind.

    Zu dieser Argumentation hat sich der Senat in dem zu dem Verfahren L 1 R 70/13 ergangenen PKH-Beschluss vom 16. August 2013 ausführlich geäußert.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.02.2015 - L 1 R 571/14
    Die Mitteilung über die Abrechnung der mit Bescheid vom 29. Mai 2013 festgestellten Rentennachzahlung bei gleichzeitiger Abrechnung eines Erstattungsanspruchs nach § 102 SGB X ergeht nicht in Form eines Verwaltungsaktes im Sinne des § 31 SGB X (vgl. Mutschler, Kasseler Kommentar, Band 3, Stand: März 2013, § 31 SGB X Rdnr. 20; Beschluss des erkennenden Senates vom 16. August 2013 - L 1 R 70/13).
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