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   LSG Sachsen-Anhalt, 15.03.2012 - L 1 R 154/09   

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LSG Sachsen-Anhalt, 15.03.2012 - L 1 R 154/09 (https://dejure.org/2012,6197)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15.03.2012 - L 1 R 154/09 (https://dejure.org/2012,6197)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15. März 2012 - L 1 R 154/09 (https://dejure.org/2012,6197)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 19.10.2010 - B 5 RS 3/09 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 15.03.2012 - L 1 R 154/09
    Der Senat ist nicht der Auffassung, dass das AAÜG den Kreis der "potenziell vom AAÜG ab 01. August 1991 erfassten" Personen erweitert und das Neueinbeziehungsverbot modifiziert hat (so aber BSG, Urteil vom 09. April 2002 - B 4 RA 31/01 R -, a. a. O., S. 12; nunmehr BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010 - B 5 RS 3/09 R - juris, Rdnr. 22, 23).

    Selbst wenn man wegen des verwendeten Begriffs "Zugehörigkeit" zu einem Verständnis der Norm gelangen würde, welches nicht allein auf die tatsächliche Einbeziehung abstellt, sondern auch eine fiktive Einbeziehung erfasst (so nunmehr der 5. Senat des BSG, siehe Urteil vom 19. Oktober 2010 - B 5 RS 3/09 R - juris, Rdnr. 23, 24, 27), verbietet sich dieses Ergebnis bei Berücksichtigung der weiteren Auslegungskriterien (Sinn und Zweck, Entstehungsgeschichte und Systematik, siehe zu den Auslegungskriterien z. B. BVerfG, Beschluss vom 08. Februar 1999 - 1 BvL 25/97 - juris).

    Es trifft auch nicht zu, dass bereits durch den EVertr das Neueinbeziehungsverbot modifiziert worden ist (so aber BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010 - B 5 RS 3/09 R - juris, Rdnr. 22).

    Darüber hinaus behandelt er, soweit danach untergegangene Versorgungszusagen wieder aufleben können (BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010 - B 5 RS 3/09 R - a. a. O.), keine Fälle der Neu-, sondern der Wiedereinbeziehung.

    Vor der Eintragung in das Handelsregister konnte es daher nicht zu einem Übergang von Arbeitsverhältnissen auf eine neue Kapitalgesellschaft als Rechtsnachfolgerin kommen (BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010 - B 5 RS 3/09 R - juris, Rdnr. 36 ff.).

  • Drs-Bund, 23.04.1991 - BT-Drs 12/405
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 15.03.2012 - L 1 R 154/09
    In den Gesetzesmaterialien findet sich kein Hinweis dafür, dass durch das AAÜG außer den Personen, die durch einen nach Art. 19 EVertr bindend gebliebenen Verwaltungsakt der DDR oder einer ihrer Untergliederungen oder später durch eine Rehabilitierungsentscheidung oder nach Art. 19 Satz 2 oder 3 EVertr (wieder) in ein Versorgungssystem einbezogen worden waren (BSG, Urteil vom 09. April 2002 - B 4 RA 31/01 R -, a. a. O., S. 11), weitere Personen einbezogen werden sollten (siehe BTDrs. 12/405, S. 113, 146; BTDrs. 12/786, S. 139; II A, IV A; BTDrs. 12/826, S. 4, 5, 10, 11, 21).

    Zwar wird dann ausgeführt, dass die Einhaltung der Vorgaben des EVertr zu nicht sachgerechten und zu nicht nur sozialpolitisch unvertretbaren Ergebnissen führen müsste und sich deshalb die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung ergebe (BTDrs. 12/405, S. 113).

    Auch bei der Begründung des § 1 AAÜG wird ausgeführt, dass diese Vorschrift den Geltungsbereich der nach dem EVertr vorgeschriebenen Überführung (und gerade keine darüber hinausgehende) festlegt (BTDrs. 12/405, S. 146).

    Ursprünglich war Satz 2 in der Gesetzesvorlage nicht enthalten (BTDrs. 12/405, S. 77).

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R

    Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem - Beitrittsgebiet - technischer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 15.03.2012 - L 1 R 154/09
    Der Kreis der potentiell vom AAÜG erfassten Personen umfasst diejenigen Personen, die entweder (1.) durch einen nach Art. 19 Einigungsvertrag (EVertr) bindend gebliebenen Verwaltungsakt der DDR oder einer ihrer Untergliederungen oder (2.) später durch eine Rehabilitierungsentscheidung oder (3.) nach Art. 19 Satz 2 oder 3 EVertr (wieder) in ein Versorgungssystem einbezogen waren (Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 09. April 2002 - B 4 RA 31/01 R -, SozR 3-8570 § 1 AAÜG, Nr. 2, S. 11).

    Der Senat ist nicht der Auffassung, dass das AAÜG den Kreis der "potenziell vom AAÜG ab 01. August 1991 erfassten" Personen erweitert und das Neueinbeziehungsverbot modifiziert hat (so aber BSG, Urteil vom 09. April 2002 - B 4 RA 31/01 R -, a. a. O., S. 12; nunmehr BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010 - B 5 RS 3/09 R - juris, Rdnr. 22, 23).

    In den Gesetzesmaterialien findet sich kein Hinweis dafür, dass durch das AAÜG außer den Personen, die durch einen nach Art. 19 EVertr bindend gebliebenen Verwaltungsakt der DDR oder einer ihrer Untergliederungen oder später durch eine Rehabilitierungsentscheidung oder nach Art. 19 Satz 2 oder 3 EVertr (wieder) in ein Versorgungssystem einbezogen worden waren (BSG, Urteil vom 09. April 2002 - B 4 RA 31/01 R -, a. a. O., S. 11), weitere Personen einbezogen werden sollten (siehe BTDrs. 12/405, S. 113, 146; BTDrs. 12/786, S. 139; II A, IV A; BTDrs. 12/826, S. 4, 5, 10, 11, 21).

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 41/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 15.03.2012 - L 1 R 154/09
    Die in dieser Vorschrift enthaltene Aufzählung ist abschließend (BSG, Urteil vom 09. April 2002 - B 4 RA 41/01 R - SozR 3-8570 § 1 Nr. 6).
  • BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 10/02 R

    Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz - Beschäftigung in einem

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 15.03.2012 - L 1 R 154/09
    Eine Versorgungsanwartschaft konnte nur bei einer Beschäftigung in einem volkseigenen Produktionsbetrieb in der Industrie oder im Bauwesen (oder in einem gleichgestellten Betrieb) erworben werden (BSG, Urteil vom 10. April 2002 - B 4 RA 10/02 R - SozR 3-8570 § 1 Nr. 5, S. 30).
  • BSG, 18.12.2003 - B 4 RA 20/03 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 15.03.2012 - L 1 R 154/09
    Bei der Beurteilung der betrieblichen Voraussetzung im Sinne der VO-AVItech i.V.m. der 2. DB ist auf den Betrieb des Arbeitgebers abzustellen (BSG, Urteil vom 18. Dezember 2003 - B 4 RA 20/03 R - SozR 4-8570 § 1 AAÜG, Nr. 2, Leitsatz).
  • BSG, 26.10.2004 - B 4 RA 40/04 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 15.03.2012 - L 1 R 154/09
    Es muss sich bei dem maßgeblichen Betrieb nämlich um eine Einrichtung handeln, die selbst der Verpflichtung aus § 4 Abs. 1 der VO-AVItech unterliegen kann, Beiträge für die Zusatzversorgung aufzubringen (für die gleichgestellte Einrichtung Forschungsinstitut im Ergebnis ebenso BSG, Urteil vom 26. Oktober 2004 - B 4 RA 40/04 R - SozR 4-8570 § 5 Nr. 5 Rdnr. 19).
  • BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 1921/04

    Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1 durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 15.03.2012 - L 1 R 154/09
    Das Grundrecht wird aber verletzt, wenn eine Gruppe anders als eine andere behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (z. B. BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 2005 - 1 BvR 1921/04 u. a. - juris, Rdnr. 36).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.12.2010 - L 1 R 288/07

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 15.03.2012 - L 1 R 154/09
    In der Gesamtschau handelte es sich beim VEB Gebäudewirtschaft W. vielmehr um einen Dienstleistungsbetrieb der Wohnungswirtschaft und jedenfalls nicht um einen Energieversorgungsbetrieb (vgl. zuletzt Urteil des Senats vom 16. Dezember 2010 - L 1 R 288/07).
  • BSG, 23.08.2007 - B 4 RS 3/06 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 15.03.2012 - L 1 R 154/09
    Entweder war der Betreffende tatsächlich Inhaber einer Versorgungsanwartschaft oder er hatte diese durch Ausscheiden vor dem Leistungsfall wieder verloren (BSG, Urteil vom 23. August 2007 - B 4 RS 3/06 R - juris, Rdnr. 17, 16).
  • BSG, 19.02.2009 - B 10 EG 1/08 R

    Bemessung des Elterngeldes; Bestimmung des Bemessungszeitraums; Berücksichtigung

  • BSG, 19.07.2011 - B 5 RS 7/10 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

  • BVerfG, 08.02.1999 - 1 BvL 25/97

    Unzulässige Richtervorlage mangels Darlegung der Unmöglichkeit einer

  • BVerwG, 21.01.1999 - 3 C 5.98

    Kein Rentenausgleich für verfolgte DDR-Schüler

  • LSG Sachsen-Anhalt, 19.03.2009 - L 1 R 91/06

    Aus für die fiktive Intelligenzrente

  • Drs-Bund, 21.08.2009 - BT-Drs 16/13916
  • Drs-Bund, 28.11.2008 - BT-Drs 16/11127
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