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   LSG Sachsen-Anhalt, 15.04.2010 - L 10 KR 5/10 B ER   

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LSG Sachsen-Anhalt, 15.04.2010 - L 10 KR 5/10 B ER (https://dejure.org/2010,9922)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15.04.2010 - L 10 KR 5/10 B ER (https://dejure.org/2010,9922)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15. April 2010 - L 10 KR 5/10 B ER (https://dejure.org/2010,9922)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 86b Abs 2 SGG, § 198 Abs 1 SGG, § 201 SGG, § 2 Abs 1 SGB 5, § 2 Abs 2 SGB 5
    Krankenversicherung - Durchsetzung einer abgelehnten Krankenbehandlung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes - intravitreale Injektion keine neue Behandlungsmethode - keine Erbringung einer gebührenrechtlich im EBM-Ä nicht erfassten ärztlichen Leistung als ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Krankenbehandlung; einstweilige Anordnung; Zusage der Kostenübernahme; intravitreale Injektion; neue Behandlungsmethode; zugelassenes Fertigarzneimittel; Auseinzelung; Off-Label-Use; Versorgungslücke; Infektionsrisiko; freie Arztwahl; Folgenabwägung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2010, 685 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 23.07.1998 - B 1 KR 19/96 R

    Krankenversicherung - Verordnungsfähigkeit - zulassungspflichtiges Arzneimittel -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 15.04.2010 - L 10 KR 5/10
    Die Krankenkassen dürfen ihren Versicherten allerdings eine neuartige Therapie mit einem Rezepturarzneimittel, die vom G-BA bisher nicht empfohlen ist, grundsätzlich nicht gewähren, weil sie an das Verbot des § 135 Abs. 1 S 1 SGB 5 und die das Verbot konkretisierenden Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses gebunden sind (vgl BSG vom 23. Juli 1998 - B 1 KR 19/96 R, BSGE 82, 233; BSG vom 27. März 2007 - B 1 KR 30/06 R, SGb 2007, 287).

    Durch das Erfordernis der vorherigen Prüfung und Anerkennung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden soll die Qualität nicht nur der ärztlichen Leistungen im engeren Sinne, sondern aller für die vertragsärztliche Versorgung relevanten diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen gewährleistet werden (BSG vom 23. Juli 1998 - B 1 KR 19/96 R, BSGE 82, 233, 238).

  • BSG, 13.11.1996 - 6 RKa 31/95

    Gestaltungsfreiheit des Bewertungsausschusses bei der Aufnahme von neuen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 15.04.2010 - L 10 KR 5/10
    Das gilt selbst dann, wenn sie zu einer "neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethode" gehören, für die der G-BA eine positive Anerkennung gegeben hat (BSG vom 13. November 1996 - 6 RKa 31/95, BSGE 79, 239 Rn 21 ff in Juris).

    Diese Grenze könne - so das BSG - etwa erreicht sein, wenn der Bewertungsausschuss trotz einer positiven Richtlinienempfehlung gemäß § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 SGB V keine Leistungspositionen für den Einsatz einer bestimmten Untersuchungs- oder Behandlungsmethode schafft, wobei dem Bewertungsausschuss im Hinblick auf die nur von ihm zu beurteilende Frage der Finanzierbarkeit bestimmter Leistungen im Gesamtvergütungssystem und wegen der Höhe der angemessenen Punktzahl ein gewisser zeitlicher Umsetzungsspielraum zuzubilligen sein dürfte (BSG vom 13. November 1996 - 6 RKa 31/95, BSGE 79, 239, Rn 24 in Juris).

  • BSG, 16.12.1993 - 4 RK 5/92

    Krankenkasse - Zuzahlung - Richtlinien - Diagnose - Versicherungsfall -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 15.04.2010 - L 10 KR 5/10
    Eine solche nur im Verhältnis zur ASt vorläufige und ansonsten verbindliche Zusage hat die gleiche Wirkung für die Durchsetzung der Behandlung wie die vorläufige Zur-Verfügung-Stellung eines Geldbetrages, die dem Senat untunlich erschien (vgl auch BSG vom 16. Dezember 1993 - 4 RK 5/92, BSGE 73, 271, Rn 58 in Juris).

    Dabei kann an dieser Stelle dahinstehen, welchen Rechtscharakter eine solche Erklärung hat (vgl etwa BSG vom 16. Dezember 1993 - 4 RK 5/92, BSGE 73, 271, Rn 58 in Juris).

  • BSG, 27.03.2007 - B 1 KR 30/06 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf cannabinoidhaltige Arzneimittel zur

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 15.04.2010 - L 10 KR 5/10
    Die Krankenkassen dürfen ihren Versicherten allerdings eine neuartige Therapie mit einem Rezepturarzneimittel, die vom G-BA bisher nicht empfohlen ist, grundsätzlich nicht gewähren, weil sie an das Verbot des § 135 Abs. 1 S 1 SGB 5 und die das Verbot konkretisierenden Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses gebunden sind (vgl BSG vom 23. Juli 1998 - B 1 KR 19/96 R, BSGE 82, 233; BSG vom 27. März 2007 - B 1 KR 30/06 R, SGb 2007, 287).
  • BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 1/06 R

    Krankenversicherung - Tod des Versicherten nach dem 1. 1. 2002 - Übergang der

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 15.04.2010 - L 10 KR 5/10
    Fertigarzneimittel sind mangels Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit (§ 2 Abs. 1 Satz 1, § 12 Abs. 1 SGB V) in diesem Sinne grundsätzlich nicht von der Leistungspflicht der GKV nach § 27 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 3, § 31 Abs. 1 Satz 1 SGB V umfasst, wenn die nach § 21 Abs. 1 Arzneimittelgesetz (AMG) erforderliche arzneimittelrechtliche Zulassung dafür fehlt, sie für die vorgesehene Anwendung in den Verkehr zu bringen (st Rspr, vgl zB BSG vom 4. April 2006 - B 1 KR 12/04 R, BSGE 96, 153, Rn 22 mwN - D-Ribose; BSG vom 26. September 2006 - B 1 KR 1/06 R, BSGE 97, 112 Rn 15 - Ilomedin).
  • BSG, 05.07.1995 - 1 RK 6/95

    Leistungspflicht der Krankenkassen bei Drogensubstitution für Heroinabhängige,

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 15.04.2010 - L 10 KR 5/10
    Danach kann eine Behandlung von der Leistungspflicht der Krankenkassen generell oder im Einzelfall ausgeschlossen sein, soweit eine andere wirkungsvollere Behandlungsmöglichkeit besteht (BSG vom 5. Juli 1995 - 1 RK 6/95, BSGE 76, 194 - Remedacen).
  • BSG, 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel - Zulassung - Vorgreiflichkeit -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 15.04.2010 - L 10 KR 5/10
    Davon kann ausnahmsweise abgewichen werden, wenn es bei einer schweren Krankheit keine Behandlungsalternative gibt und nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis die begründete Aussicht besteht, dass mit dem Medikament ein Behandlungserfolg erzielt werden kann (zulässiger "Off-Label-Use", st Rspr, vgl BSG vom 19. März 2002 - B 1 KR 37/00 R, NJW 2003, 460 - Sandoglobulin).
  • BSG, 05.11.2008 - B 6 KA 63/07 R

    Krankenversicherung - Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln in der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 15.04.2010 - L 10 KR 5/10
    Umgekehrt kann aus der arzneimittelrechtlichen Zulassung auf die Verordnungsfähigkeit im Rahmen der GKV geschlossen werden, wenn die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit des Arzneimittels geprüft wurden (BSG vom 5. November 2008 - B 6 KA 63/07 R, GesR 2009, 539).
  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 12/04 R

    Krankenversicherung - Ausschluss von Einfachzucker (D-Ribose) aus dem

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 15.04.2010 - L 10 KR 5/10
    Fertigarzneimittel sind mangels Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit (§ 2 Abs. 1 Satz 1, § 12 Abs. 1 SGB V) in diesem Sinne grundsätzlich nicht von der Leistungspflicht der GKV nach § 27 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 3, § 31 Abs. 1 Satz 1 SGB V umfasst, wenn die nach § 21 Abs. 1 Arzneimittelgesetz (AMG) erforderliche arzneimittelrechtliche Zulassung dafür fehlt, sie für die vorgesehene Anwendung in den Verkehr zu bringen (st Rspr, vgl zB BSG vom 4. April 2006 - B 1 KR 12/04 R, BSGE 96, 153, Rn 22 mwN - D-Ribose; BSG vom 26. September 2006 - B 1 KR 1/06 R, BSGE 97, 112 Rn 15 - Ilomedin).
  • BSG, 03.04.2001 - B 1 KR 40/00 R

    Gesetzliche Krankenversicherung - künstliche Befruchtung - intrazytoplasmatische

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 15.04.2010 - L 10 KR 5/10
    In gleicher Weise muss der Versicherte verlangen können, dass die KK die Kosten einer von ihr nicht vorgehaltenen und daher vom Versicherten selbst zu beschaffenden unaufschiebbaren Leistung vorab übernimmt und unmittelbar mit dem Leistungserbringer abrechnet, wenn feststeht, dass die Leistung in jedem Fall von ihr zu gewähren ist (BSG vom 3. April 2001 - B 1 KR 40/00 R, BSGE 88, 62).
  • OLG Hamburg, 20.06.1990 - 12 U 37/90

    Abgabe einer Willenserklärung; Zustimmung zur Kündigung; Zustimmung zu einer

  • BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 27/02 R

    Krankenversicherung - Krankenbehandlung - Verabreichung eines Fertigarzneimittels

  • BSG, 17.03.2005 - B 3 KR 2/05 R

    Apotheke - keine Importmöglichkeit für Arzneimittel mit ruhender Zulassung im

  • SG Halle, 21.12.2009 - S 25 KR 277/09

    Vorläufige Kostenübernahme für eine Behandlung der feuchten, altersabhängigen

  • LSG Baden-Württemberg, 05.11.2007 - L 8 AL 3045/07

    Einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung - Zuerkennung Arbeitslosengeld

  • VGH Hessen, 08.11.1999 - 8 TM 3106/99

    Behörde als Vollstreckungsschuldner - Durchsetzung von nicht auf Geldleistung

  • BSG, 23.07.1998 - B 1 KR 3/97 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - ärztliche Leistung - Mißachtung -

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

  • SG Augsburg, 19.03.2018 - S 10 KR 30/18

    Haarentfernung im Bereich des Rückens, des Bauchs und der Brust mittels

    Die Grenze der von den Gerichten zu respektierenden Gestaltungs- und Entscheidungsfreiheit des Bewertungsauschusses kann nach der Rechtsprechung dann überschritten sein, wenn dieser einer Behandlungsmethode die Aufnahme in den EBM-Ä versagt, obwohl an der medizinisch-fachlichen Eignung der Methode, ihrer Unentbehrlichkeit für eine umfassende vertragsärztliche ambulante Versorgung der Versicherten, an ihrer Wirtschaftlichkeit sowie an der Finanzierbarkeit ihres Einsatzes vernünftige Zweifel nicht bestehen (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.04.2010, Az.: L 10 KR 5/10 B ER).
  • SG Berlin, 29.08.2012 - S 36 KR 2137/10

    Krankenversicherung - Mitteleinbehalt zur Anschubfinanzierung der integrierten

    Unabhängig von der grundsätzlichen Zulässigkeit von Selektivverträgen zur Behebung eines derartigen Systemversagens (eine ähnliche Problematik besteht hinsichtlich der Vergütung der intravitrealen Injektion von Lucentis®, vgl. dazu LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.4.2010 - L 10 KR 5/10 B ER, juris) ist dies kein tauglicher und einen Abzug nach § 140d SG V berechtigender Vertragszweck einer integrierten Versorgung.
  • SG Köln, 09.08.2010 - S 26 KN 108/10

    Krankenversicherung

    Für die Auffassung der AG hingegen spricht der Eilbeschluss des LSG Sachsen-Anhalt vom 15.04.2010 - L 10 KR 5/10 B ER , mit welchem in einem vergleichbaren Fall der Eilantrag abgelehnt wurde.
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