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   LSG Sachsen-Anhalt, 15.04.2011 - L 5 AS 364/10 B ER   

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https://dejure.org/2011,16503
LSG Sachsen-Anhalt, 15.04.2011 - L 5 AS 364/10 B ER (https://dejure.org/2011,16503)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15.04.2011 - L 5 AS 364/10 B ER (https://dejure.org/2011,16503)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15. April 2011 - L 5 AS 364/10 B ER (https://dejure.org/2011,16503)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 86b Abs 1 S 1 Nr 2 SGG, § 86b Abs 1 S 2 SGG, § 86a Abs 2 Nr 4 SGG, § 86a Abs 2 Nr 5 SGG, § 39 Nr 1 SGB 2 vom 21.12.2008
    Einstweiliger Rechtsschutz - Anordnung der aufschiebenden Wirkung - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Absenkung des Arbeitslosengeld II - Regel-Ausnahme-Verhältnis zugunsten des Sofortvollzugs - Interessenabwägung - Erfolgsaussichten - Prozesskostenhilfe - Auslegung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ein-Euro-Job ist keine Erwerbstätigkeit i.S.v. § 115 ZPO; Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Anordnung der aufschiebenden Wirkung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gegen einen Sanktionsbescheid; Absenkung des Leistungsanspruchs wegen Verstoßes gegen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Anordnung der aufschiebenden Wirkung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gegen einen Sanktionsbescheid; Absenkung des Leistungsanspruchs wegen Verstoßes gegen eine Eingliederungsvereinbarung; Anspruch auf ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • LSG Sachsen, 23.02.2009 - L 3 B 138/07

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 15.04.2011 - L 5 AS 364/10
    Eine analoge Anwendung der Regelung über den Erwerbstätigenfreibetrag auf Ein-Euro-Job-Fälle würde daher zu einer doppelten Begünstigung führen, weil für dieselben Aufwendungen nicht nur finanzielle Leistungen in Form der Mehraufwandsentschädigung erbracht würden, sondern die Aufwendungen auch nochmals vom Einkommen abgesetzt werden könnten (vgl. Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 23. Februar 2009, L 3 B 138/07 AS-PKH, Rn. 14, Juris).
  • BAG, 22.04.2009 - 3 AZB 90/08

    Prozesskostenhilfe - Erwerbstätigenfreibetrag - Krankengeld

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 15.04.2011 - L 5 AS 364/10
    Das Gesetz geht davon aus, dass derartige Aufwendungen solange anfallen, wie der Prozesskostenhilfeantragsteller im Erwerbsleben steht (vgl. BAG, Beschluss vom 22. April 2009, 3 AZB 90/08, Rn. 9, Juris zur Frage, unter welchen Voraussetzungen der Erwerbstätigenfreibetrag bei Krankengeldzahlungen zu berücksichtigen ist).
  • BAG, 26.09.2007 - 5 AZR 858/06

    Status von Ein-Euro-Jobbern

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 15.04.2011 - L 5 AS 364/10
    Korrespondierend hierzu ist die Arbeitsgelegenheit auch kein privatrechtliches Arbeitsverhältnis, aus dem der Arbeitgeber eine Vergütung schuldet (vgl. Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil vom 26. September 2007, 5 AZR 858/06, Rn. 9 ff., Juris).
  • VG Bayreuth, 17.02.2005 - B 2 S 04.1387
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 15.04.2011 - L 5 AS 364/10
    Dies bedeutet, dass ein Vollzugsfolgenbeseitigungsanspruch dann nicht in Betracht kommt, wenn es dem Betroffenen zumutbar ist, die Hauptsacheentscheidung abzuwarten (vgl. VG Bayreuth von 17. Februar 2005, B 2 S 04.1387, Rn. 26, Juris).
  • BSG, 06.12.2007 - B 14/7b AS 22/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Verletztenrente

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 15.04.2011 - L 5 AS 364/10
    Der Senat hat in diesem Beschluss ausgeführt: "Zwar wäre in einem Hauptsacheverfahren im Rahmen des sogenannten Höhenstreits der geltend gemachte Leistungsanspruch vollständig, also unter jedem rechtlichen Gesichtspunkt zu prüfen (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. Urteil vom 6. Dezember 2007, B 14/7b AS 22/06 R).
  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 30/09 R

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Aufhebung der Bewilligung ohne

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 15.04.2011 - L 5 AS 364/10
    Es kann nicht festgestellt werden, ob dem Arbeitsangebot vom 15. April 2010 eine den Anforderungen des Bundessozialgerichts gerecht werdende Rechtsfolgenbelehrung beigefügt war (vgl. BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009, B 4 AS 30/09 R, Rn. 22).
  • BSG, 18.02.2010 - B 14 AS 53/08 R

    Absenkung des Arbeitslosengeldes II bei Weigerung, einen "Ein-Euro-Job"

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 15.04.2011 - L 5 AS 364/10
    § 31 Abs. 1 Nr. 1c SGB II setzt einen Verstoß gegen eine in einer Eingliederungsvereinbarung festgelegte Pflicht voraus (vgl. BSG, Urteil vom 18. Februar 2010, B 14 AS 53/08 R, Rn. 18, Juris).
  • BVerwG, 17.09.2001 - 4 VR 19.01

    Sofort vollziehbarer Verwaltungsakt; Antrag auf Gewährung vorläufigen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 15.04.2011 - L 5 AS 364/10
    Das Gesetz unterstellt aber den Sofortvollzug keineswegs als stets, sondern als nur im Regelfall geboten und verlagert somit die konkrete Interessenbewertung auf Antrag des Antragstellers hin in das gerichtliche Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 17. September 2001, 4 VR 19/01, NZV 2002, 51, 52 unter Bezug auf BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 1994, 4 VR 1/94, BVerwGE 96, 239 ff, jeweils zu § 80 Abs. 2 Nr. 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der bis 31. Dezember 1996 gültigen Fassung, der wortgleich zu § 86a Abs. 2 Nr. 4 SGG ist).
  • BVerwG, 21.07.1994 - 5 C 32.91

    Sozialhilfe - Umschüler

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 15.04.2011 - L 5 AS 364/10
    Das Entgelt musste für eine Arbeitsleistung erbracht werden (BVerwG, Urteil vom 21. Juli 1994, 5 C 32/91, Rn. 12, 13, Juris).
  • BVerwG, 21.07.1994 - 4 VR 1.94

    Vorhaben mit vordringlichem Bedarf - Fernstraßenausbau - Planbetroffener -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 15.04.2011 - L 5 AS 364/10
    Das Gesetz unterstellt aber den Sofortvollzug keineswegs als stets, sondern als nur im Regelfall geboten und verlagert somit die konkrete Interessenbewertung auf Antrag des Antragstellers hin in das gerichtliche Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 17. September 2001, 4 VR 19/01, NZV 2002, 51, 52 unter Bezug auf BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 1994, 4 VR 1/94, BVerwGE 96, 239 ff, jeweils zu § 80 Abs. 2 Nr. 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der bis 31. Dezember 1996 gültigen Fassung, der wortgleich zu § 86a Abs. 2 Nr. 4 SGG ist).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 20.10.2011 - L 5 AS 224/11

    Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende: Voraussetzung der rückwirkenden

    Dies bedeutet, dass ein Vollzugsfolgenbeseitigungsanspruch dann nicht in Betracht kommt, wenn es dem Betroffenen zumutbar ist, die Hauptsacheentscheidung abzuwarten (vgl. Beschluss des Senats vom 15. April 2011, Az.: L 5 AS 364/10 B ER, juris RN 32).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2023 - L 12 AS 1820/22
    Bei der Abwägungsentscheidung ist die Erfolgsaussicht des Hauptsacheverfahrens ein wichtiges Kriterium: Ist der Verwaltungsakt offensichtlich rechtswidrig und der Betroffene durch ihn in seinen subjektiven Rechten verletzt, wird seine Vollziehung ausgesetzt und die aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfs angeordnet, weil dann ein öffentliches Interesse an der Vollziehung nicht besteht (LSG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 15.04.2011, L 5 AS 364/10 B ER, Rn. 20, juris; LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 30.07.2007, L 8 AS 186/07 ER, Rn. 6, juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 03.09.2020 - L 2 AS 803/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Einkommen -

    Daneben ist auch die Mehraufwandsentschädigung zu berücksichtigen, die dem Kläger für die Wahrnehmung einer Arbeitsgelegenheit nach § 16d Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) gewährt wird (vgl. Sächsisches LSG, Beschluss vom 23. Februar 2009 - L 3 B 138/07 AS-PKH - juris Rn. 4; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15. April 2011 - L 5 AS 364/10 B ER -, juris Rn. 36 (jeweils zu § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II a.F.)).
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