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   LSG Sachsen-Anhalt, 16.03.2006 - L 6 U 49/03   

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https://dejure.org/2006,14641
LSG Sachsen-Anhalt, 16.03.2006 - L 6 U 49/03 (https://dejure.org/2006,14641)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16.03.2006 - L 6 U 49/03 (https://dejure.org/2006,14641)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16. März 2006 - L 6 U 49/03 (https://dejure.org/2006,14641)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • archive.org

    SGB 7 § 8 Abs. 1

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitsunfall - gelegentlicher Wettkampf gegen andere Betriebssportgemeinschaften - kein versicherter Betriebssport - fehlender innerer Zusammenhang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Betriebssportliche Wettkämpfe sind nicht gesetzlich unfallversichert - Unfallschutz besteht nur während regelmäßiger Übungsstunden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB VII § 8 Abs. 1
    Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung beim Betriebssport

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 02.07.1996 - 2 RU 32/95

    Unfallversicherungsschutz beim Betriebssport

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.03.2006 - L 6 U 49/03
    Dieser Versicherungsschutz erfordert nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 8. Dezember 1994 ? 2 RU 40/93 ?, HVBG-INFO 1995, 715 ff.; Urteil vom 2. Juli 1996 ? 2 RU 32/95 ?, HVBG-INFO 1996, 2297 ff.), dass der innere sachliche Zusammenhang der sportlichen Betätigung mit der versicherten Tätigkeit vor allem dadurch dokumentiert wird, dass die sportlichen Übungen regelmäßig ausgeübt werden, sie damit dem körperlichen Ausgleich gegenüber den Belastungen der betrieblichen Arbeit dienlich und die Teilnehmer im Wesentlichen Betriebsangehörige sind.

    Zwar sind auch gelegentliche Turniere zwischen Betriebssportmannschaften unfallversichert (vgl. Urteil des BSG vom 26. Oktober 2004 ? B 2 U 38/03 R , s. Juris, und vom 2. Juli 1996 ? 2 RU 32/95 ?, SozR 3-2200 § 548 Nr. 29), nicht nur gelegentliche (nach der Vorstellung des BSG etwa fünf im Jahr), sondern häufige Spiele mit anderen Betriebssportmannschaften heben aber den betriebsbezogenen Zusammenhang auf ( BSG, Urteil vom 25. August 1982, ? 2 RU 23/82 ? zitiert nach Juris; auch BSG Urteil vom 19. März 1991 ? 2 RU 19/90 ).

  • BSG, 26.10.2004 - B 2 U 38/03 R

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - Betriebssport - Teilnehmerkreis -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.03.2006 - L 6 U 49/03
    Zwar zählen nach der bisherigen Rechtsprechung des BSG auch Sportarten, die einen Gegner voraussetzen (Fußball, Handball, Volleyball, Tischtennis etc.) und damit Wettkampfcharakter haben, zum Betriebssport (BSG, Urteil vom 26. Oktober 2004, a.a.O.).

    Zwar sind auch gelegentliche Turniere zwischen Betriebssportmannschaften unfallversichert (vgl. Urteil des BSG vom 26. Oktober 2004 ? B 2 U 38/03 R , s. Juris, und vom 2. Juli 1996 ? 2 RU 32/95 ?, SozR 3-2200 § 548 Nr. 29), nicht nur gelegentliche (nach der Vorstellung des BSG etwa fünf im Jahr), sondern häufige Spiele mit anderen Betriebssportmannschaften heben aber den betriebsbezogenen Zusammenhang auf ( BSG, Urteil vom 25. August 1982, ? 2 RU 23/82 ? zitiert nach Juris; auch BSG Urteil vom 19. März 1991 ? 2 RU 19/90 ).

  • BSG, 25.08.1982 - 2 RU 23/82
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.03.2006 - L 6 U 49/03
    Zwar sind auch gelegentliche Turniere zwischen Betriebssportmannschaften unfallversichert (vgl. Urteil des BSG vom 26. Oktober 2004 ? B 2 U 38/03 R , s. Juris, und vom 2. Juli 1996 ? 2 RU 32/95 ?, SozR 3-2200 § 548 Nr. 29), nicht nur gelegentliche (nach der Vorstellung des BSG etwa fünf im Jahr), sondern häufige Spiele mit anderen Betriebssportmannschaften heben aber den betriebsbezogenen Zusammenhang auf ( BSG, Urteil vom 25. August 1982, ? 2 RU 23/82 ? zitiert nach Juris; auch BSG Urteil vom 19. März 1991 ? 2 RU 19/90 ).
  • BSG, 19.03.1991 - 2 RU 19/90

    Versicherungsschutz bei Betriebssport mit Wettkampfcharakter - Innerer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.03.2006 - L 6 U 49/03
    Zwar sind auch gelegentliche Turniere zwischen Betriebssportmannschaften unfallversichert (vgl. Urteil des BSG vom 26. Oktober 2004 ? B 2 U 38/03 R , s. Juris, und vom 2. Juli 1996 ? 2 RU 32/95 ?, SozR 3-2200 § 548 Nr. 29), nicht nur gelegentliche (nach der Vorstellung des BSG etwa fünf im Jahr), sondern häufige Spiele mit anderen Betriebssportmannschaften heben aber den betriebsbezogenen Zusammenhang auf ( BSG, Urteil vom 25. August 1982, ? 2 RU 23/82 ? zitiert nach Juris; auch BSG Urteil vom 19. März 1991 ? 2 RU 19/90 ).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 11.08.2005 - L 6 U 97/02

    Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung, Beurteilung des

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.03.2006 - L 6 U 49/03
    Hierfür fehlt schon die organisatorische Verantwortung des Betriebes und die Teilnahmemöglichkeit aller Betriebsangehöriger (vgl. BSGE 1, 179, 182, BSGE 17, 280, 281; LSG Sachsen ? Anhalt, Urteil vom 11. August 2005, L 6 U 97/02 ).
  • BSG, 22.08.1955 - 2 RU 49/54
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.03.2006 - L 6 U 49/03
    Hierfür fehlt schon die organisatorische Verantwortung des Betriebes und die Teilnahmemöglichkeit aller Betriebsangehöriger (vgl. BSGE 1, 179, 182, BSGE 17, 280, 281; LSG Sachsen ? Anhalt, Urteil vom 11. August 2005, L 6 U 97/02 ).
  • BSG, 08.12.1994 - 2 RU 40/93

    Arbeitsunfall bei sportlicher Betätigung (hier: Fußball); Zusammenhang

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.03.2006 - L 6 U 49/03
    Dieser Versicherungsschutz erfordert nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 8. Dezember 1994 ? 2 RU 40/93 ?, HVBG-INFO 1995, 715 ff.; Urteil vom 2. Juli 1996 ? 2 RU 32/95 ?, HVBG-INFO 1996, 2297 ff.), dass der innere sachliche Zusammenhang der sportlichen Betätigung mit der versicherten Tätigkeit vor allem dadurch dokumentiert wird, dass die sportlichen Übungen regelmäßig ausgeübt werden, sie damit dem körperlichen Ausgleich gegenüber den Belastungen der betrieblichen Arbeit dienlich und die Teilnehmer im Wesentlichen Betriebsangehörige sind.
  • BSG, 13.12.2005 - B 2 U 29/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.03.2006 - L 6 U 49/03
    Eine andere Beurteilung ist auch nicht unter Berücksichtigung der neuesten Entscheidung des BSG zum Betriebssport zu erwarten (Urteil vom 13. Dezember 2005, B 2 U 29/04 R ).
  • BSG, 07.12.2004 - B 2 U 47/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.03.2006 - L 6 U 49/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist das erkennende Gericht weder an die Einschätzung der Beteiligten noch an die des Arbeitgebers gebunden ( BSG, Urteil vom 7. Dezember 2004 - B 2 U 47/03 R -, zitiert nach Juris).
  • BSG, 30.08.1962 - 2 RU 15/60
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.03.2006 - L 6 U 49/03
    Hierfür fehlt schon die organisatorische Verantwortung des Betriebes und die Teilnahmemöglichkeit aller Betriebsangehöriger (vgl. BSGE 1, 179, 182, BSGE 17, 280, 281; LSG Sachsen ? Anhalt, Urteil vom 11. August 2005, L 6 U 97/02 ).
  • LG Düsseldorf, 23.11.2005 - 11 O 550/04

    Schadensersatzanspruch wegen vorvertraglicher Verletzung von Aufklärungspflichten

    Sämtliche dieser Angaben betreffen nicht den Abschluss des Kreditvertrages mit der Beklagten, sondern zielten auf den Abschluss des Wohnungskaufvertrages ab (vgl. auch OLG Oldenburg, 6 U 49/03, Beschluss vom 06.06.2003, S. 3, Anlage E 4; OLG Celle, 3 U 207/03, Urteil vom 04.02.2003, S. 8, Anlage E 13).
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