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LSG Sachsen-Anhalt, 16.06.2004 - L 1 RA 91/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
Verfahrensgang
- SG Magdeburg, 31.05.2001 - S 10 RA 306/00
- LSG Sachsen-Anhalt, 16.06.2004 - L 1 RA 91/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 10.04.2003 - B 4 RA 32/02 R
Zusammentreffen von Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung mit …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.06.2004 - L 1 RA 91/01
Sie bezieht sich auf die Gesetzeslage und lehnt die Umsetzung des Urteils des Bundessozialgerichts vom 10. April 2003 - B 4 RA 32/02 R - derzeit ab.Nach § 93 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a SGB VI ist der für den dort gedanklich unterstellten Fall einer Grundrentenzahlung nach dem Bundesversorgungsgesetz zu leistende Betrag beziehungsweise die Mindestgrundrente unterschiedslos der jeweils höchste, nicht an andere besondere Tatbestandsmerkmale anknüpfende Betrag dieser Grundrente für den jeweiligen Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit (BSG, Urt. v. 10.4.03 - B 4 RA 32/02 R - SozR 4 - 2600 § 93 Nr. 2).
- BSG, 31.03.1998 - B 4 RA 49/96 R
Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.06.2004 - L 1 RA 91/01
Die Anrechnung der Unfallrente auf die Altersrente gemäß § 93 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a, Abs. 3 SGB VI ist mit dem Grundgesetz vereinbar (BSG, Urt. v. 31.3.98 - B 4 RA 49/96 R - SozR 3 - 2600 § 93 Nr. 7). - Drs-Bund, 07.03.1989 - BT-Drs 11/4124
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.06.2004 - L 1 RA 91/01
Soweit die pauschal eingegangene Lohnabzugsquote die im Einzelfall maßgeblichen tatsächlichen Verhältnisse übersteigen sollte, hat dabei auch die Freistellung des Grundrentenbetrages nach § 93 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a SGB VI Berücksichtigung gefunden (BT-Drs. 11/4124 S. 174 f., amtliche Begründung zum Gesetzentwurf).