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   LSG Sachsen-Anhalt, 16.12.2015 - L 3 R 130/12   

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https://dejure.org/2015,45847
LSG Sachsen-Anhalt, 16.12.2015 - L 3 R 130/12 (https://dejure.org/2015,45847)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16.12.2015 - L 3 R 130/12 (https://dejure.org/2015,45847)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16. Dezember 2015 - L 3 R 130/12 (https://dejure.org/2015,45847)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sozialversicherungspflicht eines ehrenamtlichen Bürgermeisters in Sachsen-Anhalt; Nachforderung von Rentenbeiträgen; Unabhängigkeit von steuer- und beitragsfreien Anteilen der Aufwandsentschädigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rentenversicherung - Betriebsprüfung; Stadt; Mitglied einer Verwaltungsgemeinschaft; Verbandsgemeinde; Verwaltungsgemeinschaft; abhängiges Beschäftigungsverhältnis; Weisungsgebundenheit; Verwaltungsaufgaben; Kontrollaufgaben; Repräsentationsaufgaben; Arbeitsentgeld; ...

  • rechtsportal.de

    Sozialversicherungspflicht eines ehrenamtlichen Bürgermeisters in Sachsen-Anhalt; Unabhängigkeit von steuer- und beitragsfreien Anteilen der Aufwandsentschädigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Sachsen-Anhalt, 17.05.2010 - L 3 R 18/10

    Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung eines ehrenamtlichen Bürgermeisters

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.12.2015 - L 3 R 130/12
    Im Widerspruchsbescheid wiederholte sie ihre Ausführungen aus dem Bescheid vom 5. Oktober 2009 und verwies darüber hinaus auf den Beschluss des erkennenden Senats vom 17. Mai 2010 - L 3 R 18/10 B ER - juris.

    Die Anhörungspflicht beinhaltet dabei nur die Pflicht zur Berücksichtigung der Argumente des Betroffenen, nicht jedoch zur Übernahme seiner Rechtsauffassung (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17. Mai 2010 - L 3 R 18/10 B ER -, Rn. 21, juris).

    Einer Versicherungspflicht des ehrenamtlichen Bürgermeisters nach diesen Vorschriften steht nicht dessen Stellung als Ehrenbeamter im Sinne des Beamtengesetzes Sachsen-Anhalt (BG LSA) entgegen (vgl. zur Begründung im Einzelnen der Beschluss des erkennenden Senats vom 17. Mai 2010 - L 3 R 18/10 B ER -, Rn. 26, juris).

    Hierzu wird auf die Ausführungen im Beschluss des erkennenden Senats vom 17. Mai 2010 (a.a.O.) umfassend Bezug genommen.

    Ein Amtsinhaber, der nicht über eine andere versicherungspflichtige Beschäftigung verfügt, wäre durch eine solche Handhabung weitgehend schutzlos gestellt (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss des erkennenden Senats vom 17. Mai 2010 - a.a.O.).

    Es ist jedenfalls nicht zu beanstanden, dass die Beklagte monatliche Einnahmen in Höhe von zwei Dritteln dieses Betrages als steuerpflichtig und damit beitragspflichtig angesehen hat (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17. Mai 2010 - L 3 R 18/10 B ER -, Rn. 38, juris).

  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 12/05 R

    Versicherungs- und Beitragspflicht eines ehrenamtlichen Bürgermeisters einer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.12.2015 - L 3 R 130/12
    Die Beklagte verwies hierzu auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 25. Januar 2006 (Az.: B 12 KR 12/05 R).

    Ehrenbeamte stehen danach in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis gem. § 7 Abs. 1 SGB IV, wenn sie dem allgemeinen Erwerbsleben zugängliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen und hierfür eine den tatsächlichen Aufwand übersteigende pauschale Aufwandsentschädigung erhalten (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 25. Januar 2006 - B 12 KR 12/05 R m.w.N. - juris).

    Ob der Ehrenbeamte in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis steht, ist in einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Ausgestaltung des Ehrenamts in der Kommunalverfassung des jeweiligen Bundeslandes zu beurteilen (vgl. BSG, Urteil vom 25. Januar 2006 - B 12 KR 12/05 R - a.a.O.).

  • BAG, 29.08.2012 - 10 AZR 499/11

    Ehrenamtliche Tätigkeit - Telefonseelsorge

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.12.2015 - L 3 R 130/12
    Der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 29. August 2012 (10 AZR 499/11 - juris) sei zu entnehmen, dass eine unentgeltliche ehrenamtliche Tätigkeit keine Arbeitnehmerstellung begründe.

    Entgegen der Auffassung der Klägerin ist auch der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 29. August 2012, 10 AZR 499/11) nichts anderes zu entnehmen.

  • BSG, 30.03.1982 - 2 RU 73/81

    Bekanntgabeverpflichtung der für Entscheidung erheblichen Tatsachen; Berechnung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.12.2015 - L 3 R 130/12
    Die Mitteilung der erheblichen Tatsachen muss nicht mit der ausdrücklichen Aufforderung verbunden sein, zu diesen Tatsachen Stellung zu nehmen (vgl. BSG, Urteil vom 30. März 1982, 2 RU 73/81 - SozR 1300 § 24 Nr. 4).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 10.05.2023 - L 3 BA 11/21

    Verfahren nach § 7a SGB IV sowie Betriebsprüfungen nach §§ 28p und 28q SGB IV

    Aus dem gleichen Grund sei auch nicht auf die von der Beklagten ebenfalls für ihre Beurteilung angegebene Entscheidung des erkennenden Senats vom 16. Dezember 2015 (L 3 R 130/12) abzustellen, da darin ebenfalls die Versicherungspflicht eines Bürgermeisters einer Verwaltungsgemeinschaft beurteilt worden sei.

    Insofern könne auch nicht an die Rechtsprechung des erkennenden Senats vom 16. Dezember 2015 (L 3 R 130/12) angeknüpft werden.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 10.05.2023 - L 3 BA 13/21

    Verfahren nach § 7a SGB IV sowie Betriebsprüfungen nach §§ 28p und 28q SGB IV

    Aus dem gleichen Grund sei auch nicht auf die von der Beklagten ebenfalls für ihre Beurteilung angegebene Entscheidung des erkennenden Senats vom 16. Dezember 2015 (L 3 R 130/12) abzustellen, da darin ebenfalls die Versicherungspflicht eines Bürgermeisters einer Verwaltungsgemeinschaft beurteilt worden sei.

    Insofern könne auch nicht an die Rechtsprechung des erkennenden Senats vom 16. Dezember 2015 (L 3 R 130/12) angeknüpft werden.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 12.05.2016 - L 3 R 135/13

    Alterssicherung der Landwirte - Mitgesellschafter einer GbR - Betreiber eines

    Bei Verwaltungsaufgaben hingegen, die dem allgemeinen Erwerbsleben zugänglich sind, ist das dafür gezahlte Geld als Arbeitsentgelt insoweit anzusehen, als diese Zahlung den durch das Ehrenamt bedingten tatsächlichen Aufwand übersteigt (BSG, Urteil vom 22. September 1996 - 12 RK 6/95 - BSGE 78, 34; Urteil des erkennenden Senats vom 16. Dezember 2015 - L 3 R 130/12 -, Rn. 39, juris).

    Die Klägerin war als ehrenamtliche Bürgermeisterin dabei zur Wahrnehmung zahlreicher Verwaltungsaufgaben, wie sie sich aus der GO LSA ergeben, verpflichtet (im Einzelnen zu den sich aus der GO LSA ergebenden Aufgaben: Urteil des erkennenden Senats vom 16. Dezember 2015 - L 3 R 130/12 -, juris, Rn. 34) und in die kommunale Verwaltung eingegliedert, so dass in der Aufwandsentschädigung kein Arbeitseinkommen im Sinne des § 15 SGB IV für eine selbstständige Tätigkeit zu erkennen ist.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 10.05.2023 - L 3 BA 9/21

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - ehrenamtlicher Bürgermeister in

    Aus dem gleichen Grund sei auch nicht auf die von der Beklagten ebenfalls für ihre Beurteilung angegebene Entscheidung des erkennenden Senats vom 16. Dezember 2015 (L 3 R 130/12) abzustellen, da darin ebenfalls die Versicherungspflicht eines Bürgermeisters einer Verwaltungsgemeinschaft beurteilt worden sei.

    Hieraus werde deutlich, dass die Entscheidung des erkennenden Senats vom 16. Dezember 2015 (a.a.O.) ausweislich der anzuwendenden gesetzlichen Grundlagen sowie der Gesetzesbegründung für die hier zu treffende Beurteilung nicht einschlägig sei.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 10.05.2023 - L 3 BA 10/21

    Verfahren nach § 7a SGB IV sowie Betriebsprüfungen nach §§ 28p und 28q SGB IV

    Aus dem gleichen Grund sei auch nicht auf die von der Beklagten ebenfalls für ihre Beurteilung angegebene Entscheidung des erkennenden Senats vom 16. Dezember 2015 (L 3 R 130/12) abzustellen, da darin ebenfalls die Versicherungspflicht eines Bürgermeisters einer Verwaltungsgemeinschaft beurteilt worden sei.

    Insofern könne auch nicht an die Rechtsprechung des erkennenden Senats vom 16. Dezember 2015 (L 3 R 130/12) angeknüpft werden.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 10.05.2023 - L 3 BA 12/21

    Verfahren nach § 7a SGB IV sowie Betriebsprüfungen nach §§ 28p und 28q SGB IV

    Aus dem gleichen Grund sei auch nicht auf die von der Beklagten ebenfalls für ihre Beurteilung angegebene Entscheidung des erkennenden Senats vom 16. Dezember 2015 (L 3 R 130/12) abzustellen, da darin ebenfalls die Versicherungspflicht eines Bürgermeisters einer Verwaltungsgemeinschaft beurteilt worden sei.

    Insofern könne auch nicht an die Rechtsprechung des erkennenden Senats vom 16. Dezember 2015 (L 3 R 130/12) angeknüpft werden.

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