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   LSG Sachsen-Anhalt, 17.07.2014 - L 5 AS 588/13   

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LSG Sachsen-Anhalt, 17.07.2014 - L 5 AS 588/13 (https://dejure.org/2014,29700)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 17.07.2014 - L 5 AS 588/13 (https://dejure.org/2014,29700)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 17. Juli 2014 - L 5 AS 588/13 (https://dejure.org/2014,29700)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 17.09.2012 - 1 BvR 2254/11

    Ungerechtfertigte Verfahrenseinstellung wegen Nichtbetreibens gem § 92 Abs 2 VwGO

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 17.07.2014 - L 5 AS 588/13
    Die Vorschrift soll die Voraussetzungen für die Annahme eines weggefallenen Rechtsschutzbedürfnisses festlegen und gesetzlich legitimieren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11; BT-Drucks. 13/3993, S. 12 zu § 81 AsylVfG).

    Anwendung findet sie als vereinfachte Beendigung eines Verfahrens, an dessen Fortführung der Kläger erkennbar kein Interesse mehr hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.September 2012 - 1 BvR 2254/11; BT-Drucks 12/2062, S. 42).

    Vom Wegfall eines ursprünglich gegebenen Rechtsschutzinteresses kann ein Gericht im Einzelfall nur dann ausgehen, wenn das Verfahren eines rechtsschutzsuchenden Verfahrensbeteiligten Anlass zu der Annahme bietet, dass ihm an einer Sachentscheidung mangels eines Sachbescheidungsinteresses nicht mehr gelegen ist (BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 1998 - 2 BvR 2662/95; BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).

    Namentlich darf die Rücknahmefiktion nicht als Sanktion für einen Verstoß gegen prozessuale Mitwirkungspflichten oder unkooperatives Verhalten eines Beteiligten gedeutet oder eingesetzt werden (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).

    Das Gericht kann insbesondere Anlass haben, am Fortbestand des Rechtsschutzinteresses ernsthaft zu zweifeln, wenn der Prozessgegner die Richtigkeit des Vorbringens des Rechtsschutzsuchenden in Frage stellt und dieser sich dazu nicht äußert (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).

    An einem Nichtbetreiben des Verfahrens fehlt es jedoch, wenn die Motivation des Rechtsmittelführers, an der Verfolgung seines Rechtsschutzzieles festzuhalten, eindeutig auf der Hand liegt (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).

    Hat der Rechtsmittelführer seine Klage bereits begründet und Beweis für die von ihm vorgebrachten Tatsachenbehauptungen angeboten, ist es Aufgabe des zur Amtsermittlung verpflichteten Gerichts, den Sachverhalt durch eine Beweisaufnahme aufzuklären und danach zu entscheiden (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).

    Der Weg, aufgrund einer vorweggenommenen Beweiswürdigung auf einen Wegfall des Rechtsschutzinteresses des Klägers zu schließen und auf diese Weise das Verfahren ohne mündliche Verhandlung und ggf ohne Beweisaufnahme zu beenden, ist dem Gericht verwehrt (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.06.2010 - L 5 AS 217/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - unrechtmäßige Feststellung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 17.07.2014 - L 5 AS 588/13
    Auf die hierzu ergangene Rechtsprechung kann folglich zurückgegriffen werden (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. Juni 2010 - L 5 AS 217/10).

    Nur wenn beide Voraussetzungen vorliegen, kann von einer willkürfreien, durch Sachgründe gerechtfertigten Beschränkung des Zugangs zum weiteren Verfahren gesprochen werden (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. Juni 2010 - L 5 AS 217/10).

    § 102 Abs. 2 SGG ist kein Hilfsmittel zur "bequemen Erledigung lästiger Verfahren" oder zur Sanktionierung prozessleitender Verfügungen (vgl. Oberverwaltungsgericht (OVG) Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. Oktober 2005 - 1 L 40/05, zu § 92 VwGO; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. Juni 2010 - L 5 AS 217/10).

    Für die Anwendung des § 102 Abs. 2 SGG ist vor allem dann kein Raum, wenn von einem Kläger Mitwirkungshandlungen verlangt werden, die dieser bereits erfüllt hat oder nicht erfüllen kann (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. Juni 2010 - L 5 AS 217/10).

    Der Kläger bleibt in einem solchen Fall für die Voraussetzungen seiner Hilfebedürftigkeit darlegungs- und beweisfällig (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. Juni 2010 - L 5 AS 217/10).

    Auch eine "Teilerfüllung" der gerichtlichen Auflagen schließt die Annahme, das Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage sei entfallen, grundsätzlich aus (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Juni 2001 - 2 L 465/00; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. Juni 2010 - L 5 AS 217/10).

    Bei Rechtstreitigkeiten im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist zudem zu berücksichtigen, dass wegen der existenzsichernden Bedeutung dieser Leistungen nur ausnahmsweise auf ein zwischenzeitlich entfallenes Rechtsschutzinteresse eines Klägers geschlossen werden kann (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. Juni 2010 - L 5 AS 217/10; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 12. April 2001 - 8 B 2/01 zu vermögensrechtlichen Streitigkeiten).

  • BSG, 01.07.2010 - B 13 R 58/09 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsrücknahmefiktion - Klagerücknahmefiktion

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 17.07.2014 - L 5 AS 588/13
    Bei der fingierten Klagerücknahme handelt es sich um einen gesetzlich geregelten Fall des Wegfalls des Rechtsschutzinteresses (Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum SGGArbGGÄndG, BT-Drucks 16/7716 S. 19 zu Nr. 17 § 102; BSG, Urteil vom 01. Juli 2010 - B 13 R 58/09 R).

    Bei der Auslegung und Anwendung des § 102 Abs. 2 SGG ist der strenge Ausnahmecharakter der Norm zu beachten (BT-Drucks. 16/7716 S. 19 zu Nr. 17 § 102; BSG, Urteil vom 1. Juli 2010 - B 13 R 58/09 R).

    Der Regelungsgehalt der Parallelvorschrift des § 92 Abs. 2 VwGO sollte in das SGG "übernommen" werden (BSG, Urteil vom 1. Juli 2010 - B 13 R 58/09 R).

    Hiernach müssen zum Zeitpunkt des Erlasses der Betreibensaufforderung sachlich begründete Anhaltspunkte für einen Wegfall des Rechtsschutzinteresses des Klägers bestanden haben (BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 1998 - 2 BvR 2662/95; BSG, Urteil vom 1. Juli 2010 - B 13 R 58/09 R; BVerwG, Urteil vom 23. April 1985 - 9 C 48/84).

    Eine Verletzung der sich aus § 103 SGG ergebenden prozessualen Mitwirkungspflichten des Klägers kann Anhaltspunkte für den Wegfall des Rechtsschutzinteresses liefern und tut dies in der Regel dann, wenn das Gericht konkrete Auflagen verfügt hat (vgl. BSG, Urteil vom 1. Juli 2010 - B 13 R 58/09 R; BVerwG, Beschluss vom 5. Juli 2000 - 8 B 119/00).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.08.2012 - L 2 AS 132/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufung - keine Anwendung der Beschränkung gem §

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 17.07.2014 - L 5 AS 588/13
    Es kann vorliegend dahinstehen, ob die Beschränkung der Berufung in Verfahren, in denen die Beteiligten darüber streiten, ob ein Klageverfahren durch die Fiktion der Klagerücknahme nach § 102 Abs. 2 Satz 1 SGG beendet worden ist, überhaupt Anwendung findet (verneinend: LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30. August 2012 - L 2 AS 132/12; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17. April 2013 - L 5 KR 605/12; LSG RhPf, Urteil vom 21. August 2012 - L 3 AS 133/12; bejahend: SächsLSG, Urteil vom 01. Dezember 2010 - L 7 AS 524/09).

    Einer Zurückverweisung gemäß § 159 Abs. 1 SGG bedarf es nicht (so auch LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30. August 2012 - L 2 AS 132/12; eingehend hierzu: SächsLSG, Urteil vom 28. Februar 2013 - L 7 AS 523/09).

    Die Kostenentscheidung bleibt der erstinstanzlichen Entscheidung vorbehalten, da der Fortsetzungsstreit kein Rechtsmittel ist, sondern ein Zwischenstreit im eigentlichen Streitverfahren (so auch LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30. August 2012 - L 2 AS 132/12; SächsLSG, Urteil vom 28. Februar 2013 - L 7 AS 523/09; abweichend: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17. April 2013 - L 5 KR 605/12).

  • BVerfG, 27.10.1998 - 2 BvR 2662/95

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zweier minderjähriger Asylbewerberinnen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 17.07.2014 - L 5 AS 588/13
    Vom Wegfall eines ursprünglich gegebenen Rechtsschutzinteresses kann ein Gericht im Einzelfall nur dann ausgehen, wenn das Verfahren eines rechtsschutzsuchenden Verfahrensbeteiligten Anlass zu der Annahme bietet, dass ihm an einer Sachentscheidung mangels eines Sachbescheidungsinteresses nicht mehr gelegen ist (BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 1998 - 2 BvR 2662/95; BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).

    Hiernach müssen zum Zeitpunkt des Erlasses der Betreibensaufforderung sachlich begründete Anhaltspunkte für einen Wegfall des Rechtsschutzinteresses des Klägers bestanden haben (BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 1998 - 2 BvR 2662/95; BSG, Urteil vom 1. Juli 2010 - B 13 R 58/09 R; BVerwG, Urteil vom 23. April 1985 - 9 C 48/84).

  • BVerwG, 05.07.2000 - 8 B 119.00

    Rücknahmefiktion; fiktive Klagerücknahme; Voraussetzungen der

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 17.07.2014 - L 5 AS 588/13
    Eine Verletzung der sich aus § 103 SGG ergebenden prozessualen Mitwirkungspflichten des Klägers kann Anhaltspunkte für den Wegfall des Rechtsschutzinteresses liefern und tut dies in der Regel dann, wenn das Gericht konkrete Auflagen verfügt hat (vgl. BSG, Urteil vom 1. Juli 2010 - B 13 R 58/09 R; BVerwG, Beschluss vom 5. Juli 2000 - 8 B 119/00).

    Stets muss sich daraus aber auch der Schluss auf den Wegfall des Rechtsschutzinteresses, also auf ein Desinteresse des Klägers an der weiteren Verfolgung seines Begehrens ableiten lassen können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Juli 2000 - 8 B 119/00).

  • LSG Sachsen, 28.02.2013 - L 7 AS 523/09
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 17.07.2014 - L 5 AS 588/13
    Einer Zurückverweisung gemäß § 159 Abs. 1 SGG bedarf es nicht (so auch LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30. August 2012 - L 2 AS 132/12; eingehend hierzu: SächsLSG, Urteil vom 28. Februar 2013 - L 7 AS 523/09).

    Die Kostenentscheidung bleibt der erstinstanzlichen Entscheidung vorbehalten, da der Fortsetzungsstreit kein Rechtsmittel ist, sondern ein Zwischenstreit im eigentlichen Streitverfahren (so auch LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30. August 2012 - L 2 AS 132/12; SächsLSG, Urteil vom 28. Februar 2013 - L 7 AS 523/09; abweichend: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17. April 2013 - L 5 KR 605/12).

  • LSG Baden-Württemberg, 17.04.2013 - L 5 KR 605/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klagerücknahmefiktion - Betreibensaufforderung:

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 17.07.2014 - L 5 AS 588/13
    Es kann vorliegend dahinstehen, ob die Beschränkung der Berufung in Verfahren, in denen die Beteiligten darüber streiten, ob ein Klageverfahren durch die Fiktion der Klagerücknahme nach § 102 Abs. 2 Satz 1 SGG beendet worden ist, überhaupt Anwendung findet (verneinend: LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30. August 2012 - L 2 AS 132/12; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17. April 2013 - L 5 KR 605/12; LSG RhPf, Urteil vom 21. August 2012 - L 3 AS 133/12; bejahend: SächsLSG, Urteil vom 01. Dezember 2010 - L 7 AS 524/09).

    Die Kostenentscheidung bleibt der erstinstanzlichen Entscheidung vorbehalten, da der Fortsetzungsstreit kein Rechtsmittel ist, sondern ein Zwischenstreit im eigentlichen Streitverfahren (so auch LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30. August 2012 - L 2 AS 132/12; SächsLSG, Urteil vom 28. Februar 2013 - L 7 AS 523/09; abweichend: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17. April 2013 - L 5 KR 605/12).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.06.2001 - 2 L 465/00
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 17.07.2014 - L 5 AS 588/13
    Auch eine "Teilerfüllung" der gerichtlichen Auflagen schließt die Annahme, das Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage sei entfallen, grundsätzlich aus (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Juni 2001 - 2 L 465/00; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. Juni 2010 - L 5 AS 217/10).
  • BVerwG, 13.01.1987 - 9 C 259.86

    Asylverfahren - Aufforderung zur Betreibung des Verfahrens - Nichtbetreiben des

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 17.07.2014 - L 5 AS 588/13
    Zum anderen hat ein Kläger das Verfahren nur dann nicht mehr betrieben, wenn er innerhalb der Drei-Monatsfrist nicht substantiiert dargetan hat, dass und warum das Rechtsschutzbedürfnis trotz des Zweifels an seinem Fortbestehen, aus dem sich die Betreibensaufforderung ergeben hat, nicht entfallen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Januar 1987 - 9 C 259/86; BVerwG, Beschluss vom 7. Juli 2005 - 10 BN 1/05).
  • BVerwG, 12.04.2001 - 8 B 2.01

    Rücknahmefiktion; fiktive Klagerücknahme; Voraussetzungen für

  • BVerwG, 07.07.2005 - 10 BN 1.05

    Voraussetzungen für eine fiktive Antragsrücknahme aus verfassungsrechtlichen

  • LSG Bayern, 08.12.2009 - L 5 R 884/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - fiktive Klagerücknahme - Betreibensaufforderung -

  • LSG Sachsen-Anhalt, 10.11.2009 - L 5 B 445/07
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.10.2005 - 1 L 40/05

    Voraussetzungen für eine Betreibensaufforderung

  • LSG Rheinland-Pfalz, 21.08.2012 - L 3 AS 133/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Berufung bei Streit um

  • LSG Sachsen, 01.12.2010 - L 7 AS 524/09

    Wert des Beschwerdegegenstandes im sozialgerichtlichen Verfahren bei der

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